Da es an wirkungsvollen Impfstoffen gegen die Geflügelpest mangelt, basiert die Bekämpfung auf verschiedenen Maßnahmen, die eine Weiterver
breitung des Virus zwischen Tierbeständen verhindern sollen. Hierzu gehören die Einrichtung von Restriktionszonen - wie Sie wissen, gibt es Sperrbezirke und weit darum herum liegende Beobachtungsgebiete - mit weitreichenden Verbringungsverboten und Bewirtschaftungsauflagen, z. B. die Wiederbelegungssperre, die in diesen Gebieten gilt und die der Landkreis Cloppenburg sehr vorbildlich umsetzt.
Wir unterstützen auch die verstärkte amtliche Überwachung der Tierhaltung inklusive intensiver Beprobung und Untersuchung. Da ist Niedersachsen zusammen mit den Landkreisen und dem LAVES wirklich sehr, sehr weit vorn. Bei uns geht das auch deutlich schneller und intensiver als vielleicht in anderen Bundesländern.
Für Tiere in Beständen, bei denen der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, muss auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung in Übereinstimmung mit dem EU-Recht die Tötung aller Tiere erfolgen. Da ist also keine Entscheidung des Ministeriums notwendig, sondern das ist im Gesetz so vorgegeben. Ist im Bestand das Virus vorhanden, muss getötet werden. Diese Entscheidung muss dann vor Ort erfolgen.
Wenn der Ausbruch der Erkrankung in einem Bestand zu befürchten ist - jetzt geht es um die andere Frage, bei der man Ermessensentscheidungen zu treffen hat, also eine sogenannte präventive Tötung, weil eine Erkrankung zu befürchten ist -, der aufgrund der Untersuchungen in enger Beziehung zu einem Ausbruchsbestand gestanden hat, kann die zuständige Behörde eine vorsorgliche Tötung dieses sogenannten Kontaktbestandes - da gibt es dann weiche und harte Kontakte; es geht also um die Frage, wie viele Kontakte es zwischen Ausbruchsbestand und weiteren Beständen gab - anordnen.
Erwägungsgründe für die Notwendigkeit von vorsorglichen Tötungen, mit denen eine befürchtete hohe Virusvermehrung in empfänglichen Tieren vermieden werden soll, sind neben der Art und Intensität der festgestellten Kontakte auch die Eigenschaften des Virustyps - Stichwort „Pathogenität und Nachweisbarkeit für die betreffenden Tierarten“; hier haben wir es mit einem hoch aggressiven Virus zu tun, der sehr schnell auffällt, weil die Tiere sehr schnell sterben - und die Verfügbarkeit schneller laboranalytischer Nachweise.
Die von den kommunalen Behörden beim Ministerium beantragte Anordnung der Tötung in Verdachtsbetrieben unterliegt, da ich mich um Ver
antwortung nicht drücke, dem Erlaubnisvorbehalt des Ministers. Schließlich geht es hier auch um Folgen für das Land, z. B. die Zahlungen, die wir bei Entschädigungen aus der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und dem Landeshaushalt leisten, und natürlich auch um die Konsequenzen, die das Ganze für die Tierhalter hat.
Seit Beginn des Geflügelpestgeschehens 2016/17 wurden elf Putenbestände mit 92 240 Tieren als verdächtige Kontaktbestände - dort bestand also ein hinreichender Verdacht - mit Zustimmung des Ministeriums, also meiner Zustimmung, vorsorglich getötet. Davon waren sieben Bestände im Landkreis Cloppenburg, drei Bestände im Landkreis Vechta und ein Bestand im Landkreis Oldenburg. In allen Fällen wurde, auch von mir, eine umfassende Untersuchung angeordnet. Das bedeutet, dass man nachschaut, ob man Hinweise findet, dass der Virus sich dort schon verbreitet hat. In allen Fällen dieser Verdachtstötungen konnte kein Virus festgestellt werden. Das Ergebnis lag erst nachträglich vor. Zum Zeitpunkt der Tötung war also kein Virus vorhanden. Die Tiere waren also vermutlich gesund. Ein Befall war nicht nachweisbar.
