Der Bundesminister ist da wahrscheinlich ein bisschen optimistischer als ich. Der hat gesagt, dieses Jahr würde das alles noch klappen. Ich halte es für realistischer, dass, wenn es im Frühjahr nächsten Jahres praxistaugliche Geräte gibt, diese dann auch schnell im Laufe des Jahres 2017 eingebaut werden können. Es geht ja nicht um viele Brütereien, sondern um wenige große Anlagen. Ich weiß, dass auch mit Herstellern schon Gespräche laufen. Von daher habe ich die gleiche Auffassung wie der Bundesminister. Es ist technisch möglich, 2017 dieses Verfahren umzusetzen und flächendeckend anzuwenden.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass wir in Bezug auf dieses technische Verfahren offensichtlich Einigkeit in diesem Hause haben, frage ich die Landesregierung, ob sie mir zustimmt, dass wir nun auch verbal zu einer sachlichen Ebene zurückkehren sollten. Der Fragesteller spricht in seiner Frage zweimal von der „Geburt“ eines Kükens, was mich an Presswehen während der Geburt meiner Kinder erinnert. Der Minister hat eben von der „grausamen“ Praxis des Kükenschredderns gesprochen.
Vor diesem Hintergrund habe ich die konkrete Frage an den Herrn Minister: Wie viele Küken sind in Niedersachsen seit 2011 geschreddert worden? Gibt es seitens der Kontrolleure Zweifel daran, dass die seitdem in Niedersachsen übliche Praxis zumindest dazu geführt hat, dass alle männlichen Küken auch einer Verwertung zugeführt wurden?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe ja geschildert, dass der Bundesminister regelmäßig davon spricht, das Kükenschreddern zu beenden. Ich habe gesagt, dass wir in Niedersachsen - - -
- Das können Sie ja noch einmal nachlesen. Ich habe davon gesprochen, dass es eine grausame Praxis ist, Küken an dem Tag, an dem sie aus dem Ei schlüpfen, auszusortieren und zu töten.
Ich habe gesagt: In Niedersachsen hat sich der Tierschutzbeirat 2011 zu Recht entschieden - und das Land hat das auch umgesetzt -, dass die Tötung von Küken nur noch mit Gas und vorheriger Betäubung erlaubt ist. Die Küken werden also in Niedersachsen vergast und nicht mehr geschreddert. Das habe ich Ihnen dargestellt, und das ist auch richtig.
Zweitens haben wir dafür Sorge getragen - das kontrollieren wir auch; Sie wissen ja, dass ich auch immer sehr intensiv nachgucke -, dass die getöteten Tiere nicht einfach mehr weggeworfen werden. In anderen Bundesländern oder in anderen EUStaaten mag es andere Praktiken geben. Ich rede hier aber über Niedersachsen.
Vielmehr müssen sie als Futtertiere in Zoos, in Tierparks, in Storchenstationen etc. verwendet werden. Im letzten Jahr wurde ja die Frage aufgeworfen, ob so viele Küken, wie wir haben, überhaupt verbraucht werden. Wir sind der Frage nachgegangen, ob wirklich alle Tiere verfüttert werden. Wir haben keine Hinweise auf Verstöße bekommen - auch dann nicht, wenn sie ins Ausland gebracht worden sind; wir haben zusammen mit dem Bund nachgeforscht, ob dem so ist.
Ich habe im Jahr 2014 abgefragt, wie viele Küken in Niedersachsen geschlüpft sind und wie viele davon lebend abgegeben worden sind. Seinerzeit ist uns mitgeteilt worden, dass in Niedersachsen 27,2 Millionen männliche Küken geschlüpft sind, wovon 21 600 lebend abgegeben worden sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob die Herkunfts- und Haltungskennzeichnung über den Eierbereich hinaus auch auf andere Bereiche tierischer Produktion ausgedehnt werden sollte. Wenn ja, wie könnte das gehen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass die Kennzeichnung von Produkten nach Herkunftsland und Haltungsform für unsere vorbildliche niedersächsische Landwirtschaft eine große Chance bietet. Deshalb machen wir auch Strategien hinsichtlich Weidemilch und Regionalkennzeichnung. Deshalb machen wir auch Strategien mit dem Ziel, die Kennzeichnung der Haltungsform nicht nur auf verarbeitete Eier auszuweiten, sondern auch auf anderes, weil wir dadurch die Chance haben, dass die hochwertig produzierten Produkte klarer sichtbar sind. Der Verbraucher kann sich so für die in der Region oder im Land hergestellten Produkte entscheiden. Deshalb halte ich das für sehr wichtig.
