André Wiese

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Gesetzestitel ist recht umständlich. Dahinter verbirgt sich eine Ansammlung verschiedenster Landesgesetze, die wir sozusagen im Nachklapp zum Kommunalverfassungsrecht ändern müssen, das uns in den
letzten Monaten intensiv beschäftigt hat und das jetzt in der Rechtsanwendung durch die kommenden Räte seine Feuerprobe bestehen wird. Wir haben damals beim Hauptgesetz durchaus strittig diskutiert.
Vielen Dank. - Wir haben intensive, auch strittige Diskussionen über das Hauptgesetz geführt. Was wir jetzt machen, ist Gesetzestechnik. Deswegen freut es mich, dass es gelingen wird, eine relativ breite Mehrheit in diesem Haus zu bekommen, um die notwendigen Änderungen auf den Weg zu bringen.
Der Herr Präsident hat es schon gesagt: Ich habe mich auch deshalb zu Wort gemeldet, um mich aus dem Niedersächsischen Landtag zu verabschieden.
Ich gehöre diesem Haus seit dem 4. März 2003 an, habe zunächst das Glück gehabt, mit vielen der hier noch anwesenden Kollegen gemeinsam im Rechtsausschuss zu arbeiten und nach erfolgter Wiederwahl in den Innenausschuss zu wechseln. Ich habe hier im Landtag umfangreiche Erfahrungen machen dürfen, inhaltliche Erfahrungen im Umgang mit der Landesverwaltung, im Umgang mit Ministerien, aber in erster Linie waren es auch persönliche Erfahrungen.
Ich möchte mich bei allen bedanken, mit denen es in den letzten Jahren auch über Fraktionsgrenzen hinweg gut möglich war, für unser Land gemeinsam um den besten Weg zu ringen - nicht immer einig, aber meist an der Sache orientiert. Ich bedanke mich für all das, was in diesen Jahren auch zwischenmenschlich gewachsen ist.
Ich denke, dass sich nicht nur die Leistungsbilanz der letzten Jahre insgesamt sehen lassen kann,
sondern dass auch der Umgang miteinander im persönlichen Gespräch sehr viel angenehmer war als das, was manchmal hier im Plenarsaal abgelaufen ist. Vielleicht kann das in den nächsten Jahren noch besser gelingen.
Jedenfalls blicke ich positiv auf diese Zeit zurück. Ich gehe, weil mich die Bürger meiner Stadt Winsen (Luhe) zum Bürgermeister gewählt haben, ich gehe bewusst, und zwar am 1. November, aber ich gehe durchaus mit ein bisschen Wehmut.
Ich bedanke mich herzlich für die Zusammenarbeit.
Einen besonderen Dank - das werden auch die anderen Fraktionen verstehen - richte ich an meine, an die CDU-Fraktion, die mich damals als fast jüngsten Abgeordneten in ihren Reihen aufgenommen hat, manch schwierige Frage und manch schwierige Diskussion mit mir stets gelassen ertragen hat. Ich danke für die gute inhaltliche Zusammenarbeit, bedanke mich aber insbesondere für das tolle zwischenmenschliche Klima. Ich werde auf diese Zeit immer mit Freude und begeistert zurückblicken.
Ich gehe ja nicht ganz alleine, sondern um die Sitzordnung in der CDU-Fraktion etwas zu erleichtern, gehen wir als komplette Bank. Matthias Nerlich und Wittich Schobert, die sich beim übernächsten Punkt verabschieden werden, gehen mit.
Ich kann jedenfalls für meine Person sagen, dass ich hoffe, dass wir all die positiven Kontakte, die es gegeben hat, weiter beibehalten können. Ich freue mich darauf und wünsche allen Kollegen des Hauses für die gemeinsame Tätigkeit in den nächsten Jahren alles Gute, das nötige glückliche Händchen und dass es letzten Endes gelingt, die Geschicke unseres Bundeslandes, des Landes Niedersachsen, mit Gottes Hilfe positiv zu lenken.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung in der Beantwortung der Frage ausgeführt hat, dass ein Grund für den Rückgang der Schülerzahlen im G 8 der Wechsel auf die beruflichen Gymnasien ist, frage ich, wie die Landesregierung diesen Umstand mit den permanenten Vorwürfen der Opposition in Einklang bringt, dass das gegliederte differenzierte Bildungswesen in Niedersachsen angeblich überhaupt nicht durchlässig wäre.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einen Augenblick gebraucht, um hier nach vorne zu kommen, weil ich nicht damit gerechnet hatte, dass Frau Rübke mit ihrer Rede zu dem Gesetzentwurf so schnell fertig wird.
Ich hatte zwar gehofft, dass die SPD-Fraktion zu diesem Themenbereich einige Grundgedanken vortragen würde, aber wir befinden uns ja erst bei der Einbringung durch die Landesregierung bzw. in der ersten Beratung, und Frau Rübke hat gesagt, dass Sie sich im Innenausschuss einer intensiven Debatte stellen werden. Dort werden wir dann die Einzelheiten diskutieren.
Ich persönlich glaube nicht nur an das Gute im Beamten, sondern auch an das Gute im Menschen. Deswegen gehe ich davon aus, dass die wenigen Kolleginnen und Kollegen, die gerade
nicht anwesend sind, über die Lautsprecheranlage zuhören und die Beratung dieses wichtigen Gesetzeswerks mit Interesse verfolgen.
Das vorliegende Gesetzesvorhaben ist nicht nur wichtig für eine große Bevölkerungsgruppe in unserem Land, nämlich für die Beamtinnen und Beamten sowie für die vielen Pensionäre, sondern auch von erheblicher Bedeutung, wenn wir darüber reden, wie wir Niedersachsen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zukunftsfest gestalten wollen. Es gibt ein chinesisches Sprichwort, das lautet: „Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.“ Ich bin gespannt, ob die Andeutungen, die u. a. aus den Reihen der Linkspartei bei verschiedenen Fachtagungen gemacht worden sind, jetzt Wahrheit werden und man bei diesem Themenbereich eher Mauern aufbaut, anstatt sich den Herausforderungen zu stellen.
Die Grundsituation ist klar umrissen und dürfte jedem bekannt sein. Mithin geht es nur um die Frage, ob wir dieses Thema ehrlich miteinander diskutieren - auch mit Blick auf die nachfolgenden Generationen - oder ob wir uns dieser Diskussion möglicherweise für den kurzfristigen politischen Beifall Einzelner verweigern.
Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion sind wir es den Beamtinnen und Beamten des Landes schuldig, ehrlich und offen über das zu sprechen, was wir wollen, was zukünftig geht und was nicht geht. Wir glauben, der Gesetzentwurf der Landesregierung ist hierfür eine sehr gute Grundlage. Dieses uns vorgelegte Werk ist sehr umfangreich und wird in den Einzelheiten abzuarbeiten sein. Hierbei geht es nicht nur um theoretische Weichenstellungen, sondern diese Weichenstellungen haben ganz praktische Auswirkungen für jeden Beamten dieses Landes - jedenfalls dann, wenn er sich in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.
Wir meinen, dass dieser Gesetzentwurf eine gute Grundlage für die Beratungen ist. Er wird sicherlich in der zweiten Beratung nicht wieder eins zu eins vorgelegt, aber zu den grundsätzlichen Punkten, die dort benannt sind, stehen wir.
Ein Grundsatz - vor allem darüber wird öffentlich diskutiert - ist die Pension mit 67. Es ist bewusst ein schrittweises Verfahren gewählt worden; diese Regelung wird nicht über Nacht eingeführt. Wir werden unserer Verantwortung gerecht, indem wir
lange Übergangszeiträume verankern und - das müssen wir auch offen sagen - durchaus auch Potenziale für den niedersächsischen Haushalt gewinnen, die wir dringend brauchen, um unser Land lebens- und liebenswert zu halten - gerade auch im Interesse unserer Beamten und Versorgungsempfänger.
Die einfache Rechnung, dass die Lebenserwartung steigt und wir gleichzeitig immer früher in Rente oder in Pension gehen können, ist eine Milchmädchenrechnung, die längst nicht mehr aufgeht. Deshalb sollten wir uns den Herausforderungen stellen. Über die Pension mit 67 wird man mit uns in der Anhörung und in den weiteren Beratungen nicht verhandeln können.
