Clemens Lammerskitten

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes verfolgen wir zwei Ziele.
Bei dem ersten Ziel, das wir verfolgen, geht es darum, dass wir die notwendigen Dinge, die es aufgrund von EU-Richtlinien zu ändern gilt, mit in die Gesetze hineinnehmen wollen. Die sogenannte Seveso-Richtlinie der Europäischen Union gibt Vorgaben, die in das Gesetz übernommen werden.
Der zweite Punkt ist, dass die Dinge, die wir in diesem Jahr beim Niedersächsischen Brandschutzgesetz für die vielen ehrenamtlichen Feuerwehrleute eingeführt haben, mit in das Katastrophenschutzgesetz und in das Rettungsdienstgesetz übernommen werden, sodass wir bezüglich dieser Vorschriften für die, die ein Ehrenamt ausfüllen und die zu Tausenden ihren ehrenamtlichen Dienst in Niedersachsen leisten, die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen haben, damit die Feuerwehrleute, diejenigen, die im Rettungsdienst arbeiten, und diejenigen, die im Katastrophenschutz arbeiten, die gleichen Rahmenbedingungen vorfinden.
Es ist ganz wichtig, dass wir diese Gleichstellung noch in diesem Jahr herbeiführen, damit die recht
lichen Bedingungen für alle diejenigen, die ich soeben aufgezählt habe, im gleichen Jahr in Kraft treten können.
Das sind die Ziele, die wir mit diesem Gesetz verfolgen.
An dieser Stelle darf ich dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ganz herzlich für die intensive Betreuung bei diesem Gesetzgebungsvorhaben danken.
In der Anhörung und in der Beratung sind uns noch viele Aspekte aufgezeigt worden, die es zukünftig zu bearbeiten gilt. Wir haben heute schon gehört, dass die Dinge mit großer Sorgfalt durchdacht und beraten werden sollen. In der kurzen Zeit, die uns in dieser Legislaturperiode noch zur Verfügung stand, haben wir die genannten Aspekte nicht mehr aufgreifen können. Somit bleibt diese Arbeit der nächsten Legislaturperiode vorbehalten.
Ich darf allen Beteiligten recht herzlich danken. Wir werden dem Änderungsgesetz zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor etwas mehr als anderthalb Jahrzehnten hat mir mal ein Vertreter einer Zeitschrift, in der ich für meinen Arbeitgeber eine Anzeige schalten sollte, im Brustton der Überzeugung erklärt, dass aus seiner Sicht das Internet keine Zukunft habe. Ich weiß nicht, was aus diesem Herrn heute beruflich geworden ist, aber seine Meinung dürfte er inzwischen korrigiert haben.
Weil das Internet eben doch einen weltweiten Siegeszug angetreten hat, stehen wir, wenn wir heute von Medien reden, einer nahezu unüberschaubaren Vielfalt gegenüber. Angesichts dieser rasant veränderten Medienwelt ist heute auch eine veränderte Art von Medienkompetenz gefragt.
In meiner Kindheit und Jugend gab es die örtliche Tageszeitung, das Radio,
und ab und zu durfte man sich eine Sendung aus den zwei öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen ansehen, wenn denn etwas kam, was einen interessierte und was geeignet war. Man musste damals ja nehmen, was kam.
Heute hingegen können Kinder und Jugendliche aus der besagten unüberschaubaren Vielfalt wählen, was sie sehen, hören und lesen wollen. Im Internet stellen sie sich ihre Filme, ihre Nachrichten, ihre Kommentare dazu frei zusammen.
Das verschafft größere Freiheit und Unabhängigkeit, erfordert aber auch eine größere Kompetenz, eine gewisse Sicherheit in der Beurteilung von Inhalten, ein Grundwissen. Dass diese Medienkompetenz in Niedersachsen vermittelt werden soll, finden wir auch in der christlich-liberalen Koalition gut;
so gut, dass wir längst damit begonnen haben. Andernfalls gäbe es z. B. diese von Ihnen schon gelobte 60-seitige Broschüre der Landesregierung vom Februar dieses Jahres nicht.
Insofern lässt sich gegen das Ziel Ihres Antrags, verehrte Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich gar nichts sagen. Auch die darin formulierten Fragen sind modern und pädagogisch sinnvoll. Leider hapert es in dem Antrag an Antworten, zumindest an solchen Antworten, die das Thema außerhalb von staatlicher Kontrolle und Institutionen angehen.
Anders als die SPD vertrauen wir den Eltern.
Wie für so vieles andere werden auch die Grundlagen für Medienkompetenz am wirkungsvollsten in der frühen Kindheit gelegt, und wie bei so vielen anderen Verhaltensweisen lernen Kinder auch das ganz einfach und zugleich ganz nachhaltig aus dem Beispiel der Eltern und ihrer Umgebung. Wenn dort die richtigen Werte und Orientierungen gelebt und vorgelebt werden, dann können die Kinder auf der Grundlage dieser Werte auch Techniken entwickeln. Diese Funktionsweise der modernen Medienwelt wird im Wesentlichen nicht hier im Landtag und generell nicht durch Verordnung von oben geregelt. Dafür haben gerade die neuen Medien eine viel zu hohe Eigendynamik.
Als Politik sind wir vielmehr nur einer von vielen Akteuren. Deshalb mache ich Ihnen, Frau Behrens, einen Vorschlag.
In der zweiten Sitzung des Landtags der nächsten Legislaturperiode beantragen Sie und ich gemeinsam die Einrichtung einer Enquetekommission zu dieser Querschnittsaufgabe.
In der ersten Sitzung passt das nicht, weil wir da David McAllister zum Ministerpräsident wählen werden.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die weit verbreiteten Vorurteile über Beamte sind uns allen bekannt. Wenn auch der eine oder andere von uns schon einmal über einen Beamtenwitz gelacht haben mag, so sind wir uns doch sicher im Grundsatz einig darüber, dass die sehr große Mehrheit unserer Beamtinnen und Beamte gute, motivierte und wertvolle Dienste in unserem Staat leistet.
Das deutsche Beamtentum, meine Damen und Herren, funktioniert. Es hat funktioniert, und es wird weiterhin funktionieren - auch ohne Streikrecht.
Als CDU-Fraktion sehen wir die Forderung nach einem Streikrecht für Beamte, wie die Fraktion der Linken sie formuliert, aus mehreren guten Gründen kritisch. Kern unserer Position ist, dass wir uneingeschränkt hinter dem Berufsbeamtentum in seiner bewährten Gestalt stehen, weil es, wie gesagt, funktioniert und unseren Staat trägt. Wer aus dieser Grundsituation heraus ein Streikrecht für diese Gruppe fordert, stellt damit hingegen das Berufsbeamtentum insgesamt infrage.
Sowohl die Rechte als auch die Pflichten - und damit eben auch ein eingeschränktes Grundrecht wie das Streikrecht - ergeben sich für die Beamtinnen und Beamte aus dem besonderen Treueverhältnis zwischen ihnen und ihrem Dienstherrn. Dieses muss ausgewogen gestaltet sein. Wenn man also ein neues Recht hinzufügen würde, müsste man die Pflichten und die zweifellos vorhandenen Privilegien der Beamten mit diskutieren. Beides ist nicht voneinander getrennt zu sehen. Eine solche Grundsatzdiskussion über das bewährte Beamtentum halten wir jedoch für falsch und auch für das falsche Signal an die Öffentlichkeit.
Ein Blick auf die derzeitige rechtliche Situation bestätigt uns in dieser Haltung. Mit Datum vom 7. März dieses Jahres hat nämlich das Oberverwaltungsgericht Münster - wie eben schon einige Male zitiert - als nächst höhere Distanz das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das Ausgangspunkt für den Antrag der Linken war, korrigiert. Das OVG stellte fest: Das Grundgesetz - und damit dessen Artikel 33 - hat Vorrang vor der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Denn letzterer komme in Deutschland lediglich der Rang eines einfachen Bundesgesetzes zu.
