Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte in meiner Antwort ausgeführt - so steht es auch im Vorwort zum Beteiligungsbericht -, dass alle Beteiligungen selbstverständlich immer wieder
darauf überprüft werden, ob sie noch im Landesinteresse sind, ob sie für die Ziele des Landes erforderlich sind oder ob die Dinge nicht besser durch Private umgesetzt und dadurch gestärkt werden können. Das ist ein kontinuierlicher Prozess, und das werden wir immer wieder überprüfen. Ich hatte das an zwei Beispielen deutlich gemacht.
Bei der Osthannoversche Eisenbahnen AG waren wir z. B. gemeinsam mit der Bundesrepublik und der Deutschen Bundesbahn, jetzt DB AG, die auch Anteile hatten, der Meinung, dass wir uns davon trennen sollten. Der neue Investor investiert dort sehr erfreulich und sichert damit die Arbeitsplätze. Der gleichen Meinung waren wir bei den Spielbanken, die ja, bevor wir sie veräußert haben, Verluste erbracht haben und deshalb aus Steuergeldern, also aus Landesmitteln, nachfinanziert werden mussten. Hier handelte sich um eine hundertprozentige Tochter des Landes, und wenn eine solche GmbH Verluste macht, muss der Eigentümer sie entweder in Konkurs gehen lassen oder die Verluste ausgleichen. Es kann aber nicht sinnvoll sein, dass der Steuerzahler Glücksspiel finanziert. Das ist keine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Deshalb haben wir gesagt: Das können Private besser. Wenn die damit Verluste machen, ist das nicht unser Problem, sondern deren unternehmerisches Risiko.
Wir werden von Fall zu Fall prüfen: Ist eine Beteiligung für Niedersachsen ein Vorteil? Ist sie strategisch ein Vorteil? Werden die Arbeitsplätze erhalten, vielleicht sogar ausgebaut? Dann muss von Fall zu Fall entschieden werden, und da wir nicht alleine entscheiden können, werden wir unsere Meinung sehr gut begründen müssen; denn wir brauchen jeweils eine Mehrheit in diesem Hause.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, zur Frage 2 liegen keine weiteren Wortmeldungen für Nachfragen vor.
Ich stelle fest: Nach der Uhr, die hier vorne läuft, ist es jetzt 11.37 Uhr, sodass wir die Fragestunde für heute beenden.
Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben, und die Parlamentarischen Geschäftsführer erhalten jeweils eine Kopie.
Ich rufe die Fortsetzung von Punkt 2 der Tagesordnung auf - es geht dabei um die strittigen Eingaben -:
1. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/55 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/75 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/76
Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 55, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 3. Sitzung am 9. April 2008 entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Eingaben in der Drucksache 55, zu denen Änderungsanträge vorliegen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich rede zur Petition 4324, es geht um die Schulverpflegung.
Die Petentin ist Vorsitzende des Schulelternrats des Luhe-Gymnasiums in Winsen-Roydorf. Sie beklagt, dass im Luhe-Gymnasium kein gesunder Mittagstisch für die Schüler angeboten werden kann, weil der Schule die entsprechende Ausstattung - sprich: eine Mensa - fehlt. Sie zitiert Herrn Busemann aus einer Festrede:
„Auch die Landesregierung misst der gesunden Ernährung aller Kinder und Jugendlichen einen hohen Stellenwert zu.“
Meine Damen und Herren, mit dem achtjährigen Gymnasium hat diese Landesregierung selbst dafür gesorgt, dass der Unterricht auf die Nachmittage ausgedehnt werden muss. Damit hat sie den zwingenden Bedarf für einen Mittagstisch an den Schulen geschaffen. Die Landesregierung hat das G8 eingeführt und will sich jetzt einen schlanken Fuß machen, indem sie den Kommunen sagt: Für die Ausstattung der Mensen müsst ihr aber selbst sorgen. - Das ist meiner Ansicht nach nichts ande
Meine Damen und Herren, diese Landesregierung hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, sogar ohne eigene Landesgelder auch Gymnasien entsprechend auszustatten: Knapp 400 Millionen Euro an Bundesmitteln aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ haben Sie in Niedersachsen verteilt. Herr Busemann ist ja gern unterwegs gewesen und hat dabei den Geschenkeonkel gegeben. Doch er hat die falschen Prioritäten gesetzt. Die Gelder sind in erster Linie an Hauptschulen gegangen und vor allem zu Anfang allzu großzügig verteilt worden. Genau deshalb hätte das Gymnasium in Winsen-Roydorf bei der Bewilligung dieser Mittel überhaupt keine Chance gehabt.
