Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bley, ich hätte mir gewünscht, dass in der Vergangenheit Gesetze dieser Art so auf den Weg gebracht und begleitet worden wären, wie wir das gerade machen - mit einer derart schnellen und intensiven Evaluation.
- Zu Ihrem Landesvergabe- und Tariftreuegesetz kann man nur sagen: Das war am Ende eine Luftnummer, die überhaupt keine Anwendung gefunden hat. Und das ist etwas, was diese Landesregierung geändert hat.
Nichts zu regeln und dann zu sagen, dass das nicht angreifbar ist, ist kein Riesenerfolg. Ein Riesenerfolg ist es, wenn man es schafft, etwas so scharf wie möglich und konform zu regeln.
- Ja, um dafür zu sorgen, dass die Unternehmen in unserem Land eine Chance auf einen fairen Wettbewerb haben. Sprechen Sie eigentlich gar nicht mit den Unternehmen in unserem Land?
Stellen Sie eigentlich gar nicht fest, dass das Grundproblem ist, dass sich Unternehmen oft nicht an Tarife und Mindestlöhne halten? - Das ist gerade zum Nachteil für unser Handwerk und unseren Mittelstand. Das ist doch der Grund, weshalb diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben. Genau das war unser Ansatz.
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Rechtswidrig und vermurkst ist das Gesetz! - Gegenruf von Johanne Modder [SPD]: Hören Sie doch mal zu! Oder stellen Sie eine Frage!)
- Das ist ein hervorragendes Gesetz, das wir uns selbstverständlich mit Blick auf die EuGH-Entscheidung ansehen werden. Wir werden prüfen, ob es entsprechenden Handlungs- und/oder Veränderungsbedarf gibt.
Das gesamte Gesetz wird an keiner Stelle infrage gestellt. Im Gegenteil: Ich bin davon überzeugt, dass es modellhaft für ganz Deutschland ist und vernünftig angewendet werden kann.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Wenn das Pferd tot ist, muss man abstei- gen!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob sie aufgrund der durch die EuGH-Entscheidung geschaffenen Situation Auswirkungen mit Blick auf das Mindestlohngesetz sieht.
(Jörg Bode [FDP]: Wie war die Frage? - Gabriela König [FDP]: Das war ja kompliziert! - Gegenruf von Thomas Schremmer [GRÜNE]: Bei Mindest- lohn hört ihr immer weg! - Gegenruf von der SPD: Wir stellen wenigstens anspruchsvolle Fragen!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Will, die Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes legen als unteres Entgelt 8,50 Euro fest. Wir haben das für alle dort aufgeführten Branchen geregelt. Wir gehen aber natürlich davon aus, dass ein größerer Teil des Regelungsbedarfs bezüglich des unteren Mindestentgeltes entfällt, wenn am 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn für alle in Kraft tritt. Damit wurde ein Riesenerfolg erzielt, der zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Deswegen ist dieser Teil der Regelung sozusagen obsolet, weil das dann an anderer Stelle gesetzlich geregelt ist.
Eine andere Situation haben wir natürlich bei der Übergangsregelung. Die Bundesregierung hat den Sozialpartnern ja die Möglichkeit eröffnet, Tarifverträge zu schließen, die den Übergang hin zum gesetzlichen Mindestlohn erst zum 1. Januar 2017 festlegen. Für diesen Zeitraum gilt natürlich weiterhin das bei uns im Niedersächsischen Tariftreue- und Landesvergabegesetz geregelte Mindestentgelt von 8,50 Euro als vergabespezifisches Mindestentgelt.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Kollege Schremmer, bitte sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die FDP weiterhin nervt und Lohndumping in Deutschland das Wort redet, aber immerhin auch die Verstaatlichung der Bundesdruckerei gefordert hat,
zu der es dann auch gekommen ist, frage ich die Landesregierung: Wie bewertet die Landesregierung das Verhalten eines staatlichen deutschen Unternehmens wie der Bundesdruckerei, einen
Auftrag nach Polen durchzureichen, wo die Beschäftigten ein Viertel dessen verdienen, was die Beschäftigten hier in Deutschland verdienen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich steht es mir nicht zu, zu beurteilen, wie dort entschieden wurde.
