Hans-Christian Biallas
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Morgen und übermorgen werden in Wilhelmshaven auf dem Gelände des JadeWeserPorts etwa 1 000 Multiplikatoren und Akteure aus Politik, aus Verbänden und aus der Wirtschaft anlässlich der Siebten Nationalen Maritimen Konferenz der Bundesregierung zusammenkommen und über die Chancen und Entwicklungsperspektiven der maritimen Branche sprechen.
Niedersachsen präsentiert sich dort als innovativer und zukunftsträchtiger Wirtschafts-, Schiffbau-, Reeder- und Logistikstandort. Dies lässt sich an verschiedenen Beispielen aufzeigen. In Niedersachsen arbeiten inzwischen über 40 000 Menschen im maritimen Sektor. Das sind etwa 10 % bezogen auf die bundesweite Beschäftigtenquote. Immerhin über 900 maritime Unternehmungen sind in unserem Land ansässig. Im Schiffbau befinden wir uns auf Augenhöhe mit den Weltmarktführern. Bestes Beispiel dafür ist die renommierte und hoch spezialisierte Meyer-Werft in Papenburg. Nach Hamburg ist Niedersachsen der zweitgrößte Reedereistandort in Deutschland.
Nach der Eröffnung des JadeWeserPorts wird Niedersachsens Bedeutung als Logistikstandort im Bereich der maritimen Wirtschaft weiter steigen. Dieser Hafen wird der östlichste Tiefwasserhafen in der Nordrange sein. Damit gewinnt Niedersachsen ein Alleinstellungsmerkmal, um das uns unsere Nachbarn beneiden werden.
Meine Damen und Herren, dies alles zeigt, die maritime Branche ist eine Schlüsselbranche für die zukünftige Entwicklung der Gesamtwirtschaft in Niedersachsen. Daher gilt es, diesen Sektor auch weiterhin zu fördern, um langfristig Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Kurzum: Jeder Euro, der in die maritime Wirtschaft investiert wird, ist gut angelegt.
Meine Damen und Herren, mit unserem Entschließungsantrag möchten wir erreichen, dass wir schon heute den Blick auf die in den nächsten Jahren vor uns liegenden Aufgaben richten. Durch zukunftsgerichtete, effiziente und verlässliche Politik müssen wir dafür Sorge tragen, den Zustand unserer Häfen und Wasserstraßen zu sichern und zu verbessern. Standortvorteile, die wir zweifelsohne in Niedersachsen haben, gilt es auszubauen und Anstrengungen im Bereich von Forschung und Entwicklung zu verbessern.
Mit dem Antrag „Die maritime Wirtschaft - Wachstumsträger für Niedersachsen“ setzen wir auf vorausschauende Politik, und zwar setzen wir in diesem Fall auf klaren Realismus und weniger auf Fantasien und Traumtänzereien.
Insbesondere müssen wir die strategische Infrastruktur entlang unserer Küste gezielt ausbauen. Dabei verdienen nicht nur die Seehäfen Beachtung, sondern auch der Ausbau der Hafenhinterlandanbindungen, z. B. der Ausbau der Bahnstrecke Oldenburg–Wilhelmshaven, Herr Kollege Lies, sowie die Küstenautobahn A 20 und die Y-Trasse sind dabei absolut unverzichtbar.
Bestehende Anreizsysteme wie die Tonnagesteuer oder die Interessengemeinschaft Deutsche Flagge und das bewährte deutsche Schiffbürgschaftssystem sollten beibehalten und, wo nötig, optimiert werden.
Meine Damen und Herren, ich nehme diese letzte Landtagsrede auch nach dem, was wir eben über die Förderpraxis gehört haben, zum Anlass, an einem Beispiel einmal nachzuweisen, was es eigentlich konkret heißt, wenn sich die Landesregierung an einem Standort, nämlich in meinem Wahlkreis, so engagiert, wie sie es getan hat. Die Landesregierung unter SPD-Führung hat dafür gesorgt, dass der Mehrzweckumschlaghafen gebaut werden konnte. Dafür sind wir sehr dankbar. Das war damals ein Invest aus öffentlichen Mitteln in
Höhe von 240 Millionen DM. Ich kann nun berichten, dass wir aller Voraussicht nach im nächsten Jahr mit den in Aussicht gestellten Mitteln Folgendes werden feststellen können: Seit 2004 - also dann bis 2012 - wird es in Cuxhaven zu einem Gesamtinvest in Höhe von einer halben Milliarde Euro gekommen sein,
um die wirtschaftlichen Strukturen an der Küste in dieser Region auszubauen und um die Zukunftsfähigkeit dieser strukturschwachen Region dauerhaft zu sichern und in einem ganz großen Maß neue Arbeitsplätze zu schaffen. Wenn ich sage „eine halbe Milliarde“, dann setzt sich diese zusammen aus ca. 220 Millionen Euro an öffentlicher Förderung für die Infrastruktur und aus immerhin etwa 280 Millionen Euro privatem Invest für die Gestaltung der Zukunftsfähigkeit einer ganzen Region. Ich sage Ihnen heute aus ganzem Herzen: Ich bin der Landesregierung dafür außerordentlich dankbar. Das sind auch die Bürgerinnen und Bürger in unserer Region. Vielen herzlichen Dank.
Natürlich sind nie genug Fördermittel da. Es gibt immer mehr Wünsche, als Geld vorhanden ist. Aber ich erinnere mich noch an die Zeit vor 17 Jahren, als ich an dieser Stelle anfing. Wir waren damals in der Situation, dass die Bedeutung der maritimen Wirtschaft nicht in dem Maße erkannt worden ist, übrigens nicht nur von der SPD, sondern vom ganzen Haus. Auch im Bundestag spielte das Thema fast keine Rolle. Wir haben uns damals mit Fördersummen im Landeshaushalt von etwa 15 bis 17 Millionen DM beschäftigt. Das war die Größenordnung. Das sage ich für alle die, die später in den Landtag gekommen sind. Ich erinnere mich noch. Der Kollege Haase war nicht ganz so früh da. Aber der legendäre Alwin Brinkmann als sein Vorgänger sorgte immer dafür, dass das meiste Geld nach Emden ging.
Ich habe jetzt dafür gesorgt, dass das nicht der Anlass dafür ist, Herr Kollege Haase, dass ihr nichts mehr bekommt; denn ihr kriegt ja weiterhin eure Förderung. Auch diese Landesregierung fördert alle niedersächsischen Seehäfen.
Ich habe schon gesagt, dass diese Rede nach 17 Jahren meine letzte Landtagsrede ist. Damit ver
abschiede ich mich von Ihnen allen, ganz gleich, ob Sie mich getragen oder ertragen haben.
