Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt überhaupt keine Erkenntnisse, dass die Staatsanwaltschaft nicht absolut richtig gehandelt hätte. Von daher ist davon auszugehen, dass sie auch in dieser Angelegenheit richtig gehandelt hat.
Das ist Sache der Ermittlungsbehörden, weshalb wir dazu keine Details nennen können. Es gibt aber keine Hinweise, dass es hierbei irgendetwas gibt, von dem man sagen müsste, dass die Staatsanwaltschaft nicht richtig gehandelt hätte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund von Medienberichten, wonach Herr Nahrstedt bis 2010 für die CDU während seiner Arbeitszeit bei den Wolfsburger Stadtwerken tätig gewesen sein möchte, frage ich die Landesregierung, ob ihr bekannt ist, ob und in welchem Umfang bei dem Besuch von Beamten am 23. September 2010 in der CDU-Landeszentrale auch Unterlagen über den Zeitraum nach 2002/2003 beschlagnahmt worden sind, z. B. zum Landtagswahlkampf 2008.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landesregierung liegen natürlich keine Erkenntnisse über das vor, was dort beschlagnahmt worden ist. Das ist Sache des Ermittlungsverfahrens. Es ist nicht Sache der Landesregierung, zu kontrollieren, was dort gemacht worden ist. Das wäre, glaube ich, auch nicht richtig. Deshalb ist diese Frage zwar ein guter Versuch, Sie werden aber
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung bereits im August 2009 in ihrer Antwort auf eine Mündliche Anfrage des Kollegen Bachmann und meiner Person noch der Ansicht war, dass die von Mitarbeitern der Wolfsburger Stadtwerke anonym erhobenen schwerwiegenden Vorwürfe gegen Herrn Professor Dr. Karp keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen rechtfertigen, frage ich die Landesregierung, wie sie die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen heute beurteilt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Modder, auch darauf habe ich schon geantwortet. Ich will es Ihnen aber trotzdem noch einmal darlegen:
Es gab anonyme Hinweise darauf, dass bei den Stadtwerken in Wolfsburg Unregelmäßigkeiten stattgefunden haben sollen. Daraufhin haben das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolfsburg und auch Wirtschaftsprüfer Untersuchungen durchgeführt. Dabei ist nichts festgestellt worden.
Ich habe Ihnen ferner dargelegt, dass sich damals auch die Kommunalaufsicht angeschaut hat, ob das Testat etwas hergibt, was es rechtfertigen würde, tätig zu werden. Das Testat war uneingeschränkt, sodass es dort keine Probleme gegeben hat. Insofern sind dort auch keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingeleitet worden.
Jetzt aber gibt es neue Hinweise aufgrund der Berichte, die auch Gegenstand der heutigen Debatte sind. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet. Aber auch das hat eine Landesregierung nicht zu kommentieren. Wir werden also zunächst einmal die Ermittlungsverfahren abwarten und sehen, ob an den Vorwürfen etwas dran ist.
Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig hat sich erst kürzlich dazu geäußert und gesagt, es ist noch völlig offen, ob es nur eine Luftblase ist oder ob wirklich etwas dran ist. Ich meine, wenn der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft dieses sagt, dann müssen wir zunächst einmal abwarten, was bei den Untersuchungen herauskommt.
Da der Kollege Schneck zwei Zusatzfragen gestellt hat, kann ich den Wunsch des Kollegen Möhrmann leider nicht mehr berücksichtigen. Insofern stellt die nächste Zusatzfrage der Herr Kollege Thiele.
Herr Präsident! Vor dem Hintergrund der Fragen der Abgeordneten Adler, Zimmermann und Heinen-Kljajić frage ich die Landesregierung
- Sie wollen doch Antworten haben -, ob sie bestätigen kann, dass die CDU in Niedersachsen an keiner Stelle bestritten hat, dass Herr Nahrstedt im Landtagswahlkampf 2002/203 als einer der ehrenamtlichen Unterstützer mit verschiedentlichen kleineren Aufgaben, aber grundsätzlich ohne zentrale Aufgabenzuweisung mitgewirkt hat.