Im Übrigen hat auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf zwar Disziplinarmaßnahmen gegen streikende Beamte als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet, zugleich aber beurteilte es den Streik für diese Berufsgruppe als unerlaubt. In dieser grundsätzlichen Bewertung besteht insofern schon einmal Einigkeit der beiden Gerichte.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir bzw. uns scheint der Niedersächsische Landtag nicht das passende Gremium dafür zu sein, um vor diesem Hintergrund eine Debatte über einen Artikel des Grundgesetzes anzustoßen.
In diesem Sinne begründen wir die Ablehnung des Antrags. Ich darf mit dem Wunsch schließen, dass unsere Beamtinnen und Beamte in der Mehrzahl auch weiterhin weder das Bedürfnis nach einem Streik noch Grund für einen Streik haben werden.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anliegen und Themen der Feuerwehr waren in meinem Berufsleben immer auch meine Anliegen und Themen. In meiner Vor-Landtags-Zeit war ich als Fachbereichsleiter bei der Gemeinde Wallenhorst u. a. für die dortige Freiwillige Feuerwehr zuständig - und eben diese Feuerwehr hat kürzlich eine Aktion gestartet, die sehr gut zum neuen Brandschutzgesetz passt.
In einem Schreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde hat sie diese als Mitglieder anzuwerben versucht. Hintergrund dieser Aktion war die Tatsache, dass immer weniger Feuerwehrleute tagsüber an ihrem Wohnort erreichbar sind, um für Einsätze zur Verfügung zu stehen. Die Feuerwehr Wallenhorst hat sich daher gezielt an die Beamten und Beschäftigten der Gemeinde gewandt, da diese bei Alarmierung am Tage ohnehin in Wallenhorst sind und aktiv werden könnten.
Das modernisierte Brandschutzgesetz geht von genau solchen Überlegungen aus; denn die Interessen unserer Feuerwehren sind eine wesentliche Perspektive, die wir bei seiner Ausarbeitung eingenommen haben. Dementsprechend ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in zwei Wehren - einer
seits am Wohnort, andererseits am Arbeitsort - eine Neuerung. Auf diese Weise wären die vielen Feuerwehrleute, die in unserer mobilen Welt überwiegend nicht an ihrem Wohnort arbeiten, dennoch tagsüber mit all ihren Qualifikationen für die Feuerwehr nutzbar, nur eben an einem anderen Ort. Das stärkt neben der Einsatzkraft der Wehren auch deren Gemeinschaft über Gemeindegrenzen hinaus.
Erstmals definiert dieses Gesetz ausdrücklich Kinder- und Jugendfeuerwehren. Auch das ist eine Reaktion auf die tatsächliche Realität in den Wehren. Tue Gutes und rede darüber - in diesem Sinne dürfen und müssen wir auch über diejenigen reden, die Gutes tun, also auch über unsere Nachwuchsfeuerwehrleute. Dieser Gedankengang spiegelt sich in dem neuen Gesetz wider. Zugleich ist das aber auch ein starkes Signal an die Feuerwehrleute der Zukunft, dass das Land und die Politik sie heute schon ernst nehmen.
Ebenso explizit stellt das Gesetz auf die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung ab. Dieses wichtige Feld, das viele Feuerwehren heute längst ehrenamtlich und erfolgreich abdecken, wird sichtbar und dadurch bewusst gemacht, indem das neue Gesetz es erstmals namentlich würdigt.
Neben diesen Inhalten, die auf Anregungen von Feuerwehren überall im Land basieren, ist als Zweites die Perspektive der Kommunen in das Gesetz eingeflossen. So können Kommunen künftig Sonderkosten gegenüber Gewerbe- und Industriebetrieben geltend machen, z. B. für die Beseitigung von kontaminiertem Löschmittel. Wir sind vom Sinn dieses Verursacherprinzips überzeugt und gleichfalls davon, dass die Kommunen mit diesem Instrument verantwortungsvoll umgehen und die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Unternehmen mit Augenmaß berücksichtigen werden.
Begrüßenswert ist des Weiteren, dass die Kommunen neue Möglichkeiten erhalten, sich Einsatzkosten erstatten zu lassen, ohne dass das Gesetz den Grundsatz der Unentgeltlichkeit verletzt.
Noch ein Wort zur Altersgrenze: Das vorgelegte Gesetz hält an der Grenze von maximal 62 Jahren für aktive Mitglieder fest, weil es dafür einige gute Gründe gibt.
Ebenso gute Gründe gibt es aber auch für eine Ausweitung der Grenze.
Hier, so denke ich, wird die parlamentarische Beratung schließlich das endgültige Ergebnis bringen.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist eine Weiterentwicklung. Es baut auf das Gestern, indem er bewährte Grundsätze erhält. Es reagiert auf das Heute, indem er die moderne Arbeitswelt, die Realität in den Wehren und die Lage der Kommunen berücksichtigt. Und es blickt ins Morgen, indem es die künftigen Feuerwehrleute schon heute fördert und ihre Arbeit würdigt.
Ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Einigkeit herrscht heute in dieser Beratung über das Thema „Wasserstraßen in Niedersachsen“. Dieses Thema verdient diese grundsätzliche Einigkeit, weil es die Interessen unseres Bundeslandes berührt.
Wir sind uns darin einig, dass die durch Niedersachsen verlaufenden Wasserstraßen eine große Bedeutung als Verkehrswege sowie für die Anbindung unseres Hinterlandes haben. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen kann dies unter ökonomischen wie auch ökologischen Gesichtspunkten kaum hoch genug eingeschätzt werden; denn - wir haben es gerade gehört - ein Binnenschiff kann 80 Lkw-Ladungen ersetzen, wie hier in der früheren Diskussion schon angeklungen ist. Grund genug also, sich für eine angemessene und bedarfsgerechte Kategorisierung der Wasserstraßen einzusetzen.
Bei allem Verständnis für haushälterische Zwänge, denen das Bundesverkehrsministerium ebenso wie alle anderen Ministerien im Bund und Land unter
liegt, ist es unsere Pflicht, das in Berlin einzufordern.
Natürlich müssen Gelder nach sinnvollen Prioritäten verteilt werden. Gerade deshalb aber können wir nicht mit einer Priorisierung und einer Kategorisierung unserer Wasserstraßen einverstanden sein, die sich allein an dem physikalischen Gewicht der Schiffsladungen orientieren. Schließlich haben gerade die Containertransporte ein geringeres Gewicht im Vergleich etwa zu Schüttguttransporten. Deshalb sind sie aber nicht weniger wichtig oder - um im Bild zu bleiben - gewichtig. Im Gegenteil. Ihre Bedeutung nimmt stetig zu. Das zeigen nicht nur alle entsprechenden Zahlen, sondern das ist auch für Laien schnell ersichtlich.
Viele Lkw, die z. B. Autos oder riesige Rotorblätter für Windenergieanlagen transportieren, sind auf unseren Autobahnen unterwegs und könnten durch Binnenschiffe ersetzt werden. Darf man das erschweren, nur weil die Ladung weniger wiegt? - Diese Frage können wir nur verneinen.
Wir müssen ebenso Güter berücksichtigen, die aufgrund ihrer Größe nur auf Wasserwegen sinnvoll bewegt werden können. Das muss uneingeschränkt möglich sein; unabhängig davon, dass eine solche Tonnage vom physikalischen Gewicht her nicht so sehr ins Gewicht fällt.
Nicht außer Acht lassen dürfen wir auch die Tatsache, dass die Bundeswasserstraßen nicht nur als Transportwege bedeutsam sind, sondern viele weitere Funktionen erfüllen. Hochwasserschutz und Naherholung sind da nur zwei Stichworte. Auch diese Aspekte haben ihren Wert und tragen zur Gesamtbedeutung der Wasserstraßen bei.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wer also Wasserwege sinnvoll kategorisieren will und ihre Finanzierung an Prioritäten orientiert, der muss all diese Zusammenhänge berücksichtigen. Dafür hat sich die Landesregierung bereits intensiv eingesetzt. Dafür will und wird sich auch die CDU-Fraktion stark machen.