Ich danke Ihnen sehr herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sie werden mir nachsehen, dass ich, wenn ich heute resümiere, feststelle, dass ich mit viel Herzblut und auch großer Leidenschaft
immer wieder versucht habe, die Landespolitik mitzugestalten. Ich gebe zu, zuweilen habe ich etwas sehr zugespitzt formuliert.
Dafür haben mir aber immer fast alle zugehört. Das ist auch nicht schlecht.
Manche haben auch das gehört, was ich gemeint habe, gar nicht gesagt zu haben.
Das hat mich manchmal etwas durcheinandergebracht. Ich gebe zu: Ich bin das eine oder andere Mal auch über das Ziel hinausgeschossen. Darin bin ich mir sehr einig insbesondere mit dem Kollegen Bachmann.
Es ist mir ein Anliegen, mich dafür herzlich zu entschuldigen, sollte ich den einen oder die andere durch meine Wortbeiträge verletzt haben.
Wer mich etwas besser kennt, wird durchaus wahrnehmen, dass mir mein Abschied nicht nur leichtfällt. Die insgesamt 17 Jahre waren für mich persönlich sehr interessante, fordernde, aber auch sehr schöne Jahre.
Nun habe ich verschiedenen Beiträgen der Presse entnommen, dass sich längst nicht alle über meinen Amtswechsel freuen. Ich nehme das mit großer Gelassenheit zur Kenntnis und stelle fest, dass die Opposition auch diesbezüglich ihrem Auftrag in vollem Umfang gerecht geworden ist.
Aber Sie müssen wissen: Dafür sind Sie mich hier demnächst unwiderruflich los - und das ist doch auch schon etwas!
Ihnen allen wünsche ich von Herzen alles Gute, persönliches Wohlergehen, viel Erfolg und gutes Gelingen! Ich gebe mir alle Mühe, mich jetzt so zu ändern, dass man in mir auch einen parteiübergreifend tätigen Menschen erkennt. Das fällt mir nicht ganz leicht; das gebe ich zu. Aber ich wünsche, dass dies gelingt, auch um mit allen Fraktionen eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu pflegen.
Ihnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und von Herzen mein Wunsch: Gottes reichen Segen!
Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst sehe ich mit großem Vergnügen und auch einer gewissen Gelassenheit der Auseinandersetzung zwischen SPD und Linken zu, will mich da aber nicht einmischen, weil ich den Streit für ziemlich unerheblich halte.
Ich möchte hier nun ein Kontrastprogramm bieten.
Nachdem hier alle möglichen Bedenken vorgetragen worden sind, will ich einmal darauf zu sprechen kommen, worum es bei diesem Gesetzentwurf geht. Es geht darum, dass wir als erstes Bundesland in Deutschland ein einheitliches Kommunalverfassungsrecht verabschieden werden - worum uns im Übrigen andere beneiden. Sie werden sehen: Es werden andere Länder in Kürze folgen.
Es handelt sich hierbei um die Reform des Kommunalgesetzbuches. Aber wir nennen das Gesetz aus gutem Grunde „NKomVG“ und nicht - aus Sympathie zu den Linken - „KGB“.
Das NKomVG wird heute hier verabschiedet.
Ich möchte zunächst einmal sagen, worum es dabei geht. Wir wollten - das war auch Gegenstand des Koalitionsvertrags - ein einheitliches und anwenderfreundliches Kommunalrecht schaffen. Wir haben die Anzahl der Vorschriften deutlich reduziert. Und - das ist uns besonders wichtig - wir wollen das Ehrenamt in den kommunalen Vertretungen deutlich stärken.
Die Einlassungen von Herrn Krogmann und anderen waren ganz interessant. Sie haben uns ein halbes Jahr nicht erreicht, weil Sie, wie Sie selbst gesagt haben, die Arbeit eingestellt hatten. Dann haben Sie, wie Sie eben gesagt haben, monatelang diskutiert. - Sie müssen sich einmal entscheiden, bei welchen Veranstaltungen Sie waren.
Mir jedenfalls haben viele mir bekannte SPDKommunalpolitikerinnen und -kommunalpolitiker, nicht nur aus Cuxhaven, gesagt: Gut, dass ihr an das Ehrenamt in den Räten und Kreistagen denkt; denn das ist bei unseren Leuten in Hannover völlig in Vergessenheit geraten.
Sie tragen hier vor, alles sei im Schweinsgalopp vonstatten gegangen.
- Frau Kollegin Modder, diese Regierung und die Regierungsfraktionen orientieren sich niemals an den Langsamsten, sondern immer an denen, die bereit sind, Entscheidungen zu treffen. Der Unterschied zwischen Ihrer Politik und unserer Politik ist, dass Sie verwalten und wir gestalten.
Morgen vor einem halben Jahr hat die Landesregierung den Gesetzentwurf eingebracht. Davor sind alle kommunalen Spitzenverbände angehört worden.
Sie sind, Frau Kollegin Modder, dann ein zweites Mal im Innenausschuss angehört worden.
Und sie sind dann ein drittes Mal angehört worden, nachdem wir als Regierungsfraktionen unsere Vorschläge erarbeitet und beschlossen hatten.
Von Ihnen habe ich nicht einen einzigen Vorschlag zur Kenntnis nehmen können. Das sagt doch alles über die Gestaltungshoheit der SPD.
- Sie wollen ja nicht gestalten.
Ich will Ihnen einmal Folgendes sagen, weil ich ja schon etwas länger dabei bin: In diesem Haus ist es immer so gewesen, dass den Regierungsfraktionen vorgeworfen wurde, die machen sowieso nur das, was ihnen die Regierung vorlegt, die winken das alles durch.
Wir machen das jetzt anders und sagen: Wir prüfen den Gesetzentwurf der Landesregierung, wir gucken, ob es von der sogenannten Basis, die Sie ja immer rühmen und die auch rühmenswert ist, Vorschläge gibt, wir prüfen diese Vorschläge, und wir arbeiten sie ein. - Und nun kritisieren Sie, dass die Regierungskoalition, die Fraktionen von FDP und CDU, Vorschläge unterbreitet, weil Sie nicht schnell genug sind, sich damit auseinanderzusetzen. Das ist doch haarsträubend, meine Damen und Herren!
Ich will nur einige wenige Punkte ansprechen.
