Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Punkt liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1485 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Gesetzentwurf eindeutig nicht entsprochen worden.
„ist das Wort auch nach Schluss der Besprechung zu erteilen. Das Mitglied des Landtages darf in der persönlichen Bemerkung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen es gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen. Es darf nicht länger als fünf Minuten sprechen.“
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Debatte sind soeben einige Äußerungen gefallen, die mich betreffen und zu denen ich mich verhalten möchte.
Zunächst eine Klarstellung: Der Jugoslawien-Krieg 1999 war völkerrechtswidrig; es gab kein UN-Mandat. Darauf haben sich meine Äußerungen bezogen.
Ich finde es nicht akzeptabel, dass mir der Kollege Grascha in einer Entgegnung vorwirft, kein Demokrat zu sein,
und mir das Demokratsein abspricht. Herr Grascha, Sie haben gesagt, ich solle mich benehmen wie ein Demokrat.
Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Ich habe vorhin zunächst eine einleitende Bemerkung gemacht, dass sich das Demokratsein immer in der Praxis zeigt.
In den Ausschussberatungen zu unserem Gesetzentwurf waren Sie nicht demokratisch, weil Sie mit der Geschäftsordnung unseres Landtages gebrochen und den Besucherfilm ad absurdum geführt haben.
Ich finde es zudem nicht akzeptabel, dass Minister Stratmann ohne ein Wort der Richtigstellung meine Fraktion als zum Teil aus Dummköpfen zusammengesetzt bezeichnen kann.
Der Präsident hat mich vorhin aufgrund einer inhaltlichen Äußerung aufgefordert, mich zu korrigieren. Das habe ich nicht gemacht, weil ich inhaltlich nichts zu korrigieren habe.
- das Demokratsein wird mir abgesprochen und ich solle mich benehmen wie ein Demokrat -, sowie die Tatsache, dass Teile meiner Fraktion zugleich als Dummköpfe bezeichnet werden, sind nicht akzeptabel.
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/1890 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/2153
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet worden. - Herzlichen Dank.
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2161 neu
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Januar-Plenum hat der Ministerpräsident einen Verstoß gegen das Ministergesetz zugegeben. Er hat gestanden, dass er sich einen Vorteil hat verschaffen lassen, indem er die Flugreise nach Miami für sich und seine Familie hat hochstufen lassen, was immerhin einen Wert von 3 000 Euro ausgemacht hat. Das ist keine Kleinigkeit.
Nun haben wir von der Staatsanwaltschaft gehört, dass dies keine strafbare Vorteilsannahme nach § 331 des Strafgesetzbuches war. Das will ich nicht weiter kommentieren. Nur so viel: In der Tat besteht ein Unterschied zwischen der strafrechtlichen Norm und den Anforderungen, die das Ministergesetz stellt. In der strafrechtlichen Norm heißt es nämlich: Für die Dienstausübung darf ein Geschenk nicht entgegengenommen werden. - Im Ministergesetz heißt es: in Bezug auf das Amt. - Das ist ein Unterschied. Die Formulierung „in Bezug auf das Amt“ steht auch in § 42 des Beamtenstatusgesetzes, gilt also für jede Beamtin sowie jeden Beamten und hat zur Folge, dass es, wenn eine Beamtin oder ein Beamter dagegen verstößt, zu einem Disziplinarverfahren kommt - nicht jedoch beim Ministerpräsidenten, weil das bei ihm nach dem Beamtenrecht gar nicht geht. Deswegen gibt es eine Lücke im Gesetz. Wir haben hier den Fall eines eingestandenen Gesetzesverstoßes ohne jegliche Konsequenz.
Sie wissen ja, wie Gesetze aufgebaut sind. Sie sind immer so aufgebaut, dass am Anfang alles steht, was verboten ist, und am Ende kommen die beiden Paragrafen, was von den Verboten strafbar und was eine Ordnungswidrigkeit ist. Denken Sie
nur einmal an das Versammlungsgesetz, das sich gerade in den parlamentarischen Beratungen befindet. Darin steht z. B., dass der Leiter einer Versammlung eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er nicht dafür Sorge trägt, dass ein Ordner eine Armbinde trägt. Schon solche Kleinigkeiten werden sanktioniert. Aber dieser doch nicht unerhebliche Verstoß bleibt sanktionslos. Das kann unserer Auffassung nach nicht sein.