Vielen Dank.
Herr Krogmann, es ist ja auch viel schöner, wenn man bei solchen Fragen ein bisschen in den Dialog gerät. Wir als CDU-Fraktion sind der festen Überzeugung, dass der Bund, der die Organisationshoheit für seine Verwaltung hat, erst einmal die Dinge ordentlich durchdenken soll
und dass wir uns dann, wenn die entsprechenden Details auf dem Tisch liegen, mit diesen Reformen auseinandersetzen.
Man kann nicht als Land dem Bund gegenüber erklären, dass er über Reformen nicht nachdenken kann. Das ist kein partnerschaftliches Verhalten.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen! Verehrte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die heute zu behandelnde Gesetzesänderung gibt es viele gute Gründe, aus denen wir sie befürworten.
Zum einen sind diese grundsätzlicher Natur. So vereinheitlichen wir mit der Neuregelung die noch existierenden unterschiedlichen Haftungen zu einem landesweiten Standard. Indem wir mit unserem Landesgesetz vorkonstitutionelle staatshaftungsrechtliche Bestimmungen neu regeln, beseitigen wir die Rechtszersplitterung. Wir deregulieren und schaffen einen einheitlichen, verlässlichen Rechtszustand. Das ist insofern auch vom Zeitpunkt her sinnvoll, als eine bundeseinheitliche
Regelung nicht abzusehen ist und das Land Niedersachsen also von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen kann. All das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat uns grundsätzlich bewogen, diese Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.
Zum anderen gibt es speziellere Gründe, die sich auf die Inhalte beziehen, um die es hier geht. Konkret schränken wir mit diesem Gesetz das Staatshaftungsrecht zugunsten der Eigenverantwortung ein. Verfassungsrechtlich ist das bei sachlichen Gründen möglich. Aus unserer Sicht besteht ein solcher sachlicher Grund genau darin, dass wir die Bezirksschornsteinfeger auf eine Ebene mit allen anderen Beamten stellen und sie nicht bevorzugt behandeln, wie es die bisherige Regelung beinhaltete. Wir sind der festen Überzeugung, dass Schornsteinfeger sich über eine Berufshaftpflichtversicherung absichern sollten wie andere Berufsgruppen, z. B. Notare, auch. Würden wir keinen Haftungsausschluss des Landes festschreiben, könnte es die öffentliche Hand sein, die Schäden beim Endkunden regulieren müsste. Das, meine Damen und Herren, ist angesichts der Kassenlage weder vertretbar noch in einem Staat mit mündigen Bürgern wünschenswert.
Dass wir im Übrigen den Schornsteinfegern mit dieser Neuregelung nichts Unzumutbares zumuten, zeigt sich schon allein daran, dass viele von ihnen sich schon heute abgesichert haben, obwohl wir sie dazu nicht verpflichten können, sondern sie - wie andere Unternehmer auch - selbst entscheiden müssen, ob sie ihr unternehmerisches Risiko absichern oder selbst tragen. Indem sich viele Bezirksschornsteinfeger schon heute für eine Versicherung entschieden haben, haben sie die ihnen zustehende Verantwortung übernommen. Genau das tun auch wir, wenn wir uns heute für diese Gesetzesänderung aussprechen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In dem heute zu behandelnden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen findet sich einiges, was der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen entnommen ist und dem insofern niemand von uns widersprechen will.
Mit gutem Grund hat der Bundestag 2008 die Konvention ratifiziert, damit die nationalen Gesetze entsprechend gestaltet werden können. Wir alle, verehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen demnach - wir wollen es auch - Gesetze schaffen, durch die Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen als Bürgerinnen und Bürger leben und sich entfalten können sowie gleichermaßen Chancen und Wahlmöglichkeiten im Privaten und Beruflichen haben. Jedoch über den Weg dahin ist die CDU-Fraktion anderer Ansicht als die Grünen. Ein Aktionsplan klingt nach Aktivität und damit erst einmal positiv. Unser Handeln sollte dabei aber nicht in Aktionismus umschlagen; denn damit ist erfahrungsgemäß niemandem gedient.
Wir wollen den Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht von oben herab als Land diktieren, sondern wir wollen ihn gemeinsam mit den Menschen gehen, mit Nichtbehinderten und Behinderten gleichermaßen.
Wir wollen, bevor wir abstrakte Vorgaben und Taktiken in den Ministerien entwickeln, mit den Menschen ins Gespräch kommen, ihnen zu hören und von ihnen erfahren, was schon heute gut läuft und wo Handlungspotenziale und -notwendigkeiten sind. Wir wollen die beteiligten Akteure nicht, wie es die Grünen formulieren, in einer zweiten Phase einbinden und ihre Aktionspläne mit unseren vernetzen, sondern wir wollen sie von Anfang an dabei haben, auch wenn die damit beginnenden Kommunikationsprozesse Zeit brauchen;
denn ein solches Anliegen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, lässt sich nicht von der Regierungsbank aus verordnen. Ein solches Anliegen erfordert, wenn es gelingen soll, Teilhabe von Anfang an. Das heißt auch Teilhabe am Erarbeiten der richtigen Ziele und Methoden. Diese Teilhabe müssen wir allen Akteuren ermöglichen. Gerade im Bildungswesen, in dem sich für uns als Land aus
der UN-Konvention der größere Handlungsbedarf ergeben wird, sind das so einige auf den verschiedensten Ebenen.
Deshalb brauchen wir Zeit. Diese Zeit sollte uns das Ziel wert sein. Willkürlich gesetzte terminliche Endpunkte, wie etwa der im Antrag genannte 30. September, dienen dem nicht und sind auch nicht nötig. Nicht umsonst begründet Artikel 24 des UN-Übereinkommens für den schulischen Bereich eine staatliche Verpflichtung, die dem Vorbehalt der progressiven Realisierung unterliegt. Das heißt, die Ziele müssen gar nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums erreicht werden. Sie sollen und dürfen umsichtig und planvoll ausgestaltet werden, als komplexe Herausforderung, die die gesamte Gesellschaft angeht und an der daher auch die ganze Gesellschaft mitgestalten können soll. Genau das wollen wir und werden wir auch tun, auch ohne einen expliziten Aktionsplan.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Ich will das in einem einzigen Satz zusammenfassen. Wenn in den Ministerien bereits gehandelt wird, dann muss nicht mehr zum Handeln aufgefordert werden; dann ist das eigentlich die falsche Reihenfolge.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor wir über das zur Debatte stehende Gesetz entscheiden, tut offensichtlich eine Klarstellung not.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier nicht über die Regelung oder Änderung einer Dolmetschervergütung, sondern wir reden über die Regelung einer allgemeinen Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie der Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern.
Dafür, dass wir darüber reden, gibt es einen guten Grund. Das Bundesverwaltungsgericht hat schon im Januar 2007 entschieden, dass besagte Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern als Berufsausübungsregel zu verstehen ist. Konkret heißt das: Es reicht nicht aus, diese Sachverhalte durch eine Verwaltungsvorschrift zu regeln. Der Gesetzgeber muss vielmehr eine verlässliche und fundierte Rechtsnorm schaffen.
Nichts anderes machen wir mit dem vorliegenden Gesetz. Wir schließen also eine in Niedersachsen bisher bestehende Lücke. Damit kommen wir nicht nur den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes nach, sondern tragen auch der wachsenden Bedeutung von Dolmetschern und Dolmetscherinnen in Gerichtsverfahren Rechnung.
Der Anteil von Verfahrensbeteiligten - egal ob Zeugen, Parteien oder Angeklagte -, die wenig oder kein Deutsch sprechen, ist gestiegen. Alle Beteiligten aber haben ein Recht darauf, das Verfahren zu verstehen und selber verstanden zu werden. Das besagt schon Artikel 103 des Grundgesetzes. Es gibt also viele gute Gründe, dieses Gesetz zu verabschieden.