Allerdings ist es für uns ganz entscheidend, dass in dem Gesetzentwurf Regelungen formuliert sind, die eben nicht alles über einen Kamm scheren. Es gibt sehr wohl sehr unterschiedliche Möglichkeiten und Varianten - je nach den persönlichen Lebensentwürfen und den beruflichen Anforderungen. Polizisten und Berufsfeuerwehrleute werden z. B. nicht mit der allgemeinen Verwaltung gleichbehandelt. Es gibt einen weitgehenden Korridor für den Eintritt in den Ruhestand; er geht noch weiter, als es aktuell der Fall ist. Sonderregelungen für Schwerbehinderte und für diejenigen, die wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausscheiden, werden aufrechterhalten. Auch die Möglichkeit der Altersteilzeit ist verankert, auch wenn damit vielleicht in dem einen oder anderen Bereich gewisse Verschlechterungen verbunden sind.
Den Grundgedanken des Gesetzes kann man, denke ich, wie folgt zusammenfassen: Wer vergleichsweise spät in den Beruf einsteigt, der kann nicht erwarten, möglichst früh und ohne erhebliche Einbußen den Ausstiegskorridor zu betreten. Das sollten wir der Fairness halber dazusagen. Wer auf der anderen Seite eine lange Erwerbsbiografie vorweisen kann, der wird das letzten Endes auch in der Versorgung spüren. Über Einzelheiten werden wir sicherlich noch im Ausschuss sprechen, dafür ist die Beratung da.
Angesprochen worden ist auch der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über den Schutz vor genetischen Diskriminierungen in öffentlichen Dienstverhältnissen. Die abschließende Beratung über diesen Gesetzentwurf haben wir bis zur Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zurückgestellt; denn wir waren uns von vornherein einig, dass das unter den Fraktionen ein eher unstrittiger Punkt sein wird. Insofern ist es
sinnvoll und entspricht es dem Wunsch des Ausschusses, dass die Landesregierung diesen Punkt eingearbeitet hat. Dafür vielen Dank!
Ich glaube auch, dass es in der seinerzeitigen Beratung über die allgemeinen Änderungen des Niedersächsischen Beamtengesetzes richtig war, den Themenbereich der Besoldung noch nicht mit einzubeziehen, weil noch intensive Vorgespräche und ein Austausch mit den Interessenvertretungen, den Gewerkschaften etc., stattfinden sollten. Nun wissen wir, dass sie in der Sache nicht in allen Punkten zufrieden sind - das ist im Leben häufig so. Ich weiß aber aus verschiedenen Gesprächen, dass die Zufriedenheit über das Verfahren doch sehr groß ist und ein intensiver Austausch stattgefunden hat.
Insgesamt, glaube ich, ist der Gesetzentwurf eine gute und solide Grundlage, auf der wir arbeiten können. Wir werden ein Beamtenversorgungsrecht auf den Weg bringen, das die Versorgung in Niedersachsen zukunftsfest und für die Beamten verlässlich auf stabile Füße stellen wird. Alles Weitere werden wir in den Beratungen im Innenausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen zu klären haben.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, vielen Dank. - Auch ich spreche zu der Petition 01699/02/16. Worum geht es? - Nach § 23 a Aufenthaltsgesetz ist der Anwendungsbereich für ein Härtefallersuchen auf diejenigen Ausländerinnen und Ausländer beschränkt, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Das heißt mit anderen Worten: Die betroffenen Personen, über die wir reden, haben alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Das rechtsstaatliche Resultat ist die Verpflichtung zur Ausreise.
Weil wir diese vorgeschalteten rechtlichen Möglichkeiten haben, sind sich die betroffenen Personen - ebenso wie eventuelle Unterstützer oder auch die entsprechenden Anwälte - darüber klar, dass sie sich in Deutschland eigentlich nicht mehr aufhalten dürfen. Sie tun es trotzdem. Natürlich gibt es bis zu dem Zeitpunkt, der hier von dem Kollegen Bachmann und der Kollegin Polat angesprochen wurde, auch die Möglichkeit, rechtzeitig eine Härtefalleingabe zu stellen. Bevor ein konkreter Termin zur Abschiebung festgesetzt wird, gibt es eine schriftliche Ankündigung, sodass es noch einmal vier Wochen Zeit gibt. Auch während dieser Zeit kann die Härtefallkommission entsprechend angerufen werden. Erst dann kommt der Abschiebungstermin.
Bei all dem Aufwand und auch - so muss man sagen - bei all den Kosten, die dem deutschen Steuerzahler in solchen ausländerrechtlichen Verfahren entstehen, muss erwartet werden, dass sich die Betroffenen in diesen beschriebenen langwierigen Prozess rechtzeitig einbringen. Deshalb brauchen wir § 5 der Härtefallkommissionsverordnung auch nicht zu ändern. Wir plädieren auf „Sach- und Rechtslage“.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nach den Darstellungen von Frau Zimmermann und von Herrn Bachmann - die nicht in Gänze falsch waren und auch viel Richtiges enthalten haben, aber insgesamt ein etwas düsteres Bild von der Situation gezeichnet haben - meinen Wortbeitrag damit beginnen, dass ich zunächst einmal denen herzlich danke, die sich im Rettungsdienst engagieren.
Ich schließe ausdrücklich sowohl die Hauptamtlichen als auch die Ehrenamtlichen hierin ein, die flächendeckend in unserem Land Niedersachsen Tag und Nacht, 24 Stunden, sieben Tage pro Woche, zwölf Monate, 365 Tage im Jahr im Rettungsdienst aktiv sind und damit zu einem leistungsfähigen Gesundheitswesen beitragen.
Ich finde, wenn wir über die Änderung eines Rettungsdienstgesetzes sprechen, das im Wesentlichen ausgestaltet ist, um für die Bevölkerung einen guten, einen technisch gut ausgestatteten Rettungsdienst zu gewährleisten, um einen entscheidenden Beitrag zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung zu leisten, der dazu beiträgt, dass durch schnelles Eingreifen Menschen in vielen Fällen vor bleibenden Schäden bewahrt werden können, dann kann das ruhig am Anfang einer Rede stehen.
Ich will das auch vor dem Hintergrund tun, dass wir sehr wohl wissen, dass wir verschiedenste Anbieter in dem Bereich haben und dass sie in diesen Zeiten eine enorme Einsatzstärke haben müssen. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass allein der
DRK-Landesverband - der längst nicht der Einzige ist, der sich um den Rettungsdienst kümmert - im vorletzten Jahr rund 570 000 Einsätze gefahren hat, dann wissen wir, über welchen wesentlichen Bereich wir reden. Aber wir reden auch über die ganz besonderen Einsätze, über die Einsätze, die im Katastrophenfall stattfinden müssen, über die Einsätze, die in Großschadenslagen stattfinden müssen - das ist ein etwas technischer Begriff, der umschreibt, dass viele Leute zu Schaden gekommen sind oder gegebenenfalls in der Gefahr stehen, zu Schaden zu kommen. Dafür ist es wichtig, dass wir rechtliche Leitplanken haben, anhand deren wir in Niedersachsen den Rettungsdienst gestalten.
Wir haben ein Rettungsdienstgesetz, das 2007 hier im Landtag beschlossen worden ist. Es ist - wie bei vielen großen, wichtigen Gesetzen, die viele Interessenverbände und Träger betreffen und auch eine große Bedeutung haben - natürlich das eine oder andere umstritten gewesen. Ich stelle fest, im Großen und Ganzen hat es sich bewährt.
Es ist an dieser Stelle auch notwendig zu sagen, dass sich so, wie sich der Rettungsdienst über Jahrzehnte weiterentwickelt hat, auch die rechtliche Ausgangsbasis verändert hat. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf das Submissionsmodell ist schon angesprochen worden. Die Pflicht zur Ausschreibung ist vorhanden und bekannt. Es gibt auch andere Modelle, die durchaus auch angewandt werden, wie das Konzessionsmodell, das derzeit noch vor dem Europäischen Gerichtshof bestritten wird. Es ist davon auszugehen, dass wir in den nächsten Monaten eine Entscheidung bekommen.