Vor dem Hintergrund der Fragen von Herrn Schneck und Herrn Tonne frage ich die Landesregierung, ob sie zur Kenntnis nehmen würde, dass im Beweissicherungsverfahren bei der CDU in Niedersachsen keine Computer, keine Festplatten und auch keine Unterlagen aus dem Landtagswahlkampf 2008 beschlagnahmt wurden, sondern lediglich Unterlagen aus dem Landtagswahlkampf 2002/2003 sowie Datensätze aus dem E-Mail-Verkehr, und dass die Beschuldigten in diesem Verfahren zu dem Landtagswahlkampf 2008 keinerlei Verbindung haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Thiele, die Landesregierung hat direkt keine Informationen dazu. Wir können das nur den Informationen der CDU Niedersachsen entnehmen.
Zu dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren: Über das, was beschlagnahmt worden ist, haben wir auch keine Erkenntnisse. Wir nehmen zur Kenntnis, was Sie gerade gesagt haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung - wir haben ja gehört, dass das Ganze auch sehr stark eine kommunale Seite hat, und außerdem diskutieren wir gegenwärtig ja über die Reform der Kommunalverfassung -, ob es vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die wir in Wolfsburg gegenwärtig machen, nicht sinnvoll wäre, auch die kommunalen Vertretungskörperschaften mit dem Recht auszustatten, eigene Untersuchungsausschüsse zu bilden, und notfalls auch die Landesverfassung entsprechend zu ändern, um dies zu gewährleisten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Adler, als Rechtsanwalt müssten Sie wissen, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Vorkommnisse bestätigt worden sind oder jemand verurteilt worden ist, sondern dass noch ein Ermittlungsverfahren läuft. Aus einem Ermittlungsverfahren, das noch zu keinen Ergebnissen geführt hat, Rückschlüsse auf irgendwelche Änderungen in der Kommunalverfassung zu ziehen, wäre nicht nur verfrüht, sondern es wäre, glaube ich, auch nicht sinnvoll, schon jetzt darüber zu diskutieren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Minister Schünemann auf Detailnachfragen nach Kenntnissen der Landesregierung immer wieder geantwortet hat, dass es keine eigenen Erkenntnisse der Landesregierung zu Detailfragen gibt, versuche ich es jetzt einmal mit einer allgemeiner formulierten Frage. Ich frage daher die Landesregierung: Kann der amtierende Ministerpräsident McAllister ausschließen, dass der frühere CDUGeneralsekretär McAllister in irgendeiner Weise in die Vorgänge um die Inanspruchnahme der Stadtwerke Wolfsburg für den Landtagswahlkampf der CDU involviert war?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen, die Ermittlungsverfahren richtigen sich gegen Herrn Nahrstedt, gegen Herrn Professor Karp und gegen Herrn Oberbürgermeister Schnellecke. Es gibt keine weiteren Ermittlungsverfahren. Insofern hat auch die Landesregierung überhaupt keine Erkenntnisse darüber, ob irgendjemand in irgendeiner Form damit befasst ist.
Weitere Wünsche auf Zusatzfragen liegen mir nicht vor. - Ich gebe jetzt dem Kollegen Thiele die Möglichkeit zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 unserer Geschäftsordnung. Sie wissen, Herr Kollege, welch engen Grenzen gesteckt sind: eigene Aussagen korrigieren oder persönliche Angriffe zurückweisen. - Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abgeordnetenkollege Meyer hat mir gerade in einem Zwischenruf unterstellt, wir hätten die Unterlagen zu dem betreffenden Zeitraum sortiert.
(Rolf Meyer [SPD]: Falsch, Herr Thie- le! Ich habe überhaupt kein Wort dazu gesagt! Was fällt Ihnen eigentlich ein?)
- Okay. Herr Meyer war es nicht. Aber ich habe wie alle anderen hier in diesem Raum einen entsprechenden Zwischenruf gehört; das wird das Protokoll auch ausweisen. Ich nehme zurück, dass Sie es waren. Derjenige, der den Zwischenruf gemacht hat, kann sich ja überlegen, ob er es hier zugeben will oder nicht. Auf jeden Fall ist dieser Zwischenruf aus den Reihen der Opposition gefallen.
Dieser Zwischenruf unterstellt mir einen Straftatbestand, nämlich die Manipulation von Beweismitteln. Ich weise diesen Vorwurf in aller Entschiedenheit zurück und fordere von demjenigen, der den Zwischenruf gemacht hat, eine Entschuldigung.