Protocol of the Session on February 18, 2010

Wir haben eine andere Zeugnisgebung. Wir haben eine integrative Beschulung. Wir haben bei den zusammengefassten Haupt- und Realschulen eine schulformbezogene Unterrichtung. Das ist völlig unterschiedlich. Deshalb ist der Vergleich, den Sie hier anstellen, völlig daneben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Weil das so ist, ist das so!)

Herr Kollege Meyer, seien Sie vorsichtig! Meine Ohren sind gut. - Die nächste Frage stellt Herr Herzog von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Ministerin, wir haben in Lüchow-Dannenberg eine Elternbefragung mit einer ungefähren Rück

laufquote von 50 % gemacht und sind bei der Auswertung der verwertbaren Stimmen zu einem Votum von 71 % für die Gesamtschule gekommen, lagen aber unter der Fünfzügigkeit. Warum akzeptieren Sie nicht die Hochrechnung auf 100 %, die dann ganz locker eine Fünfzügigkeit ermöglichen würden?

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön. - Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Heister-Neumann das Wort. Bitte schön!

Diese Landesregierung steht für ein vielfältig gegliedertes Schulwesen, auch mit dem Angebot von Integrierten Gesamtschulen. Für eine kontinuierliche und stabile Entwicklung einer Schulform brauchen wir - dies habe ich eingangs schon dargestellt - eine bestimmte Grundlage. Es werden neue Schulen errichtet, meine Damen und Herren. Wir haben den demografischen Wandel zu berücksichtigen. Wenn man diesen demografischen Wandel berücksichtigt und weiß, dass die Schülerzahlen zurückgehen, dann ist die Stabilität für die neu errichteten Schulen auf Sicht nicht mehr gegeben. Vor diesem Hintergrund bleiben wir dabei und halten es für den richtigen Ansatz.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Reichwaldt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich persönlich brauche jetzt doch noch eine Erklärung von der Kultusministerin; denn ich verstehe den entscheidenden Unterschied zwischen einer Sek I in einer Gesamtschule und einer zusammengefassten Haupt- und Realschule schlicht und einfach nicht. Deshalb verstehe ich auch nicht, wieso die Zügigkeit so weit auseinanderweicht. Ich brauche da tatsächlich noch eine Klärung und bitte darum.

(Zustimmung von Kreszentia Flauger [LINKE])

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Heister-Neumann. Bitte schön!

Frau Reichwaldt, dann haben Sie die Schulform der zusammengefassten Haupt- und Realschule nicht verstanden. Die zusammengefasste Haupt- und Realschule sagt nichts anderes, als dass es zwar unter einem Dach einen Schulvorstand, eine Schulleitung gibt. Aber auch bei der zusammengefassten Haupt- und Realschule gibt es einen nach Schulzweigen, nach Schulformen getrennten Unterricht. Insofern ist es etwas grundsätzlich anderes als bei der Integrierten Gesamtschule, wo von Anfang an unabhängig von der Schulformzuordnung gemeinsam in einer Klasse unterrichtet wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Frau Ministerin. - Zu diesem Punkt liegt noch eine Zusatzfrage vor. Das ist die letzte Zusatzfrage für die Fraktion DIE LINKE. Frau Flauger, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um das Ganze noch einmal zu präzisieren: Wenn zusammengelegte Haupt- und Realschulen eins plus eins gleich zweizügig aufgestellt sein müssen, wenn also aus pädagogischen Gründen pro Schulform eigentlich nur eine Einzügigkeit notwendig ist, dann bitte ich Sie einmal zu erklären, liebe Landesregierung, warum dann bei Integrierten Gesamtschulen mit einem krassen Abstand die Fünfzügigkeit pädagogisch erforderlich sein soll. Das können Sie niemanden erklären. Aber Sie können es ja gerne noch einmal versuchen.

(Beifall bei der LINKEN - David McAl- lister [CDU]: Wo war jetzt die Frage?)

Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Heister-Neumann das Wort.

Frau Flauger, ich habe in Ihrer Frage nichts entdeckt, das sich in irgendeiner Weise von den Fragen unterscheidet, die vorher schon gestellt worden sind.

(Beifall bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Der Unterschied zwischen eins und fünf!)

Also noch einmal: Wir haben bei den zusammengefassten Haupt- und Realschulen bzw. bei Haupt-

und Realschulen eine andere Beschulung, weil wir in diesen Schulformen die für diese Schulformen vorgesehenen und empfohlenen Schülerinnen und Schüler haben. Das ist bei der Integrierten Gesamtschule definitiv etwas anderes. Weil das anders ist und weil eine andere Anzahl von Kindern mit unterschiedlichen Empfehlungen an dieser Schule ist, bedarf es dort einer anderen Beschulung und auch einer anderen Zusammenstellung, damit eine halbwegs ausgewogene haupt-, real- und gymnasialempfohlene Schülerschar zusammenkommt. Das können Sie also definitiv nicht miteinander vergleichen.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Zusatzfragen vor.