Wir als Landtag sollten jetzt weder der Verlockung folgen, kritiklos 1 : 1 das zu übernehmen, wie manche Leute die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs interpretieren. Wir brauchen aber auch nicht placeboähnlich sozusagen im Schweinsgalopp durch die parlamentarische Beratung zu laufen und Gesetzesänderungen vorzunehmen, sondern wir sollten uns das Urteil angucken, wir sollten uns auch das Urteil zum Submissionsmodell angucken, wenn es denn vorliegt, und sollten uns - da bin ich wieder sehr bei den Wortbeiträgen meiner Vorredner angekommen - sehr intensiv darüber Gedanken machen, ob wir in der Übergangszeit, bis wir gegebenenfalls absolute Rechtssicherheit haben, auch Lösungen finden, um sicherzustellen, dass der Rettungsdienst im ganzen Land überall dort, wo es notwendig ist, neu gestaltet oder in der bisherigen tragfähigen Gestal
tung umgesetzt werden kann. Wir werden das an den rechtlichen Möglichkeiten ausrichten. Wir werden das an den weitaus positiven Erfahrungen mit dem bisherigen System ausrichten, das wir haben. Wir werden das insbesondere an der aus unserer Sicht unverzichtbaren Verzahnung ausrichten, die wir gerade im Katastrophenschutz haben. Absolut unverzichtbar ist die Verzahnung der Ehrenamtlichen mit den Hauptamtlichen und umgekehrt. Dann werden wir auch weiterhin einen guten Rettungsdienst haben.
Ich glaube, dieser Antrag ist ein bisschen der Wurf hinter den fahrenden Zug, um am Ende sagen zu können: Wir als SPD mussten euch ja drängen. - In Wahrheit - das wissen Sie auch, Herr Bachmann - war dieser Gesetzentwurf nicht wirklich notwendig. Aber es sei Ihnen gegönnt, dass Sie mal wieder Gelegenheit hatten, hier im Plenum zu reden.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, vielen Dank. - Vor dem Hintergrund, dass verschiedene Fragesteller von Bündnis 90/Die Grünen und von der Linkspartei hier mehrfach von neutralen Fachgutachten und von unabhängigen Experten gesprochen haben, möchte ich die Landesregierung gerne fragen, wie sie die Bezeichnung „neutrales Fachgutachten“ und insbesondere den Begriff „unabhängige Experten“ in Bezug auf die zweite angesprochene Studie bewertet, die von der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde, und dort insbesondere in Bezug auf den einen Mitverfasser, nämlich Herrn Friedrichs, der seit Jahren ehrenamtlich beim VCD engagiert ist, als solcher, schon bevor er diese Studie erstellt hat, eine klare Positionierung gegen die Y-Trasse vorgenommen hat und als sogenannter unabhängiger Experte zur Bundestagswahl 2009 für Bündnis 90/Die Grünen im Wahlkreis Harburg angetreten ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Thomas Edison hat einmal gesagt: Das Schöne an einem Fehler ist, dass man ihn nicht zweimal machen muss. - Wie recht er wohl hat! Deswegen bedauere ich, dass Sie unseren Vorschlag nicht beherzigt haben, den Antrag nicht zurückgezogen haben und wir ein zweites Mal hier über diesen Gesetzentwurf beraten müssen:
einen Gesetzentwurf, der hier schon in der ersten Beratung ein gerüttelt Maß an Kritik von allen anderen Fraktionen erfahren hat, ein Gesetzentwurf, der offensichtlich eilig zusammengeschustert, wenig durchdacht auf seine parlamentarische Reise durch die Ausschüsse geschickt wurde und damit zwangsläufig Schiffbruch erleiden musste.
Genauso ist es auch gekommen, meine Damen und Herren von den Linken. Was für ein Desaster! Sie haben es doch so gut gemeint. Die Pirouetten von Herrn Adler eben waren sehenswert, wie er versucht hat, noch einmal zu begründen, wo der
Sinn sein soll. Und niemand ist Ihrer Meinung! Die Kirchen verweisen zwar auf ihre kritische Position zur Abschaffung des Buß- und Bettages, stehen aber ausdrücklich nicht an der Seite Ihrer Forderungen. Die kommunalen Spitzenverbände haben auf die Teilnahme an der Anhörung verzichtet und das mit der klaren Ablehnung Ihres Vorstoßes begründet. Die Unternehmensverbände - ich weiß, dass Sie das nicht sonderlich interessiert - verweisen auf die wirtschaftlichen Folgen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht völlig von einer Stellungnahme ab.
Nein, vielen Dank.
Die vermeintlichen Profiteure Ihres Antrags gehen auf Distanz. Der Niedersächsische Frauenrat warnt Sie eindringlich vor Symbolpolitik. Der Kinderschutzbund verzichtet auf jegliche Wortmeldung zu dem Ansinnen. Dieses eindeutige Bild ist kein Wunder, weil Sie in dieser Frage auch in der Beratung kein wirkliches Sachinteresse zu erkennen gegeben haben.
Das gipfelte in den Ausführungen des Kollegen Adler hier in der ersten Beratung, in der wir sozusagen wie in einer amerikanischen Versteigerung nacheinander den Reformationstag und die Heiligen Drei Könige angeboten bekommen haben, wenn wir denn die anderen beiden Feiertage nicht haben wollen.
Liebe, liebe, liebe - - - Jetzt hätte ich fast „Genossen von der Linkspartei“ gesagt.
Ich glaube, Sie tun der Sache selbst überhaupt keinen Gefallen, wenn Sie über die Einführung von Feiertagen verhandeln wie auf einem Basar.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle einmal kurz sagen, dass die wesentlichen Gründe im Ausschuss von verschiedenen Seiten deutlich geworden sind. Es gibt das wirtschaftliche Argument. Es gibt das Argument, dass Frauen und Kinder viel zu wichtig sind, um sie für Symbolpolitik zu nutzen. Es gibt das Argument, dass man gerade Feier- und Ge
denktage auf sehr langfristige Traditionen zurückführen kann und sie mehr mit Inhalten füllen sollte, statt Hüllen zu errichten.
Den Gipfel der Unverschämtheit fand ich, Herr Kollege Adler, dass Sie hier noch einmal auf Ihre Begründung abgestellt haben, die Sie nicht nur nicht zurückgezogen, sondern hier wiederholt haben. Ich frage Sie noch einmal: Erklären Sie mir, was Sie mir damit sagen wollen, dass Eritrea einen Weltfrauentag hat! Erklären Sie mir das, und erklären Sie mir, was die Frauen in Eritrea davon haben, dass es diesen Feiertag dort gibt, wenn sie gleichzeitig zwangsweise 18 Monate lang Kriegsdienst leisten müssen! Erklären Sie das, oder ziehen Sie Ihren Antrag zurück!
Meine Damen und Herren, es ist sehr sinnvoll, dass wir in unserer Gesellschaft das, worum es bei diesen Feiertagen eigentlich geht, in den Mittelpunkt rücken.
Vielen Dank. Die beiden müssen sich schon einigen, wer gleich die Kurzintervention macht.
Ich möchte Ihnen abschließend sagen: Wenn Ihnen die Sache so wichtig ist, dann betrachten Sie die Inhalte! Dann gucken Sie, wo Freude beispielsweise für Kinder wirklich stattfindet! Der Weltkindertag ist gut, weil er zum Nachdenken anregt. Aber für Kinder ist eben nicht Feiertag, wenn das die Linkspartei vorschlägt. Freude für Kinder, Feiertage sehen ganz anders aus: Wenn der erste Zahn wackelt, wenn die Schularbeit gut ausfällt, wenn der Siegtreffer der Fußballmannschaft fällt, wenn sie Bauklötze aufeinander stapeln - das sind die Tage, über die sich Kinder freuen.
Was Sie hier machen, ist reine Symbolpolitik, leider auf dem Rücken derjenigen, die Sie glauben vereinnahmen zu können für Ihre durchsichtigen Interessen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.
Herr Kollege Adler, gerade das haben Sie dankenswerterweise nicht getan, dass Sie alle 140 oder 150 Länder aufgeführt hätten, sondern Sie haben Eritrea als Beispiel herausgegriffen. Wenn Sie in Ihrem Antrag dieses Land als Vorbild formu
lieren, dann müssen Sie sich auch gefallen lassen, dass wir darauf eingehen.
Wenn Sie Fragen stellen und Fragen beantwortet haben wollen, Herr Adler: Sie sind Mitglied des Niedersächsischen Landtages. Es hat eine Beratung im Innenausschuss und eine Mitberatung im Wirtschaftsausschuss gegeben. Der Einzige, der nicht da war und dort seine Fragen gestellt hat, ist der Kollege Adler. Das ist sehr schade.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man als Mann von zwei Frauen gelobt wird, dann kann man dieses Lob schon aus Höflichkeit nur doppelt und dreifach zurückgeben.