Trotzdem will ich noch einmal deutlich machen, dass wir diese Entscheidung des Gerichts und die Auswirkungen ja nicht einfach zur Seite packen und sagen: Das war’s. - Unser Ansinnen muss doch sein - so verstehe ich übrigens auch alle Parlamentarier, die hier sind -, eine starke Wirtschaft in Niedersachsen oder auch in Deutschland mit Beschäftigten zu haben, die für ihre Arbeit gut bezahlt werden.
Deswegen brauchen wir, glaube ich, einen vernünftigen Weg - ohne dass es mir zusteht, zu sagen, ob man es darf oder nicht -, mit dem dafür gesorgt wird, dass Aufträge natürlich auch derart gestaltet werden können, dass eine Wettbewerbsfähigkeit für unsere Unternehmen in unserem Land entsteht. Ich glaube, das steht doch bei keinem hier außer Frage.
Nur - das stellen wir fest -: Die Möglichkeiten der Wettbewerbsregulierung gehen nicht so weit, dass wir - und das zeigt das Urteil - am Ende sagen können: Wenn der Wettbewerb funktioniert, dann müssen die 8,50 Euro, die für das Unternehmen hier in Deutschland gelten, genauso in Polen gelten. Das können wir nicht festlegen.
Die Vergabe ist eine europäische Vergabe, die natürlich legitim ist. Aber unser Ansinnen einer gemeinsamen Politik muss doch sein, dafür zu sorgen, dass Beschäftigung zuallererst für die Menschen generiert wird, die hier in Niedersachsen und in Deutschland leben. Das muss der Anspruch sein, den wir an unsere Politik haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Danke schön. - Meine Damen und Herren, die nächste Zusatzfrage: Fraktion der FDP, Kollege Dr. Genthe, bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir die Bemerkung, Herr Bajus: Zu sagen, eine Fraktion hier nervt, wenn sie ihre demokratischen Rechte wahrnimmt - - -
Vor dem Hintergrund, dass der Minister eben bemerkt hat, dass das Gesetz an dieser Stelle nicht funktioniert und entsprechende Rückläufe auch von verschiedenen Landräten bezüglich der Schülerbeförderung gekommen sind, frage ich die Landesregierung, ob sie diesen unsäglichen Feldversuch in Niedersachsen jetzt einstellen möchte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Genthe, die klare Antwort ist: Nein, im Gegenteil, das ist ein Erfolgsmodell und kluge Politik der rot-grünen Landesregierung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte jetzt natürlich fragen, ob der Minister gemerkt hat, dass er sich mit seinen Antworten eben gerade widersprochen hat. Aber das werde ich nicht tun.
des Landevergabegesetzes jetzt dazu führt, dass durch die Ausschreibung ein Handwerker in Niedersachsen wegen des für ihn vorgegebenen Mindestlohns einen Wettbewerbsnachteil hat, wenn er im Wettbewerb gegen einen im europäischen Ausland ansässigen Unternehmer antreten muss, für den diese Regelungen nicht anwendbar sind, frage ich die Landesregierung, ob sie bereit ist, die von ihr initiierte Änderung bezüglich der durch uns ermöglichten Ausweitung der freihändigen Vergabe, also der beschränkten Ausschreibung an ortsansässige Handwerksunternehmen, die Tarifverträgen unterliegen, wieder zurückzunehmen und dieses Instrument, das das ganze Problem lösen würde, endlich wieder einzuführen.
(Johanne Modder [SPD]: Herr Bode, wie war das eigentlich ohne Mindest- lohn? - Gegenruf von Jörg Bode [FDP]: Im Handwerk gibt es einen Mindestlohn! Das Problem haben Sie selber ausgelöst! Das war vorher gar nicht da!)
- Es antwortet nur der Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie können das auch draußen erörtern.