Protocol of the Session on December 14, 2016

Nur mal ein Beispiel: Rechnen wir mit ungefähr 200 000 Gänsen, die sich im Winterhalbjahr in Niedersachsen und an der norddeutschen Küste insgesamt aufhalten. Wenn Sie eine signifikante Reduzierung der Wahrscheinlichkeit erreichen wollen, dann müssten Sie davon ungefähr 20 000 bis 50 000 Tiere abschießen. Das kriegen Sie überhaupt nicht hin.

Sie bauen hier einen Popanz auf. Eine vergleichsweise erhebliche Reduzierung der Wahrscheinlichkeit ist mit dieser Maßnahme schlicht nicht machbar. - Das zum einen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Zum Zweiten: zur Aufstallung. Darüber haben wir uns mehrfach unterhalten. Keines der wissenschaftlichen Institute, keines der Bundesinstitute fordert die flächendeckende Aufstallung - aus dem einfachen Grunde, weil es eine Abwägung ist zwi

schen den ökonomischen Nachteilen der Aufstallung für Freilandhalter und den Nachteilen, die dadurch entstehen können, dass ein Virus auftritt.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: So etwas nennt man Risiko, Herr Kollege!)

Das muss im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden. Das Ergebnis ist abhängig davon, wie viele Wildvögel in dem Bereich vorkommen und wie hoch die Stalldichte ist. Das macht Niedersachsen genauso wie alle anderen.

Im Übrigen, Herr Dammann-Tamke, ist es natürlich entlarvend, wenn Sie zwar sozusagen ein Problem sehen, sich aber als Verband nicht an den Minister wenden mögen, sondern umgekehrt auf ihn warten. Das zeigt doch, dass es Ihnen überhaupt nicht um die Sache geht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Wo ist denn jetzt dein Problem? Da muss so schnell wie möglich eine Lösung her! Nun ist aber mal gut!)

Danke, Herr Janßen. - Nun noch einmal Herr Kollege Siebels. Sie haben noch ca. 1:40 Minuten. Bitte!

(Jens Nacke [CDU]: Macht nur so weiter!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Nacke, ich will es kurz machen.

Zunächst zu dem Thema Audienz beim Minister. Herr Dammann-Tamke, Audienzen, meinte ich, gäbe es beim Papst. Ich habe noch keine gehabt. Mit diesem Minister kann man sich im Zweifel auch einmal so zusammensetzen. Wenn es dafür eine Vermittlung braucht, will ich mich gerne anbieten und noch einen Kaffee ausgeben.

(Jens Nacke [CDU]: Aber beim Papst bringt es mehr!)

- Beim Papst bringt es mehr, sagt Herr Nacke. Das ist eine interessante Bemerkung. Also soll es jetzt doch kein Treffen geben, Herr Nacke, oder wie stellen Sie sich das vor?

(Jens Nacke [CDU]: Dass er einen ver- nünftigen Umgang mit den Verbänden pflegt! Darum geht es, Herr Kollege!)

- Ich will nicht darüber streiten, Herr Nacke, wer wen einzuladen hat, auch wenn Sie noch so laut

dazwischenrufen. Das, was Sie sich hier erlauben, ist völlig unmöglich.

Herr Nacke! Herr Siebels!

Abenteuerlich ist so etwas, wer hier wen einzuladen hat!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Björn Thümler [CDU]: Un- glaublich!)

Es muss ja wohl in der Sache darum gehen, dass es dem Minister zusteht - - -

(Zurufe von der CDU)

Jetzt redet nur Herr Siebels, sonst keiner! - Bitte!

Es muss in der Sache doch darum gehen, dass es dem Minister sehr wohl zusteht, an die Landesjägerschaft zu appellieren. Wenn aufseiten der Jägerschaft das Bedürfnis besteht, ein Gespräch zu führen, dann - ich sage es noch einmal - will ich das gerne vermitteln.

Jetzt aber zum Thema Stallpflicht. Herr Kollege Dammann-Tamke, das Thema Stallpflicht spielt nun seit Wochen und Monaten in dieser Auseinandersetzung eine Rolle, obwohl bei den Betrieben, in denen es zu solchen Vorkommnissen gekommen ist, die Stallpflicht ja längst angeordnet ist.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Genau!)