Ich mache das aber ausdrücklich nicht nur aus Höflichkeit.
Dieser Entschließungsantrag wird vielleicht nicht auf den Seiten 1, 3 und 5 der überregionalen Medien thematisiert werden, weil er zugegebenermaßen etwas länger in der Beratung war als manch anderer Antrag. Am Ende ist dieser Antrag, der in allen vier Fraktionen eine Kompromissbereitschaft erfordert hat, aber für die Positionierung des Landes Niedersachsen und dieses Landtages zu diesem wichtigen Thema von großer Bedeutung. Insofern ist nicht nur entscheidend, worüber am meisten geredet wird, sondern womit wir am meisten bewegen. Ich glaube, unter dem Strich haben wir hier etwas Gutes zustande gebracht.
Bildungs- und Berufsabschlüsse sind in unserer Gesellschaft ganz wesentlich. Sie dokumentieren die Leistungsfähigkeit des Einzelnen und geben gleichzeitig Sicherheit im Umgang und schaffen Vertrauensverhältnisse - in der Wirtschaft, im persönlichen Miteinander, bei Kunden, Nachfragern, Verbrauchern, Patienten, Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Natürlich unterscheiden sich viele deutsche Berufs- und Bildungsabschlüsse von denen in anderen Ländern. Es ist darauf hingewiesen worden, dass es in verschiedenen Bereichen durchaus ein engeres Zusammenwirken gibt, dass es auch Fortschritte bei der Anerkennung gab. Aber wir sind leider - das muss man konstatieren - in den letzten Jahrzehnten noch nicht so weit gekommen und haben das eine oder andere Potenzial durchaus verschenkt. Dieser Antrag ist der, wie ich denke, gelungene Versuch, den Blickwinkel weg von Defiziten und Hürden und hin zu Möglichkeiten und Chancen zu richten.
Meine Damen und Herren, die Diskussion geht auf einen Antrag der SPD-Fraktion zurück. Zu diesem Antrag haben wir eine Anhörung durchgeführt. Er ist dann durch einen Änderungsantrag von CDU und FDP untermauert worden. Wir haben einige
inhaltliche Korrekturen vorgenommen, die aus unserer Sicht sinnvoll waren. Insbesondere haben wir dort die zwischenzeitlichen Entwicklungen berücksichtigt.
Wir als Niedersächsischer Landtag sind auch nicht die Einzigen, die an dem Thema arbeiten. Ich will an dieser Stelle sagen: So bedauerlich es ist, dass es in den letzten Jahrzehnten möglicherweise nicht in allen Bereichen die gewünschte Bewegung gab, so ist in die gesamte Frage jetzt sehr viel Bewegung gekommen. Unsere Landesregierung und verschiedenen Landtagsfraktionen haben sich um diese Themen gekümmert.
Inzwischen liegt auch ein Eckpunktepapier der Bundesregierung zu diesem Thema mit ganz wesentlichen Forderungen vor. Genau darauf baut unser gemeinsamer Entschließungsantrag auf. Deswegen hatten wir als CDU und FDP auch keine Schwierigkeiten, auf die Wünsche aus den Reihen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einzugehen. Denn in dem Eckpunktepapier der Bundesregierung waren diese Punkte im Wesentlichen enthalten. Es ist richtig und vernünftig, dass wir diese Punkte von den anderen beiden Fraktionen übernommen haben und ausdrücklich benennen. Denn es ist für die Sache manchmal hilfreich, Dinge nicht nur indirekt anzusprechen, sondern sie ausdrücklich zu benennen, wenn wir sie unterstreichen wollen. Das haben wir bei dem gesetzlichen Anspruch,
den detaillierten Beschlüssen, die ich schon angesprochen habe, und der fachspezifischen Sprachförderung getan.
Ich will auch darauf hinweisen, dass es bereits gelungene Initiativen gibt. Ich nenne beispielhaft den Leitfaden der Landesregierung, der noch im Innenministerium verantwortet wurde, mit dem die Informationen über das zugegebenermaßen nicht ganz einfache System zusammengefasst worden sind, damit den Betroffenen Hilfestellung und wertvolle Orientierung gegeben werden.
Diese gemeinsam getragene Beschlussempfehlung ist natürlich kein Persilschein. Wir möchten, dass sich Menschen, die einen Bildungs- oder Berufsabschluss im Ausland erlangt haben, angenommen fühlen. Die Betonung, dass das kein Freifahrtschein ist, ist deshalb so wichtig, weil es auch im Interesse der einzelnen Betroffenen liegt, dass sie keinen geschönten oder korrigierten, sondern einen realistischen Überblick über ihre Kompeten
zen und gegebenenfalls auch Defizite erhalten. Die gemeinsame Aufgabe von den verschiedensten Institutionen ist es, dann an diesen gegebenenfalls vorhandenen Defiziten zu arbeiten. Denn wir wollen die hohe Qualität unseres Handwerks und unserer akademischen Berufe sowie der anderen Bereiche erhalten. Und wenn wir sie erhalten wollen, dann müssen wir diejenigen, die zu uns kommen wollen und eine gute Grundlage - aber möglicherweise nicht alles - mitbringen, auf einem spezifischen Weg so führen, dass sie in unserer Gesellschaft ankommen können. Das ist insoweit eine klare Ansage und ein Aufzeigen von konkreten Wegen. Ich halte das in diesem Fall für sehr wichtig.
Noch einmal herzlichen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit! Damit geben wir ein gemeinsames Signal bei einem Thema, das sich für parteipolitischen Streit nicht unbedingt eignet. Es hat dann besonders gute Chancen, laut und nachhaltig zu wirken, wenn es von weiten Teilen des Hauses ausgeht. Das wird mit der Annahme dieser Entschließung gewährleistet.
Herzlichen Dank für die Zusammenarbeit und für die Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf eine große Mehrheit bei der Abstimmung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen wird die Anwendung der Regelungen aus dem Gendiagnostikgesetz des Bundes auch für Landesbeamte und kommunale Beamte bezweckt. Ich erspare Ihnen jetzt, im Wesentlichen das zu wiederholen, was der Kollege Briese ausgeführt hat; denn er hat den Sachverhalt hier korrekt wiedergegeben.
Ich will deswegen eingangs auch gleich sagen, dass wir als CDU-Fraktion die Intention des Gesetzentwurfes unterstützen. Wir sind schon der Auffassung, dass die rasant voranschreitenden Möglichkeiten in Wissenschaft und Forschung für uns alle viele Chancen mit sich bringen, auf der anderen Seite aber auch nach Grenzen in unterschiedlichen Bereichen verlangen. Wir müssen die Bereiche unseres Lebens sehr genau darauf abklopfen, wo wir möglicherweise Folgeerscheinungen haben, die für unser Zusammenleben nicht gewollt sind und wo ethisch-moralische Grenzen gegebenenfalls überschritten werden können. Dort müssen wir gegebenenfalls gegensteuern.
Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Deswegen ist es meines Erachtens folgerichtig, dass wir als Landespolitik jetzt darüber sprechen, was sich daraus für uns als Anpassungsbedarf ergibt. Auch wir wollen keine Ungleichheiten oder Unklarheiten zwischen den Bundesbeamten auf der einen Seite und den Landes- bzw. Kommunalbeamten auf der anderen Seite. Also ganz klares Signal: Einigkeit im Ziel!
Umgekehrt möchte ich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten, sich offen im Weg zu zeigen. Ich meine, es sollte der Beratung im Ausschuss vorbehalten bleiben, ob wir ein eigenes, isoliertes Gesetz für Niedersachsen brauchen oder ob es
rechtssystematisch nicht sinnvoller sein könnte, die entsprechenden Regelungen dort einzufügen, wo zukünftige Rechtsanwender sie am ehesten vermuten, nämlich im Niedersächsischen Beamtengesetz selbst. Darüber muss gesprochen werden. Uns ist wichtig, dass wir bis dahin sichergestellt haben, dass die niedersächsischen Behörden entsprechend verfahren. Es ist ein Beispiel genannt worden - nicht aus unserem Bundesland, sondern aus Hessen. Wir gehen davon aus, dass uns die Landesregierung im Fachausschuss Rede und Antwort dazu stehen wird, wie man in der Übergangszeit, bis eine solche Regelung in Kraft tritt, mit dieser Thematik umgeht.