Was haben Sie eigentlich dagegen, wenn wir jetzt verbindlich regeln, dass die Hauptverwaltungsbeamten bei Repräsentationstätigkeiten in der Kommune oder im Kreis von den ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern oder Landrätinnen oder Landräten vertreten werden? Das müssten doch gerade Sie begrüßen! Wir wollen nämlich ausdrücklich nicht, dass dann, wenn der Bürgermeister oder der Landrat verhindert ist, der Erste Gemeinderat oder Erste Kreisrat einspringt. Wir wollen, dass das Ehrenamt Geltung hat! Das müssen doch gerade Sie auch mitmachen.
Bei der Wahl der Dezernentinnen und Dezernenten - - - Ich sage es einmal auf Plattdeutsch: By the way - - -
- Ich wollte nur wissen, ob Sie aufpassen!
Früher, als wir die Zweigleisigkeit hatten, ist es doch so gewesen, dass jeder Oberstadtdirektor und jeder Oberkreisdirektor durchaus damit leben konnte, dass Personalvorschläge im Rat oder im Verwaltungsausschuss vorbereitet und mit ihm abgesprochen wurden und der Rat am Ende gewählt hat. Darüber hat es nie Ärger gegeben.
Jetzt haben wir eine Regelung, dass dann, wenn der Hauptverwaltungsbeamte innerhalb von drei Monaten keinen Vorschlag unterbreitet oder wenn er einen Vorschlag unterbreitet, ohne dass er darüber mit jemandem gesprochen hat - das soll ja auch einmal vorkommen -, und jemand nicht gewählt wird, der Rat am Zuge ist, einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten und mit einer qualifizierten Mehrheit einen Dezernenten zu wählen.
Das ist eine Stärkung der Räte und der Kreistage. Wenn wir wollen, dass sich überhaupt noch interessierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger finden, die für den Rat oder den Kreistag kandidieren wollen, dann müssen wir alles dafür tun, um die Mitwirkungsmöglichkeiten und die Mitspracherechte der ehrenamtlichen Ratsmitglieder und Kreistagsmitglieder zu stärken. Das tun wir hiermit.
Jetzt gibt es einen Punkt - den hat der Kollege Krogmann auch angesprochen -, nämlich die Rücktrittsmöglichkeit der Hauptverwaltungsbeamten. Heute ist gesagt worden, als größte Neuerung im Kommunalverfassungsrecht würde heute beschlossen, dass jeder Landrat und jeder Bürgermeister zurücktreten kann, ohne seine Versorgung zu verlieren.
Das ist ein Punkt, den die kommunalen Spitzenverbände nicht nur von Herzen begrüßt haben, sondern bei dem sie uns sogar darum gebeten haben, ihn schon zum 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen, während der Rest des Gesetzes erst am 1. November 2011 in Kraft treten soll.
Warum denn? - Jetzt kommen Sie mit Cuxhaven, Herr Krogmann. Ich kann Ihnen nur sagen: Wer den Wald nicht kennt, der soll sich darin bei Nebel nachts nicht aufhalten. - Also, das hat mit Cuxhaven überhaupt nichts zu tun.
Sie wissen doch ganz genau: Es geht darum, dass wir Bürgermeister und Landräte haben, die wir - übrigens Sie mit Ihrer Mehrheit - zu Politikern gemacht haben, ohne dass sie, wie jeder andere Politiker auf anderen Ebenen, die Möglichkeit haben, zurückzutreten. Wir wollen jetzt nichts anderes, als dass einem Hauptverwaltungsbeamten, der bis zu einer Fehlleistung oder sonstigen Vor
gängen unstrittig gute Arbeit geleistet hat, seine Versorgung nicht komplett verloren geht.
Sie können sich jetzt hier hinstellen und sagen, das machen wir nicht mit. Aber Sie können sich bei dieser Haltung mitnichten der Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände sicher sein. Dass wir das jetzt gemacht haben, ist etwas, was die kommunalen Spitzenverbände mit großer Freude anerkannt haben und zu dem sie uns gebeten haben, dass es schon zum 1. Januar in Kraft tritt.
Meine Damen und Herren, es gibt noch viele Punkte, die angesprochen werden könnten. Es gibt sicherlich auch vieles - das ist bei jeder Kommunalverfassung so -, was man anders machen kann und worüber man sich unterhalten kann. Ich hätte mir gewünscht, gerade weil ja alle Fraktionen des Landtags, jedenfalls in der Regel, auch in den Räten der kommunalen Gebietskörperschaften vertreten sind, dass wir uns in der Sache durchaus härter, intensiver und engagierter auseinandergesetzt hätten. Sie haben es vorhin ehrlicherweise gesagt, Herr Krogmann: dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt entschieden haben, sich an der Diskussion nicht mehr zu beteiligen.
Das können wir nicht verhindern. Das haben wir aber mit Bedauern zur Kenntnis genommen, zumal Sie darum gebeten haben, dass wir uns einen ganzen Tag Zeit nehmen, die Kommunalverfassung zu diskutieren und alle Fragen zu klären. Das ist auch so organisiert worden.
Aber ich kann doch nichts dafür, dass Sie gar keine Fragen und gar keine Anregungen haben,
wir um 13.20 Uhr fertig sind und zur Abstimmung kommen und sich die SPD dann meldet und sagt: Wir haben völlig vergessen zu sagen, weswegen wir eigentlich dagegen stimmen.
Das ist heute schon ein bisschen deutlicher geworden. Nur, meine Damen und Herren, parlamentarische Arbeit kann sich nicht darin erschöpfen, dass man nichts tut oder nur herumjammert oder keine Vorschläge macht. Gestalten Sie doch mit, indem Sie wenigstens einen Vorschlag machen. Dann können wir uns damit auseinandersetzen.
Vielen herzlichen Dank.
Die werde ich nicht brauchen.
Zunächst einmal, Herr Kollege: Über die Stichwahl stimmen wir heute gar nicht ab. Dass sie abgeschafft wird, ist schon längst entschieden. Darüber haben wir längst debattiert.
Wissen Sie, wir sind nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtages gehalten, nicht darüber zu sprechen, was wer in nicht öffentlicher Ausschusssitzung gesagt hat. Das dürfen wir nicht. Aber es nicht verboten, hier zu sagen, dass jemand nichts gesagt hat. Und das tue ich.
Herr Präsident, es tut mir sehr leid, aber ich habe mir erst bei den Ausführungen des Kollegen Adler überlegt, dass ich dazu etwas sagen muss.
Erstens. Bei der Beratung - - -
Ich habe das mit dem Präsidenten geklärt. Die CDU-Fraktion verfügt noch über einen Rest ihrer Redezeit, den ich jetzt in Anspruch nehme. Deshalb kann ich auch etwas zum Kollegen Adler sagen.