Inhaltlich führt es eine allgemeine Beeidigung ein, die Verfahren vereinfacht, da vor Gericht nicht jeder Dolmetscher und nicht jede Dolmetscherin einzeln vereidigt werden muss. Das Gesetz sieht einen Eignungsnachweis für Dolmetscher und Übersetzer vor.
Dies schafft Verlässlichkeit. Es bündelt die Beeidigung beim Landgericht Hannover, anstatt sie auf alle elf Landgerichte zu verteilen. Dies war übrigens eine Idee des Landesrechnungshofs, die nicht zuletzt der Kostenersparnis dient.
Weiterer wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist die Einrichtung eines Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnisses, das die Auswahl geeigneter Dolmetscher wesentlich erleichtert, weil es neben Namen und Anschrift auch Beruf und zusätzliche Qualifikationen aufführt.
Dieses Verzeichnis - es ist wichtig, das zu betonen - ist nur für Behörden und Gerichte einsehbar. Insofern dürfte es auch nicht problematisch sein, dass aus dieser Liste hervorgeht, ob ein Dolmetscher eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen hat oder ob ihm die gesetzliche Vergütung zusteht. Im Gegenteil, diese Information ist wichtig, um richtig zu vergüten. Sie ist nur den unmittelbar Beteiligten zugänglich, nicht aber Außenstehenden.
Noch ein Wort zu den Vergütungsvereinbarungen. Sie haben mit Lohndumping nichts zu tun, sondern sind eine in § 14 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes des Bundes ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit der Vergütung. Damit ist keineswegs gesagt, dass die Gerichte künftig nur noch Personen zum Dolmetschen heranziehen werden, die eine solche Vereinbarung mit dem Land abgeschlossen haben. Die Auswahl der Dolmetscher obliegt den Gerichten, und zwar nur den Gerichten.
Insgesamt gilt also: Dieses Gesetz schafft Transparenz und Verlässlichkeit. Es vereinfacht unsere ohnehin oft sehr langwierigen Gerichtsverfahren und schließt eine Lücke, die in Niedersachsen bisher bestand. Das sind Gründe genug, das Gesetz so auf den Weg zu bringen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gesundheitsreform als Dauerbrenner: Schon viele Bundesregierungen haben sich mit dem Thema auseinandergesetzt. Wenn es nach uns als CDU und den Kolleginnen und Kollegen der Regierung in Berlin geht, soll das bald ein Ende haben. Wir wollen unser Gesundheitssystem fit machen für die Zukunft
und zugleich fit für alle, die es brauchen. Dazu benötigen wir die Gesundheitsreform, mit deren gesetzlicher Grundlage sich der Bundestag am 28. Oktober in erster Lesung befasst hat, und die nun zur Beratung in den zuständigen Ausschüssen ist - eben jene Gesundheitsreform, die die Landtagsfraktion der Linken nun stoppen will. Als unsozial wird die Reform im entsprechenden Antrag kritisiert. Eine angeblich solidarische Bürgerversicherung wird als Allheilmittel dagegengesetzt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Forderung nach einer Bürgerversicherung mag populär sein. Die Rettung für unser Gesundheitssystem brächte sie dennoch nicht. Bis heute hat uns niemand ein solide durchgerechnetes Modell vorgelegt, nach
dem eine Bürgerversicherung funktionieren könnte. Wo soll die Beitragsbemessungsgrenze liegen?
Sollen Zinsen, Kapitaleinkünfte und Mieten mit verbeitragt werden?
All diese Fragen sind bislang ohne Antwort.
Insofern erschließt sich auch nicht, worin der solidarische Charakter bestehen soll, den die Linke dem Modell der Bürgerversicherung zuschreibt und den sie ausdrücklich in den Titel ihres Antrags aufgenommen hat.
Ist es solidarisch, dass eine Bürgerversicherung vor allem Facharbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen den Löwenanteil der Finanzierung aufbürden würde?
Oder ist es solidarisch, dass Zinsen, Kapitaleinkünfte und Mieten bei der Beitragsberechnung außen vor bleiben? - Für uns als CDU-Fraktion zeigt sich in diesen Fakten: keine Spur von Solidarität!
Wir stehen deshalb für die Überlegungen der Bundesregierung zur Gesundheitsreform, die die finanziellen Lasten auf mehr Schultern verteilt, indem sie den Sozialausgleich schrittweise auf das Steuersystem umstellt. Heute ist es doch so: Wer ein kleines Einkommen, daneben aber hohe Zinseinkünfte hat, zahlt nur einen geringen Beitrag.
Gerne.
Da ich den Rest meiner Rede kenne, würde ich jetzt gerne fortfahren. Dann haben Sie nämlich gleich die Antwort darauf.
Heute ist es doch so: Wer ein kleines Einkommen hat, aber daneben hohe Zinseinkünfte erzielt, zahlt nur einen geringen Beitrag auf die Rente. Braucht so jemand einen Sozialausgleich auf die Prämie, weil sein Einkommen gering ist? - Wir meinen, nein. Insofern kann nur ein Sozialausgleich über das Steuersystem alle einbeziehen, eben auch Gutverdiener und Privatversicherte. Auch die Arbeitgeber sind weiter mit im Boot.
Meine Damen und Herren, ich habe an dieser Stelle schon einmal auf den Wirtschafts- und Gesundheitsexperten Dr. Jochen Pimpertz verwiesen. Er meint, dass weniger der demografische Wandel und viel mehr die mangelnde Kostenverantwortung der Versicherten zum einen und der fehlende Wettbewerb zwischen den Kassen zum anderen dafür verantwortlich sind, dass die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2060 um fast 70 % steigen werden. Daraus lässt sich folgern, dass wir vor allem mehr Wettbewerb und mehr Wahlfreiheit für die Versicherten brauchen.
Die geplante Gesundheitsreform schafft beides: mehr Wettbewerb, indem jede Kasse ihre Beiträge selbst bestimmt, über den medizinischen Kernbereich hinaus unterschiedliche Leistungen anbieten und gesundheitsbewusstes Verhalten fördern und belohnen kann, d. h. indem jede Kasse weitgehend selbst bestimmen kann, wie attraktiv sie für die Versicherten ist, und mehr Wahlfreiheit, indem die Gesundheitsreform den aufgeklärten Versicherten und den mündigen Patienten durch mehr Transparenz im Gesundheitssystem fördert. Dies wiederum ist nur dann möglich, wenn der Versicherte einen Zusammenhang zwischen dem Beitrag und der Leistung der Kasse herstellen und auf dieser Grundlage entscheiden kann. Möglich ist das nur, wenn wir die einheitlichen Beitragssätze Schritt für Schritt durch einkommensunabhängige
Beitragssätze in Verbindung mit einem Sozialausgleich ablösen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, worin das Solidarische und Soziale einer Bürgerversicherung besteht, hat bis heute noch niemand schlüssig erklären können.
Wer Solidarität wirklich will, kann die Gesundheitsreform der Bundesregierung nur befürworten.
Wir werden den Antrag ablehnen.
Danke.
Frau Präsidentin! Sehr verehrten Damen und Herren! Gibt es in anderen Bundesländern ähnliche Projekte und Maßnahmen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns den zur Debatte stehenden Antrag der SPD-Fraktion so durchlesen, könnten wir ihm vor allem hinsichtlich einer einzigen Stelle zustimmen: hinsichtlich der Überschrift, also gerecht, leistungsfähig, krisenfest. Ein solches Gesundheitssystem wollen wir alle, und genau das Streben danach, nach Gerechtigkeit, Leistungsfähigkeit, Krisenfestigkeit, ist für die CDU im Bund und im Land Motivation und Maßstab für alle Überlegungen und Vorschläge zur Gesundheitsreform.
Gerechtigkeit bedeutet, dass in Deutschland jeder, der es braucht, vom Gesundheitssystem aufgefangen wird, unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko.
