- Herr Kollege Hilbers, Sie können es noch so oft versuchen; es gibt keine Kurzintervention auf eine Kurzintervention. Sie können sich jetzt mit dem Kollegen Dr. Matthiesen verständigen, wer von Ihnen antwortet. Diese Möglichkeit haben Sie. - Der Kollege Matthiesen überlässt es Ihnen, Herr Hilbers. Bitte sehr! 90 Sekunden!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Brunotte, Sie können sich die Dinge doch nicht so zurechtlegen, wie Sie sie gerne hätten.
Damals ist das Vermögen, das für den Wohnungsbau zur Verfügung stand, aus der Treuhandstelle herausgenommen worden. Es lag in der NORD/LB und ist dann in die NBank eingegliedert worden. Das Verfahren meinen Sie vermutlich.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass wir bei irgendwelchen Dingen strukturelle Haushaltsausgleiche herbeigeführt haben.
Das diente vielmehr dazu, das Sondervermögen dort entsprechend einzulegen. Ja, das lag in der NORD/LB.
Sie haben hier behauptet, wir hätten das verfrühstückt. Wir haben damals durch diesen Fonds die Wohnbauförderung verstetigt. Das ist damals so angelegt worden, damit diese Mittel, die 40 Millionen Euro, die wir dort jährlich haben, in einem revolvierenden Fonds dauerhaft zur Verfügung stehen. Das haben wir damals in die Wohnbauförderung eingebracht. Das haben Sie offensichtlich vergessen. Aber das will ich Ihnen in Erinnerung rufen.
Was Sie hier erzählen, entspricht nicht den Tatsachen. Da ist nichts veräußert worden. Das ist in ein Kapitalisierungsmodell gesteckt worden. Da sind Forderungen verkauft worden; das ist richtig. Aber dadurch wird der Fonds doch nicht geplündert. Es ist doch völlig egal, wer diese Forderungen hält, ob sie beim Land liegen oder ob eine Bank sie kauft. Die sind damals verkauft worden. Das war ein wirtschaftlich vernünftiger Schritt, den wir damals gemacht haben,
weil er insgesamt dazu beigetragen hat, den Haushalt zu sanieren und die Mittel effektiv einzusetzen. Da hat nicht irgendjemand geringere Möglichkeiten bei der Wohnbauförderung gehabt, sondern man hat lediglich die Ansprüche auf Rückzahlung verkauft. Damit hat man sich Liquidität hereingeholt. Das ist das, was wir gemacht haben. Da haben wir nicht die Wohnbauförderung geschwächt. Da liegen Sie falsch.
ich habe ja dem Landtag der letzten Wahlperiode nicht angehört. Aber die 1,1 Milliarden Euro, die in diesem Fonds waren, sind jetzt nicht mehr da. Davon habe ich mich anhand des Haushalts überzeugen können; die sind also irgendwo hingeflossen. Ich bin kein Finanzpolitiker, und das, was Sie gesagt haben, klingt erst einmal plausibel. Sie behaupten, diese Mittel hätten die ganze Zeit für Wohnraumförderung zur Verfügung gestanden. Ich muss Ihnen aber leider sagen: Sie stehen heute nicht mehr zur Verfügung, und das ist das Problem. Herr Dr. Matthiesen fordert uns jetzt auf, diese Mittel wieder zur Verfügung zu stellen. Wie geht das zusammen, wenn Sie den Fonds vorher geplündert haben? Sie können nicht mit Geld umgehen, und wir sollen die Suppe auslöffeln. Das machen wir nicht.
Wir müssen vielleicht auch noch einmal einen Satz zu den Ursachen dafür sagen, dass wir bezahlbares Wohnen und andere Projekte überhaupt in dieser Weise fördern müssen. Die Ursachen für steigende Kosten von Wohnraum kennen wir alle. Das sind im Wesentlichen Immobilienspekulationen im Rahmen der Finanzkrise gewesen. Da hat man nach guten Anlagemöglichkeiten gesucht. Außerdem hat es lange Zeit keinen sozialen Wohnungsbau und die Abnahme von Belegungsbindungen in großem Stil gegeben. Des Weiteren gab es Wohnungsprivatisierungen, die unterschiedlich motiviert waren, aber die auch dafür gesorgt haben, dass öffentliche Bestände zurückgegangen sind. Insgesamt ist die Wohnungsbautätigkeit zurückgegangen. Bei der alten, schwarz-gelben Bundes- und Landesregierung gab es einen anderen Fokus, nämlich den Fokus auf mehr Eigenheim- und mehr Luxusbau.