Um Sie gleich zu unterrichten: Gestern Abend gab es ja, wie Sie der Presse entnehmen konnten, einen weiteren Fall in Garrel. Noch gestern Abend habe ich der Tötung dieser seuchenhygienischen Einheit zugestimmt. Eine umfassende Beprobung und eine Untersuchung der Biosicherheit habe ich ebenfalls angeordnet; denn wir müssen ja mitkriegen, was denn möglicherweise der Grund dafür ist, wenn das Ganze durch Kontakte zwischen Betrieben, Maschinen, Menschen etc. zustande kommt, um es dann auch an allen Stellen zu verbessern. Wir gucken zusammen mit den Fachleuten genau hin, um dem auf die Spur zu kommen, und ermitteln, wie der Präsident des FLI sagt, in alle Richtungen.
Als noch weiter gehendes Instrument der Geflügelpestbekämpfung - das wird ja oft vermischt - steht den zuständigen Behörden die Anordnung von präventiven Umgebungstötungen um einen Ausbruchsbestand ohne nachgewiesene direkte Personen- oder Tierkontakte zur Verfügung. Auch hierfür ist die Zustimmung des Ministeriums erforderlich. In diesem Fall tötet man in einem bestimmten Umkreis - 500 m, 1 000 m oder 3 km - sämtliches Geflügel. Da die Zahl der zu tötenden Tiere innerhalb dieser Radien gerade in den niedersächsischen Zentren der Geflügelhaltung außerordentlich hoch wäre, liegen die Anforderungen an
eine solche Maßnahme sehr, sehr hoch. Sie wird vom FLI als allerletztes Mittel, wenn wir ein nicht mehr beherrschbares Geschehen haben, angesehen.
Seit Beginn des Geflügelpestgeschehens 2016/17 wurden deshalb auch nur zwei Bestände mit insgesamt 88 736 Tieren im Landkreis Cloppenburg - dort war der Erstausbruch im Nutztierbereich - mit Zustimmung des Ministeriums im Rahmen von vorsorglichen Umgebungstötungen getötet. Auch in diesen beiden Fällen haben wir Untersuchungen angeordnet, und auch in diesen Fällen konnte das Virus bei den getöteten Tieren nicht nachgewiesen werden.
Aufgrund des gehäuften Auftretens von HPAI-Fällen bei Puten in Cloppenburg haben wir dann auch gemeinsam mit dem Landkreis das FLI gebeten, die räumliche und zeitliche Verteilung der Fälle auszuwerten: Gibt es dort Zusammenhänge?
Diese Auswertung des FLI, die nachträglich erfolgt ist und bei der man sich die konkrete Lage angeschaut hat und dazu Genomanalysen durchgeführt hat, zeigt, dass bei fünf von Ausbrüchen betroffenen Haltungen zeitlich und räumlich ein enger Zusammenhang besteht, dies jedoch für acht weitere Betriebe nicht zutrifft. Betrachtet man die betrieblichen Zusammenhänge, so sind auch andere Eintragswege möglich, z. B. eine distanzunabhängige Verschleppung der Infektion an verschiedene Standorte über Personenkontakte, Fahrzeugkontakte, Kadavertonnen etc.
Insgesamt lagen 28 Putenbetriebe im 1 000-mUmkreis der betroffenen Bestände. Das bedeutet: Hätten wir in einem Umkreis von 1 000 m getötet, wären 28 Betriebe betroffen gewesen, obwohl, wie sich bei der nachträglichen Betrachtung herausgestellt hat, nur neun Betriebe den Virus gehabt haben. Gleichzeitig hat eine ganze Reihe von Betrieben außerhalb des 1 000-m-Umkreises trotzdem das Virus gehabt.
Aufgrund dieser auch dem Landkreis vorliegenden Analysen rät das Bundesinstitut FLI explizit von Umgebungstötungen ab und empfiehlt die strikte Überprüfung der Biosicherheit und das Abstellen von Mängeln in den Betrieben. Die entsprechende Äußerung des Präsidenten des FLI konnten Sie auch in der Nordwest-Zeitung lesen. Dieser Einschätzung des Bundesinstituts folgt die Landesregierung.
möglich zu vermeiden. Jeder Kontakt ist individuell zu bewerten. Präventive Tötungen sind daher nach sorgfältiger Abwägung aller Alternativen auf Einzelfälle zu beschränken. Sofern in einem gesunden Tierbestand Möglichkeiten bestehen, mit geeigneten Überwachungsmaßnahmen eine Infektion frühzeitig zu erkennen, sind diese immer zu bevorzugen. Sofern für einen Tierbestand ein aktuelles negatives Untersuchungsergebnis vorliegt, besteht Grund zu der Annahme, dass eine Übertragung des Erregers durch die Anwendung strenger Biosicherheitsmaßnahmen vermieden werden konnte.
