Protocol of the Session on June 4, 2008

Wir haben die Chance, hier etwas sehr Konstruktives zu tun. Wir nehmen die Signale mit Freude zur Kenntnis, die erkennen lassen, dass zumindest in der CDU-Fraktion Bewegung zu spüren ist. Die zuständige Bauministerin signalisierte mir das heute. Der Innenminister wird beim Tag des Rauchmelders sprechen. Er geht dort bestimmt nicht hin, um den Feuerwehren zu erzählen, er wolle keine gesetzliche Regelung. Ich hoffe, dass ich das so interpretieren darf. Herr McAllister erzählte bei Feuerwehrtreffen in Zelten schon, dass man die Initiative jetzt unterstützen werde. Mich freut, dass auch der Kollege Wittich Schobert mit mir gemeinsam auf dem Verbandstag des Braunschweigischen Feuerwehrverbandes erklärt hat, dass die Gesetzesinitiative jetzt unterstützt werde. Dem CDU-Landesparteitag liegt ein entsprechender Antrag vor. Da wir ein bisschen über diese Vorgänge informiert sind, wissen wir sogar, dass die Antragskommission einstimmig empfohlen hat, diesen Antrag anzunehmen. Wir sind offensichtlich auf einem guten Weg.

(Uwe Schwarz [SPD]: Was lange währt, wird endlich gut!)

Ich hoffe, dass das Vergangenheit ist, was der Kollege Brandes aus Braunschweig noch vor wenigen Tagen gesagt hat - da haben sich, nachdem es drei Brandtote gab, Feuerwehrleute und andere in der Braunschweiger Zeitung zur fehlenden Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern geäußert -, nämlich dass er mit solchen Regulierungen Probleme hat.

Unser Gesetzentwurf ist ein Angebot. Er nutzt den Menschen im Land. Lassen Sie uns diesen kleinen Schritt im Interesse der Sicherheit unserer Mitbürger tun!

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Danke schön. - Für die Fraktion DIE LINKE hat Herr Dr. Sohn das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der eine oder andere aus der Fraktion von Herrn Althusmann denkt ja, ich hätte in meinem Leben nichts Vernünftiges gelernt. Das ist sachlich falsch.

Ich habe mindestens eines gelernt. Ich kam nämlich in den großen Genuss, im Landkreis Peine in Equord eine Feuerwehrausbildung zu machen. Ich war dort auch in der Freiwilligen Feuerwehr. Dieser Gesetzentwurf ist so etwas von urvernünftig, dass ich mir nur eine gemeinsame Zustimmung des gesamten Hauses dazu vorstellen kann.

Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Kollege Lammerskitten das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Denjenigen von Ihnen, die länger als ich dem Landtag angehören - und das sind zugegebenermaßen nicht wenige -, wird das vorliegende Thema bekannt vorkommen. Mit gutem Grund: Mit der gesetzlich verpflichtenden Einführung von Rauchwarnmeldern in Privatwohnungen haben sich die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags schon mehrfach beschäftigt. Das Thema wurde von verschiedenen Seiten auf die Tagesordnung gesetzt, zuletzt im Oktober vergangenen Jahres. Damals wurde die entsprechende Vorlage abgelehnt. Mit gutem Grund hat sich die CDU-Fraktion sehr intensiv und durchaus kritisch mit dem Thema auseinandergesetzt - in der Vergangenheit ebenso wie heute. Mit gutem Grund hat sie bislang auf andere Mittel als gesetzliche Vorgaben gesetzt. Denn grundsätzlich sollte Politik immer auf den mündigen Bürger bzw. die mündige Bürgerin vertrauen.

(Zustimmung von Gesine Meißner [FDP])

Grundsätzlich sollten umfassende Informationen und Aufklärung durch die öffentliche Hand dazu führen, dass diese mündigen Bürgerinnen und Bürger sich, ihre Familien und ihr Hab und Gut eigenverantwortlich ausreichend schützen. Genau diese Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit hat das Land Niedersachsen in den vergangenen Jahren unter der CDU/FDP-geführten Regierung zu diesem Thema geleistet.

