Protocol of the Session on February 26, 2014

Bezüglich einer Begrenzung bei Mietpreisanpassungen sollte aus Sicht der FDP nichts geändert werden. Bisher war es so, dass Modernisierungsmaßnahmen mit 11 % jährlich auf die Miete umgelegt werden können. In diesem Zusammenhang darf auch nicht vergessen werden, dass der Mieter in der Regel von solchen Maßnahmen profitiert. Er hat geringere Energiekosten. Wenn Kosten für den Umbau nicht mehr umgelegt werden können, wird es zu einem schleichenden Verfall des Wohnungsbestandes kommen.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb muss das Bauen von Wohnungen erleichtert werden. Potenzielle Investoren müssen steuerlich als auch vom Mietrecht her spüren, dass sie bei der Versorgung der Bevölkerung nicht als Gegner, sondern als Partner gesehen werden.

Zu den Förderungsarten. Wir haben heute bereits in großem Umfang Subjektförderung, was bedeutet: Das Geld kommt bei den bedürftigen Menschen an und nicht als Investitionsförderung bei den großen Wohnungsunternehmen. - Deshalb möchte die FDP-Fraktion daran festhalten. Mit diesem Instrument des Wohngeldes kann man kurzfristig betroffenen Menschen helfen. Und wenn es ihnen dann besser geht, benötigen sie diese Hilfe nicht mehr.

Eine Objektförderung ist im Wesentlichen als Unterstützung der Unternehmen zu verstehen. Mit sehr viel Geld werden nur wenige Wohnungen geschaffen, die zudem für berechtigte Menschen immer noch nicht bezahlbar sind. Der Sozialdezernent der Region Hannover, Herr Jordan,

(Thomas Schremmer [GRÜNE]: Guter Mann!)

erklärte, dass die sogenannten Sozialwohnungen die teuersten bei der Übernahme der Kosten für die Unterkunft seien. Bedarf bei der Förderung besteht allerdings bei barrierefreien Wohnungen für Ältere oder für Menschen mit Einschränkungen. Hier muss ein Programm aufgelegt werden, das aber nicht gleichmäßig über Niedersachsen gestreut werden darf, sondern auf die Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Städten und Ort

schaften eingehen muss. Dabei ist die von Ihnen geforderte Synchronisierung der Fördermittel im Grundsatz richtig. Wenn aber die Landesregierung darunter versteht, in den bevölkerungsärmeren Bereichen Wohnbauförderung zu konzentrieren, hat sie den tatsächlichen Bedarf verkannt.

Mit dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz hat die schwarz-gelbe Landesregierung 2010 die gesetzliche Grundlage geschaffen, um dem besonderen Regionalbezug des Wohnungswesens Rechnung zu tragen und zugleich auf neue Herausforderungen angemessen zu reagieren. Ich stimme Ihnen zu, dass die verhinderte Rücknahme der Kürzungen der Wohnungsbaufördermittel im Programm „Soziale Stadt“ im letzten Bundeshaushalt nicht begründbar ist. Dieses Programm ist eines der effektivsten überhaupt, und gerade meine Heimatstadt Hannover hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Auch das gehört zur Wahrheit an dieser Stelle.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung von Marco Brunotte [SPD])

Aber: Ausgebaut werden müssen hier die Steuerungselemente. Um gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, muss man nicht die finanziellen Mittel gleichmäßig über alle verteilen. Die allseitig bekannten Schwerpunkte von städtebaulicher und sozialer Fehlentwicklung müssen dabei im Fokus bleiben.

Ihre Aussage im Antrag, mit Wohnungsbaufördermitteln die energetische Sanierung zu bezahlen, hält die FDP-Fraktion für falsch. Dieses Klimaschutzziel ist beim Umweltministerium anzusiedeln und darf die knappen Wohnungsbaumittel nicht verringern. Die Mieter hingegen wollen immer noch eine gut renovierte Wohnung in guter Lage. Die energetische Sanierung spielt bei der Wohnungssuche eine untergeordnete Rolle. Diese Aussage ist nicht von mir, sondern wurde im Dezember 2013 bei einer Podiumsdiskussion der Region Hannover getroffen, und zwar von einem kommunalen Unternehmen, von einer Genossenschaft und einem freien Unternehmen.

Setzen Sie deshalb als Landesregierung die richtigen Schwerpunkte! Erleichtern Sie das Bauen von Wohnungen nur da, wo der Personenkreis von älteren und behinderten Menschen kein ausreichend auf die demografische Entwicklung ausgerichtetes Angebot vorfindet! Gerade das Genossenschaftsmodell ist ein Modell, das ich sehr begrüßenswert finden würde. Das ist ein tolles Mo

dell. Das funktioniert in Hannover super. Auch das finden wir großartig und begrüßen es.

Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung von Thomas Schremmer [GRÜNE])

Vielen Dank, Frau Kollegin Bruns. - Es hat jetzt für die Landesregierung Frau Ministerin Rundt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschreibt sehr zutreffend die beiden wichtigsten Herausforderungen im Städte- und Wohnungsbau. Das sind der demografische Wandel und das Auseinanderdriften von wachsenden Zentren und schrumpfenden Regionen in Niedersachsen.

Bis zum Jahr 2030 rechnet die NBank mit einem Neubaubedarf von 181 000 Mietwohnungen, etwa die Hälfte in den großen Zentren. Die Ursache liegt darin, dass in den großen Städten, insbesondere Hannover, Braunschweig, Oldenburg, seit vielen Jahren ein verstärkter Zuzug zu beobachten ist. Wir beobachten die Auswirkungen auf die Mieten sehr genau durch die Mietpreisbeobachtungen der NBank, um dann gegebenenfalls mit einer Mietpreisbremse eingreifen zu können.

Die erhöhte Nachfrage und die günstigen Zinskonditionen führen durchaus zu einer verstärkten Bautätigkeit, was aber auch heißt, dass die Baukosten gestiegen sind. In den Städten sind auch Baugrundstücke knapp und teuer. Das heißt, im hochpreisigen Markt wird gebaut. Für Haushalte mit knappen Einkommen dagegen steht nicht genügend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Betroffen sind insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen, kinderreiche Familien und Alleinerziehende und Studierende.

In strukturschwächeren Regionen, also z. B. Südniedersachsen, gibt es dagegen Wohnungsüberhänge und Preisverfall und Leerstände.

(Ronald Schminke [SPD]: Endlich spricht es einmal jemand aus!)

Doch überall, auch in Gebieten mit starkem Bevölkerungsrückgang, fehlt es an geeigneten barrierefreien Wohnungen für ältere Menschen. Wenn wir davon ausgehen, dass heute höchstens jeder zehnte Seniorenhaushalt barrierearm, also nicht einmal barrierefrei, wohnt, und wenn sich dieses Verhältnis nicht weiter verschlechtern soll, brauchen wir bis 2030 jährlich 1 000 barrierearme neue Wohnungen, und wir brauchen nachbarschaftliche Strukturen, also Wohnen im Quartier.

Der größte Teil des Wohnungsbestandes in Niedersachsen ist auch unsaniert, was heißt, dass dann, wenn wir Klimaschutzziele erreichen wollen, in die energetische Sanierung investiert werden muss. Wir haben also qualitative und quantitative Herausforderungen.

(Glocke des Präsidenten)

Wir gehen in Niedersachsen darauf ein mit der Konzertierten Aktion „Bauen und Wohnen“. Unser vorrangiges Ziel ist es, Wohnraum auch für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen bedarfsgerecht und bezahlbar zu machen. Bei der Finanzierung der Wohnraumförderung sind wir gut aufgestellt. Wir haben bis 2019 jährlich 40 Millionen Euro aus Kompensationsmitteln des Bundes für soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. Zusätzlich planen wir, wie Sie wissen, mit den EUMitteln des EFRE-Programms die energetische Wohnraumsanierung in sozial benachteiligten Quartieren. Die energetische und altersgerechte Modernisierung in den entsprechenden Stadtteilen soll warmmieteneutral erfolgen. Für Städte und Gemeinden werden benachteiligte Quartiere aufgewertet und nachhaltig nutzbar gemacht. Und wir wollen diese EU-Mittel mit Wohnraumfördermitteln des Wohnraumförderfonds gegenfinanzieren. Dadurch haben wir wirklich weitere 65 Millionen Euro speziell für diesen Zweck zur Verfügung.

Ich freue mich, dass wir auf Bundesebene daran denken können, die erhöhten Mittel zukünftig in den Wohnbereich hineinzugeben, insbesondere erhöhte Mittel im Bereich des Programms „Soziale Stadt“. Hier ist die neue Bauministerin, Frau Barbara Hendricks, sehr aktiv. Damals wurden, liebe Frau Bruns, die Mittel der „Sozialen Stadt“ auf besonderen Wunsch der FDP gestrichen. Ich freue mich, dass Sie das hier anders sehen. Und wir freuen uns gemeinsam, wenn wir mit den neuen Mitteln für die „Soziale Stadt“ hier wieder gute Stadtentwicklung machen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Und wir freuen uns sicherlich auch alle, dass das voraussichtlich die letzte Rede des heutigen Sitzungstages war.

(Heiterkeit bei der SPD)

Es liegen jedenfalls keine weiteren Wortmeldungen vor.

Uns bleibt jetzt nur noch, die Ausschussüberweisung zu beschließen.

Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, federführend den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration damit zu befassen und mitberatend den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich danke Ihnen. Das ist ausreichend unterstützt und wird so geschehen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und dass wir alle morgen früh um 9 Uhr gesund und munter wieder hier sind. Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 18.21 Uhr.