Erstens. Als wir die Beratung durchgeführt haben - das war der Termin, der sich über einen ganzen Tag erstrecken sollte -, hat sich die Fraktion DIE LINKE überhaupt nicht an der Diskussion beteiligt,
sondern ihre Vertreterin ist nach fünf Minuten Ausschusssitzung gegangen und nicht wiedergekommen. Das nur der Vollständigkeit halber.
Zweitens. Nachdem die Oppositionsfraktionen immer wieder den Vorwurf wiederholt haben, alles ginge im Schweinsgalopp - wobei ich inzwischen großes Bedauern für Schweine empfinde, wenn Sie von Schweinsgalopp reden -, will ich Folgendes sagen: Der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE hat den Innenausschuss eine Woche vor dem Plenum erreicht. Vielleicht tun Sie sich selbst und auch uns in Zukunft den Gefallen, dass Sie Ihre Änderungsvorschläge etwas zeitiger vorlegen und damit mit uns parlamentsfreundlicher umgehen, wenn ein Gesetzentwurf schon ein halbes Jahr lang vorliegt und beraten wird. Dann werden wir das gerne machen.
- Nun quaken Sie doch nicht.
Die Fraktionen der SPD und der Grünen haben im Ausschuss im Übrigen unsere Kritik geteilt und deswegen den Antrag der Linken abgelehnt, und zwar auch mit der Begründung, dass es doch freundlich gewesen wäre, sich eher an der Diskussion zu beteiligen. - So viel zur Aufklärung des Sachverhalts.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist stets beeindruckend, mit welcher inneren Anteilnahme der Kollege Bachmann sich hier zur Sache äußert. Aber es ist ebenso stets beeindruckend, dass das mit der Realität relativ wenig, wenn nicht gar nichts, zu tun hat. Ich kann es auch so sagen: Kollege Bachmann sammelt Zeitungsausschnitte und wertet sie aus, und wir sorgen für einen soliden Haushalt. Das ist der Unterschied.
Nun bin ich nicht in der Lage, so laut und so schnell zu reden wie der Kollege Bachmann. Deswegen will ich mich auf einige wenige Punkte beschränken, die deutlich machen sollen, dass das, was hier vom Kollegen Bachmann mit großer innerer Anteilnahme vorgetragen worden ist, natürlich zunächst einmal die Frage aufwirft, woher denn eigentlich das von ihm und auch in dem Antrag der SPD-Fraktion eingesetzte Geld kommen soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat ist die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt erfreulich. Die Konjunktur steigt an, die Arbeitslosigkeit sinkt. Der Staat nimmt insgesamt mehr Geld ein, aber eben noch längst nicht auf dem Niveau, das wir 2008 hatten. Deswegen kann man auch angesichts der Verschuldung dieses Landes nun nicht überall, wo man Löcher vermutet, mit der
Gießkasse jeweils den Betrag einsetzen, den man im Zweifelsfall nicht zur Verfügung hat, sondern erst einmal mit einer eigenen Druckmaschine im Keller oder sonst wo rechtswidrig drucken müsste.
Das ist eine Politik der leeren Versprechungen. Ihre Finanzpolitiker - jedenfalls die erfahrenen, die Sie noch haben, wie Herr Möhrmann und Herr Aller - werden sicherlich bestätigen, dass das Ausgeben von Geld angesichts der Schuldenlage des Landes zunächst einmal nicht sozusagen ins Unendliche ausgeweitet werden kann.
Dieses vorausgeschickt, will ich sagen, dass die Regierungsfraktionen sich sehr intensiv mit dem Vorschlag der Landesregierung beschäftigt haben.
Nein, ich möchte jetzt im Zusammenhang vortragen.
- Ich hätte auch zweimal fragen können; aber ich habe es mir geschenkt, weil das in der Haushaltsdebatte nicht üblich ist.
Meine Damen und Herren, der Kollege Bachmann hat es angesprochen: Die Kommunalfinanzen sind in der Tat katastrophal schlecht. Übrigens sind sie das seit 1995/96. Gucken Sie sich einmal Zeitungsausschnitte dazu an, was die kommunalen Spitzenverbände damals, zu SPD-Zeiten, vorgetragen haben!
Ich kann Ihnen sehr deutlich sagen: Bisher sind nur SPD-Landesregierungen vom Staatsgerichtshof verurteilt worden, weil sie die Kommunen nicht sachgerecht ausgestattet haben.
Noch nie war es eine CDU/FDP-geführte Landesregierung.
Über Ihre Klageaussichten hat Sie gestern der Finanzminister ausführlich in Kenntnis gesetzt. Wir wollen mal sehen, was dabei herauskommt.
Wir sind da jedenfalls ganz optimistisch.
Aber ganz davon abgesehen: Es gibt inzwischen eine Kommission auf Bundesebene, der auch unser Innenminister angehört. Da wird beraten, wie man die Einnahmen der Kommunen - übrigens nicht nur in Niedersachsen, sondern in ganz Deutschland - verstetigen kann. Da kommt der Vorschlag der Sozialdemokraten: Wir müssen es bei der Gewerbesteuer lassen.
Das kann man ja vorschlagen. Dann muss man nur wissen, dass die Gewerbesteuer nach allen Erfahrungen, die wir haben, eine echte Berg-undTal-Steuer ist, also zu allem anderen als zu einer Verstetigung der Einnahmen führt.
- Man kann auch alles, was volatil ist, verbreitern. Nur macht man es damit noch nicht beständig.
Deswegen bin ich der Auffassung: Am Ende muss es zu einem Ergebnis kommen, das wirklich zu einer Verstetigung führt. Wer hier nur Hurra schreit und sagt, die Gewerbesteuer muss erhalten bleiben,
dem kann ich sagen: Das alleine jedenfalls führt zum glatten Gegenteil.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zur Situation der Polizei.
Schon der Regierungsentwurf des Haushaltes sieht vor, gerade den Polizeibereich von den notwendigen Einsparungen von vornherein im Wesentlichen unangetastet zu lassen, und zwar insbesondere auch deshalb, weil es nicht nur um die Frage geht, wie wir für eine solide Personalausstattung zu sorgen haben, sondern auch um die Frage, wie wir die Polizei technisch und materiell so ausstatten können, dass sie bei ihren Einsätzen auch mit einem Höchstmaß z. B. an Schutzbekleidung und technischen Einsatzmitteln zurechtkommt. Das haben wir sichergestellt.
Im Übrigen wollen wir, wenn wir uns hier über die Polizeireform unterhalten, eines festhalten: Die Polizeireform dieser Landesregierung hat sich bewährt. Die Aufklärungsquote ist in den letzten Jahren auf fast 60 %, teilweise über 60 %, angestiegen. Das hat es zu Ihrer Regierungszeit, mit Verlaub, nicht gegeben. Diese Quote ist sehr erfreulich und spricht dafür, dass wir das hier richtig machen.