Wir haben solche Herkunftskennzeichnungen schon bei Obst und Gemüse. Wir haben ferner die Biokennzeichnung. Wir haben zusammen mit Baden-Württemberg eine Arbeitsgruppe der Länder gegründet, die der Frage nachgeht, wie die Haltungskennzeichnung analog zu Eiern auch auf Fleisch und Milch übertragen werden kann, und zwar möglichst einfach mit drei oder vier Stufen: 0, 1, 2 oder 3. - Die Arbeitsgruppe hat der Bundesregierung dafür bereits konkrete Vorschläge vorgelegt, um solch eine Kennzeichnung einzuführen.
Sehr spannend ist, dass die dänische Regierung die Einführung einer Fleischkennzeichnung mit mehreren Stufen plant. Spannend ist auch, dass die Wirtschaft und der Handel in den Niederlanden diese Kennzeichnung in den Supermärkten seit
Januar dieses Jahres freiwillig machen. Es heißt dort „Beter Leven“; das ist das dortige Tierschutzsiegel. Es gibt dort die Einstiegsstufe, „Premium“ und „Bio“. Alles darunter wird freiwillig ausgelistet. Ich freue mich sehr darüber, dass in Österreich der Handel gemeinsam mit den Bioverbänden erklärt hat, dass sie im Biobereich keine männlichen Küken mehr töten würden, sondern über einen Aufpreis eine Kompensation vorgenommen werde, sodass dort im Biobereich auch alle männlichen Küken eine Lebenschance haben. So etwas würde ich mir auch für Deutschland vorstellen können.
Spannend ist auch, dass die EU-Kommission vor wenigen Wochen für Frankreich eine Herkunftskennzeichnung für Milch- und Käseprodukte genehmigt hat. Es ist also möglich, dass Nationalstaaten eine zusätzliche Kennzeichnung auch für Produkte aus anderen EU-Mitgliedstaaten vorsehen. Das hat die EU-Kommission jetzt in mehreren Fällen ermöglicht. Von daher muss die Bundesregierung hinsichtlich einer solchen Kennzeichnung nicht auf die EU zeigen, sondern sie könnte hier auch einmal vorangehen, wovon unsere Betriebe sehr profitieren würden. Außerdem würde dadurch auch die Debatte über die Frage versachlicht, was Kennzeichnung ist: Wie kann ich erkennen, von welcher Betriebsform und aus welcher Region das betreffende Produkt kommt? Wie wurden die Schweine gehalten? Wie wurden die Rinder gehalten? Wie wurden die Hühner und die Puten gehalten? - Eine verpflichtende Kennzeichnung ist erfreulich.
Noch eine Anmerkung: Ich habe mir gerade das Gutachten geben lassen, das Herr Lindemann gestern dem Bundesminister überreicht hat - den Abschlussbericht der Tierschutzkommission der Bundesregierung und die Pressemeldungen dazu. Der erste große Punkt darin ist, dass die Bundesregierung in Deutschland doch eine gesetzliche Tierschutzkennzeichnung einführen möge. Wie beim Tierschutzplan glaube ich auch hier, dass mein Vorgänger Herr Lindemann eine gute Idee hat. Wenn die CDU ihre Kanäle nutzen und den Bundesminister dazu bewegen würde, von seiner Freiwilligkeit abzugehen,
dann würde ich mich auch sehr freuen. Schon wieder muss ich meinem Vorgänger Herrn Lindemann an dieser Stelle recht geben: Eine Kennzeichnung wäre ein Fortschritt für die Betriebe, für
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass sich alle in diesem Haus darüber einig sind, dass die Praxis des Kükentötens so schnell wie möglich beendet werden soll, und vor dem Hintergrund, dass sich die Geflügelwirtschaft, wie Sie hier gerade selbst ausgeführt haben, ja auch selbst verpflichtet hat, diese Technik, sobald sie praxisreif zur Verfügung steht, unverzüglich einzusetzen, frage ich Sie: Wofür brauchen Sie dann noch eine Untersagung, also ein gesetzliches Verbot?
