Protocol of the Session on October 30, 2013

Es ist teuer, kompliziert und überflüssig - reine Symbolpolitik zulasten des Landes und auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger.

Meine Damen und Herren, mit Ihrer ideologischen Betrachtungsweise und Ihrem Vorschlag einer überbordenden, überteuerten Bürokratie machen Sie Klientelpolitik für die Gewerkschaften. Selten musste der GBD bei einem Gesetz so gründlich nachbessern, um es einigermaßen rechtssicher zu machen. Vieles wurde selbst rein sprachlich als extrem unverständlich beurteilt, was daran liegt, dass Ihr Gesetzentwurf eine Collage aus anderen Landesgesetzen ist. Wie soll da noch ein Unternehmer durchfinden, insbesondere dann, wenn er keine Rechtsabteilung hat, wie das bei den KMUs der Fall ist?

Besonders hart gingen die Verbände in der Anhörung mit der Überfrachtung des Vergabegesetzes mit grundlegenden sozial- und umweltpolitischen Problemstellungen ins Gericht. Denn sie sind kein geeignetes Instrument in der Landesvergabe und gehören daher auch nicht dorthin.

Und, meine Damen und Herren, sowohl der Niedersächsische Landkreistag als auch der Städtetag haben auf die hohe und kostenintensive Bürokratie hingewiesen. Herr Schminke, da stehen ungefähr 8 Millionen Euro auf dem Plan! Allein die vorgesehenen Kontrollfunktionen bedeuten einen erheblichen kosten- und personalintensiven Mehraufwand, der kaum zu leisten ist. Schon heute haben die Kommunen keine ausreichenden finanziellen Mittel, um überhaupt alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

Gleichzeitig wiesen alle Verbände darauf hin, dass sich die Kleinunternehmen schon heute kaum mehr an den Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen. Sie werden es in Zukunft noch viel schwerer haben. Es ist jetzt schon zu erkennen, dass sich nur noch große Unternehmen den kleiner werdenden Kuchen teilen werden. Es handelt sich hier also um ein mittelstandsfeindliches Gesetz, Herr Schminke.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Das ist das erklärte Ziel von Rot-Grün.

Auch die Kammern haben uns dies bestätigt und darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit u. a. gerade die angehobenen Wertgrenzen dazu

geführt haben, dass die kleinen und mittelständischen regionalen Wirtschaftsunternehmen, die Steuerzahler und Spender der Region, besser einbezogen wurden. Aber nun werden sie benachteiligt.

Ein deutliches Zeichen gab es auch nach der Verabschiedung des Thüringer Landesvergabegesetzes, das ähnliche Passagen wie das niedersächsische Landesvergabegesetz enthält. In Thüringen konnte beobachtet werden, dass sich immer weniger Handwerksbetriebe an den Aufträgen beteiligen.

Die ASU - ehemals Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer, heute die Familienunternehmer - schreibt dazu:

„Nahezu humoristische Züge nimmt die Aussage an, dass für öffentliche Auftraggeber eine generelle Verpflichtung besteht, besonders kleine und mittlere Unternehmen bei Antragsvergabe in den Fokus zu nehmen.“

Wenig später wird im Text erklärt, dass vor allem die sozialen Anforderungen bereits bei Unternehmen ab einer Mindestgröße von 20 Beschäftigten gelten.

Wissen Sie eigentlich gar nicht, dass diese Unternehmen, insbesondere im Handwerk, eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von sieben Mitarbeitern haben, und die Größenordnung im KMUBereich zwischen 5 und 297 Beschäftigten liegt?

Das Gleiche gilt für die ILO-Kernarbeitsnormen. Woher sollen diese Betriebe das Wissen haben, um überprüfen zu können, welche Stoffe worin enthalten sind - ganz abgesehen davon, dass es zu exorbitanten Verteuerungen kommt, bei Materialien in der Baubranche zum Teil um das Zwanzigfache -? Daraus folgen extrem unwirtschaftliche Ergebnisse. Und die Handys können Sie auch gleich zu Hause lassen.