Insofern ist es sehr gut, dass jetzt ein Antrag vorliegt, der einen anderen Fokus hat, und zwar den, den auch die NBank empfiehlt, nämlich in den Bereichen, in denen es zunehmend zu Leerständen kommt, und in den Bereichen, in denen es
einen Wohnungsbedarf gibt, nachzusteuern bzw. insgesamt zu steuern. Das werden wir mit diesem Antrag unterstützen. Das Ministerium hat nach der Beratung der Konzertierten Aktion einen Entwurf für ein entsprechendes Wohnungsbauförderungsprogramm vorgelegt. Dem werden wir uns anschließen können.
Wir haben natürlich, wie es sich gehört, auch ein paar Ergänzungen. Das, was wir hier als Koalitionsfraktionen machen wollen, kann man in vielleicht drei oder vier Punkten zusammenfassen. Der Kollege Brunotte hat es schon gesagt: Wir wollen den Fokus auf bezahlbaren Wohnraum legen. Wir wollen energetische Sanierung, altersgerechte Wohnformen und inklusive Projekte fördern. Ferner wollen wir auch einen Fokus auf Zuwanderung legen. Natürlich wollen wir auch im Bereich von Städtebauförderung und Soziale Stadt nichtinvestive Möglichkeiten mit einbeziehen. Integrierte Konzepte, die diese Maßnahmen enthalten, wollen wir also auch wieder fördern, anders als die alte Bundesregierung, die das in der Vergangenheit nicht gemacht hat.
Ich habe vorhin gesagt, von der Großen Koalition hat man noch nicht viel gesehen. Der Kollege Brunotte hat natürlich recht. Es gibt einige Ansätze. Man könnte sich aber aus grüner Sicht noch ein bisschen mehr wünschen, z. B. eine Anpassung des Wohnungsgeldgesetzes im Hinblick auf einen Klimazuschuss. Ferner könnte man einen neuen Förderschwerpunkt „Bestandserneuerung“ schaffen. All diese Dinge könnte man aus meiner Sicht über den Bund regeln. Insofern, glaube ich, ist da noch ein bisschen Spielraum auch für die Große Koalition. Aber letztlich kann man sagen, ist da ein Ansatz geschaffen worden.
Wir haben in unserem Antrag einen weiteren Punkt, den ich auch nicht ganz unwichtig finde: Vor dem Hintergrund, dass es in der Vergangenheit eine Menge Privatisierungen gegeben hat, regen wir an, über die Bauministerkonferenz darauf hinzuwirken, dass es wieder zu einer Reaktivierung von gemeinnütziger Wohnungswirtschaft kommt. Aus meiner Sicht, auch aus stadthannoverscher Sicht, kann ich sagen, dass das sinnvoll sein kann, wenn man in der Situation ist, dass man dringend bezahlbaren Wohnraum braucht. Die Steuerungsmöglichkeiten für gemeinnützige Wohnungswirtschaftsunternehmen sind aus meiner Sicht in dieser Hinsicht in jedem Fall günstiger als im privaten Markt. Wir haben im Augenblick niedrige Zinsen. Insofern ist die Anreizsituation für die private Wohnungswirtschaft nicht gerade günstig, kann man
sagen; denn sie kann sich am Markt mit Kapital versorgen. Insofern fände ich es gut, wenn man genossenschaftliche, gemeinwirtschaftliche, gemeinnützige Wohnungswirtschaftsunternehmen zumindest wieder in den Blick nimmt, vielleicht auch solche in kommunaler Hand. Auch das hielte ich für eine gute Möglichkeit. Das gibt es in einzelnen Städten und Gemeinden durchaus noch.
Insgesamt ist aus grüner Sicht ein guter Antrag vorgelegt worden, der sich erstens an den Bedürfnissen aller Städte und Gemeinden in Niedersachsen orientiert und der zweitens beteiligungsorientiert ist, indem er die Empfehlungen der Konzertierten Aktion aufnimmt. Er nimmt alle Bereiche der Wohnraum- und Städtebauförderung, auch innovative und inklusive Maßnahmen, in den Blick. Drittens ist der Wohnraumförderfonds im Gegensatz zu dem, was Herr Hilbers mit zu verantworten hat, finanziell nachhaltig, weil revolvierend und damit zukunftsfähig.
