Sie haben es gefordert. Sie konnten sich nicht gegen die Grünen durchsetzen. Solange Sie sich gegen die Grünen nicht durchsetzen können, bleiben Sie - das muss ich hier erneut sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren - ein Sicherheitsrisiko für das Land Niedersachsen.
(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wiard Siebels [SPD]: Der größte Sprücheklopfer steht im Mo- ment am Rednerpult!)
Vielen Dank, Herr Nacke. - Für die SPD-Fraktion hat sich Kollege Marco Brunotte zu Wort gemeldet. Bitte schön!
(Johanne Modder [SPD]: Jetzt wird es etwas sachlicher! Eine vernünftige Debatte ist hier gar nicht mehr mög- lich!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Nacke, ich war mir im Verlauf Ihrer Rede gar nicht sicher, was Sie eigentlich wollen.
Auf der einen Seite loben Sie den Kollegen Limburg und sagen, das Gesetz sei gar nicht ganz so falsch, in weiten Teilen sogar richtig. Auf der anderen Seite kritisieren Sie die Landesregierung und den Minister,
Ich hätte mir gewünscht, dass Sie zum Schluss einmal sagen, was Ihre konkreten Punkte für dieses Gesetz sind. An dieser Stelle liegt bisher kein
Ich hätte mir auch gewünscht, dass Sie einmal Ihr Staatsverständnis dokumentieren und sagen, was Einflussnahme auf den Verfassungsschutz angeht. Dass Sie uns unterstellen, Einfluss auf dieses Haus auszuüben, dass Sie das voraussetzen, lässt tief blicken, wie das in Ihrer Regierungszeit gewesen sein muss.
Ich will aber, weil die bisherigen Reden eigentlich sehr versöhnlich waren, erst einmal auf das konkrete Beratungsergebnis eingehen.
Mit Blick auf die Gesetzesberatung im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes kann man, glaube ich, feststellen - da bin ich sehr bei den Vorrednern -, dass über keinen Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode so intensiv im Ausschuss beraten worden ist. An dieser Stelle gilt sehr deutlich das Struck’sche Gesetz. Als wir stundenlang darüber beraten haben, wie man dieses Gesetz fassen soll, habe ich mir mehrfach vorgestellt, wie Peter Struck, Pfeife rauchend, aus dem Himmel zuschaut und sich denkt: Genau so habe ich mir das vorgestellt! So muss Parlament funktionieren!
2 Jahre Beratung, 34 Vorlagen, 4 Beratungsdurchgänge und 18 öffentliche Sitzungen sprechen, glaube ich, eine deutliche Sprache. Wir haben im Ausschuss eine sehr konstruktive, zum Teil auch sehr kontroverse, aber sehr sachorientierte Debatte geführt.
Bedanken will ich mich - wie der Kollege Limburg - ganz besonders beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der uns mit zahlreichen Vorlagen auf diesem Weg geleitet hat, und bei der Landtagsverwaltung, aber auch beim Innenministerium und bei allen Ausschussmitgliedern. Das waren keine einfachen Sitzungen. Es waren sehr juristische Beratungen, in die aber auch die Politik ihren Einfluss gefunden hat. Nach jeweils drei Stunden schlug sich die wirklich anstrengende Arbeit am Gesetz in der Konzentration nieder.
ausschüssen zum NSU und der Frage, wie die Sicherheitsbehörden der deutschen Länder neu aufgestellt werden müssen. Er war geprägt vom Abhörskandal um die NSA und die Beteiligung des BND, den Snowden ausgelöst hat. Er war geprägt von der Arbeitsgruppe zur Reform des Verfassungsschutzes, die der Minister eingerichtet hatte.
In diesen zwei Jahren kamen weitere Ereignisse hinzu: Die Bedeutung des Salafismus in Niedersachsen nahm zu; es waren Anschläge zu verzeichnen. Aber auch das Urteil zum BKA-Gesetz auf Bundesebene ist in die Gesetzesberatung eingeflossen. Wenn man fühlt, dass sich die Sicherheitslage geändert hat, ist es sinnvoll, in einem solchen Gesetzgebungsvorhaben darauf zu reagieren.
Ich glaube, dass es mit dem Gesetzentwurf in der nun vorliegenden Fassung gelingen wird, den genannten Aufgaben gerecht zu werden und den Verfassungsschutz als einen Baustein der niedersächsischen Sicherheitsarchitektur gut aufzustellen.
Der Gesetzentwurf hat drei Schwerpunkte: mehr Transparenz, mehr parlamentarische Kontrolle und klare Regeln für den Verfassungsschutz.
Diese Schwerpunkte finden sich in den Regelungen zur Bestimmung von Beobachtungsobjekten sowie in den Regelungen zur Definition der Verdachtsphase und der Verdachtsgewinnungsphase wieder. Wir haben klare Definitionen und klare Fristen in das Gesetz geschrieben und so für Rechtssicherheit gesorgt. Eine Rolle spielen die drei Schwerpunkte auch bei den klaren Regelungen für die Datenübermittlung und den Datenaustausch, der im Widerstreit zwischen dem Gebot der Trennung zwischen Verfassungsschutz- und Polizeibehörden auf der einen Seite und dem Gebot der Zusammenarbeit zwischen diesen Behörden auf der anderen Seite steht; auch dies ist ein entscheidender Punkt.