Schließlich zum gesetzlichen Mindestlohn: Er ist weder branchenspezifisch noch regional ausgewogen. Er berücksichtigt weder Praktikanten noch Trainees und Aushilfen, beispielsweise Rentner, oder Hinzuverdiener wie Studenten. Sie nehmen den Rasenmäher und lassen Köpfe rollen, koste es, was es wolle.

Die Stimmen der Fachleute und Wirtschaftsforscher werden immer lauter. Wissenschaftler, Verbände und selbst die Caritas warnen davor. Ich zitiere aus dem Focus: Ein gesetzlicher Mindest

lohn „‚verschlechtert die Beschäftigungschancen von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen’, gab Bundesbankpräsident Jens Weidmann jüngst zu bedenken.“ Und Holger Bonin, Arbeitsmarktexperte am ZEW in Mannheim, meint, auch als sozialpolitisches Instrument sei der Mindestlohn „wenig treffsicher“.

Und der Präsident der Caritas, Peter Neher, sagte diese Woche in der NOZ, „jeder Mindestlohn müsse vor dem Hintergrund der Lage der Langzeitarbeitslosen bewertet werden.“ „Geschieht dies nicht, kann er zu mehr und nicht zu weniger Armut führen.“

(Beifall bei der FDP)

Und wenn Ihnen das nicht ausreicht, dann lesen Sie doch bitte den Spiegel von dieser Woche, die Titelseite der HAZ von gestern oder - ganz frisch - die FAZ von heute, die in genau dieselbe Kerbe hauen. Warnende Stimmen gibt es mittlerweile also genug. Deshalb wundert es schon, dass ein solches Gesetz das Licht der Welt erblickt.

Auch der ÖPNV gehört nicht in das Landesvergabegesetz; denn der sehr komplexen Ausrichtung und der unterschiedlichen tariflichen Bindungen wird das Vergabeverfahren überhaupt nicht gerecht. Sie machen Symbol- und Klientelpolitik für große Firmen und Lobbyisten des DGB und zulasten von kleinen familiengeführten Unternehmen. Sie überfordern die Kommunen, verteuern absichtlich und ohne Not die Vergabepraxis und rufen anschließend noch nach Steuererhöhungen. Das ist Ihre Politik. Das Gesetz ist in den Folgen verheerend und wird von uns deswegen abgelehnt.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau König. - Es liegt eine Wortmeldung zu einer Kurzintervention vor. Herr Kollege Will, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau König, seit Juni dieses Jahres haben Sie nicht nur Zeit gehabt, um sich mit den vorliegenden Gesetzentwürfen zu beschäftigen, sondern auch, um eigene Vorstellungen einzubringen. Das war heute wieder null. Von Ihnen ist nichts gekommen außer kleinlicher Kritik, die Sie noch nicht einmal inhaltlich begründen können.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Sie haben niemanden auf Ihrer Seite, Herr Will!)

Ihr Bild von Arbeit und gerechter Entlohnung haben wir wieder gesehen: Hauptsache Arbeit, die Löhne spielen keine Rolle. Die Menschen in prekärer Beschäftigung sollen gefälligst zufrieden sein. - Dieses Bild von Arbeit haben wir gerade nicht. Wir wollen ordentliche Arbeit; wir wollen ordentliche Bezahlung. Aber Sie sind inzwischen ja unverbesserlich.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir haben gerade im Bereich der kleinen und mittelständischen Betriebe Erleichterungen vorgenommen. Und eigentlich sind Sie, die FDP, ja auch die Veranlasser dieses Gesetzentwurfs; denn Herr Bode hat das Gesetz mit einer Verfallsfrist zum 31. Dezember 2013 versehen. Wir müssen etwas Neues machen; es sei denn, man sagt, dass das überhaupt nicht regelungsbedürftig ist und man es völlig den Kräften des freien Marktes überlassen soll. Aber das wollen wir eben nicht. Wir haben die kleinen Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten ganz bewusst von bestimmten Regelungen ausgenommen. Wir haben auch Ausnahmeregelungen für Generalunternehmer geschaffen. Ja, wir wollen ran an die Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen! Wir wollen das nicht über Generalunternehmer abwickeln. Das ist im Übrigen von den Verbänden ausdrücklich begrüßt worden.