Da es hierbei um die Frage des öffentlichen Dienstrechtes geht, verbleibt mir abschließend nur, den Wunsch zu äußern, dass wir die Federführung für diesen Bereich verändern: Der Sozialausschuss soll sehr wohl mitberatend sein, aber federführend müsste aus unserer Sicht der Ausschuss ein, der für öffentliches Dienstrecht zuständig ist, nämlich der Innenausschuss.
Ich halte fest: Einigkeit im Ziel, Offenheit im Weg - dann wird möglicherweise auch der Wunsch des Kollegen Briese in Erfüllung gehen, und wir werden breite Mehrheiten für eine Veränderung der gesetzlichen Grundlagen haben, um entsprechende Regelungen zu schaffen.
Vielen Dank.
Weil Frau Staudte insbesondere die regionale Betroffenheit angesprochen hat, möchte ich die kurze Zeit nutzen, dazu als derjenige, der im Landtagswahlkreis, zu dem auch die Samtgemeinde Elbmarsch gehört, von der Bevölkerung direkt gewählt wurde, drei Anmerkungen zu machen.
Erstens glaube ich, Frau Staudte, tun wir uns keinen Gefallen, wenn wir bei dem Thema Leukämie, gerade Kinderleukämie, eine zugespitzte - man könnte schon fast sagen: polemische - Diskussion führen.
Jeder, der Familien kennt, deren Kinder an Leukämie erkrankt sind, findet es eine Katastrophe, was sich dort abspielt und was sich dort ergibt.
Auf der anderen Seite müssen Sie, wenn Sie Zahlen benennen und von der Samtgemeinde Scharnebeck sprechen, auch dazusagen, dass wir in der Samtgemeinde Elbmarsch in den 80er-Jahren und Anfang der 90er-Jahre exorbitant hohe Werte hatten und dass wir in der Samtgemeinde Elbmarsch im Zeitrahmen von 1999 bis 2008 zwei Erkrankungsfälle hatten, nämlich 2001 und 2003. Wenn man diesen Zeitrahmen nimmt und ihn auf den entsprechenden Index bezieht, stellt man fest, dass dort eine Auffälligkeit nicht mehr gegeben ist.
Damit verniedliche ich in keiner Art und Weise das Leid, das dort vorhanden ist. Aber ich finde, wenn wir abgewogen mit den Interessen der Menschen vor Ort umgehen wollen,
dann müssen wir mit den Zahlen, die sowohl Ihnen als auch unseren Kollegen im Fachausschuss vorgestellt worden sind, - - -
- - - so aufrichtig umgehen, dass wir niemandem Sand in die Augen streuen und die Leute, die mit ihrem Leid genug zu tun haben, nicht verunsichern.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich schicke voraus: Dass ich zu diesem Tagesord
nungspunkt spreche und keine der geschätzten Kolleginnen meiner Fraktion, ist Ausdruck eines demokratischen Übereinkommens in unserer Fraktion. Ich darf zu diesem Punkt ausdrücklich für die Frauen meiner Fraktion mitsprechen.
Zunächst eine kurze Anmerkung zum Verfahren: Der Antrag der Fraktion der Linken zielt, wenn ich ihn in seinen Ansätzen richtig verstanden habe, nicht auf die Schulferien ab, sondern es geht um eine generelle Regelung. Es geht um eine Änderung bei den Feiertagen und nicht bei den Ferientagen. Deshalb beantragen wir, federführend den Innenausschuss und mitberatend den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit dem Gesetzentwurf zu befassen.
Meine Damen und Herren, die Kollegin König hat den Weltfrauentag - da ist ihr keinesfalls zu widersprechen -, an dem weltweit zahlreiche Veranstaltungen stattfinden, um auf die Rechte von Frauen hinzuweisen und Missstände deutlich zu machen, als Beispiel genannt.
Weltfrauentag ist bei uns der 8. März. Weltkindertag ist bei uns der 20. September - in anderen Ländern an anderen Tagen. Wir haben noch eine Reihe weiterer Aktions-, Themen- und Gedenktage. Am 25. April ist der Tag des Baumes, am 5. Juni der Tag der Umwelt.
- Frau König, Sie brauchen sich nicht zu entrüsten, das ist so. Ich denke, unser Anliegen, die Umwelt für die uns nachfolgenden Generationen zu bewahren und in diesem Sinne eine nachhaltige Politik zu machen, sollten Sie teilen können. Insofern brauchen Sie sich nicht zu ereifern.
Im Übrigen ist am 16. November der Internationale Tag der Toleranz. Ich gebe zu, dass diese Gedenktage eine unterschiedliche Wertschätzung erfahren und, vielleicht je nachdem, wie das Thema gerade betrachtet wird, unterschiedlich stark wahrgenommen und manchmal von anderen Ereignissen überlagert werden. Aber gerade beim Weltfrauentag und Weltkindertag können wir feststellen, dass bei einer ganzen Reihe von Akteuren, die - insbesondere im ehrenamtlichen Bereich -,
ihre Anliegen deutlich machen, eine positive Entwicklung zu verzeichnen ist. Das unterstützen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich.
Natürlich werden manche Gedenktage weniger stark wahrgenommen oder von anderen Ereignissen überlagert. Der 16. November beispielsweise wird in die Geschichte der Linkspartei weniger als Internationaler Tag der Toleranz eingehen, sondern der 16. November 2009 wird als der Tag eingehen, an dem im Spiegel ein Artikel unter dem Titel „Der virtuelle Kandidat“ erschienen ist. Daran hat sich ein gar nicht toleranter Briefwechsel zwischen West und Ost angeschlossen. Die Folgen sind bis heute nicht ausdiskutiert.
Meine Damen und Herren, Gedenktage, Aktions- und Thementage sollten keine Modeerscheinung sein. Dies gilt noch eine Stufe mehr für Feiertage. Feiertage haben - das hat auch seine Berechtigung - eine sehr lange Tradition. Das ist je nach Land sehr unterschiedlich. In Deutschland sind sie zum Teil bundeseinheitlich geregelt, zum Teil gibt es Abweichungen zwischen den Ländern. Die bestehenden Feiertage in Deutschland fußen im Wesentlichen auf unserer christlich-abendländischen Tradition und werden seit Jahrhunderten so oder in ähnlicher Form begangen.
Ich denke, es ist eine gesellschaftliche Aufgabe, uns darauf zu besinnen, wozu diese Feiertage da sind, und die jeweiligen Botschaften zu verinnerlichen. Es macht mich nachdenklich, wenn wir erleben, dass etwa an Heiligabend Partys in Diskotheken stattfinden. Es macht mich übrigens auch nachdenklich, wenn es etwa den Gewerkschaften im Landkreis Harburg - immerhin 240 000 Einwohner stark - nicht mehr gelingt, am 1. Mai eine eigene Veranstaltung zu organisieren. Wir alle sollten darüber nachdenken. Ich meine, das Stärken der Feiertage ist ein ganz wesentliches Anliegen, auf das wir uns einigen könnten.
Eine gewisse Grundskepsis besteht bei uns allerdings, wenn es zu einer inflationären Entwicklung kommt. Da hilft auch der Vergleich mit anderen Bundesländern wenig. Ich habe hier keine überzeugende Begründung dafür gehört, warum der Weltfrauentag und der Weltkindertag Feiertage werden sollten, aber beispielsweise nicht der Tag der Umwelt. Es ist mir nicht klar geworden, wo Sie hierbei die Grenze ziehen wollen. So können auch
nicht vermeintliche Ungerechtigkeiten zwischen den Bundesländern ausgeglichen werden.
Wir müssen auch den Blick dafür schärfen, wodurch sich Feiertage von normalen Urlaubstagen unterscheiden. Bei Ihrer Rede kam es mir ein Stück weit so vor, als sei es der Hauptzweck von Feiertagen, dass alle frei haben. Zum einen stimmt das nicht. Denn es gibt viele Bevölkerungskreise, die leider auch an Feiertagen arbeiten müssen, um das Gemeinwesen aufrechtzuerhalten.
