Protocol of the Session on August 28, 2009

können. Vor Verstößen gegen Gesetze ist man nie gefeit. Die Einrichtung von Waffenlagern, z. B. in Schützenhäusern, kann aufgrund der Einbruchsgefahr nicht zu mehr Sicherheit führen. Das Verbot von großkalibrigen Waffen kann so nicht umgesetzt werden. In weiten Bereichen wäre der Schießsport nicht mehr möglich. Die Ausübung des Jagdrechtes würde erschwert werden.

Die Behörden erhalten weitere Rechte zur Überwachung des Gesetzes. Hier wird mit dem neuen Waffenrecht sehr viel getan.

Meine Damen und Herren, der Antrag der Grünen ist abzulehnen; erstens weil der Gesetzgeber bereits umfassend und vorbildlich reagiert hat und zweitens weil sicherlich kein Gesetzgeber ein Gesetz schon nach wenigen Monaten erneut berät. Hinzu kommt, dass Sie auch nach dem 27. September wohl keine Möglichkeit haben werden, bestimmte Änderungen anzustreben. Dazu wird es nicht reichen.

Meine Damen und Herren, wir haben uns darauf geeinigt, die Drs. 16/1503 mitzubehandeln. Die SPD fordert, Dienstwaffen, die ausgemustert sind, zu vernichten. Der Gesetzgeber hat den Besitz und die Nutzung von Waffen geregelt. Dem Sicherheitsbedürfnis des Bürgers wird nachgekommen. Legaler Waffenbesitz ist möglich.

Meine Damen und Herren, Niedersachsen hat 2007 und 2008 Waffen für 2,8 Millionen Euro verkauft. 2009 wurden nach meinem Wissensstand noch keine Waffen verkauft. Der Verkauf von Altwaffen entspricht dem Landesrecht. Es ist das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Vergleichbare Regeln gibt es auch in NordrheinWestfalen. So hat 2003 der damalige Ministerpräsident und jetzige Finanzminister Peer Steinbrück Dienstwaffen in die USA verkaufen lassen, u. a. auch Gewehre.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Ach!)

Dies geschah nach Erfurt. Auch die Grünen waren in Nordrhein-Westfalen damals bekanntlich an der Regierung.

(Heinz Rolfes [CDU]: Immer diese Doppelmoral! - Ulf Thiele [CDU]: Hört, hört!)

Meine Damen und Herren, moralische Aspekte, gebrauchte Waffen nicht weiter zu nutzen, kann ich nicht erkennen. Solange im Rahmen der Gesetze Waffen verkauft werden können - seien es gebrauchte oder neue Waffen -, gibt es eine Nach

frage. Dies ändert sich nicht durch die Vernichtung von gebrauchten Waffen. Altwaffen erzeugen keine neue Nachfrage. Wichtig ist, dass die Waffen an berechtigte Nutzer übergeben werden. Dies geschieht z. B. durch den Verkauf an die Firma Heckler & Koch, die diese Waffen hergestellt hat.

Auch der Antrag der SPD ist zurückzuweisen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Herr Götz. - Zu einer Kurzintervention auf den Kollegen Götz hat sich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Limburg gemeldet. Bitte schön, Sie haben 1:30 Minuten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Götz, eines vorweg: Wenn Sie schon unsere Anträge mit Drucksachennummern zitieren, dann nehmen Sie doch bitte die korrekte Drucksachennummer: 16/1334 ist die Drucksachennummer, die unser Antrag trägt. Sie haben von der Beschlussempfehlung des Ausschusses gesprochen.

Herr Götz, die große Enttäuschung für uns ist, wie wir schon in der ersten Beratung erlebt haben, dass für Sie ganz offenkundig nicht der Schutz der Menschen vor Amokläufen und der Schutz der Menschen vor Schussverletzungen und z. B. der Schutz der Kriminalbeamten, vertreten u. a. durch den Bund Deutscher Kriminalbeamter, von meinem Kollegen Briese bereits zitiert, im Vordergrund stehen, sondern für Sie die Interessen der Waffenlobbyisten und die Interessen der Schützenvereine in Ihren Wahlkreisen im Vordergrund stehen.

(Hans-Christian Biallas [CDU] meldet sich zu Wort)

- Herr Kollege Biallas, das geht leider nicht. Sie müssen sich mit dem Kollegen Götz einigen. - Für Sie stehen diese Interessen im Vordergrund. Das ist die ganz große Enttäuschung, Herr Götz. Ich bin aber sicher, dass die Menschen in diesem Land das wahrnehmen und sehr genau schauen werden, welche Partei hier welche Interessen verfolgt und welche Partei sich ernsthafte Gedanken um die Sicherheit in unserer Gesellschaft und um die Sicherheit vor Schusswaffen macht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Limburg - auch für die Tatsache, dass Sie das gleich klargestellt haben. - Jetzt erteile ich für die CDU-Fraktion zur Antwort auf Ihre Kurzintervention auf Herrn Kollegen Götz dem Herrn Kollegen Biallas das Wort. Bitte schön!