Frau Korter, ich habe Ihrer Wortmeldung entnehmen können - uns liegt allerdings keine schriftliche Wortmeldung vor -, dass Sie sich nach § 76 - Sie nicken - zu einer persönlichen Bemerkung zu Wort gemeldet haben. Frau Korter, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es völlig unangemessen, in welcher Weise sich der Ministerpräsident gerade in der Fragestunde zu meiner Frage nach der Gleichbehandlung bei Gesamtschulgründungen ausgelassen hat. Die Ministerin hat uns mehrere Fragen nicht vollständig beantwortet; das wird das Protokoll ausweisen. Dann ist es völlig unangemessen, wenn mich der Ministerpräsident auf meine sachlichen Fragen und Nachfragen mit innerer Unzufriedenheit diskriminiert. Solche Provokationen sind eine maßlose Missachtung des Parlaments und der Oppositionsrechte. Dies möchte ich hier festhalten.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Herr Ministerpräsident Wulff ist nicht dazu da, bei Anfragen der Landtagsabgeordneten der Opposition oder auch der Regierungsfraktionen diese zu bewerten oder die Personen zu beleidigen. Herr Wulff, ich glaube, Sie haben Ihre Rolle als Ministerpräsident wirklich noch einmal zu überdenken.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD und bei der LINKEN)

Eines bleibt festzustellen: In der Frage der Gesamtschuldebatte scheinen Sie derartig unter Druck zu stehen, dass Sie mit logischen Argumenten nicht mehr kommen können, sondern die Landtagsabgeordneten der Opposition beleidigen.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 27 c auf:

Staubt die Landesregierung nur CDs ab oder handelt sie aktiv gegen Steuerbetrug? - Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2211

Die Anfrage wird von Herrn Adler von der Fraktion DIE LINKE eingebracht. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ankauf einer Steuersünder-CD mit Daten von 1 500 Anlegern, die Geld an der Steuer vorbei in die Schweiz verbracht hatten, hat das Problem der Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe erneut ans Tageslicht gebracht. Inzwischen liegen weitere Hinweise vor. Die Medien berichten über Daten von 2 000 weiteren Steuersündern, die Anlagen bei den Schweizer Banken UBS, Credit Suisse und dem Lebensversicherer Generali haben sollen. Die Nordwest-Zeitung vom 6. Februar 2010 berichtet, dass etwa 10 000 Deutsche rund 23 Milliarden Euro auf Schweizer Bankkonten vor dem deutschen Fiskus versteckt haben.

Die Informationsbeschaffung über die durch den Staat gekauften Daten aus Steuerparadiesen ist erfolgreich und hatte schon im Fall der LGT Bank in Liechtenstein 200 Millionen Euro eingebracht.

Nicht nur Privatleute, auch Firmen betrügen das Finanzamt im großen Stil. Nach Berechnungen der Gewerkschaft ver.di werden mittelgroße Betriebe im Durchschnitt nur alle 13 Jahre geprüft, kleine Firmen alle 24 Jahre. Große Konzerne müssten rechnerisch nur alle 50 Jahre eine Umsatzsteuersonderprüfung fürchten. Bundesweit fehlen an den Finanzämtern 2 700 Beschäftigte im Innendienst, über 3 000 Betriebsprüfer und etwa 300 Steuerfahnder.

Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, schätzt laut Wirtschafts

Woche vom 1. Februar 2010, dass 10 bis 20 Milliarden Euro jährlich in Scheinfirmen fließen, die im Ausland nur zu dem Zweck gegründet werden, Geldwäsche zu betreiben und Steuern zu hinterziehen.

Der Bundesrechnungshof kam 2006 zu dem Fazit: „Besonders wirtschaftlich starke und große Länder weisen die geringste Prüfungsdichte auf.“ Der Bundesrechnungshof kritisiert weiter die unzulängliche Prüfung von Einkommensmillionären. Die Bundesländer würden im Schnitt jährlich lediglich 15 % der Spitzenverdiener unter die Lupe nehmen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung über die Beteiligung an dem Ankauf der bekannt gewordenen Steuersünder-CD hinaus, um Steuerhinterziehern auf die Schliche zu kommen und den Verfolgungsdruck zu intensivieren und damit auch die Quote der Selbstanzeigen zu erhöhen?

2. Ist die Landesregierung bereit, die Finanzämter des Landes qualitativ und quantitativ besser mit Betriebsprüfern auszustatten, um in diesem Bereich Steuerehrlichkeit durchzusetzen?

3. Wo steht Niedersachsen im Ranking der Bundesländer hinsichtlich der Prüfungsdichte bei Unternehmen?

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Herr Adler. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Möllring. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Landesregierung steht natürlich für Steuerehrlichkeit. Der Steuerbetrug werden durch die Niedersächsische Landesregierung und die entsprechende Finanzverwaltung entschieden bekämpft. Steuerhinterzieher hintergehen alle ehrlichen Bürger, die zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen. Schon aus diesem Grund kann Steuerbetrug nicht hingenommen werden.

In der niedersächsischen Steuerverwaltung gibt es ein Bündel von Maßnahmen, die gewährleisten, dass die Besteuerungsgrundlagen korrekt ermittelt werden und dass Steuerbetrug verhindert bzw. verfolgt wird. Zur rechtmäßigen Ermittlung der

Besteuerungsgrundlage haben wir unsere Prüfungsdienste. Im Bereich der Prüfungsdienste ist die niedersächsische Finanzverwaltung sehr gut aufgestellt. Ich möchte das jetzt kurz darstellen.

Wir fahren unsere Prüfungsdienste mit einem konstant hohen Personaleinsatz. Bei den bestehenden Notwendigkeiten, Personal abzubauen, ist dies keine Selbstverständlichkeit. Zurzeit sind deutlich über 1 800 Mitarbeiter bei der Außenprüfung im Einsatz. Die Steuerfahndung ist gut 250 Personen stark. Die Prüfer können auf eine hervorragende EDV-Unterstützung zurückgreifen, mit der die Steuerdaten bearbeitet werden. Der Prüfer kann die Buchführung des geprüften Unternehmens mit moderner Revisionssoftware abgleichen. Die automationsgestützte Bearbeitung der Daten durch die Finanzverwaltung findet natürlich auch bei Konzernen und den Großbetrieben statt. Hier werden die Betriebsprüfer bei Bedarf durch IT-Fachleute unterstützt.