Zum anderen müssen wir uns vergegenwärtigen, dass das Niedersächsische Gesetz über die Feiertage nicht umsonst nicht nur Regelungen über Feiertage beinhaltet, sondern auch über Sonntage. Es wäre schön, wenn Sie gelegentlich innerparteilich deutlichere Worte zum liberalsten Ladenöffnungsgesetz, das es in Deutschland gibt, finden würden, das bekanntlich Ihre Partei in Berlin beschlossen hat.
Völlig weggelassen - ich will nicht sagen, „vergessen“, sondern ich vermute, Sie haben das bewusst weggelassen - haben Sie die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaft. Wenn ein Feiertag wegfällt, dann bedeutet das zusätzliche Produktivität. Nun wollen wir keinen Feiertag abschaffen; umgekehrt gilt aber: Wer einen neuen Feiertag einführt, der vermindert die Möglichkeit, das in Deutschland zu schaffen, das wir dringend brauchen. Wirtschaftsexperten rechnen - das ist unumstritten - vor: Ein zusätzlicher Arbeitstag bringt 0,1 Prozentpunkte mehr Wachstum. Dass es in der aktuellen Phase, in der wir Milliardenausfälle in den öffentlichen Haushalten zu verzeichnen haben, in der wir mit vielen Maßnahmen gegen die steigende Arbeitslosigkeit vorgehen müssen, in der wir alles tun müssen, um die Haushalte in den Griff zu bekommen und unser Land wieder gut aufzustellen, richtig ist, über die Einführung von zusätzlichen Feiertagen zu sprechen, möchte ich deutlich infrage stellen.
Ich glaube, die Familien in Niedersachsen haben, wenn sie am Abendbrotstisch zusammensitzen und sich darüber unterhalten, was in den Firmen vom Vater oder von der Mutter los ist, ganz andere Sorgen, als sich darüber Gedanken zu machen, warum Weihnachten 2010 unglücklicherweise auf einen Samstag und einen Sonntag fällt.
Schließlich finde ich, Ihre schriftliche Antragsbegründung überschreitet die Grenze des Erträglichen. Das sollten wir uns hier im Hause gegenseitig nicht zumuten. Das eine ist, ganze Textpassagen aus Wikipedia zu kopieren und mittels Mausklick in den eigenen Antrag einzufügen. Jede Fraktion muss für sich selbst entscheiden, ob sie das machen will. Das andere ist, in diesem Kontext die Wirkung überhaupt nicht abzuprüfen. Was wollen Sie uns eigentlich damit sagen, wenn Sie die Einführung eines Feiertages am Weltfrauentag fordern und im gleichen Atemzug in der Begründung Ihres Antrags bestimmte Länder aufführen, die dies so handhaben?
Natürlich ist es richtig: In Angola ist der 8. März ein Feiertag, in Eritrea auch. In China ist immerhin der Nachmittag für Frauen arbeitsfrei. Wir fragen uns allerdings: Was will uns die Linkspartei damit sagen? Sind diese Länder positive Beispiele für Frauenrechte? - Angola, 2008, Amnesty International: willkürliche Festnahmen von Personen, die ihr Recht auf freiwillige Meinungsäußerung bzw. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen haben,
keinerlei staatliches soziales Sicherungssystem, Arbeitslosenquote über 50 %, zum Teil noch nicht einmal das Recht für Frauen, Eigentum zu erwerben.
Eritrea, wieder Amnesty International: fast die Hälfte der Bevölkerung unterernährt, keine Religions-, keine Meinungs- und - siehe Tagesordnungspunkt vorher - auch keine Versammlungsfreiheit, nationaler Wehrdienst für Frauen von mindestens 18 Monaten,
keine Möglichkeiten zur Wehrdienstverweigerung. Ich erspare es Ihnen, jetzt Einzelheiten zur Situation in China zu erzählen, weil ich glaube, außer denjenigen, die den Antrag geschrieben haben, weiß das jeder hier im Hause.
Ich finde, solch undifferenzierte Begründungen werfen kein gutes Bild auf diesen Landtag. Mit diesem Vorgehen haben Sie gleichzeitig den besten Beleg dafür geliefert, worum es wirklich gehen sollte. Es geht nämlich nicht darum, einen Feiertag zu benennen. Es geht nicht um eine Fassade. Es geht darum, eine Botschaft zu vermitteln, diese
ernst zu nehmen und bestmöglich in praktische Politik umzusetzen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Letzter Satz: Dass Sie dies in der Bewertung anders sehen - damit spreche ich alle drei Oppositionsfraktionen an - als wir von den Regierungsfraktionen, das muss so sein.
- Frau Helmhold, ich - - -
Frau Helmhold hat aber versucht, mich abzulenken.
Diese Unterschiede sind nicht so schlimm; denn das ist schließlich Demokratie. Der internationale Gedenktag hierfür ist übrigens der 15. September.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der LINKEN hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Position noch einmal hier im Plenum darzustellen. „Noch einmal“ ist vielleicht nicht ganz richtig formuliert, weil sie in der abschließend Beratung im federführenden Ausschuss leider nicht anwesend war. Ich möchte daher nur für das Protokoll klarstellen, dass eine breite Mehrheit dieses Landtages der jetzt gefundenen Lösung zustimmt,
die zum einen beinhaltet, nicht nur die großen Städte und das Wirtschaftsministerium, sondern auch die Landkreise und die kreisfreien Städte mit ins Boot zu nehmen dem Grundsatz folgend, dass da, wo man beim Thema am nächsten dran ist, koordiniert und gebündelt werden soll. Das Land wird das mit einer entsprechenden Internetplattform und mit der nötigen IT unterstützen. Wir meinen, dass das Land Niedersachsen damit einen guten Weg gefunden hat, diese EU-Richtlinie umzusetzen. Ich bitte das Haus, dem mit großer Mehrheit zuzustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe, glaube ich, nicht die Chance, jetzt den geschätzten Herrn Kollegen Krogmann
davon zu überzeugen, dass er mit seiner Position falsch liegt. Dafür ist gerade die Position der SPD zum Thema Widerspruchsverfahren in den letzten Jahren zu festgefahren gewesen, als dass man wirklich registriert hätte, was beispielsweise der Evaluationsbericht tatsächlich aussagt.
- Herr Tanke, Ihnen würde ich empfehlen, den einmal zu lesen - lesen soll ja bilden -, anstatt immer nur Zwischenrufe zu machen. Das wäre für die Sache vielleicht hilfreich.
Ich will versuchen, diese scheinbaren Irrtümer, die hier angesprochen worden sind, im Einzelnen aufzugreifen.
Erstens stelle ich fest - physikalisch-biologisches Wunder -: Wir saßen im gleichen Raum, und doch haben wir an verschiedenen Anhörungen teilgenommen. Sie haben an einer Anhörung teilgenommen, bei der acht oder neun Anzuhörende gefragt worden sind. Ein Teil - das war bemerkenswert - hat darauf verzichtet, sich zu äußern. Das kann man jedenfalls nicht als Beleg dafür werten, dass ihnen das in besonderer Weise wichtig gewesen wäre. Ein Teil hat schriftlich Stellung genommen. Wir als Parlamentarier sind aufgefordert, nicht nur zuzuhören, sondern auch zu lesen. Ein Teil der Anzuhörenden war da. Wenn Sie die Ausführungen gegenüberstellen, stellen Sie nach der Anhörung eines ganz deutlich fest: Diejenigen, die 2004 in der Beratung dieses Parlamentes im damaligen Anhörungsverfahren aus den unterschiedlichsten Gründen das Widerspruchsverfahren in diesen 174 Rechtsgebieten nicht abschaffen wollten, sind bei ihrer Meinung geblieben. Das betrifft das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, namentlich Herrn van Nieuwland, den Verband der niedersächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, den Deutschen Gewerkschaftsbund.
Diejenigen, die sich eher positiv geäußert hatten, fühlen sich von den Ergebnissen der Evaluation bestätigt. Ich verweise auf die ausführliche Stellungnahme des Oberverwaltungsgerichts aus Nordrhein-Westfalen,
auf die Hinweise des Deutschen Beamtenbundes und auf die Hinweise der kommunalen Spitzenverbände, die sehr deutliche Ausführungen gemacht haben. Festzustellen ist also: Die Anhörung hat nicht weit überwiegend Kritik erbracht, sondern sie hat mit wohlformulierten Argumenten die hinlänglich bekannte Rechtsposition deutlich gemacht.
Man kann an vielem herumdeuten. Gerade die Interpretation von Zahlen ist ja sehr beliebt.