Nun komme ich zu den Castoreinsätzen. Da gibt es den Vorschlag der Freunde von der LinkenPartei, die Kosten für die Castoreinsätze komplett zu streichen.
Das wundert mich insofern, als - das müssen Sie wissen - die Mittel, die im Haushaltsplanentwurf stehen, im nächsten Jahr eingesetzt werden müssen, um die Kosten des Einsatzes zu erstatten, der gerade stattgefunden hat.
Einige von Ihnen waren an der Demonstration beteiligt; das ist nicht weiter schlimm. Aber teilweise haben Sie sich an rechtswidrigen Handlungen beteiligt, zu Straftaten aufgerufen.
Sie haben im Grunde genommen diesen großen Polizeieinsatz erst erforderlich gemacht.
Und jetzt wollen Sie, dass das nicht bezahlt wird.
Ich verstehe Ihre Begeisterung über meine Ausführungen.
Ich fahre fort: Wenn es dazu kommt - der Herr Innenminister hat auf der Innenministerkonferenz diesbezüglich einen einstimmigen Beschluss herbeiführen können -, dass der Bund in Zukunft national die Kosten dieser nationalen Aufgabe des Transports in das nationale Zwischenlager trägt, dann wird das natürlich den Haushalt entlasten. Ihren, wie gesagt, sehr populistischen Vorschlag, mit dem Sie Ihre Klientel bedienen, können wir dann sozusagen ersetzen.
Nichtsdestotrotz will ich jedenfalls sehr deutlich sagen: Dieser Castoreinsatz war sehr umfangreich. Der Kollege Bachmann hat hier völlig zu Recht angesprochen, dass wir einen wesentlichen Teil der Überstunden der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Geld ausgleichen müssen. Deswegen haben wir 500 000 Euro zusätzlich eingestellt. Allerdings sind sich eigentlich alle Experten einig, dass es am Ende dazu kommen muss, einen Ausgleich zu schaffen, zum einen durch das Auszahlen von Überstunden und zum
anderen durch das Abbummeln von Überstunden; auch das wird möglich sein, aber eben nicht allein. Deshalb haben wir diesen Vorschlag gemacht.
Ich komme jetzt noch dazu, dass wir als Regierungsfraktionen 360 Stellenhebungen im Bereich der Polizei in den Haushalt eingestellt haben. Das ist insofern wichtig, als wir die in der Tat unerfreuliche Situation haben, dass wir innerhalb der Polizei zwar Beförderungen, verbunden mit verantwortungsvollen Aufgaben, ausgesprochen haben, aber viele Polizeibeamtinnen und -beamte jahrelang darauf warten, dass sie auch die adäquate Besoldung bekommen.
Ich will durchaus sagen: Das ist eine Situation innerhalb der Polizei, die alles andere als befriedigend ist. Da muss in Zukunft noch mehr gemacht werden. Wir haben hier sozusagen wieder einen deutlichen Anfangspunkt gesetzt. Allerdings muss ich auch sagen - ich habe das extra einmal zusammenrechnen lassen -: Wir, CDU und FDP, haben in den acht Jahren unserer Regierungszeit immerhin deutlich mehr Stellenhebungen durchgeführt als die SPD in 13 Jahren.
Das alleine ist noch kein großes Lob wert. Aber wenigstens die bescheidene Feststellung darf hier getroffen werden. Wir werden diesen Kurs fortsetzen.
Herr Kollege Bachmann, in einem Punkt haben Sie sich allerdings deutlich verrannt: Sie weisen gemeinschaftlich mit der GdP darauf hin, dass im Rahmen der Dienstpostenkonzeptionen jedem Polizisten, der in Niedersachsen im Rahmen der zweigeteilten Laufbahn eingestellt wird, sozusagen von vornherein zugesichert werden müsse, dass er am Ende seiner Dienstzeit - egal, was kommt - A 11 wird.
- Herr Kollege Bachmann, uns verbindet nicht viel. Aber wir sind am selben Tag in diesen Landtag gewählt worden. Deswegen weiß der Kollege Bachmann noch aus frühen Zeiten, dass bei der Einführung der zweigeteilten Laufbahn Vertreter aller Fraktionen - der Kollege Bartling wird das, weil er ehrlich ist, bestätigen - gesagt haben: Wenn
man die zweigeteilte Laufbahn einführt, muss man wissen, dass in der Regel jeder Polizist während seiner beruflichen Tätigkeit mit maximal einer Beförderung rechnen kann.
Jetzt wird so getan, als hätte man damals zugesagt: Jeder wird Hauptkommissar. - Das hat hier aber keiner gesagt. Das Gegenteil ist damals gesagt worden, und wer es nicht glauben will, braucht eigentlich nur im Protokoll nachzulesen.
Ich komme zum Schluss und gehe auf das Feuerwehrtrainingszentrum in Celle-Scheuen ein.
Erstens. Das war eine gute Idee des Landesfeuerwehrverbandes. Wir sind der Landesregierung und besonders dem Innenminister außerordentlich dankbar, dass er das aufgenommen hat. Daraufhin haben Gespräche u. a. mit dem Landkreis Celle und der Stadt Celle stattgefunden. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie man sich zwischen Land, Kommunen und Landesfeuerwehrverband auf eine Konzeption geeinigt hat.
Herr Kollege Bachmann, in den letzten Jahren war das Aufkommen aus der Brandschutzsteuer alles andere als stetig. Es ging auf und ab, meistens mehr ab als auf. Die jüngsten Steuerschätzungen haben ergeben, dass das Brandschutzsteueraufkommen deutlich ansteigen wird. Das Ministerium macht nun nichts anderes, als den kommunalen Anteil auf dem Niveau der letzten Jahre
fest zuzusagen. - Sie sind wahrscheinlich auch in der Feuerwehr groß geworden!
Niemand wird bestreiten, dass die Ausbildung der Feuerwehrleute für die Kommunen, die dort stattfindet, auch den Kommunen zugute kommt.
Deswegen ist es richtig, dass zum einen die Ausstattung der Feuerwehren in den Kommunen garantiert wird und zum anderen dieser Betrag völlig zu Recht aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung gestellt wird.
Richtig.
Ich möchte zum Schluss noch einmal deutlich machen. Was wir hier in Niedersachsen machen, dass wir die Summe aus der Feuerschutzsteuer pauschal den Kommunen überweisen - weil wir das im Brandschutzgesetz so geregelt haben -, ist mitnichten in allen anderen Bundesländern so. Es gibt eine Reihe anderer Bundesländer - das betrifft übrigens gerade auch Feuerwehren in SPD-regierten Ländern -, in denen die Kommunen ihre Anschaffungen beim Ministerium beantragen können, und dann wird das entweder genehmigt oder nicht.