Zu Frage 1, der Frage nach der Strategie: Die Entscheidung zur vorsorglichen Tötung von Beständen als Kontaktbeständen oder im Rahmen von Umgebungstötungen wird nach den genannten Kriterien im Einzelfall getroffen.
Da es sich bei der Tötung von Beständen mit Tausenden von Tieren um eine schwerwiegende Maßnahme handelt, ist eine sorgfältige Prüfung aller Fakten des Einzelfalls erforderlich.
Um einerseits eine vermeidbare, unkontrollierte Weiterverbreitung des Virus zu verhindern und andererseits nicht unnötig Tiere töten zu müssen, kommt einer sofortigen Ermittlung und Bewertung aller relevanten epidemiologischen Erkenntnisse sowie einer raschen und wiederholten Untersuchung von Proben aus Verdachtsbetrieben höchste Bedeutung zu.
Vorteilhaft ist, dass in Niedersachsen aufgrund der hohen Leistungsfähigkeit der amtlichen Labore die labordiagnostische Abklärung von Verdachtsfällen innerhalb weniger Stunden möglich ist.
Die Ermittlung und Bewertung der möglichen Seuchenausbreitung folgt dann den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung. Das bedeutet: In einem Umkreis von 3 km - das ist der sogenannte Sperrbezirk - um den Ausbruchsbestand werden klinische - das ist die Beobachtung der Tiere, ob sie Auffälligkeiten haben, die auf Krankheiten hindeuten - und gegebenenfalls virologische Untersuchungen - das sind konkrete Proben - der dort gelegenen Betriebe durchgeführt.
Für jeden Ausbruch müssen epidemiologische Nachforschungen durchgeführt werden. Diese erstrecken sich auf den Zeitraum, in dem das hochpathogene aviäre Influenzavirus bereits im Bestand vorhanden gewesen sein kann, bevor der Verdacht angezeigt worden ist, die mögliche Eintragsquelle der Geflügelpest, die Ermittlung anderer Bestände, aus denen gehaltene Vögel in den
Verdachtsbestand oder aus dem Verdachtsbestand in diese Bestände verbracht worden sind, Personen, Fahrzeuge, Fleisch, Eier, tierische Nebenprodukte, Futtermittel und alle sonstigen Gegenstände, mit denen das hochpathogene aviäre Influenzavirus in den oder aus dem Verdachtsbestand verschleppt worden sein kann.
Zu Frage 2, zu dem konkreten Ausbruch: In dem angesprochenen Fall erfolgte die Beprobung der beiden verdächtigen Kontaktbestände bereits zum Zeitpunkt des klinischen Verdachts des Ausbruchs im Ursprungsbetrieb. Dieser Fall war also anders als die elf Fälle davor, bei denen ein Verdacht bestand, dann eine Tötung erfolgte und sich nachträglich herausstellte, dass die Tiere nichts hatten. Man hat also keinen Virus gefunden.
In diesem Fall lag zu der Entscheidung ein amtliches Ergebnis vor. Dabei wurde in dem einen Stall - daher ist die Formulierung in der Vorbemerkung nicht richtig - ein Virus festgestellt. Deshalb wurden dann die Tiere in dem einen Betrieb nach der Geflügelpest-Verordnung umgehend getötet.
In dem anderen Kontaktbetrieb lag ein amtliches Ergebnis vor, dass trotz der umfangreichen Beprobung keine Viren gefunden worden sind. Deshalb ist dieser Bestand zu diesem Zeitpunkt amtlich ohne Virus gewesen.
Da das aktuell kursierende Virus in Putenbeständen rasch deutliche klinische Symptome, verbunden mit hohen Verlustraten, aufzeigt, wird eine Infektion sehr schnell erkannt. Das ist anders als bei dem Virus vor Jahren, der im Bestand wochenlang unentdeckt bleiben konnte. In diesem Fall gibt es, wenn gerade bei Puten das Virus festgestellt wird, in wenigen Tagen erhöhte Todesraten. Insofern kann das Virus dort nicht wochenlang kursieren.
