Protocol of the Session on October 7, 2010

Herr Nahrstedt hat die ihm im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Aufwendungen privat mit der CDU in Niedersachsen abgerechnet. Die ihm entstandenen Auslagen wurden von uns ordnungsgemäß an ihn erstattet. Insgesamt liegen sieben Abrechnungen vor. Diese sind

datiert auf den 25.03.2002, den 06.05.2002, den 20.08.2002, den 20.10.2002, den 30.10.2002, den 06.12.2002 und den 03.02.2003. Mit diesen 7 Abrechnungen wurden insgesamt 35 Quittungen von 32 Tagen eingereicht. …

Kopien der Abrechnungen und Quittungen haben wir der Stadtwerke Wolfsburg AG für ihre Überprüfung zur Verfügung gestellt. Weitere Unterlagen über Herrn Nahrstedt liegen der CDU in Niedersachsen nach jetzigem Stand nicht vor. Absprachen innerhalb der Stadtwerke Wolfsburg AG über die Arbeitszeiten von Herrn Nahrstedt und den Einsatz von Arbeitsmitteln entziehen sich unserer Kenntnis.

Wir begrüßen außerordentlich, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke Wolfsburg AG einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der Vorgänge innerhalb der Stadtwerke Wolfsburg AG beauftragt hat. Es ist Sache dieses unabhängigen Wirtschaftprüfers und der Staatsanwaltschaft, die Vorgänge zu klären und zu beurteilen. Die CDU in Niedersachsen hat ein Interesse an einer rückhaltlosen Aufklärung aller Vorwürfe. Im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unterstützen wir die ermittelnden Stellen, insbesondere die Staatsanwaltschaft und die Bundestagsverwaltung vollumfänglich.“

Gibt es noch weiteren Bedarf? Dann würde ich noch weiter vorlesen.

(Heiterkeit bei der CDU - Björn Thüm- ler [CDU]: Ja, bitte!)

„Zu den auf Seite 3 des Berichts von Herrn Nahrstedt an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Wolfsburg AG gemachten Angaben zum Landtagswahlkampf 2002/2003“

(Zuruf von Pia-Beate Zimmermann [LINKE] - Gegenruf von Jens Nacke [CDU]: Weil Sie es nicht gelesen ha- ben! Sonst hätte er nicht einen sol- chen Unsinn gefragt!)

„unter der Überschrift ‚Im Einsatz für den niedersächsischen CDU-Spitzenkandidaten’ ergeben sich aus unseren bisherigen Prüfungen und Befragungen nach jetzigem Stand folgende Feststellungen:“

(Zuruf von der CDU: Frau Zimmer- mann, hören Sie zu! Sonst kriegen Sie nicht alles mit!)

„1. Herr Nahrstedt war nicht als ‚Pressemann in Hannover’ im Landtagswahlkampf 2002/2003 der CDU in Niedersachsen tätig.

2. Herr Nahrstedt war Mitglied eines ehrenamtlichen Unterstützungsteams und hat in dieser Funktion an einigen wenigen Tagen im Monat an verschiedenen Terminen und Veranstaltungen teilgenommen. Besondere Aufgaben oder Funktionen hatte er nicht. Seine Tätigkeit war rein ehrenamtlich. …

3. Es gab seitens Herrn Nahrstedt keine organisierte Zuarbeit für Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle.

4. Herr Nahrstedt pendelte nicht mehrmals pro Woche, sondern durchschnittlich zwei- bis dreimal pro Monat zwischen Wolfsburg und Hannover. Diese Fahrten hat er mit der CDU in Niedersachsen privat abgerechnet. Für einen Teil der Fahrten wurden Zugfahrkarten abgerechnet, für einen anderen Teil dürfte der Privatwagen verwendet worden sein, andernfalls wären keine Fahrtkosten abgerechnet worden. Von einer darüber hinausgehenden Nutzung eines Dienstwagens ist uns nichts bekannt.

5. Herr Nahrstedt behauptet, er sei von CDU-Leuten in Hannover angesprochen worden, dass er ständig mit dem Dienstwagen der Stadtwerke nach Hannover kommen würde, und gefragt worden, ob dies nicht Probleme bereiten könnte. Gegenüber den Wolfsburger Nachrichten … nannte er namentlich den damaligen CDU-Generalsekretär Hartwig Fischer und den damaligen CDU-Landesgeschäftsführer Thomas Etzmuß. Diese Behaup

tung wurde von den beiden Genannten ausdrücklich zurückgewiesen.“

Eine Unterlassungsverfügung ist schon erlassen, sodass dies erledigt zu sein scheint.