Dazu gehören Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen - SPD-regiert -, RheinlandPfalz - SPD-regiert - und Sachsen und Thüringen.
Herr Kollege Bachmann, ich wollte damit nur sagen: Diese Landesregierung überlässt den Kommunen selbst die Entscheidung, welche Anschaffungen gemacht werden sollen.
Man kann es auch anders machen.
Deswegen sage ich Ihnen: Insbesondere auch durch das Engagement der örtlichen CDU-Abgeordneten hat dieses Konzept umgesetzt werden können. Die CDU steht dahinter. Das wird so finanziert. Die Kommunen können ihre Ersatzbeschaffungen auskömmlich durchführen. Es ist ein guter, solider Haushalt, den wir am Ende beschließen werden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Schwarz außerordentlich dankbar, dass er richtigerweise darauf hingewiesen hat, dass der Direktor des Landessportbundes eigentlich bei fast jeder Gelegenheit lobend auf das hinweist, was sowohl die Landes
regierung als auch die Regierungsfraktionen für den Sport tun.
Ich möchte aber der Vollständigkeit und der Fairness halber - und auch, weil er jetzt im Plenarsaal sitzt - auch erwähnen, dass ich bei der Vollversammlung des Niedersächsischen Turner-Bundes anwesend gewesen bin, wo der SPD-Kollege Bartling Präsident ist. Er hat es durchaus verdient, hier erwähnt zu werden; denn auch der Kollege Bartling als Präsident des Niedersächsischen TurnerBundes hat ausdrücklich lobend - jedenfalls in diesem Punkt - die Politik der Landesregierung erwähnt und auch die Fraktionen von CDU und FDP gelobt.
Ich finde, er hat es verdient, dass wir ihn bei dieser kleinen Feierstunde nicht unerwähnt lassen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur zur Klarstellung, Herr Kollege Wenzel:
Erstens. Ich bin sehr häufig bei den Castortransporten dabei gewesen, auch in den Zeiten, als Herr Trittin Bundesumweltminister war. Ich kann Ihnen sagen: Herr Trittin ist niemals in Gorleben gewesen, wenn ein Castortransport war - das nur zur Klarstellung, weil Sie sich hier so echauffiert haben.
Das Zweite ist: Wir respektieren jede Meinungsäußerung in der Atomfrage. Wir respektieren insbesondere auch Aussagen der evangelischen oder der katholischen Kirche. Das ist überhaupt keine Frage.
Weil Sie mich persönlich auf die christliche Verantwortung angesprochen haben, will ich Ihnen aber eines sagen: Christliche Verantwortung kann sich nicht darauf beschränken, dass man aufzählt, was aus welchen Gründen alles nicht geht. Christliche Verantwortung entfaltet sich insbesondere dann, wenn man aus ihr heraus auch handelt. Es geht nicht an, dass man sich darauf beschränkt, zu reden. Wir müssen handeln.
Ich will noch eines sagen. Das Problem ist doch folgendes: Selbst wenn man heute zu der Erkenntnis käme, wir hätten uns nie in dieses Abenteuer mit der Atompolitik stürzen sollen - und es gibt einige, die das sagen -, können wir aber nicht wegdiskutieren, dass nun einmal der Atommüll da ist.
Der ist da. Und es nimmt ja nicht derjenige die Verantwortung wahr, der sagt: Der ist da, und wir machen gar nichts. - Was wir Ihnen vorwerfen, ist, dass Sie nur reden und nichts tun. Das hat mit christlicher Verantwortung schon gar nichts zu tun.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben eben vorgetragen, dass mit einer anderen Mehrheit die Integrationskommission ein mit Mehrheit beschließender Ausschuss werden sollte. Ich kann Ihnen bereits jetzt sagen: Egal, wie die Mehrheitsverhältnisse hier sind, das geht schon allein deshalb nicht, weil die große Mehrheit der Mitglieder dieser Integrationskommission keine Parlamentarier sind - was ich nicht kritisiere. Voraussetzung dafür, dass Ausschüsse entscheiden können, ist, dass ihre Mitglieder Mitglieder des Landtages sind.
Ich will noch einmal klarmachen, worum es in dieser Debatte geht. Sie haben gesagt, wer hier geboren ist und zur Schule geht, wird automatisch Deutscher. - Das, was Sie hier fordern, gibt es übrigens in keinem einzigen anderen Land der Welt.
Wer das ändern will, der muss verschiedene Gesetze ändern. Richtig. Aber dafür braucht man eine Mehrheit, und diese Mehrheit sehe ich nicht.
Ein Letztes. Es wird allgemein, auch von Frau Polat, akzeptiert, dass sich der unter uns allen sehr beliebte Fußballspieler Mesut Özil entschieden hat, für die deutsche Fußballnationalmannschaft zu spielen. Es ist doch überhaupt noch niemand auf die Idee gekommen - so wie Sie hier: man könne Deutscher, Türke, alles sein - zu fordern, dass der am Montag für die deutsche Fußballnationalmannschaft spielt und, weil er Türke ist, am Mittwoch für die türkische. Das geht doch auch nicht. Ich sage das, um klar zu erklären, um welchen Sachverhalt es hier geht. Ich denke, das hat jetzt jeder begriffen.
Herr Kollege Lies, weil Sie gerade kritisiert haben, dass der Vertrag zum JadeWeserPort schlecht verhandelt worden sei, frage ich Sie, ob Sie meine
Feststellung bestätigen können, dass diesen Vertrag immer noch die damalige SPD-Landesregierung unter dem früheren Ministerpräsidenten Gabriel ausgehandelt hat.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden heute das Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Bestimmungen beschließen, und zwar nicht, wie verschiedentlich behauptet wurde, im Schweinsgalopp, sondern nach intensiver Beratung.
Wir werden es heute beschließen, weil in den Kommunen die Vorbereitungen für die Kommunalwahl längst laufen und Rechtssicherheit im Hinblick auf die dann geltenden Verfahren herrschen muss. Deswegen werden wir es schon heute beschließen und nicht, wie die Änderung der Kommunalverfassung, erst im Dezember.
- Ja, man könnte das alles anders machen. Aber man muss eben sehen, wie die Mehrheit denkt, und die Mehrheit denkt so, wie ich es gerade gesagt habe.
Ich habe doch noch gar nichts gesagt. Deswegen weiß ich auch nicht, was da gefragt werden soll.