Wir haben klare Definitionen für V-Personen ins Gesetz geschrieben. Wir haben die Anwerbephase und die Einsatzbereiche klar definiert. Wir haben Vorschriften zur Eignung von V-Personen sowie vernünftige Regelungen für Controlling und Revision ins Gesetz aufgenommen. Wir haben die Rolle der G 10-Kommission sowohl beim Einsatz von VPersonen als auch in der Frage der längerfristigen Observation gestärkt und damit ein Element zur stärkeren Kontrolle eingebaut. Die Verfahrensvorschriften sind angepasst, die Zuständigkeiten für
Auch bei der Datenerhebung hat eine Veränderung stattgefunden Diese Entscheidung war wesentlich von dem furchtbaren Anschlag auf einen Polizeibeamten im Hauptbahnhof von Hannover geprägt. Entgegen dem Gesetzentwurf haben wir uns dafür entschieden, das Mindestalter nicht auf 16, sondern wieder auf 14 Jahre zu setzen. Ich finde, das ist eine nachvollziehbare und richtige Entscheidung, die zeigt, dass sich das Parlament sehr intensiv damit auseinandergesetzt hat.
Wir haben uns die Wiedervorlagefristen angesehen; hier war der Bericht der Taskforce ein wichtiges Instrument. Wir haben klare Schranken eingebaut; der Aufsichtsbeamte wurde erwähnt. Wir haben die Voraussetzungen für den Einsatz neuer Medien und Techniken, u. a. im Bereich GPS, geschaffen.
Wir haben die parlamentarische Kontrolle gestärkt. Im Ausschuss haben wir eine sehr gute Diskussion zu der Frage geführt: Wie können sich einerseits Vertrauen in die Sicherheitsbehörden und andererseits das Maß an Misstrauen, das angesichts des parlamentarischen Kontrollauftrages gegeben sein muss, im Gesetz wiederfinden? - Wir haben Minderheitenrechte gestärkt. Wir haben die Unterrichtungspflichten der Landesregierung gegenüber dem Parlament klar definiert. Wir haben mit § 37 das Thema Whistleblower geregelt; einzelne Mitarbeiter des Hauses können sich an den Ausschuss wenden.
Rot-Grün stimmt heute zu. Die CDU und die FDP haben erklärt: Das geht nicht. Wir müssen Ergebnisse des PUA abwarten, der noch gar nicht abgeschlossen ist. Von daher können wir überhaupt nicht sagen, ob es dort Bedarf gibt.
Aktuell teile ich nicht die Einschätzung von Herrn Nacke, dass im Untersuchungsausschuss eklatante Versäumnisse deutlich geworden seien, was sich im Gesetz niederschlagen müsse.
Dieses moderne Gesetz müssen das Parlament sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt im Alltag mit Leben füllen. Das Gesetz beschert uns einen handlungsfähigen Verfassungsschutz, der auf die aktuelle Sicherheitslage reagieren und im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit die Bürgerrechte gewährleisten kann.
Das Gesetz drückt unser großes Vertrauen in die Sicherheitsbehörden und hier vor allem den Verfassungsschutz in Niedersachsen aus. Es ist eine wichtige Basis für einen modernen, transparenten und wirkungsvollen Verfassungsschutz für Niedersachsen. Wir sind der festen Überzeugung, dass es dazu beiträgt, dass die Sicherheit in Niedersachsen bei diesem Minister und bei der Präsidentin des Verfassungsschutzes in guten Händen ist.
Vielen Dank, Herr Brunotte. - Nun hat sich für die FDP-Fraktion Herr Dr. Stefan Birkner zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Dr. Birkner!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz, sehr geehrter Herr Brunotte, trägt nicht die Handschrift des Ministers. Dieses Gesetz trägt die Handschrift des Parlaments.
Das ist das große Verdienst dieser Gesetzesberatung. Denn das, was die Landesregierung an Anfang vorgelegt hatte, war schlicht unbrauchbar und bedurfte nicht nur einer strikten und intensiven inhaltlichen Diskussion, sondern auch einer handwerklichen Überarbeitung. Diese parlamentarischen Beratungen haben uns überhaupt erst in die Lage versetzt, die heutige Debatte zu führen.
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion wird trotz zahlreicher Punkte, die wir mittragen, dem Gesetzentwurf am Ende nicht zustimmen können. Ich will Ihnen auch sagen, warum.
Zunächst sehen wir die parlamentarische Kontrolldichte als nicht ausreichend an. Da findet sich eine Regelung, dass Informationen von Mitarbeitern des
Verfassungsschutzes an die Mitglieder des Ausschusses weitergegeben werden dürfen. Eine ähnliche Regelung hatten wir ja auch schon in dem bestehenden Gesetz. Neu hinzukommen soll aber, dass ein Abgeordneter künftig nur dem Ausschuss darüber berichten darf. Durch ein einfaches Gesetz werden die uns auf der Grundlage der Verfassung übertragenen Abgeordnetenrechte im Ergebnis eingeschränkt; das ist in anderen Ausschüssen überhaupt nicht geregelt. Aus meiner - auch aus parlamentarischer - Sicht ist das nicht akzeptabel. Den Punkt lehnen wir in dieser Form ab.
Ein anderer Punkt: Der § 38 des Gesetzentwurfes - wie er jetzt vorliegt - behandelt die Beauftragung von Sachverständigen. Das ist vorhin kurz angesprochen worden. Es geht um eine Art von Ermittlungsbeauftragten, den man hier einführen will. Dies ist ein durchaus wichtiges Instrument, das wir auch in anderen Gesetzen finden, die sich mit Untersuchungen befassen. Hier ist das aber nicht mehr als ein Minderheitenrecht ausgestaltet. Es ist nicht mehr - wie noch im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgeschlagen - ein Einfünftelquorum ausreichend, sondern das wird jetzt plötzlich auf ein Zweidrittelquorum hochgezont. Damit wird doch die Wahrnehmung von Minderheitenrechten, die eine parlamentarische Kontrolle insbesondere ausmacht - die Kontrolle durch die Minderheit gegenüber der Mehrheit -, ausgehöhlt und geht ins Leere. Aus unserer Sicht inakzeptabel!