Uns erscheint dies unverändert sinnvoller als der erhebliche organisatorische und verwaltungstechnische Aufwand, den eine gesetzliche Regelung zwingend mit sich bringt. Welchen Sinn kann vor

diesem Hintergrund ein neuer Aufschlag haben? Wenn mit einem neuen Aufschlag ein Punkt gemacht werden soll, dann sollten ihm neue Erkenntnisse zugrunde liegen. Haben wir diese? - Neue Erkenntnisse sind nichts anderes als Fakten und Erfahrungswerte. Wir beobachten sehr wohl, dass aller Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum Trotz immer noch Brände entstehen, die nicht rechtzeitig bekämpft werden können, weil sie nicht rechtzeitig entdeckt werden. Der Schutz von Menschenleben, der Gesundheit von Menschen und auch von Sachwerten sind es mehr als wert, dass bedarfsgerecht nach Möglichkeiten der Optimierung gesucht wird.

Meine Damen und Herren, ich will hier keine Brandopferzahlen auflisten. Wir sind uns aber wohl parteiübergreifend darüber einig, dass jeder Fall einer zu viel ist. Umso wichtiger ist eine eingehende und aktualisierte Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt. Als CDU-Fraktion werden wir diese Aufgabe angehen. Menschenleben und menschliche Gesundheit genießen Priorität. Aufgabe der Politik ist es daher auch, diese Werte im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu schützen und zu bewahren. Ob der derzeitige Weg der richtige ist oder ob wir einen neuen Schritt wagen müssen, gilt es, genau zu prüfen. Dieser Prüfung werden wir uns stellen. Wir freuen uns auf die Diskussionen mit Ihnen in den Ausschüssen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Für die FDP-Fraktion hat nun Frau Kollegin Meißner das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass uns dieses Thema, nämlich Sicherheit für Menschen durch den verpflichtenden Einbau von Rauchmeldern, schon verschiedentlich beschäftigt hat, und zwar nicht nur in der letzten Legislaturperiode, sondern auch schon in 2002. Damals hat die CDUFraktion eine Anfrage zu dem Thema gestellt, auf die der damalige Minister Herr Bartling geantwortet hat: Eine gesetzliche Verpflichtung brauchen wir nicht. - 2004 und 2005 wurden von der SPDFraktion entsprechende Anfragen gestellt; 2006 wurde ein Gesetzentwurf von der SPD eingebracht. Heute wird ein Gesetzentwurf eingebracht, der mit dem von 2006 identisch ist, allerdings soll die Übergangsfrist länger sein. Damals ging diese Frist bis 2009, zwischendurch sollte sie bis 2010

gehen. In dem jetzt vorliegenden Entwurf ist sie bis 2013 festgesetzt. So viel zu den Hintergründen.

Ich meine, das Ziel, das wir alle verfolgen, ist, Menschenleben zu retten. Das ist völlig klar.

(Zustimmung von Angelika Jahns [CDU])

Wir alle wissen um die Gefährlichkeit von Rauch. Wir wissen - das hat Herr Harden einmal ausgeführt -, dass die Flammen zunächst gar nicht das Gefährlichste sind, sondern gefährlich ist vor allem der Rauch. Wenn man Rauch einatmet, kann man daran sterben. Wir alle wollen Menschenleben schützen. Es stellt sich nur die Frage, wie wir dieses Ziel am besten erreichen können. Wir müssen noch darüber diskutieren, ob eine gesetzliche Verpflichtung in diesem Fall das Richtige ist.

Sie haben in den Debatten schon verschiedentlich darauf hingewiesen, dass in Großbritannien seit 1992 der Einbau von Rauchmeldern gesetzliche Pflicht ist. Zunächst verfügten dort 10 % der Haushalte über Rauchmelder, jetzt sind es 80 %. Die Anzahl der Brandtoten ist um 40 % zurückgegangen. In Ostfriesland ging das Ganze freiwillig, angeregt durch die Feuerwehr und durch die Brandkasse. Das war sicherlich eine tolle Aktion. Es sind sehr viele Flugblätter verteilt worden. So hat man erreicht, dass die Anzahl der Haushalte, die mit Rauchmeldern ausgestattet sind, von 7 % auf 75 % angestiegen ist. Auch dort ist die Anzahl der Todesopfer um 40 % zurückgegangen.