Ich will jetzt erst darauf zu sprechen kommen, worum es inhaltlich geht.
Ja.
CDU und FDP werden dem Gesetz insbesondere deshalb zustimmen, weil wir die Stichwahlen für die Wahl der hauptberuflichen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, Oberbürgermeister und Oberbürgermeisterinnen, Landräte und Landrätinnen abschaffen wollen. Das ist das eine. Das Zweite ist: Wir werden Änderungen im Hinblick auf die Einteilung der Wahlbereiche vornehmen. Diese Änderungen sind von enormer Bedeutung, auch im Hinblick auf die Frage, wie und wann man wen aufstellt. Deshalb sind solche Änderungen natürlich immer recht umstritten.
Ich gebe gerne zu, dass durchaus etwas für eine Stichwahl spricht. Nicht zuletzt deshalb haben wir die Stichwahl auch nicht schon vor einigen Jahren abgeschafft. Aber wir haben inzwischen mit den Stichwahlen Erfahrungen gemacht.
Zu diesen Erfahrungen werde ich jetzt fünf Bemerkungen machen.
Erstens. Die Wahl der Eingleiser ist die einzige Wahl, bei der es überhaupt eine Stichwahl gibt. Weder bei Landtagswahlen noch bei Bundestagswahlen gibt es Stichwahlen, anders übrigens als etwa in England.
Zweitens. Die Abschaffung der Stichwahl führt zu einer breiteren Basis demokratischer Legitimation; denn alle abgegebenen Stimmen führen direkt zu einem Ergebnis.
Erfahrungsgemäß - das können wir nachweisen - reduziert sich die Wahlbeteiligung bei einer Stichwahl, sodass man nach dem ersten Wahlgang eine wesentlich demokratischere Basis hat. Zusätzliche Wahlgänge führen nicht zu mehr, sondern zu weniger Beteiligung. Die Wahlbeteiligung bei Stichwahlen - das sind die Fakten - liegt regelmäßig um 10 bis 15 Prozentpunkte niedriger als beim ersten Wahlgang. So lag z. B. die landesweite Wahlbeteiligung bei der Direktwahl am Tag der allgemeinen Kommunalwahlen 2006 in Niedersachsen bei 51 %, während sie bei den anschließenden Stichwahlen auf 36 % zurückging. Das sind immerhin 15 Prozentpunkte weniger Wahlbeteiligung landesweit.
Drittens. Stichwahlen erhöhen die demokratische Legitimation der Gewählten nicht.
Durch die regelmäßig deutlich geringere Wahlbeteiligung bei der Stichwahl erhält die gewählte Person in der Regel tatsächlich deutlich weniger Stimmen als derjenige Bewerber, der im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte. Das ist doch nachvollziehbar: Wenn der Gewinner im zweiten Wahlgang in absoluten Zahlen weniger Stimmen hat als der Zweitplatzierte im ersten Wahlgang, dann spielt das schon eine Rolle im Hinblick auf die demokratische Legitimation.
- Das ist nicht konstruiert. Das sind die Fakten, die wir belegen können.
Jetzt sagen Sie immer: Wenn es keine Stichwahlen gibt, dann ist man nicht legitimiert. - Sie meinen wahrscheinlich Legitimation nicht durch die Partei, sondern durch die Bevölkerung, durch die Wählerinnen und Wähler.
Man kann das mit dem Sport vergleichen. Wir sagen: Wir entscheiden das so wie bei jedem Marathonlauf. Nach einem langen Wahlkampf, nach einem langen Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Vorzüge der Kandidaten gewinnt am Ende derjenige, der als Erster durchs Ziel geht, und zwar selbst dann, wenn er nur knapp als Erster durchs Ziel geht.
Ich argumentiere jetzt einmal von Ihrer Warte aus. Zum Beispiel bei der Landtagswahl müssten Sie ja sagen: Eigentlich ist als Landtagsabgeordneter nur derjenige legitimiert, der eine Mehrheit auf seine Person vereinigen kann. Ich will Ihnen einmal die Ergebnisse vorlesen. Das ist kein Vorwurf, das sind nur die Fakten. Kollegin Geuter: 22,9 %, Kollegin Stief-Kreihe: 20,8 %, Kollege Poppe: 26,8 %.
Das sind die Prozentzahlen. Sie sagen immer, es ist ein Drama, wenn ein Eingleiser mit solch einem Ergebnis gewählt wird. Aber Sie sitzen ja alle hier!
Nehmen wir den Kollegen Limburg, der eben schon durch Beifall bei meiner Rede aufgefallen ist: 5,8 %. Herzlichen Glückwunsch! Frau Helmhold: 6,6 %. Nehmen wir die Linken. Frau Flauger: 4,9 %,
Herr Humke-Focks: 7,5 %, Herr Perli: 5,8 %. - Wenn das gilt, was Sie sagen, wären Sie alle nicht legitimiert. Sie sind es aber, Sie sitzen ja hier.
- So ist es.
Meine Damen und Herren, man kann das also auch andersherum betrachten.
Sie sagen, man ist nur legitimiert, wenn man über 50 % erreicht. Im zweiten Wahlgang wird man ja immer Sieger mit über 50 %.
Wenn wir es so machen, wie Sie es prinzipiell wollen, könnten wir den Landtag auf einen Schlag verkleinern, weil in diesem Landtag nämlich nur 15 oder 16 Abgeordnete sind, die über 50 % der Stimmen vorweisen können.
Gott sei Dank würde sich beim Ministerpräsidenten nichts ändern, er hat nämlich immerhin 52,6 % geschafft.
Auch Herr Rolfes wäre dabei: 60,9 %. Herr Große Macke: 70,4 %, Herr Bley: 56,6 %. Herr Kollege Haase würde die SPD-Fraktion hier ziemlich allein vertreten. Herr Jüttner könnte ihm zwar noch helfen, aber dann wäre es das auch schon gewesen. Also: Landtagsverkleinerung! - Meine Damen und Herren, so viel zur Stichwahl.
- Ich kann es doch nicht ändern. Ich lese doch nur aus dem Bericht des Landeswahlleiters vor.
Der vierte Punkt. Durch die Abschaffung der Stichwahl wird im Übrigen auch das Verfahren für die Briefwähler vereinfacht und wird dadurch bürgerfreundlicher;
denn wer im Moment im zweiten Wahlgang, also bei der Stichwahl, per Briefwahl teilnehmen wollte, musste dies schon vor dem ersten Wahlgang beantragen, ohne dass man wusste, wie die Wahl ausgeht. Auch das reparieren wir jetzt also.