Wer aber das will, der kann die von der SPD gewollte und mit diesem Antrag erneut geforderte Bürgerversicherung nur ablehnen. Gerechtigkeit ermöglichen hingegen unsere Überlegungen. Denn wir wollen die finanziellen Lasten auf mehr Schultern verteilen, indem wir den Ausgleich schrittweise auf das Steuersystem umstellen. So
und nur so wird der soziale Ausgleich über das Steuersystem alle einbeziehen, eben gerade auch Gutverdiener oder Privatversicherte, während eine Bürgerversicherung vor allem Facharbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen den Löwenanteil der Finanzierung aufbürden würde.
Eine weitere Forderung aus dem Titel des SPDAntrags ist Leistungsfähigkeit. Leistungsfähiger wird das System, wenn auch die Krankenkassen leistungsfähig und leistungswillig bleiben. Das wollen wir durch mehr Wettbewerb fördern. Wir wollen einen echten Wettbewerb zwischen den Krankenkassen, der deren Angebote und Leistungen verbessert. Aus diesen Angeboten und Leistungen kann dann der Versicherte wählen, indem er einen Zusammenhang zwischen dem Beitrag und der Leistung der Kasse herstellt und auf dieser Grundlage entscheiden kann.
Gelingen kann dieser Wettbewerb aber nur immer dann in vollem Umfang, wenn wir Schritt für Schritt die einheitlichen Beitragssätze durch einkommensunabhängige Beitragssätze in Verbindung mit einem Sozialausgleich ablösen. Dabei soll die Beitragsfreiheit für Ehegatten und Kinder erhalten bleiben, was - nebenbei bemerkt - im Übrigen auch das gern von der Opposition zitierte Wort von der Kopfpauschale ad absurdum führt.
Krisenfestigkeit, auch das fordern die Kolleginnen und Kollegen der SPD im Titel ihres Antrags. Um das Gesundheitssystem krisenfest umzugestalten, müssen wir vor allem die Kostenexplosion in den Griff bekommen. Es gilt, Einsparmöglichkeiten auszuloten und auszuschöpfen.
Wie ihre Bürgerversicherung das leisten soll, behält die SPD nicht nur in diesem Antrag, sondern schon seit Jahren in allen Diskussionen für sich.
So lange nämlich bleibt sie ein solides, durchgerechnetes Konzept für die Bürgerversicherung schuldig.
Wo soll die Beitragsbemessungsgrenze liegen? Sollen Zinsen, Kapitaleinkünfte und Mieten mitverbeitragt werden? - Zu diesen Fragen hat sich die SPD noch nicht geäußert.
Zurück zu den Kosten: Der Wirtschafts- und Gesundheitsexperte Dr. Jochen Pimpertz schreibt, dass weniger der demografische Wandel als vielmehr die mangelnde Kostenverantwortung der Versicherten zum einen und der fehlende Wettbewerb zwischen den Kassen zum anderen dafür verantwortlich sind, dass die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2060 um fast 70 % steigen werden. Daraus lässt sich folgern, dass wir vor allem mehr Wettbewerb und mehr Wahlfreiheit für die Versicherten brauchen. Wie beides zusammenhängt und wie wir es erreichen wollen, habe ich eben dargelegt.
Meine Damen und Herren, das Wort „Bürgerversicherung“ mag populär sein. Trotzdem wäre das nicht die Rettung für unser Gesundheitswesen. Im Gegenteil! Mit der CDU ist eine Bürgerversicherung nicht zu machen. Wir setzen unsere Diskussion fort, erwarten die vertieften Vorschläge, die der Bundesgesundheitsminister bis Anfang Juli vorlegen will,
und werden dann die Weichen richtig stellen, basierend auf den Grundlagen, die ich Ihnen eben genannt habe.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Vor diesem Hintergrund erweist sich auch eine zweite Behauptung aus dem SPD-Antrag als unwahr, nämlich die von dem angeblichen Angriff der Bundesregierung auf das solidarische Gesundheitssystem. Wir wollen keinen Totalumbau des heutigen Systems, sondern, wie gerade dargelegt, eine schrittweise gesunde Entwicklung. In diesem Sinne soll es auch dabei bleiben, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen für Ehepartner ohne eigenes Einkommen und für Kinder keine Beiträge zahlen. Auch dies zeigt, dass wir keinen Beitrag pro Kopf und damit auch keine Kopfpauschale wollen. Genauso wenig zutreffend wie die Mär von der Kopfpauschale erweist sich die von der SPD auch in diesem Antrag erhobene Klage, die Union wolle jene Versicherten, denen künftig der Sozialausgleich zugute kommen soll, zu Bittstellern degradieren. Eine solche Bemerkung mag dazu taugen, Angst zu schüren; richtig ist sie trotzdem nicht.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerecht, leistungsfähig, krisenfest - mit diesen Worten haben die Kolleginnen und Kollegen von der SPD ihren Antrag überschrieben. Gegen diese Worte kann erst einmal niemand etwas haben. Wir in der CDU jedenfalls wollen genau das: ein gerechtes, leistungsfähiges, krisenfestes Gesundheitssystem.
Aber in dem Punkt hören die Gemeinsamkeiten auch schon wieder auf. Auf den Antrag der SPDFraktion kann es aus unserer Sicht keine andere Reaktion als eine klare Ablehnung geben, da der Antrag von falschen Annahmen und Behauptungen ausgeht, die einer näheren Überprüfung nicht standhalten.
und eignet sich insofern hervorragend, um die Menschen zu mobilisieren. Für den Sachverhalt zutreffender wird das Wort jedoch auch durch den wiederholten Gebrauch nicht. Wir wollen keine Kopfpauschale. Wir wollen einen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen, der deren Angebote und Leistungen verbessert, und zwar zum Wohle eines mündigen Versicherten, der einen Zusammenhang zwischen seinem Beitrag und der Leistung der Kasse herstellen kann und auf dieser Grundlage frei wählen kann, welche die richtige Kasse für ihn selbst und seine Familie ist.
Lassen Sie mich exemplarisch eine weitere von der Opposition in Bund und Land gern angeführte Behauptung widerlegen. Es wird gesagt, das von der Union angestrebte Gesundheitsmodell sei nicht finanzierbar; erst recht nicht, so heißt es, in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation. Tatsache ist: Die Union ist sich der Haushaltslage des Bundes nur zu bewusst. Für uns wird die im Mai anstehende Steuerschätzung eine maßgebliche Rolle spielen, wenn es darum geht, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung neu zu regeln. Voraussetzung ist dabei, dass weder die Bürgerinnen und Bürger noch der Bundeshaushalt durch diese Neugestaltung überfordert werden dürfen.
Dies zu beurteilen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, trauen wir von der CDU den Bürgerinnen und Bürgern durchaus zu. Um diesen Wettbewerb zu ermöglichen, wollen wir schrittweise von den prozentualen einkommensabhängigen Beitragssätzen zu einkommensunabhängigen Beiträgen gelangen, die mit einem automatischen Sozialausgleich verbunden sind. Diesen Umstieg werden wir nach und nach aus den heutigen Zusatzbeiträgen entwickeln.
Ein Letztes: Die SPD fordert auch in dem vorliegenden Antrag die Bürgerversicherung. Das klingt zunächst einmal populär. Wir warten allerdings schon seit Jahren vergeblich auf ein solide durchgerechnetes Konzept der SPD für diese Versicherung. Wo soll z. B. die Beitragsbemessungsgrenze
liegen? Sollen Zinsen, Kapitaleinkünfte und Mieten mit verbeitragt werden? Zu diesen Fragen hat sich die SPD auch nach jahrelanger Diskussion noch nicht konkret geäußert.
So populär das Wort auch klingt, in einer Bürgerversicherung müssten tatsächlich einmal mehr die Facharbeiter und die Angestellten mit mittlerem Einkommen den Löwenanteil der Last tragen. Ich sage ganz klar: Dies wollen wir nicht.