Genutzt hat Ihnen diese einseitige Prioritätensetzung nichts. Die Anmeldezahlen bei den Hauptschulen sind trotzdem im freien Fall zurückgegangen, und einige der Hauptschulen, die Sie großzügig mit Bundesgeldern ausgestattet haben, müssen schon schließen, weil ihnen die Schüler weglaufen. Da kann man das Ergebnis einer planlosen Schulpolitik betrachten.
Meine Damen und Herren, die Petentin hat Recht: Das Land ist in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass den Schülerinnen und Schülern, die aufgrund Ihrer Politik jetzt bis 3 oder 4 Uhr nachmittags Schule haben, auch ein gesundes Mittagessen angeboten wird. Auch die 3 Millionen Euro im laufenden Haushalt für das Mittagessen von Kindern bedürftiger Familien sind in diesem Fall keine Lösung. Lange genug hat es ja gedauert, bis Sie unsere Vorschläge aufgegriffen haben, endlich auch etwas für bedürftige Kinder zu tun. Aber dieses Programm greift in Winsen nicht, weil dort jegliche Ausstattung fehlt, um den Schülerinnen und Schülern überhaupt ein Mittagessen anzubieten, ob sie nun bedürftig sind oder nicht. Deshalb sehen meine Fraktion und ich das Land in der Verantwortung, dass das Land mit der von der Koalition beschlossenen Einführung des achtjährigen Gymnasiums für ein vernünftiges Mittagessen an den Schulen sorgen muss. Und deshalb kann es aus meiner Sicht nur ein klares Votum geben: Diese Petition ist der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Vielen Dank, Frau Korter. - Zu der gleichen Eingabe hat sich jetzt Herr Wiese von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben eben feststellen können, wie weit doch die Wesermarsch vom Landkreis Harburg entfernt ist. Was Frau Korter hier vorgestellt hat, hat jedenfalls mit dem Hintergrund an der Schule, um die es hier geht, und mit der Petition nichts zu tun. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass nach dem Schulgesetz die Schulträger die erforderlichen Schulanlagen zu errichten, mit den notwendigen Einrichtungen auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten haben. Das Land kann fördern, das Land muss aber nicht fördern; das alles ist abhängig von der Haushaltslage.
Wir wissen, wie die Haushaltslage ist. Den anderen Fraktionen bleibt es vorbehalten, zu den Haushaltsberatungen Anträge zu stellen, um hier eine entsprechende finanzielle Ausstattung vorzunehmen. Bisher haben wir dazu nicht viel feststellen können.
Damit hier kein falscher Eindruck entsteht, möchte ich konkret etwas zu dem Luhe-Gymnasium in Roydorf sagen. Es ist falsch, wenn hier behauptet wird, dort gebe es keine Mittagsverpflegung. Das stimmt nicht. Das Luhe-Gymnasium in Roydorf ist so organisiert, dass es dort sehr wohl eine Mittagsverpflegung gibt. Es gibt über 80 ehrenamtlich tätige Eltern, die sich dort engagieren und die Mittagsverpflegung sicherstellen.
Wir haben diese Situation nicht nur dort, sondern auch in vielen anderen Landesteilen. Ich stelle für die CDU fest: Es ist gut, wenn sich Eltern ehrenamtlich in ihrer Schule und für ihre Schule engagieren und damit dazu beitragen, dass das Schulleben mit echtem Leben gefüllt wird.