Ich will zur Versachlichung darauf hinweisen: Wir haben ja in der letzten Debatte darüber gesprochen, dass das Virus selbstverständlich nicht nur vor Kreisgrenzen keinen Halt macht, sondern selbstverständlich auch vor Landesgrenzen keinen Halt macht und dass deshalb eigentlich eine bundesweite Aufstallpflicht notwendig wäre, wenn man es zu Ende denkt. Das macht der Bundeslandwirtschaftsminister aus guten Gründen ebenfalls nicht. Dazu gibt es umfangreiche Risikobewertungen. Das Gleiche gilt selbstverständlich für das Land Niedersachsen.

Ich sage es noch einmal: Die Fälle, über die wir sprechen, sind in Gebieten aufgetreten, in denen

längst eine Aufstallpflicht angeordnet ist. Also führt uns diese Debatte nicht wirklich weiter.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Siebels. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu dem Komplex „Vogelgrippe, Unterrichtung durch die Landesregierung und nachfolgende Aussprache“ nicht vor, sodass wir diesen Punkt als abgehandelt betrachten können.

Wir fahren jetzt in der Tagesordnung fort. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 33: Dringliche Anfragen

Es liegen zwei Dringliche Anfragen vor. Ich gehe davon aus, dass Sie die Bestimmungen der Geschäftsordnung bezüglich der Dringlichen Anfragen allesamt kennen, und weise schon jetzt darauf hin, dass nachher bei den Zusatzfragen einleitende Bemerkungen nicht erlaubt sind. Wenn man Zusatzfragen stellen will, möge man sich schriftlich zu Wort melden.

Wir kommen zunächst zu

a) Was passiert, wenn Herdenschutzmaßnahmen den Wolf nicht mehr abhalten? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/7085

Diese Dringliche Anfrage wird von Herrn Dr. Gero Hocker eingebracht. Bitte sehr, Herr Dr. Hocker!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich verlese die Dringliche Anfrage namens meiner Fraktion wie folgt:

Was passiert, wenn Herdenschutzmaßnahmen den Wolf nicht mehr abhalten?

In Südergellersen im Landkreis Lüneburg wurden zwischen Ende November und Anfang Dezember bei drei Angriffen insgesamt 12 Schafe getötet und 18 weitere Tiere zum Teil schwer verletzt. Obwohl das Ergebnis der DNA-Tests noch aussteht, han

delte es sich dabei mit großer Wahrscheinlichkeit um Wolfsattacken. Die Tiere waren laut Pressemeldungen durch einen wolfssicheren Zaun, einen Esel sowie beim letzten Angriff durch einen Herdenschutzhund geschützt. Die Grünen-Abgeordnete Miriam Staudte forderte hierauf, „bei Nutztierrissen, die auf einen Wolf zurückzuführen sind, frühzeitiger mit Vergrämungen zu beginnen“.

Laut Wolfsmonitoring wurden in diesem Jahr insgesamt 118 Tiere nachweislich von Wölfen getötet, bei 28 getöteten Tieren erfolgte die Statusmeldung „Wolf nicht nachweisbar“, 30 Risse sind noch in Bearbeitung. Lediglich bei 23 von 109 abgeschlossen untersuchten Rissattacken konnten Wölfe zweifelsfrei ausgeschlossen werden.

Dennoch sprach Minister Stefan Wenzel bei einer Zwischenauswertung der dokumentierten Nutztierrisse von einer „positiven Entwicklung im niedersächsischen Wolfsmanagement“ und einem Rückgang der Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr.

Experten befürchten, dass auch die aktuell geforderten Herdenschutzmaßnahmen in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen werden, da Wölfe lernen würden, Zäune zu überspringen. Auch das Flatterband könne nur als eine verzögernde Maßnahme betrachtet werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ab welchem Zeitpunkt sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, Wölfe, die Nutztiere gerissen haben, zu vergrämen, und wann betrachtet sie eine Vergrämung als erfolgreich?

2. Wie viele Kilometer Zaun müssten nach Auffassung der Landesregierung mit welchen Kosten pro Weidetierhalter in Niedersachsen verbaut werden, damit alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter ihre Tiere wolfssicher einzäunen können?

3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung im Fall des Wolfs, der in Südergellersen innerhalb einer Woche dreimal eine Schafsherde angegriffen hat, obwohl diese durch einen wolfssicheren Zaun, einen Esel sowie beim letzten Angriff durch einen Herdenschutzhund geschützt war?

Vielen Dank.