Ich freue mich sehr auf die Beratung im Ausschuss. Vielleicht hat Herr Hilbers auch einmal Lust, hinzuzukommen
und sich anzuhören, wie das in Zukunft gemacht wird, wie es ordentlich und nicht - wie in der Vergangenheit - schlecht gemacht wird.
Vielen Dank, Herr Schremmer. - Es liegt eine Wortmeldung zu einer Kurzintervention von der Fraktion der CDU vor. Herr Dr. Matthiesen, Sie haben für 90 Sekunden das Wort.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Also, diese Sache mit den 1,1 Milliarden Euro ist ein reines Abwehrargument. Es gab eine Veräußerung von Rückflüssen in einer Zeit, als der Wohnungsmarkt in Ordnung war. Selbst der VdW, der Verband der Wohnungswirtschaft, hat lange Zeit, bis kurz vor der Landtagswahl, immer gesagt, es gibt - bis auf kleine Ausnahmen - keine Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Der Wohnraumförderfonds wurde unabhängig davon gegründet - das
Jetzt haben wir zunehmende Herausforderungen. Jetzt müssen Sie sich schon ein bisschen festnageln lassen. Sie haben einen Antrag vorgelegt, der sich über vier Seiten erstreckt. Viele Dinge stehen darin. Aber es gibt kein Geld dafür. Sie haben nicht gesagt, dass Sie zusätzliche Landesmittel, die erforderlich sind, einplanen wollen. Das haben Sie nicht getan. Deswegen hätten wir gern eine Antwort darauf, was Sie da machen wollen. Wir werden uns ja im Sozialausschuss damit befassen. Aber das ist der schwache Punkt. Sie machen viele Worte, aber es steckt nichts dahinter.
Ich sehe keine Wortmeldung zur Erwiderung. - Dann spricht jetzt für die FDP-Fraktion die Kollegin Sylvia Bruns.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtungen der NBank belegen, dass infolge der demografischen Entwicklung weiterhin mit einer Zunahme von Wohnungsbedarf und -nachfrage gerechnet werden kann. Trotz Rückgangs der Bevölkerungszahl wächst die Zahl der Haushalte, da es immer mehr allein lebende Menschen gibt.
Eine Vorbemerkung dazu: Fast drei Viertel des Wohnungseigentums sind in privatem Besitz. Anreize, die der Staat schaffen will, müssen sich daran orientieren. Die Forderung nach einer weiteren Stärkung von Mieterrechten ist kein Anreiz für private Investoren zum Bau von Wohnungen. Ein wichtiger Schritt in der letzten Legislaturperiode im Bund war das Mietrechtsänderungsgesetz. Es hat sowohl die rechtliche Stellung von Mietern als auch die von Vermietern verbessert sowie restriktive Eingriffe in das Mietpreisrecht verhindert. Mit der geplanten Mietpreisbremse soll der rapide Anstieg der Mieten in begehrten Wohngegenden künftig gestoppt werden. Doch ob das tatsächlich eintreten wird, ist fraglich. Die Mietpreisbremse schafft nicht faire Mieten, sondern verhindert, dass in Wohnraum investiert wird.
Preisbremsen für Neuvermietungen bremsen gerade kleine Investoren aus, die dringend gebraucht werden. Die vorhandene Wohnungsnot in den Ballungsräumen kann nur gemildert werden, indem es Investitionen in Wohnräume gibt. Die öffentliche Hand wird diese Investitionen nicht voll umfänglich und alleine leisten können.
Bezüglich einer Begrenzung bei Mietpreisanpassungen sollte aus Sicht der FDP nichts geändert werden. Bisher war es so, dass Modernisierungsmaßnahmen mit 11 % jährlich auf die Miete umgelegt werden können. In diesem Zusammenhang darf auch nicht vergessen werden, dass der Mieter in der Regel von solchen Maßnahmen profitiert. Er hat geringere Energiekosten. Wenn Kosten für den Umbau nicht mehr umgelegt werden können, wird es zu einem schleichenden Verfall des Wohnungsbestandes kommen.