„6. Es fanden keine regelmäßigen sogenannten Jour-Fixe-Runden an jedem Montag um 10 Uhr in der Böttcherstraße … statt. …

7. Herr Nahrstedt gibt an, häufiger mit dem Dienstwagen zu seiner Freundin nach Nienburg gefahren zu sein. Sollte dies zutreffen, handelt es sich erkennbar um eine Privatsache von Herrn Nahrstedt.

8. Herr Nahrstedt hatte keinen Auftrag, Fotomaterial für die CDU in Niedersachsen zu erstellen. Die CDU in Niedersachsen hatte im Landtagswahlkampf einen professionellen Fotografen unter Vertrag, der regelmäßig Fotomaterial erstellt hat. Darüber hinaus hat die CDU auf Fotomaterial der Kandidaten und der von ihr beauftragten Agenturen zurückgegriffen. …

10. Herr Nahrstedt stellt dar, er habe zum Ende des Landtagswahlkampfs Professor Karp auf Sylt besucht, der sich dort in Kur befunden hätte. Es ist festzustellen, dass Herr Karp tatsächlich im Mai des Jahres 2002 für ca. drei Wochen auf Sylt zur Kur gewesen ist und nicht gegen Ende des Landtagswahlkampfes, wie Herr Nahrstedt behauptet. Sollte Herr Nahrstedt auf Sylt gewesen sein, war dies nicht durch die CDU in Niedersachsen veranlasst. …

11. Hartwig Fischer war nicht, wie von Herrn Nahrstedt behauptet, ‚CDULandesfraktionschef’, sondern bis zum CDU-Landesparteitag am 09./10.08.2002 Generalsekretär der CDU in Niedersachsen.“

(Sigrid Leuschner [SPD]: Wir können Sie nicht verstehen! Ein wenig lauter! - Weitere Zurufe - Glocke des Präsi- denten)

- Ja. -

„11. Hartwig Fischer war nicht, wie von Herrn Narstedt behauptet, ‚CDU

Landesfraktionschef’, sondern bis zum CDU-Landesparteitag am 09./10.08.2002 Generalsekretär der CDU Niedersachsen. Sabine Bulthaup war nicht, wie von Herrn Nahrstedt behauptet, ‚die Medienmitarbeiterin Sabine Bulthaup von Radio ffn’, sondern sie war in diesem Zeitraum die Pressesprecherin der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag. Die Unkenntnis über die Funktion zweier damals entscheidender Funktionsträger lässt zusätzliche Zweifel an der Darstellung des Herrn Nahrstedt aufkommen, dass er in die Planung und Durchführung des damaligen CDULandtagswahlkampfes in erwähnenswerter Form involviert war.

12. In der Neuen Presse … und den Wolfsburger Nachrichten … wird Herr Nahrstedt mit der Behauptung zitiert, er habe im Rahmen des Landtagswahlkampfes 2002 den politischen Aschermittwoch der CSU in Passau im Februar 2002 besucht. Es ist festzustellen, dass Herr Nahrstedt nicht im Auftrag oder im Rahmen einer Fahrt der CDU Niedersachsen nach Passau an diesem politischen Aschermittwoch teilgenommen hat. Sollte er dort gewesen sein, war dieser Besuch rein privater Natur.“

So weit die Stellungnahme der CDU in Niedersachsen zu den Vorkommnissen. Dies ist der Landesregierung natürlich bekannt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die nächste Zusatzfrage stellt die Kollegin Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Bin mal ge- spannt, ob Ihnen jetzt was Neues ein- fällt!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen, Herr Schünemann, und vor dem Hintergrund, dass Fahrtenbücher von Herrn Nahrstedt, die er für ein Stadtwerke-Fahrzeug, also ein Dienstfahrzeug, geführt hat, nicht veröffentlicht worden sind, um den Missstand sozusagen zu entkräften, frage ich die Lan

desregierung: Ist der Landesregierung bekannt, dass Herr Nahrstedt in Eigenschaft eines Mitglieds eines ca. fünfzehnköpfigen Wahlkampfteams unter Einsetzung seiner Qualifikation als Pressesprecher der Stadtwerke Wolfsburg ca. zweimal in der Woche allein oder in Begleitung von Herrn Karp von Wolfsburg nach Hannover gefahren ist? - Diese Fahrten lassen sich über die Einträge in Fahrtenbüchern nachweisen.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Dar- über ist der Landesregierung wahr- scheinlich nichts bekannt!)