(Miriam Staudte [GRÜNE]: Das tut niemandem weh! - Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Das tut dann auch keinem weh!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Grupe, zum Schutz der vielen ehrlichen Landwirte. Das ist ja eine Vereinbarung mit der Geflügelwirtschaft. Nicht alle Betriebe sind dort ja Mitglied. Ich möchte nicht, dass sich da ein schwarzes Schaf herauszieht und sich an die freiwillige Vereinbarung mit der Branche nicht hält. Das machen wir in sehr vielen Bereichen. Es gibt die Vereinbarung zum Schnabelkürzen. Wir machen trotzdem ein Verbot, damit nicht irgendein anderer aus Wettbewerbsgründen sagt: Ich halte mich nicht an das, was eine Branche mit einer Regierung vereinbart hat.
Deshalb ist es wichtig, solche freiwilligen Selbstverpflichtungen und Vereinbarungen auch gesetzlich zu fixieren. Die, die schon in der Branchenorganisation sind, haben dadurch ja keinerlei Nachteile. Es schützt aber die Betriebe. Niemand soll auf die Idee kommen, weiterhin Küken töten zu können, wenn alle anderen gesagt haben, dass sie es sein lassen wollen. Wir wollen nur das fest
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Minister gerade ausgeführt hat, dass die EUKommission in Frankreich eine Kennzeichnung für Milch zugelassen hat, frage ich Sie, Herr Minister: Gilt diese Kennzeichnung in Frankreich auch für Fleisch? Gilt diese Kennzeichnung vor allen Dingen auch für weiterverarbeitete Produkte? Wenn ja, in welchem Rahmen und bis zu welcher Stufe der Verarbeitung kann das gelten? Und: Ist das auch auf Deutschland übertragbar?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dabei geht es auch um den Verbraucherwunsch in Frankreich. Die wollen, dass die Menschen dort französischen Käse kaufen und nicht anderen. Ich freue mich natürlich auch, wenn sie niedersächsischen kaufen. Die EU-Kommission hat eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch und Milch auch für verarbeitete Produkte genehmigt. Das heißt, wenn Käse z. B. Bestandteil einer Pizza etc. ist, muss es eine Herkunftskennzeichnung geben, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher in Frankreich sehen können, aus welchen Staaten innerhalb oder außerhalb der EU die Produkte kommen.
Dass das im Binnenmarkt zulässig ist, kann man vielleicht auch an der Entscheidung der Briten sehen, die vor ein paar Jahren die sogenannte Ampelkennzeichnung zur Nährwertbestimmung eingeführt haben mit einem aus meiner Sicht sehr guten Erfolg. Dabei geht es ja darum, die Zucker- und Salzanteile auf allen Lebensmitteln mit Ampelfarben zu kennzeichnen. Das galt auch für Produkte aus Deutschland oder Frankreich, die in Großbritannien verkauft werden. Es ist also möglich,
Die dänische Regierung hat angekündigt, dies auch für den Schweinefleischsektor zu machen, weil sie große Vermarktungschancen darin sieht, wenn man die Herkunft, aber auch bestimmte Haltungsformen für den Verbraucher klar deutlich macht. Die aktuelle Studie der Geflügelwirtschaft zeigt ja, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auch dann, wenn sie in einem Restaurant sind und sich außer Haus verpflegen, gerne wissen möchten, woher ihre Lebensmittel kommen. Rechtlich scheint es also zulässig zu sein.
Die EU-Kommission hat diese französische Kennzeichnung offiziell bestätigt. Deshalb wäre es möglich, auch in Deutschland zu sagen: Auch verarbeitete Eier, die aus Frankreich kommen, müssen entsprechend der geltenden EU-Kennzeichnung als Käfig-, Boden-, Freiland- oder Bioeier gekennzeichnet werden.