Wir wollen die Last auf mehr Schultern verteilen, indem wir den Ausgleich schrittweise auf das Steuersystem umstellen. So und nur so wird der soziale Ausgleich über das Steuersystem alle einbeziehen, eben gerade auch die Gutverdienenden und die Privatversicherten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hätte ich mehr Zeit, könnte ich weitere unsachliche Argumente, die immer wieder gegen die gesundheitspolitischen Pläne der CDU angeführt werden, benennen und widerlegen. Wichtiger aber erscheint es mir, unsere Zeit nicht in Unsachlichkeiten oder, schlimmer noch, in Verunsicherung der Versicherten, sondern in eine konstruktive und gerechte Gesundheitspolitik mit Augenmaß zu investieren. Wer das will, dem kann zu dem vorliegenden Antrag nur eines einfallen: ein klares Nein.
Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer unsere bisherigen Diskussionen zu diesem Tagesordnungspunkt miterlebt hat, der weiß, dass es dabei kontrovers und durchaus auch hitzig zuging. Das Thema scheint also neben inhaltlichen Erwägungen auch mit einigen Emotionen verknüpft zu sein. Genau das zeigt uns, warum der Erlass zu Besuchen von Politikerinnen und Politikern in Schulen in seiner jetzigen Form absolut richtig ist; denn in Wahlkampfzeiten pflegt es auf der politischen Bühne bei Weitem nicht immer nur sachlich, sondern oft auch noch hitziger und emotionaler zuzugehen, als wir es gerade bei diesem Thema erleben konnten.
Können wir garantieren, dass wir das bei Auftritten in Schulen in Wahlkampfzeiten ausblenden könnten? Ist das das Bild von Politik, das wir unseren Schülerinnen und Schülern vermitteln wollen? Die Antwort auf beide Fragen kann nur Nein lauten.
Ein Weiteres ist zu beachten. Selbst wenn es allen Kolleginnen und Kollegen gelänge, sich in der heißen Wahlkampfphase in den Schulen konsequent sachlich zu präsentieren, so wäre immer noch der Zeitpunkt dieser Präsentation unmittelbar vor der Wahl mehr als fragwürdig. Er würde uns, alle Beteiligten, anfällig machen für Kritik. Es müsste nur ein einziges Mal eine Schule eine Par
tei zuviel oder zuwenig einladen. Schon wäre der Vorwurf, auf diese Weise den Wahlausgang beeinflussen zu wollen, nicht aufzuhalten. Er wäre in dieser Zeit doppelt brisant wie in Zeiten außerhalb des Wahlkampfes.
Zudem würden diese Vorwürfe nicht nur die Beteiligten treffen, sondern ebenso den demokratischen Wahlvorgang insgesamt öffentlich infrage stellen. Das kann nicht in unser aller Interesse liegen.
Im Übrigen, verehrte Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition, sollten Sie eines bedenken: Wenn es Ihnen nicht gelungen ist, Ihre Inhalte und Positionen jungen Menschen in den übrigen Wochen des Wahljahres oder in den 52 Wochen jedes anderen Jahres zu vermitteln, dann schaffen Sie das auch nicht in den vier Wochen unmittelbar vor der Wahl.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns deshalb unsere Schulen von vornherein freihalten von jeglichem Verdacht, politische Meinung machen zu wollen. Lassen Sie uns den Schulen stattdessen zutrauen, dass sie die Kinder und Jugendlichen in angemessener Weise politisch bilden. Lassen Sie uns auch untereinander die Auseinandersetzung darüber ersparen, wer unzulässigerweise unmittelbar vor einer Wahl junge Menschen beeinflusst hat. Lassen Sie uns, statt an diesen vier Wochen zu kleben, zu jeder Zeit konsequent künftige Wählerinnen und Wähler ansprechen; denn dauerhaftes politisches Interesse entsteht nicht aus kurzfristigen emotional aufgeputschten Diskussionen, sondern aus dauerhafter inhaltlicher Information.
In diesem Sinne ist dieser Erlass so, wie er ist, genau richtig. Deswegen werden wir die Anträge ablehnen.
Frau Reichwaldt, vielleicht noch abschließend zu Ihnen. Wichtig ist es auch bei Erlassen, dass man sie vorher liest. Sie sprachen davon, dass das sechs Wochen vorher verboten sei. Die Frist beträgt vier Wochen.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist geschafft! Nach zahlreichen Sitzungen des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, nach einer umfangreichen Expertenbefragung im März letzten Jahres, nach intensiven Diskussionen mit den Kolleginnen und Kollegen und dem Niedersächsischen Justizministerium liegt Ihnen der Entwurf für ein Niedersächsisches Richtergesetz zur Entscheidung vor. In diesem Hause ist in jüngster Zeit viel über Stil und den Umgang miteinander geredet worden, und zwar zu Recht. Im Gegenzug verdienen es aber auch positive Beispiele, einmal
hervorgehoben zu werden. Die Arbeit in diesem Ausschuss an diesem Gesetz ist eines dieser Beispiele. Nach meinem Eindruck haben wir zu jeder Zeit vertrauensvoll und konstruktiv zusammengearbeitet und uns an der gemeinsamen Sache orientiert. Deshalb dürfen wir mit dem Ergebnis über die Inhaltlichkeit hinaus zufrieden sein.
Vom Wie zum Was: Was das neue Niedersächsische Richtergesetz an einzelnen Regelungen vorsieht, um die richterliche Mitbestimmung zu stärken, möchte ich in der mir zur Verfügung stehenden Zeit nicht im Detail erläutern. Im Grundsatz sind wir uns in diesen Punkten ja einig. Außerdem wird uns Herr Justizminister Busemann als Fachmann und Initiator des Gesetzes dazu sicherlich noch einen Überblick geben.
Erlauben Sie mir aber einige Anmerkungen zu dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Die SPDFraktion will durch die Streichung des Wortes „nicht“ in § 6 Abs. 2 des Niedersächsischen Richtergesetzes die Brücke zu § 63 des Niedersächsischen Beamtengesetzes schlagen, der die Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte regelt. Wer den Gesetzestext des § 63 jedoch komplett liest, der stellt fest, dass demnach Altersteilzeit nur gewährt werden kann, wenn diese vor dem 1. Januar 2010 begonnen hat. Insofern greift der von der SPD angestrebte Brückenschlag nicht.
Hinzu kommt, dass wir - damit auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion - im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen gehört haben, dass derzeit erste Überlegungen für ein landesweites Konzept zur Lebensarbeitszeit laufen, das dann nicht nur die Richterinnen und Richter, sondern auch die vielen Beamtinnen und Beamten des Landes abdecken würde. Wir von der CDU-Fraktion begrüßen das ausdrücklich; denn es macht keinen Sinn, häppchenweise für jede Beschäftigtengruppe Separatregelungen auf den Weg zu bringen. Sinnvoll ist allein ein einheitliches und abgestimmtes Konzept für alle Bediensteten des Landes. Das müssen wir gemeinsam erarbeiten, anstatt Unterschiede zwischen Richtern und Beamten künstlich herzustellen.
Das Gleiche gilt für den Vorschlag der SPDFraktion, Richterinnen und Richtern das Hinausschieben der Altersgrenze bis zum 67. Lebensjahr zu ermöglichen. Warum das nötig ist und warum die Altersgrenze dann nicht gleich 1 : 1 an das Beamtenrecht mit seinen 68 Jahren - § 63 Niedersächsisches Beamtengesetz - angepasst wird, kann ich der Antragsbegründung nicht entnehmen.
Zudem fehlt es dem Änderungsantrag an einem schlüssigen Gesamtkonzept für alle Bediensteten des Landes. Lassen Sie uns in den nächsten Monaten gemeinsam an einem solchen Konzept arbeiten!
Ebenso wenig ist in dem Antrag eine Begründung dafür zu finden, dass personelle Maßnahmen mit zweifelsohne - ich zitiere aus der Antragsbegründung - „erheblichen Auswirkungen“, die kraft Gesetzes jedoch der Zustimmung der Richterinnen und Richter bedürfen oder die de facto nur im Einvernehmen mit der oder dem Betroffenen erfolgen, künftig der Mitbestimmung unterliegen sollen. Aus unserer Sicht sollten wir es bei der fein abgestimmten und sachgerechten Balance zwischen Mitbestimmung und Benehmen belassen. Ein Beteiligungsdefizit der Richtervertretung vermag ich darin nicht zu erkennen.