Herr Minister Schünemann!

(Jens Nacke [CDU]: Er hat doch ge- rade vorgelesen: zwei- bis dreimal im Monat!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es tut mir sehr leid, dass ich vielleicht etwas zu schnell aus dem Bericht vorgelesen habe und Sie die Antworten nicht ganz mitbekommen haben. Ich will es mir aber ersparen, das alles noch einmal vorzulesen. Ich verweise insofern auf die Homepage der CDU Niedersachsen.

Ansonsten habe ich als Kommunalminister großes Interesse daran, dass auch über die Stadt Wolfsburg Aufklärung über die Stadtwerke Wolfsburg AG, eine 100-prozentige Tochter der Stadt Wolfsburg, erzielt wird. Insofern ist nur zu begrüßen, dass hier ein Wirtschaftsprüfer eingesetzt worden ist. In dem Zusammenhang wird dies sicherlich überprüft werden. Wir werden uns die Prüfberichte dann anschauen, um zu sehen, ob es irgendwelche Verfehlungen gegeben hat. Sie wissen, dass schon im letzten Jahr durch anonyme Hinweise Prüfberichte angefordert worden sind. Auch die hat sich die Kommunalaufsicht angeschaut. Alle Prüfberichte sind ohne irgendwelche Beanstandungen testiert worden - das Testat ist also ausgesprochen worden -, sodass zumindest der Kommunalaufsicht keine weiteren Erkenntnisse in dem Zusammenhang vorliegen.

Wir haben auch die Vereinbarung zwischen der Stadt Wolfsburg und dem Wirtschaftsunternehmen angefordert, um zu sehen, welche Überprüfungen hier vorgenommen werden. Dies ist sehr umfänglich und von der Kommunalaufsicht in keiner Weise zu beanstanden.

Sie sehen also, dass die Kommunalaufsicht im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits tätig geworden ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege Adler von der Fraktion DIE LINKE stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ist der Landesregierung bekannt, dass Herr Nahrstedt in seiner Eigenschaft als Mitglied des ca. fünfzehnköpfigen Wahlkampfteams zum Teil allein, zum Teil aber zusammen mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke Wolfsburg, Herrn Karp - - -

(Zuruf von der CDU: Das hat doch Frau Zimmermann gerade gefragt! - Pia-Beate Zimmermann [LINKE]: Die- se Frage habe ich gerade gestellt! - Weitere Zurufe)

- Entschuldigung.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ist der Landesregierung bekannt, dass Herr Nahrstedt in seiner Eigenschaft als Mitglied des Wahlkampfteams unter Einsatz seiner Qualifikation als Pressesprecher der Stadtwerke Musterpresseerklärungen für die CDU-Kandidaten der Landtagswahl verfasst hatte, die dann den jeweiligen Kandidaten der CDU zur Verwendung zur Verfügung gestellt wurden?

(Zurufe von der CDU: Das haben wir schon gehört!)

Herr Minister, ich darf eine Vorbemerkung machen. Im Hinblick auf Dringliche Anfragen regelt § 48 unserer Geschäftsordnung das Verfahren. Im Hinblick auf die Auskunftspflicht regelt § 24 unserer Niedersächsischen Verfassung das, was die Landesregierung beantworten kann, muss oder manchmal auch will. Insofern, glaube ich - das regelt § 24 Abs. 3 unserer Niedersächsischen Verfassung -, geht es hier und da durchaus auch um schutzwürdige Interessen Dritter in laufenden Verfahren. Ich bitte mit dieser Vorbemerkung die nächsten Fragesteller, das zu berücksichtigen.

(Zustimmung bei der CDU - Jens Na- cke [CDU]: Außerdem dürfen Zusatz- fragen nicht verlesen werden!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann dazu nur auf das laufende Ermittlungsverfahren verweisen. Zu den Erkenntnissen, die bereits in der Presse veröffentlicht worden sind, habe ich schon Stellung genommen.