Es ist wichtig, welches Ziel man vor Augen hat. Und hier ist das Ziel, Menschen zu schützen. Ich behaupte, wenn wir es schaffen, die Menschen so weit zu bewegen, dass sie freiwillig Rauchmelder installieren, dann werden sie auch eigenverantwortlich die notwendige Wartung, die bei komplizierteren Geräten, die funkvernetzt sind, schon notwendig ist, durchführen. Sie wissen, dass die Dinge, die im Gesetz stehen, die Menschen manchmal nicht besonders interessieren. Menschen halten sich nicht unbedingt an das, was in einem Gesetz festgeschrieben ist.

Frau Kollegin Meißner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Adler?

Nein, jetzt nicht. - Die Menschen werden das, was sie eigenverantwortlich aufgrund eigener Einsicht eingerichtet haben, überprüfen und ihr Handeln

entsprechend ausrichten. Deshalb sollten wir noch einmal sehr gründlich überlegen, ob in diesem Fall eine gesetzliche Verpflichtung notwendig ist.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Jetzt erfolgt eine Kurzintervention des Kollegen Adler auf den Redebeitrag der Kollegin Meißner. Sie haben anderthalb Minuten Redezeit. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben angesprochen, dass es mehrere Möglichkeiten gibt - nämlich über Freiwilligkeit und über gesetzliche Regelungen -, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, das wir ja alle anstreben. Übertragen wir doch das, was Sie eben gesagt haben, einmal auf die Anschnallpflicht im Straßenverkehr. Sie müssten mir doch zustimmen: Seitdem es die Anschnallpflicht gibt - bewehrt mit einem Bußgeld, das man zahlen muss, wenn man sich nicht anschnallt -, ist die Zahl der Verkehrsunfalltoten deutlich zurückgegangen. Können Sie diesen Gedanken nicht auch auf den Bereich der Rauchmelder übertragen?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Meißner möchte antworten. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Adler, diese Bereiche sind nur zum Teil vergleichbar. Logischerweise rettet die Anschnallpflicht Menschenleben. Es ist aber leichter zu kontrollieren, ob sich jemand wirklich anschnallt. Die Frage der Kontrollierbarkeit spielt auch eine Rolle. Wenn wir etwas gesetzlich vorschreiben, dann müssen wir auch kontrollieren können, ob dem gefolgt wird.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Bauen Sie doch nicht so einen Popanz auf, den es nicht gibt!)

Ein Polizist kann mit einem Blick feststellen, ob jemand angeschnallt ist oder nicht. Das ist bei dem Einbau von Brandmeldern anders. In diesem Bereich ist es viel wichtiger, die Menschen direkt zu erreichen, damit sie diese Verpflichtung auch umsetzen. Es schnallen sich alle an, weil sie wissen,

dass sie dran sind, wenn sie von der Polizei erwischt werden.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Das kann doch der Schornsteinfeger ma- chen!)

- Der Schornsteinfeger kommt ja nicht regelmäßig.

(Widerspruch bei der SPD und bei der LINKEN)

Ich denke, das kann man nicht miteinander vergleichen. In beiden Fällen geht es um Menschenleben. Wir müssen aber immer sehen, welches Ziel wir haben und welches der beste Weg ist, um es auch wirklich zu erreichen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Staudte das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich höre, es gibt Uneinigkeit zwischen CDU und FDP.

(Jörg Bode [FDP]: Was?)

- Das konnte man heraushören.

(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Wie war das denn gerade beim Wahl- recht?)

Wir Grüne unterstützen ausdrücklich die Forderung nach einer Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in privaten Wohnungen. Wir haben es gehört: 600 Menschen kommen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes jährlich bei Wohnungsbränden zu Tode. Etliche davon sind Kinder. 60 000 werden verletzt, 6 000 davon schwer bzw. lebensbedrohlich. Wir alle wissen, die größte Gefahr geht dabei nicht von den Flammen aus, sondern von dem Rauch, und insbesondere das geruchslose Kohlenmonoxid wird zur Gefahr. Über diese Risiken sind die Menschen noch immer nicht ausreichend informiert, und sie sind diesbezüglich auch nicht problembewusst, egal, wie viel Aufklärungsarbeit schon geleistet worden ist.

Viele Menschen denken, dass sie ihr umsichtiges Verhalten schützt. Sie wissen nicht, dass oft technische Defekte Brände auslösen. Sie wissen nicht, dass schon 100 g Schaumstoff aus der Couch im Brandfall reichen, um eine tödliche Rauchvergiftung herbeizuführen.