Das negative amtliche Ergebnis, dass der Bestand nachweisbar gesund war, keine klinischen Symptome aufwies und bei der Laboruntersuchung unverdächtig blieb, brachte uns zu der Entscheidung, diesen Bestand nicht vorsorglich zu töten, sondern ihn engmaschig klinisch und virologisch zu untersuchen, zumal es auch zu diesem Betrieb keine weiteren Kontaktbestände gab, also eine weitere Verbreitung nicht wahrscheinlich war.
Zu Frage 3: Warum hat keine vorsorgliche Tötung der Tiere in den zwei benachbarten Ställen stattgefunden etc.? - Noch einmal: Weil es in diesem Fall nicht mehr um eine beantragte Verdachtstötung ging, bei der man nicht weiß, ob dort ein Virus ist,
und dann schnell gehandelt werden muss. Vielmehr war in diesem Fall unser Probenlabor so schnell, dass wir zu der Entscheidung, ob es da einen hinreichenden Verdacht gibt, schon ein Ergebnis vorliegen hatten, nämlich dass es sich dort um gesunde, zu diesem Zeitpunkt virenfreie, gesunde Tiere handelte. Trotzdem haben wir angeordnet, diesen Stall engmaschig zu beproben und weiter zu untersuchen, damit eben keine Weiterverbreitung des Erregers erfolgen könnte.
Das Vorliegen eines aktuellen negativen Untersuchungsergebnisses ließ hoffen - ich habe es Ihnen ja bereits geschildert; auch bei den elf Fällen davor gab es keinen positiven Befund -, dass eine Weiterverbreitung des Erregers durch die strikte Einhaltung der vorgesehenen Biosicherheitsmaßnahmen vermieden werden konnte. Hier einen amtlich gesunden Bestand zu töten, ist nur bei höchster Gefahrenlage notwendig. Dies wurde übrigens auch in anderen Bundesländern nicht praktiziert.
Da dieser Bestand durch meine Weisung strikt überwacht wurde, frühere Kontaktuntersuchungen keine Übertragung des Virus nachwiesen und keine weiteren Kontaktbestände mit Kontakt über Menschen oder Fahrzeuge bestanden, wäre eine vorsorgliche Tötung mit amtlicher Entschädigung unverhältnismäßig gewesen. Sofern in einem gesunden Tierbestand Möglichkeiten bestehen, mit geeigneten Überwachungsmaßnahmen eine Infektion frühzeitig zu erkennen, sind diese immer zu bevorzugen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, es ist jetzt die Gelegenheit gegeben, Zusatzfragen zu stellen. Es hat sich, wie Sie schon richtig vermuten, einiges angesammelt. Die erste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Frank Oesterhelweg, CDU-Fraktion. Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass der Verzicht auf präventive Tötungen gegebenenfalls zur Ausbreitung der Krankheit geführt hat, frage ich die Landesregierung: Hat Landwirtschaftsminister Christian Meyer persönlich ohne Einvernehmen mit den zuständigen Fachleuten vor Ort in das Geschehen eingegriffen und vorsorgliche Tötungen verhindert?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe ja gesagt: Ich trage die Letztverantwortung. Es ist auch bei allen anderen Fällen so gewesen, dass diese Entscheidungen am Ende zum Minister laufen. Das ist übrigens auch Weihnachten und Silvester so gewesen. Da bekommt man dann Anrufe und E-Mails: Es wird beantragt zu töten. - In den geschilderten Fällen haben wir das mit Abwägung getan.
In diesem Fall war aber zwischen dem Antrag zu töten und der Entscheidung des Ministers das amtlich negative Untersuchungsergebnis vorhanden. Deshalb habe ich die Verantwortung dafür übernommen, diese Entscheidung so zu treffen, wie ich es getan habe.
Ja, diese Entscheidung hat der Minister persönlich getroffen. Das mache ich auch in den anderen Fällen so. Denn ich wollte mir auch nicht den Vorwurf einhandeln, ich würde mich hinter meinen Mitarbeitern verstecken, wenn ich Entscheidungen treffe.
Auch den Erlassen zur Aufhebung der Stallpflicht, die wir herausgeben, kann ich vollkommen zustimmen. Natürlich entscheidet am Ende der Minister, weil er dafür auch die Verantwortung trägt.
Danke schön. - Auch die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Oesterhelweg. Das wäre dann seine zweite. Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass zumindest ich es so verstanden habe, dass diese Entscheidung ohne das Einvernehmen mit den Fachleuten vor Ort getroffen wurde, frage ich: Hat der Minister im Bereich des Geflügelpest