Der fünfte und letzte Punkt. Die Durchführung von Stichwahlen stellt als zusätzlicher Wahlgang letztlich eben auch einen hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand für die Kommunen dar; denn man muss alles, was man einmal gemacht hat, beim zweiten Mal in gleicher Weise, mit dem ganzen Aufwand wiederholen.
Meine Damen und Herren, die Wählerinnen und Wähler - Herr Lies, daran müssen Sie sich als Landesvorsitzender gewöhnen - haben über die Frage „Stichwahl ja oder nein?“ im Grunde bereits mit den Füßen abgestimmt;
denn sie gehen bei Weitem nicht in dem Maße zur Stichwahl, wie wir alle uns das gewünscht hätten.
Ich habe - - -
Das liegt aber daran, dass hier so ein Tumult ist.
Ich wollte sowieso zum Schluss kommen. Ich hatte gar nichts anderes angekündigt, Herr Präsident.
Die demokratische Legitimation der Gewählten wird mit der Abschaffung der Stichwahl keineswegs geschwächt. Deshalb sind wir gut beraten, wenn wir sie heute abschaffen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe diese Debatte teilweise mit Erstaunen und am Schluss mit Entsetzen verfolgt.
Wir diskutieren ein sehr wichtiges Gesetz. Der Kollege Oetjen hat es mir abgenommen, die Punkte noch einmal im Einzelnen anzusprechen; das brauche ich nicht zu wiederholen. Ich möchte zunächst einmal sagen, wie das Gesetz entstanden
ist: Es ist eben nicht ein Gesetzentwurf der Landesregierung, sondern der Fraktionen.
- Das können Sie sich gar nicht vorstellen. Ich kenne noch die Zeiten, als Sie hier die Mehrheit hatten und regiert haben. Da wurden in der Tat nicht nur alle Gesetzentwürfe in den Ministerien formuliert, sondern auch die Reden der Abgeordneten.
Das ist jetzt vorbei. Wir reden entweder frei oder schreiben uns das selbst auf. Das ist schon ganz gut so.
Zu der Kollegin Zimmermann möchte ich eines sagen: Hier gibt uns eine Parlamentarierin der Linken Nachhilfe, wie wir ein Versammlungsgesetz zu formulieren haben!
Eine Parlamentarierin der Linken! Von der Linken wissen wir, dass sie gerne demonstriert. Aus Berlin wissen wir beispielsweise: Eine linke Bezirksratsabgeordnete hat eine friedliche Demonstration angemeldet. Dann sind alle dorthin gegangen, und das Ergebnis war die schlimmste Gewalt gegen Personen und Sachen! Von solchen Leuten lassen wir uns keine Ratschläge für ein Versammlungsgesetz geben! Damit das hier einmal ganz klar ist.
So, meine Damen und Herren, jetzt kommen wir einmal zum Gesetz. Natürlich kann man sich darüber auseinandersetzen, ob das alles in Ordnung und alles richtig ist. Das ist bei jeder Gesetzesberatung so. Die einen sagen es so, die anderen sagen es so. Das ist so! Darauf haben wir uns auch eingestellt.
Wir haben das aber ernst genommen und dieses Gesetz ordnungsgemäß beraten. Dazu gehört, dass man es bei Anhörungen im Ausschuss nicht so macht wie in der Vergangenheit die SPD, nämlich dass am Ende bei der Anhörung herauskommen konnte, was wollte - am Gesetz änderte sich gar nichts. Das machen wir anders. Wenn wir von
den Experten, die wir einladen, sachdienliche Hinweise bekommen,
dann ändern sich Gesetze. Wissen Sie, was mich wundert? - Dass Sie sich darüber aufregen! Sie reden hier von lebendiger Demokratie und regen sich auf, dass wir nicht beratungsresistent sind. Meine Damen und Herren, wir sind offen für jeden guten Ratschlag!
Den Kollegen Bachmann schätze ich sehr, aber er fragt mich so häufig, dass es jetzt nicht nötig ist, das hier zuzulassen.
Meine Damen und Herren, wir haben auch über vieles andere gesprochen, z. B. über die Frage, ab wann es sich um eine Versammlung handelt. Wenn sich zwei versammeln, zehn, zwölf? - Das ist für die CDU eine klare Sache: Wir orientieren uns am biblischen Versammlungsbegriff. Im Matthäus-Evangelium sagt Jesus: Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, bin ich mitten unter ihnen.
Im Versammlungsgesetz heißt es: Wenn sich zwei oder mehr versammeln, ist eine Genehmigung nötig. So einfach ist das!
Meine Damen und Herren, ich komme zum Bannmeilengesetz. Natürlich fürchtet eine Opposition in der Regel nicht, dass sich Demonstranten wegen ihr in ein Parlament begeben. Das habe ich auch im Ausschuss gesagt: Ich habe noch nie eine Opposition gesehen, gegen die irgendjemand hier vor oder im Landtag zu demonstrieren versucht hat. Ich sage Ihnen aber voraus: Wenn es soweit käme, dass Sie eventuell 2038 wieder regieren, dann
würden Sie unseren heutigen Beschluss nicht ändern. Das werden Sie nicht ändern!
Ich erinnere einmal daran: Man kann zu den Studiengebühren stehen, wie man will. Wie Sie dazu stehen, wissen wir. Wie wir dazu stehen, wissen Sie auch.
- Davor bewahre uns der liebe Gott, dass solche Leute wie Sie die Studiengebühren wieder abschaffen und die Qualität der Hochschulausbildung womöglich noch weiter herunterfahren. Wir brauchen eine bessere Qualität, Herr Meyer, und nicht weniger Qualität!
Deshalb will ich Ihnen klar sagen: Es hat sich jetzt eines verändert. Bisher waren Demonstrationen innerhalb der Bannmeile grundsätzlich verboten und konnten Ausnahmen erlaubt werden. Dazu meinte der GBD, das sei wahrscheinlich nicht mehr verfassungskonform. Wir sehen jetzt folgende Regelung vor: Prinzipiell sind Versammlungen erlaubt,
außer während der Plenarsitzungen. Ansonsten gibt es Einzelfallprüfungen. Das heißt: Prinzipiell erlaubt, begründet nicht gestattet. Das ist das Prinzip, nach dem wir hier vorgehen. Ich will Ihnen klar sagen: Die Unabhängigkeit parlamentarischer Entscheidungen, auch der freie Zugang zum Parlament, die Tatsache, dass Abgeordnete während ihrer Arbeit nicht physisch oder psychisch bedrängt werden, sind für die CDU wichtig. Deswegen bleibt es bei der Bannmeilenregelung!
Den Gesetzentwurf der Grünen lehnen wir gemeinsam mit der SPD, wenn ich es richtig weiß, ab,