Meine Damen und Herren, abschließend noch folgender Hinweis. Die Erweiterung, um die es dem Schulelternrat bei der Mittagsverpflegung eigentlich geht - die Mittagsverpflegung ist jetzt sichergestellt und wird zukünftig sichergestellt -,
ist vom Landkreis Harburg vernünftigerweise mit einer einstimmig verabschiedeten Prioritätenliste versehen und wird auf Kosten des Schulträgers im Laufe des nächsten Schuljahres hergestellt. Viel Lärm um nichts! Deshalb: „Sach- und Rechtslage“.
Als Nächster hat sich zu der gleichen Eingabe Herr Borngräber gemeldet. Danach wird Frau Korter noch einmal sprechen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der SPD-Fraktion spreche ich zu den von uns strittig gestellten Eingaben aus der zweiten Sitzung des Kultusausschusses vom 28. März 2008. Zu der schon soeben diskutierten Petition des Schulelternrates des Gymnasiums in Roydorf spreche ich im zweiten Teil.
Für Sie zur Orientierung: Unsere Änderungsanträge sind in der Drucksache 76 zusammengefasst. Alle in dieser Drucksache aufgelisteten Eingaben behandeln Probleme, die im Zusammenhang mit der Einführung des Abiturs nach 12 Schuljahren entstanden sind. Sie geben Ihnen, Frau Ministerin - sie ist jetzt nicht anwesend, aber ich vermute, Herr Staatssekretär Uhlig wird sie entsprechend unterrichten -,
wunderbares Material an die Hand, endlich die verkorkste Politik Ihres Vorgängers in Ordnung zu bringen.
Meine Damen und Herren, alle Petenten beklagen Lücken und Ungerechtigkeiten in den geltenden Erlassen, Verordnungen und auch im Niedersächsischen Schulgesetz. Im Kern geht es also um dezidierte Nachweise eines Regelungsbedarfs, die Ihnen Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte per Petition hereinreichen.
Niedersächsischen Schulgesetzes mit dem erweiterten Realschulabschluss einherging, also nach Klasse 10. Das ist nun seit der Einführung von G8, also dem Abitur nach zwölf Jahren, schlicht und ergreifend nicht mehr so. Diese eindeutige Tatsache wird offensichtlich im Kultusministerium völlig übersehen. Die jetzigen Neuntklässler eines Gymnasiums werden am Ende dieses Schuljahres in die Oberstufe versetzt. Sie dürfen also die Oberstufe eines Turbogymnasiums besuchen, nicht aber ein Fachgymnasium. Sie dürfen nicht wechseln. Das Kultusministerium handelt also nicht, weil bestehende Schulgesetzregelungen der Bitte der Eltern entgegenstehen.
Zweitens. In einem ähnlich gelagerten Fall, Kolleginnen und Kollegen, wird im Kultusministerium vorstelligen Eltern lapidar mitgeteilt, sie - ich zitiere - müssten sich mit ihren Anliegen etwa in Form einer Petition an den Landtag wenden. - Ja, wenn das so ist, meine Damen und Herren, dann kann ich konstatieren: Arbeitsunlust im MK? Regelungsfaulheit? Oder gar Aussitzen auf Kosten unser Kinder?
Damit nicht genug. Dann kommen Sekundanten der CDU/FDP-Regierung im Kultusausschuss auch noch auf die Idee, diese zutiefst berechtigte Eingabe lediglich als Material an die Landesregierung zu überweisen. Ich nenne das eine Beerdigung erster Klasse. Schauen Sie sich in anderen Bundesländern um. Baden-Württemberg macht es vor. Ich muss Ihnen die Quellen nicht zitieren.
Birgit Benthack als Schulelternratsvorsitzende des Luhe-Gymnasiums in Winsen hat geschrieben. Ich will nur kurz auf das eingehen, was der Kollege der CDU-Fraktion hier zum Besten gegeben hat.
Sie haben G8 angeführt. Wenn sich eine Schulelternratsvorsitzende über eine Petition an Sie wendet, haben Sie diese ernst zu nehmen und nicht darauf zu verweisen, dass sich 80 Eltern an der Schule wunderbar engagieren. Es geht um ein bisschen mehr. Hier werden berechtigte Kritiken eingebracht.
Es geht also im Kern darum, dass das Gymnasium wegen Überzeichnung der IZBB-Mittel des Bundes nicht bedient werden konnte.