Wir sind uns wahrscheinlich darin einig, dass 174 die Gesamtzahl der Bereiche ist, die betrachtet
wurden. Dass man von 174 Bereichen überhaupt nur 30 gefunden hat, in denen es eine Steigerung gegeben hat, und unter diesen 30 Bereichen nun 5 beschreibt, bei denen es aus Sicht der Gutachter überlegenswert wäre, das Vorverfahren wieder einzuführen, lässt für mich nicht darauf schließen, dass das Vorverfahren weit überwiegend eingefordert wird, weil 5 im Verhältnis zu 174 nicht weit überwiegend ist. Insoweit müssten Sie Ihre Wortwahl im Hinblick auf die Zahlen noch einmal überprüfen.
Sie haben auch Ausführungen zu der Frage der Eingangszahlen an den Verwaltungsgerichten gemacht. Wir haben an den Verwaltungsgerichten immer Schwankungen, auch durch einzelne Rechtsbereiche, durch neue Rechtsgebiete, durch gesellschaftliche Herausforderungen usw.
In der Evaluation wird festgestellt, dass die schon um die ab 2005 den Sozialgerichten zugewiesenen Verfahren der Sozialhilfe bereinigten Eingangszahlen bei den Verwaltungsgerichten in etwa wieder auf das Niveau des Jahres 2004 gesunken sind. Damit liegt das unbereinigte Gesamtgeschäftsaufkommen bei den Verwaltungsgerichten im Jahr 2008 um über 2 000 Verfahren unter der Zahl der noch im Jahr 2004 bearbeiteten Klagen. - Das ist zunächst einmal Fakt. Insofern ist von der Klagewelle, der Überschwemmung, der Flut auf unsere Verwaltungsgerichte, die seit 2004 hier im Parlament gebetsmühlenartig beschworen wurde, nichts zu spüren.
In diesem Zusammenhang ist im Übrigen auch festzustellen, dass der Verband der Verwaltungsrichter in der Anhörung, die Sie ja so aufmerksam verfolgt haben, gesagt hat, dass die Geschäftsbelastung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht das Maß dessen übersteigt, was tatsächlich leistbar ist. Wo bei solchen Aussagen von Menschen aus der Praxis derzeit eine Überlastung der Verwaltungsgerichte sein soll, das müssten Sie noch einmal erklären.
Besonders schön finde ich immer das Argument der Entlastung der Kommunen. Natürlich ist es eine Entlastung für die Kommunen, wenn sie das Vorverfahren nicht mehr durchführen. Wir haben allerdings darauf verzichtet, jeder einzelnen Kommune in Niedersachsen vorzuschreiben, dass sie eine Statistik darüber zu führen hat, was sie denn nun im Einzelnen tut oder nicht tut. Sie soll ja nicht für Statistik da sein, sondern für die Bürgerinnen und Bürger. Aus meiner Sicht ist es ein ganz entscheidender Punkt, dass wir die Kommunen sehr
wohl entlastet haben. Das haben auch die kommunalen Spitzenverbände im Einzelnen ausgeführt. Sie von der SPD sollten den Kommunen insgesamt etwas mehr zutrauen.
Wir wollen das heute beschließen. Wir finden, das Vorverfahren in der früher genannten Form hat sich nicht bewährt. Die Aussetzung war richtig und hat zu einer anderen, zu einer besseren Kommunikation geführt. Sie hat Verfahren schlanker gemacht und Kosten gespart. Wir sollten den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern zutrauen, dass sie dialogorientiert miteinander umgehen. Wir trauen auch dem Innenministerium zu, dass es zusammen mit den Kommunen das Beschwerdemanagement weiter vorantreibt, allerdings nicht holzschnittartig vom grünen Tisch. Das, was in Oldenburg richtig ist - das habe ich in der Beratung im Fachausschuss bereits gesagt -, muss in der ländlichen Samtgemeinde Hanstedt nicht richtig sein. Ein flächendeckendes Beschwerdemanagement würde voraussetzen, dass man ganz Niedersachsen über einen Kamm schert. Das wollen wir nicht. Niedersachsen ist vielfältig, auch wenn wir heute beschließen, dass das Vorverfahren in diesen Rechtsbereichen dauerhaft abgeschafft wird. Das ist eine gute Entscheidung im Sinne der Bürger.
Deswegen werden wir dem heute mit Freude zustimmen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Vor dem Hintergrund, dass Herr Kollege Bachmann hier schon seine Begeisterung für das bayerische Handeln zum Ausdruck gebracht hat,
möchte ich gern erstens fragen, ob der Landesregierung bekannt ist, wie weit die SPD-geführten Bundesländer in diesem Verfahren sind und ob dort schon entsprechende Verordnungen vorliegen. Zweitens möchte ich fragen, ob Sie nicht auch der Meinung sind, dass wir uns dann, wenn wir die Verordnung sehr schnell veröffentlicht hätten, ohne den Landesfeuerwehrverband und andere bei der Abstimmung mit einzubeziehen, dem Vorwurf der Opposition ausgesetzt hätten, wir hätten zu schnell gehandelt und die Beteiligten nicht mit einbezogen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der doppelte Abiturjahrgang - ob man es nun G 8, Turboabi oder wie auch immer nennt - hat dieses Haus an den verschiedensten Stellen beschäftigt: in Dringlichen Anfragen, Großen Anfragen, Kleinen Anfragen oder auch Entschließungsanträgen.
Der vorliegende Antrag ist, wie ich glaube, ein Relikt, das bei der Diskussion übriggeblieben ist. Er ist auf die Zukunft gerichtet und bezieht sich auf das Jahr 2011. Er soll uns sagen, was dann zu tun ist.
Was dieser Entschließungsantrag fordert, ist in der Tat überschaubar, zumindest wenn man sich den inhaltlichen Wert dieses Antrags anschaut. Ich will nicht sagen, dass jeder Antrag immer seitenlang formuliert sein muss. Die Zehn Gebote haben auch nur 150 Worte. Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung hat 1 330 Worte. Der Unterschied ist, dass die 94 Worte in diesem Entschließungsantrag nicht annähernd eine Qualität haben, mit der man so viel anfangen kann wie mit den anderen beiden Beispielen.
Ich möchte Ihnen gern vier Punkte mit auf den Weg geben, die deutlich machen, warum wir diesem Antrag nicht zustimmen können.
Erstens. Selbstverständlich nehmen wir die Sorgen der Schülerinnen und Schüler und der Eltern sehr ernst. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler und für alle Eltern in allen Jahrgängen.
Das gilt für diejenigen, die in diesem Jahr die Schule verlassen haben. Das gilt für die, die sie im nächsten Jahr verlassen. Das gilt auch für die, die die Schule 2011 verlassen, unabhängig davon, ob sie die Schullaufbahn mit dem Abitur oder mit einem anderen Bildungsabschluss beenden. Dass das so ist, sehen Sie an den unterschiedlichsten Maßnahmen, die wir ergriffen haben. Wir sind uns auch darin einig, dass es besondere Herausforderungen gibt, um einen möglichst idealen Übergang zu organisieren.
Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben sich nichts im Hinblick darauf vorzuwerfen, dass wir in den letzten Jahren nicht vernünftig gehandelt hätten. Es ist vielmehr stets in engem Dialog mit der Wirtschaft, mit den Gewerk
schaften und mit anderen Partnern etwas Vernünftiges gestrickt worden. In gleicher Weise werden wir uns auch in diesem Jahr vernünftig vorbereiten.
Zweitens möchte ich Ihnen gerne sagen, dass es hilfreich ist, wenn Sie uns Vorschläge dazu machen, wie wir Personalpolitik im Land Niedersachsen betreiben sollten. Ich möchte Ihnen, weil Sie dies offensichtlich verdrängt haben, einmal in Erinnerung rufen, dass wir diejenigen sind, die in diesem Land Zigtausend zusätzliche Lehrer eingestellt haben, dass wir diejenigen sind, die 1 000 Polizisten zusätzlich einstellen, um die innere Sicherheit zu gewährleisten, und dass wir diejenigen sind, die auch in dem jetzt in Rede stehenden Bereich, orientiert am tatsächlichen Bedarf, weiterhin entsprechend handeln werden.
Wir haben all dies in diesem Hause zum Teil leider gegen den erbitterten Widerstand der SPD durchsetzen müssen. Insofern sind Sie nicht die besten Ratgeber bei diesem Punkt.