Mir persönlich fällt es leicht, heute dem Entwurf eines neuen Niedersächsischen Richtergesetzes, so wie er ist, meine Stimme zu geben. So, wie wir es hier formuliert haben, sind Land und Richterschaft mit diesem Gesetz für die Zukunft gut aufgestellt. Dieses Gesetz und ganz konkret die Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Richterschaft wird - davon bin ich fest überzeugt - ein Gewinn für das Land und die niedersächsische Richterschaft sein. Es war gut, daran erfolgreich mitgearbeitet zu haben.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche heute, zwei, wenn auch inhaltlich zusammenhängende, Themen aufzugreifen und mich dennoch kurzzufassen. Dabei kommt mir zugute, dass heute Morgen bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage der SPD schon einiges gesagt worden ist. Dennoch: Einige Aspekte sind uns so wichtig, dass ich sie hier noch einmal herausstellen möchte.
Zur Frage der Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger von Hartz IV ist zunächst und vor allem zu sagen, dass die Zahlen, die im Antrag genannt werden, auf unzulässige Weise ausgewählt worden sind. Unzulässig deshalb, weil sie die tatsächlichen Gewichtungen nicht wiedergeben. Um diesen Antrag zu stützen, müssten Sie schon andere belastbare Argumente liefern.
Unabhängig von den Zahlen aber gilt grundsätzlich: Kein Spiel ohne Regeln. - Wenn der Staat aus Steuergeldern finanzierte Transferleistungen zur Verfügung stellt, dann hat er nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, deren rechtmäßige Verteilung und zweckmäßige Verwendung durchzusetzen und zu kontrollieren, notfalls auch mit Sanktionen. Auf dieses Prinzip würden gerade Sie als Antragsteller - da bin ich mir sicher - uns nur allzu gern hinweisen, wenn es beispielweise um Investitionen oder um Subventionen ginge und der Staat diese freihändig ohne jede Kontrollbefugnis verteilen würde.
Dieselbe Kontrollbefugnis wollen Sie der Agentur für Arbeit aber vorenthalten. Aus unserer Sicht ist das inkonsequent. Man kann immer darüber diskutieren, wie Regeln zu gestalten und zu kontrollieren sind. Ganz ohne Regeln aber geht es nicht, wenn wir von denen, die das System mit ihren Beiträgen finanzieren, verantwortungsvolles Handeln erwarten. Wir jedenfalls wollen das, und deshalb ist es gut und richtig, dass sich CDU, FDP und SPD in der letzten Plenarsitzung in lobenswer
ter Einmütigkeit zum bestehenden System bekannt haben.
Zur Frage des Bundesanteils an den Unterkunftskosten im Rahmen des SGB II hat nicht nur das Land Niedersachsen schon mehrfach konsequent Stellung bezogen und die Entlastung der Kommunen gefordert, sondern auch der Bundesrat. Die Länderkammer hat am 6. November dazu Stellung genommen und den Bund aufgefordert, die Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro weiterhin sicherzustellen. Genau das ist und bleibt auch die Position der Niedersächsischen Landesregierung. Ich habe es schon in meinem Beitrag Ende Oktober gesagt - erlauben Sie mir, mich selbst zu zitieren -:
„Für uns als Land Niedersachsen und für die Landesregierung ergibt sich daraus eine Konsequenz: am Ball bleiben! Die Landesregierung wird weiterhin konsequent ihren Standpunkt, der auf eine tatsächliche Entlastung der Kommunen abzielt, vertreten.“
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag, mit dem wir als CDU-Fraktion unsere Position klar und einleuchtend darlegen, zeigt, dass wir zu diesem Wort stehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben heute eine Situation mit Seltenheitswert: Der Landtag berät in erster Lesung einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Neuverhandlung der Verteilung von Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose, in dessen Inhalt und Aussage auch wir als CDU-Fraktion uns wiederfinden können;
denn dieser Antrag entspricht nicht nur Positionen, für die sich das Land Niedersachsen in der Vergangenheit ohnehin stark gemacht hat, sondern er deckt sich inhaltlich auch mit den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände.
Schon seit der Einführung von SGB II und SGB XII setzt sich das Land Niedersachsen für eine Entlastung der Kommunen ein, eine tatsächliche und greifbare Entlastung, die nicht nur auf dem Papier steht, sondern die tatsächlich in die Kassen der Kommunen fließt.
Gerade wir im Flächenland Niedersachsen mit unserem engen Draht zu unseren Kolleginnen und Kollegen in den Kommunen wissen, dass diese eine solche Entlastung dringend brauchen.
In diesem Sinne hat sich das Land Niedersachsen in Berlin stets geäußert. In diesem Sinne hat sich auch unser Ministerpräsident von Anfang an konsequent in die Verhandlungen eingebracht und erst kürzlich die niedersächsische Position gegenüber der Bundeskanzlerin dargelegt.
Wie ist die Situation heute?
In der Vergangenheit ist die gesetzliche Erstattungsgrundlage gerade dank der Intervention - - -
Wie ist die Situation heute? - In der Vergangenheit ist die gesetzliche Erstattungsgrundlage gerade dank der Intervention der Bundesländer mehrfach geändert worden, da eine Fortschreibung der ursprünglich im Gesetz enthaltenen Festbetragsregelung zu Unwuchten zwischen den Bundesländern geführt hätte.
Was wir zurzeit haben, ist daher ohnehin eine Kompromisslösung zwischen Bund und Ländern, um die beide Seiten lange gerungen haben. Bestandteil des Kompromisses ist eine Dynamisierungsklausel, die sich auf die Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften bezieht. Diese Entwicklung wirkt sich allerdings erst mit einer Verzögerung von etwa einem Jahr auf die Erhöhung oder Verminderung des Bundesanteils aus.
Anhand der tatsächlichen Unterkunftskosten abzurechnen, ist wünschenswert, aber derzeit kaum möglich. Für eine solche Berechnung fehlt eine bundesweit einheitliche und verlässliche Datengrundlage, für die der Bund bislang keine gesetzliche Regelung geschaffen hat. Dies nachzuholen, dürfte einen Zeitraum von schätzungsweise bis zu zwei Jahren in Anspruch nehmen.
Für 2010 war eine Überprüfung vorgesehen, inwieweit die Bundesbeteiligung noch angemessen ist. Von dieser Absicht hat man inzwischen aber Abstand genommen. Die Überprüfungsregelung wurde im Zuge des Vermittlungsverfahrens zum Wohngeldgesetz neben Änderungen über die Bundesbeteiligung im Sozialgesetzbuch XII aufgehoben.
Wie geht es voraussichtlich weiter? - Der Koalitionsvertrag zielt auf eine Aufgabenteilung ab. Ich zitiere:
„Wir streben eine verfassungsfeste Lösung ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne Änderung der Finanzbeziehungen an, die dazu beiträgt, dass Langzeitarbeitslosigkeit vermieden bzw. so schnell wie möglich überwunden wird. In diesem Zu
sammenhang werden auch die Kosten der Unterkunft transparent und rechtssicher ausgestaltet. Wir werden auf der Basis der vorhandenen gesetzlichen Regelungen prüfen, die Energie- und Nebenkosten sowie gegebenenfalls die Kosten der Unterkunft zu pauschalieren.“
Danach wären die Kommunen für soziale Betreuung und Unterkunft zuständig, die Agenturen für Arbeitslosengeld II und Arbeitsvermittlung. Wie sich diese Änderung auf die Verteilung der Gelder auswirkt, ist nicht absehbar. Für uns als Land Niedersachsen und für die Landesregierung ergibt sich daraus eine Konsequenz: am Ball bleiben!
Die Landesregierung wird weiterhin konsequent ihren Standpunkt, der auf eine tatsächliche Entlastung der Kommunen abzielt, vertreten.