(Björn Thümler [CDU]: Luftschlag!)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, dass die notwendige Ernsthaftigkeit im Hinblick auf die Problematik schwer gelitten hat.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Ja, bei Ih- nen!)

Herr Limburg, es gehört dazu, dass man zunächst einmal nachdenkt, bevor man sich hier hinstellt.

(Beifall bei der CDU)

Dazu gehört die Erkenntnis, dass wir - durch welche Veränderungen im Waffenrecht auch immer - leider nie werden ausschließen können, dass es zu Amokläufen kommt. Das ist die erste Feststellung, so traurig und bedauerlich das ist.

Nun zu meiner zweiten Bemerkung.

(Helge Limburg [GRÜNE] meldet sich zu Wort)

- Sie brauchen da gar nicht herumzuhampeln! Hören Sie doch erst einmal zu!

Herr Kollege Biallas, er möchte nicht herumhampeln, sondern er möchte Ihnen eine Frage stellen. Gestatten Sie dieses?

Bitte sehr, Herr Limburg!

Herr Kollege Biallas, Sie haben davon gesprochen, dass man nachdenken sollte, bevor man zu diesem Thema redet. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Haben Sie denn nicht nur darüber nachgedacht, sondern auch z. B. Publikationen dazu gelesen, Forderungen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter gelesen, Pressemitteilungen gele

sen, Erklärungen der Opfer von Winnenden und anderer Verbände gelesen, bevor Sie sich hier so positionieren, wie Sie es in dieser Debatte bislang getan haben?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Biallas!

Herr Kollege, gerade weil ich sie gelesen habe, habe ich auch gelesen, dass das nicht dem entspricht, was Sie soeben vorgetragen haben. Der Bund der Kriminalbeamten hat mitnichten z. B. behauptet, dass diejenigen, die den Kompromiss in Berlin geschlossen haben, sozusagen Sklaven der Waffenlobby sind. Ich halte Ihre Vorwürfe, die Sie hier erhoben haben, im Zusammenhang mit dem Thema, um das es hier geht, für schlichtweg abwegig und geschmacklos.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Deshalb möchte ich sehr darum bitten, dass wir in Zukunft dann, wenn wir über diese Thematik reden, nicht zu kurz greifen und meinen, dass man dadurch, dass man legale Waffen an den Hersteller verkauft, alle möglichen Straftaten verhindern könnte. Herr Limburg, auch der Bund der Kriminalbeamten hat - - -

Herr Kollege Biallas, ich möchte Sie bitten, jetzt einen letzten Satz zu sagen. Das war eine Kurzintervention. Ich habe die Redezeit für Frage und Antwort nicht berücksichtigt. Einen letzten Satz haben Sie noch.

Ich bin doch selbst froh, wenn es zu Ende ist.

(Heiterkeit und Beifall)

Ich wollte nur noch sagen, dass nach allen vorliegenden Erkenntnissen die meisten Straftaten nicht mit legalen Waffen, sondern mit illegalen Waffen begangen werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Frau Kollegin Zimmermann zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Worum geht es bei den Anträgen im Kern? - Es geht darum, den privaten Besitz von Handfeuerwaffen zu verbieten, den Verbleib von Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen grundsätzlich zu verbieten, und um die Sorge, dass diese Bedingungen eingehalten werden. Das ist gut so. Das Einknicken vor der Waffenlobby - ich sage es noch einmal - muss endlich ein Ende haben.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung von Helge Limburg [GRÜNE])

So viel zum Antrag der Fraktion der Grünen.

Die SPD-Fraktion beantragt, dass ausgemusterte Dienstwaffen der Polizei in Niedersachsen vernichtet und nicht verkauft werden sollen. 14 390 ausgesonderte Waffen - so habe ich heute in der Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage erfahren - sind seit April 2002 veräußert worden. Einige sind an die Polizei nach Bayern und Sachsen gegangen, immerhin noch 415 sind an berechtigte Polizeivollzugsbeamte abgegeben worden. 13 000 sind von der Herstellerfirma in den USA zurückgekauft worden. Auch wenn bei dem Verkauf alles mit rechten Dingen zugegangen ist, was ich unterstelle, kann ich mir vorstellen - vorsichtig ausgedrückt -, dass der weitere Verbleib der Waffen nicht mehr nachvollziehbar sein wird. Um jeglichem Missbrauch vorzubeugen, stimmen wir einer Vernichtung ausrangierter Waffen gemäß § 63 Abs. 4 Satz 3 LHO zu.

(Beifall bei der LINKEN)

Die beiden Anträge gehen in die richtige Richtung. Deshalb stimmen wir den Anträgen zu.