Wir wollen eine arbeitnehmerfreundliche Vergaberegelung, in der sich auch die Arbeitnehmer wiederfinden. Das bezieht sich nicht nur auf die Entlohnung, sondern auch auf die Chance, öffentliche Aufträge zu erhalten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frau König, ich sehe, Sie wollen gerne antworten. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Will, wir haben uns nie dagegen gestemmt, dass vernünftige tarifliche Löhne ausgehandelt werden. Aber lesen Sie doch mal den Bericht der Caritas! Sie machen letztendlich überhaupt keine Politik für die Arbeitslosen, sondern entlassen möglicherwei

se sogar Menschen in die Arbeitslosigkeit, weil sie ihren Job verlieren.

Ich kann nicht verstehen, wie Sie hier von guter oder schlechter Arbeit reden können. Arbeit ist grundlegend, um überhaupt erst mal nach oben zu kommen. Das ist ein ganz entscheidender Faktor. Das sehen wir anders als Sie.

(Petra Emmerich-Kopatsch [SPD]: Aber auch nicht für 6,50 Euro am En- de!)

Im Übrigen will ich Ihnen noch kurz sagen: Schauen Sie einmal nach Nordrhein-Westfalen! Dort sind im Moment schon viele kleine und mittelständische Unternehmen an Verfassungsbeschwerden beteiligt, weil sie gerade nicht vernünftig eingebunden werden konnten und deswegen diskriminiert werden.

Wenn Sie sich darum ein bisschen mehr gekümmert hätten, hätten Sie Ihren unglaublich umfangreichen und absolut danebenliegenden Gesetzentwurf ein bisschen anders formuliert, u. a. auch, was die ILO-Kernarbeitsnorm angeht. Das ist nur ein kleiner Punkt. Und was das andere angeht, gilt genau das Gleiche. Es tut mir leid.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Zu Wort gemeldet hat sich jetzt Frau Westphely, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich kann die Aufregung über den zu beschließenden Gesetzentwurf, die in Teilen entstanden ist, nicht verstehen.

Zu Frau König: Auch Sie kennen vielleicht die Evaluationen des Bundesarbeitsministeriums, die gezeigt haben, dass die Branchenmindestlöhne keineswegs zu Arbeitsplatzverlusten geführt haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Insofern glauben wir nicht, dass dieses Gesetz dazu führen wird.

Die CDU versucht ja schon seit Längerem, dieses Gesetz auch in den Kommunen zu diskreditieren, z. B. in Hannover mit einer Anfrage aus dem Juni dieses Jahres zur Absenkung des Auftragswerts auf 10 000 Euro. Allerdings muss ich ganz ehrlich sagen: Das Ergebnis stimmt mich zuversichtlich in

Bezug auf unsere Absicht. Bei den 88 000 Aufträgen, die die Stadt Hannover in den letzten drei Jahren vergeben hat, lag der Anteil der Aufträge zwischen 10 000 und 30 000 Euro - also das, was bisher schon geregelt wurde - mit ca. 1 000 Stück bei 1,14 %. Die Stadt folgert daher zu Recht, die Absenkung auf 10 000 Euro werde keinen wesentlichen Mehraufwand auslösen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unser wichtigstes Ziel, das wir mit diesem Gesetz verfolgen, ist es, Lohndumping im öffentlichen Auftrag zu verhindern. Wir haben uns dafür entschieden, nur den Lohn und nicht weitere tarifvertragliche Regelungen einzufordern. Das ist eine praktikable Lösung. Wir haben uns intensiv mit der Einführung des vergabespezifischen Mindestlohns insbesondere im Hinblick auf die EU-rechtliche Zulässigkeit beschäftigt. Ich muss sagen: Mit einem Mindestlohn über das Landesvergabegesetz schöpfen wir unseren Spielraum aus, und das ist gut so. Ein vergabespezifischer Mindestlohn kann aber immer nur eine Behelfslösung sein, denn eigentlich sollte er allgemein verbindlich sein, damit kein Mensch - nicht nur öffentliche Auftragnehmerinnern und Auftragnehmer - für unter 8,50 Euro arbeiten muss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb würden wir es sehr begrüßen, wenn nun den Ankündigungen auf Bundesebene Taten folgen und der gesetzliche Mindestlohn kommt.

(Beifall bei den GRÜNEN)