Wie sich die weiteren Verhandlungen dann entwickeln werden, müssen wir aufmerksam und stetig beobachten. Unsere weiteren Schritte werden wir daran orientieren. Eines steht heute fest: Wenn Handlungsbedarf besteht, dann werden wir handeln. Das sind wir unseren Kommunen schuldig, und das dürfen sie - wie in der Vergangenheit - von unserem Bundesland erwarten.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute zum zweiten Mal zu diesem Thema sprechen, bei dem wir alle fraktionsübergreifend in unseren Auffassungen grundsätzlich nicht weit auseinander liegen. Wir alle wissen um den demografischen Wandel. Wir alle wissen um den Handlungsbedarf, der sich daraus in den verschiedensten Bereichen ergibt, so z. B. auch im Bereich der Pflege, um den es heute geht. Sicherlich würde es jeder verantwortungsvolle Politiker und jede verantwortungsvolle Politikerin in diesem Hause sofort unterschreiben, dass wir angesichts des steigenden Anteils älterer Menschen in der Bevölkerung handeln müssen, dass wir für ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Leistungsangebot sorgen müssen, das Pflegebedürftigen ebenso wie Pflegenden zugute kommt.
Sie alle brauchen ein umfassendes Angebot, das ihnen alle Informationen schnell und übersichtlich zur Verfügung stellt, das sie berät und konkret weiterführt. Genau ein solches Angebot schaffen wir mit der Einrichtung der Pflegestützpunkte, für das der Bund den Ländern im Pflegeweiterentwick
lungsgesetz das nötige Bestimmungsrecht eingeräumt hat. Dabei müssen wir - davon sind wir als CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion als unser Regierungspartner fest überzeugt - doppelte Strukturen vermeiden, die vor Ort neue bürokratische Hürden auftürmen würden.
Deshalb können wir dem Antrag der Grünen in der vorliegenden Form nicht zustimmen, der solche doppelten Strukturen - ich verweise auf Nr. 2 des Antrages - vorsieht.
Der Antrag, den wir Ihnen heute zur Annahme vorschlagen, unterscheidet sich auch in einem zweiten Punkt von dem Antrag der Grünen: Wir legen ausdrücklich auf eine Zusammenarbeit mit denen Wert, die sich in den Kommunen seit Langem mit dem Thema Pflege beschäftigen, die schon heute an Netzwerken beteiligt sind und die örtliche Ansprechpartner und den kurzen Weg zu ihnen kennen.
In diesem Sinne begrüßen wir es ausdrücklich, dass sich Kommunen und Pflegekassen bereits heute in einem regen Austausch in Bezug auf dieses Thema befinden. Kosten für das Land entstehen dabei nicht.
Meine Damen und Herren, Pflege ist ein dringendes Thema in einer Gesellschaft mit weiter steigender Lebenserwartung. Ich bin überzeugt, dass wir auf einem guten Wege sind, für dieses Thema eine zukunftsweisende Lösung zu finden im Interesse derer, die Pflege benötigen, und im Interesse derer, die Pflege leisten.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit einer Erkenntnis, die ich ganz bewusst an den Anfang meiner Ausführungen stelle, da sie durchaus Seltenheitswert genießt. Wir als CDU-Fraktion sind in der inhaltlichen Beurteilung des heutigen Themas gar nicht so weit weg von dem, was die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag formuliert hat. Das mag freilich auch daran liegen, dass besagter Antrag wiederum nicht weit weg ist von der Praxis unseres Nachbarlandes Nordrhein-Westfalen. Dort regiert bekanntlich eine erfolgreiche schwarz-gelbe Koalition.
Meine Damen und Herren, die Weichen für die Einrichtung von Pflegestützpunkten hat der Bund mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz gestellt, das zum 1. Juli vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Schon bei der vorausgegangenen Beteiligung im Bundesrat hatten alle Bundesländer - schon wieder ein Ereignis mit Seltenheitswert - übereinstimmend festgestellt, dass es keinen Sinn mache, Pflegestützpunkte einseitig durch Pflege- und Krankenkassen zu schaffen. Vielmehr müssten zwingend die örtlichen Träger der Sozialhilfe mit ins Boot geholt werden.
Diesem dringenden Rat ist der Bund mit seinen Regelungen in § 92 c SGB XI nur unzureichend gefolgt. Das ist bedauerlich, jedoch durchaus verständlich, schließlich kann der Bund in seiner Gesetzgebungskompetenz zwar den Pflege- und Krankenkassen Verpflichtungen auferlegen, nicht jedoch den kommunalen Gebietskörperschaften. Zum Ausgleich hat er den Ländern ein Bestimmungsrecht über die Schaffung von Pflegestützpunkten eingeräumt. Dieses Recht wollen wir nutzen zum Wohle aller, die pflegen, und aller, die gepflegt werden müssen. In ihrem Interesse ist es uns wichtig, eine effektive Regelung zu erarbeiten und keine bürokratischen Hürden aufzutürmen, die dann auch noch zusätzliches Geld kosten würden.
Diesem Anspruch wird der Antrag der Grünen allen inhaltlichen Übereinstimmungen zum Trotz insbesondere im Hinblick auf Absatz 2 nicht ganz gerecht. Wir wollen die Beratungsangebote, die Kommunen und Kassen vor Ort vorhalten und sich bewährt haben - die Seniorenservicebüros sind hier ein Beispiel -, nutzen, darauf aufbauen und sie intelligent vernetzen. Wir wollen neutral agierende Pflegestützpunkte schaffen, die für die Menschen vertraut, bekannt und problemlos erreichbar sind und die hoch qualitativ arbeiten. In diesem Sinne wollen wir modellartig mobile Pflegestützpunkte erproben; denn ein aufsuchender Ansprechpartner ist das Niedrigschwelligste und am ehesten geeignet, Hemmschwellen abzubauen und die Betroffenen da abzuholen, wo sie mit ihren Bedürfnissen stehen.
Kurzum: Wir wollen den Erfordernissen eines Flächenlandes wie Niedersachsen Rechnung tragen. Wir wollen keine landeseinheitlichen, sondern individuell richtige und passende Lösungen.
Eine Rahmenvereinbarung zwischen den niedersächsischen Kassen, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land kann den Weg dafür ebnen. Denn wer gute Angebote vor Ort will, kann sie nicht von Hannover aus verordnen, sondern muss die Akteure vor Ort mitnehmen und ihre Akzeptanz erreichen.
Ein Entwurf für eine solche Rahmenvereinbarung, den das Ministerium entwickelt hat, liegt den Verbänden der Kassen und den kommunalen Spitzenverbänden derzeit vor. Erste Rückmeldungen sind positiv. Das heißt, wir sind auf einem guten Weg, für den wir uns die nötige Zeit nehmen müssen und auch können. Schließlich werden die Bundesmittel - wie schon einige Male erwähnt - für die Schaffung der Pflegestützpunkte bis Mitte 2011 abrufbar sein. Niedersachsen geht also kein Cent verloren, wenn wir auf unnötige Bürokratie verzichten. Anderenfalls drohte das Geld, das mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zur Verfügung gestellt wird, zu versickern, anstatt zu denen zu fließen, denen es zusteht: den Pflegenden und den Pflegebedürftigen.
Meine Damen und Herren, Pflege ist ein dringendes Thema in einer Gesellschaft, deren Menschen immer länger leben. Ich bin davon überzeugt, dass wir auf einem guten Weg sind, dieses Thema zukunftsweisend zu lösen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Außerkraftsetzung des Niedersächsischen Gesetzes über Spielplätze hat die Gemüter schon im Dezember erhitzt, und zwar durchaus mit Recht; denn überall, wo es um Kinder und um die Kinderfreundlichkeit unserer Gesellschaft geht, ist Engagement notwendig und zukunftssichernd.
Diese Erkenntnis ist in den vergangenen Jahren Gott sei Dank zum gesellschaftlichen Konsens geworden. Dieser Erkenntnis tut es auch keinen Abbruch, wenn wir den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werden. Eine Regelung, wie sie in diesem Gesetzentwurf für Spielplätze gelten soll, entspricht nicht mehr dem, woran sich Familienfreundlichkeit heute festmacht.