Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann dazu nur auf das laufende Ermittlungsverfahren verweisen. Zu den Erkenntnissen, die bereits in der Presse veröffentlicht worden sind, habe ich schon Stellung genommen.
Ansonsten, Herr Adler: Das, was Ihnen gerade passiert ist, kann durchaus einmal passieren. Ich habe hier ja auch einmal „Anrede“ vorgelesen. Manchmal ist man ja auch unkonzentriert. Insofern sollte man Ihnen das durchaus nachsehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Ist ihr bekannt, dass Herr Nahrstedt im Landtagswahlkampf in der Region Wolfsburg-Braunschweig Pressefotos
(Heinz Rolfes [CDU]: Soll der Innen- minister beantworten, welche Fotos Nahrstedt gemacht hat? So etwas Dämliches!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir ist das früher auch schon passiert: Wenn man sich auf eine Fragestunde gut vorbereitet und alle Fragen von Mitarbeitern aufgeschrieben bekommen hat, kann man es schon einmal übersehen, wenn eine Frage vom Minister bereits beantwortet worden ist.
Ich kann nur sagen: Lesen Sie sich das bitte noch einmal durch. Ich habe die Passage nicht auf die Schnelle gefunden. Wenn ich sie noch finde, kann ich sie Ihnen noch einmal vorlesen oder sie Ihnen nach dieser Fragestunde geben.
Meine Bemerkung von vorhin mit Hinweis auf § 48 unserer Geschäftsordnung hatte einen konkreten Hintergrund: Sie können dort nachlesen, dass die Fragen nicht verlesen werden dürfen. Soweit mein ergänzender Hinweis. - Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Minister Schünemann zum einen das Ansehen der CDU durch die Affäre nicht in Mitleidenschaft gezogen sieht und
zum anderen großes Interesse an der Aufklärung in Wolfsburg demonstriert hat, erlaube ich mir, zur Einführung meiner Frage einen Satz aus der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung vom 29. September zu zitieren
„Der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung liegt ein CDU-internes Papier aus dem Kommunalwahlkampf 2001 vor, das besagt, bei Fragen zur Pressearbeit soll immer Maik Nahrstedt angerufen werden, und das während der normalen Arbeitszeiten auf seinem Diensthandy bei den Stadtwerken.“
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich mich richtig erinnere, ist gefragt worden, ob das Ansehen der Landesregierung in irgendeiner Weise in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Dieses habe ich verneint.
- Nicht jetzt, Sie hatten das anders dargestellt. Aber vorhin ist gefragt worden, ob das Ansehen der Landesregierung in Mitleidenschaft gezogen wurde, und darauf habe ich ganz klar mit Nein geantwortet. Was Sie eben gefragt haben, habe ich noch gut in Erinnerung.
Alles das, was Sie hier gerade vorgetragen haben, wird natürlich Bestandteil des Ermittlungsverfahrens sein. Genau dies wird jetzt untersucht. Insofern ist es völlig klar, dass die Landesregierung zu diesen Punkten nicht im Detail Stellung nehmen darf; denn damit würden wir das Ermittlungsverfahren in irgendeiner Weise beeinflussen können. Deshalb bitte ich um Verständnis, abzuwarten, bis das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist. Dann werden wir z. B. auch sehen, ob wir das Disziplinarverfahren gegen Oberbürgermeister Schnellecke fortsetzen müssen.
Ich kann ja verstehen, dass Sie versuchen, schon jetzt Antworten zu bekommen. Auch ich würde diese Antworten gerne schon jetzt haben. Aber aus den Gründen, die ich gerade dargelegt habe, ist das schlichtweg nicht machbar. Ich bitte, das zu respektieren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass der langjährige Sprecher der Landesregierung Olaf Glaeseker anders als etwa der ehemalige CDU-Generalsekretär Hartwig Fischer bislang nicht versucht hat, eine Unterlassungserklärung von Herrn Nahrstedt zu verlangen? Immerhin ist eine Mail von Herrn Glaeseker eines der
Die Landesregierung hat irgendwelche Einlassungen von ehemaligen Mitarbeitern nicht zu kommentieren und nicht zu bewerten.
- Natürlich. - Vor dem Hintergrund der Aussagen des CDU-Generalsekretärs Ulf Thiele und von Landtagsabgeordneten hier in unserem Hause haben die Beamten des Landeskriminalamtes bei ihrer Hausdurchsuchung am 23. September in der CDU-Landeszentrale Unterlagen aus dem Landtagswahlkampf 2002/2003 zur Verfügung gestellt bekommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: Ist es üblich, dass bei Hausdurchsuchungen nur solche Unterlagen beschlagnahmt werden, die der Eigentümer zuvor zusammengestellt und gesichtet hat?
Ich frage die Landesregierung: Wenn mehr Unterlagen beschlagnahmt worden sein sollten, sind vom LKA auch Computer und andere Materialien, beispielsweise auch Festplatten, in der CDU-Parteizentrale beschlagnahmt worden? Denn, Herr Minister, Sie haben hier auch die entsprechende Erklärung der CDU verlesen und deshalb - - -
Herr Kollege, die Frage, bitte, und keine weiteren Erläuterungen! - Zur Klarstellung: Das waren zwei Fragen. - Bitte, Herr Minister!