Wir haben natürlich auch eine Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen. Wir haben auch eine Verantwortung dafür, dass wir nicht permanent über unsere Verhältnisse leben. Dazu gehört, dass man auch einmal ehrlich sagt, was geht und was nicht geht.
Sie haben hier den Bereich der Finanzverwaltung angesprochen. Im Ausschuss ist ausgeführt worden, warum die Landesregierung in diesem Bereich, wie ich finde, sehr vorsorglich und sehr vorausschauend handelt und dass sie bereits 2011 das Zeitfenster nutzt. Das hängt damit zusammen, dass wir, beginnend 2014, sehr starke Abgänge haben werden, sodass wir dort einen sehr guten Übergang hinbekommen.
Zur Ehrlichkeit gehört allerdings dazu, dass das, was Sie mit der Formulierung „doppelte Zahl“ - also „doppelte Einstellungsmöglichkeiten“ - anstreben, so einiges, wie Herr Krogmann gesagt hat, kosten würde. „So einiges“ heißt im Bereich der Polizei 20 Millionen Euro, die finanziert werden müssten.
Nun wird man natürlich auch immer gucken, was an der einen oder anderen Stelle geht, weil uns innere Sicherheit wichtig ist. Aber ganz so einfach, wie Sie es sich hier gemacht haben, können wir es
uns aber nicht machen, und zwar insbesondere deshalb nicht, weil Sie pauschal durch alle Ressorts gehen.
Ich frage mich, wie Sie das für den Bereich der Rechtspfleger nach allem, was das Justizministerium dazu vorgetragen hat, noch begründen können. Wir haben eine Infrastruktur für Ausbildungskapazitäten. Diese müssten wir mit Steuermitteln hochfahren, um einige Nachwuchskräfte zusätzlich auszubilden zu können - die wir dann aber nicht übernehmen könnten, weil wir sie nicht brauchen würden. Dann würden wir diese Kapazitäten mit Steuermitteln wieder herunterfahren und hätten gute Augenwischerei betrieben, aber keine nachhaltige Politik. Dafür stehen wir jedenfalls nicht zur Verfügung.
Mir ist in diesem Zusammenhang ganz wichtig zu sagen, dass die Wahl der Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten natürlich eine höchst persönliche Angelegenheit ist. Jeder einzelne Abiturient wird vor dieser Frage stehen und seine persönliche Entscheidung treffen.
Die Diskussion darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Generation, die jetzt die Schule verlässt, derzeit so viele geöffnete Türen vorfindet wie keine andere Generation zuvor.
- Es ist immer gut, wenn solche Zurufe kommen. Wir befinden uns inzwischen ja in einem geeinten Deutschland. Würden wir in der ehemaligen DDR leben, wäre das natürlich etwas Anderes.
- Ja, oh! Es ist schade, dass sich die SPD nicht mehr zu ihrer Verantwortung bekennt. Sie waren einmal die Partei der Arbeiter. Sie waren das einmal.
Sie machen die Diskussion an einem Punkt zu, an dem Sie sagen: So machen wir es nicht.
Es ist nicht sauber, dass Sie mir, wenn über die Möglichkeiten spreche, die man heute hat, mit solchen Zurufe kommen. Welche Möglichkeiten hatte man denn früher in der DDR? Wenn man das zweitgeborene Kind einer Akademikerfamilie, aber
nicht in der SED war, war es schon ein bisschen schwierig zu studieren.
Vielen Dank, aber ich lasse keine Zwischenfragen zu, sondern möchte Ihnen stattdessen noch sagen, was für uns besonders wichtig ist.
Wir sollten machen, was wir tun können. Wir sollten die jungen Menschen aber nicht bewusst gegen die Wand laufen lassen. Wer jetzt deutlich mehr einstellt, als er hinterher übernehmen kann, der erweckt einen Eindruck, der denen gegenüber, die diese Aufgaben zu erfüllen haben, nicht fair ist. Was soll ein ausgebildeter Rechtspfleger, den das Land Niedersachsen nicht auf Dauer beschäftigen kann, hinterher noch tun?
Wir sollten die Abiturientinnen und Abiturienten dieses Landes nicht aufs Glatteis führen,
sondern uns ehrlich und solide darum kümmern, dass es möglichst optimale Bedingungen gibt. In dem Sinne werden wir handeln. Deshalb hilft Ihr Antrag überhaupt nicht weiter.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Dr. Sohn hat das Instrument der Kurzintervention geschickt genutzt, um gar nichts zu dem zu sagen, was ich hier vorgetragen habe, sondern um ein paar ergänzende Bemerkungen zu machen.
Hätte er dem, was ich hier ausgeführt habe, auch nur ansatzweise zugehört, hätte er diese Behauptung nicht in den Raum gestellt. Diese Behauptung
entbehrt jeder Grundlage; denn Sie tun so, als wären uns gerade die, die im Jahr 2011 die Schulen verlassen, nicht wichtig. Das Gegenteil aber ist der Fall, und das habe ich deutlich gesagt.
Wenn die Denkstruktur aber so ausgerichtet ist, dass man immer nur das hört, was man hören will, dann hat man auf die Dauer ein Problem, dieser Debatte sachlich zu folgen, und dann muss man zu Instrumenten wie dem der Kurzintervention greifen, am Thema vorbeireden und kurz Behauptungen aufstellen in der Hoffnung, dass sie sich festsetzen.
Hätten Sie sich die Mühe gemacht, sich mit der Sache auseinanderzusetzen, dann wüssten Sie, wie viele Maßnahmen ergriffen worden sind. Aber diese Diskussion wollen Sie nicht führen, sondern Sie machen einen Parallelschauplatz auf, der hier nicht hingehört und der der Sache - am wenigsten den Schulabgängern 2011 - nicht gerecht wird.
Herr Hagenah, es ist ja schön, dass Sie jetzt die Auffassung vertreten, man hätte sich im Ausschuss einigen sollen. Das könnte man fast so verstehen, als hätten sich die Grünen daran beteiligen wollen.
Sie haben hier aber wohlweislich verschwiegen, dass es im Innenausschuss in der Tendenz eine völlig andere Debatte gab. Dort sind nämlich keine Nebenkriegsschauplätze aufgemacht worden, sondern da ging es um die Sache selbst, und die Sache selbst bedeutet: doppelter Abiturjahrgang, doppelt einstellen. Die deutlichsten Worte, warum man diesem Antrag nicht zustimmen kann, hat der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen gefunden. Ich meine, das, was er dort vorgetragen hat, war generationengerecht und sauber begründet, stimmte, nebenbei gesagt, mit der Auffassung von CDU und FDP überein. Es ist schade, dass jetzt aus übergeordneten Gründen, weil man das womöglich als Farbkombination deuten könnte, die bei den Grünen im Moment noch nicht en vogue ist, eine Diskussion geführt wird, die den Abiturienten nicht gerecht wird. Es wäre schön gewesen, gerade da Sie eine sachliche Debatte einfordern, wenn Sie sich Ihre Meinung rechtzeitig überlegt hätten und sich ein bisschen an dem orientiert hätten, was Ihr Kollege Briese im Innenausschuss sehr sachlich vorgetragen hat. Er hat eine völlig andere Meinung vertreten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte nimmt wahrlich keinen überraschenden Verlauf. Manchmal fühle ich mich an die Diskussionen in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 erinnert. Ich stelle durchaus eine gewisse Aufweichung der Positionen fest, wenn ich das beobachte, wenn ich beispielsweise den sehr differenzierten Beitrag des Kollegen Briese nehme. Dieser weist in die richtige Richtung.
Wir haben damals nicht umsonst beschlossen: Wir wollen eine Evaluation, wir wollen sie in einer vernünftigen Zeitschiene, um es vernünftig bewerten zu können. Jetzt liegen die Ergebnisse vor. Ich
habe es mir zur Sicherheit noch einmal aufgeschrieben: Es sind 282 Seiten, 29 Abbildungen und 9 Tabellen.
Ich will das deshalb dem Kollegen Krogmann sagen, weil er offensichtlich eine ganz andere Ausgabe hat. Wenn ich diese Evaluation neben das lege, was uns die SPD-Landtagsfraktion im Jahr 2004 über die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, über die Modernisierung der Verwaltung und über die Abschaffung der Bezirksregierungen erzählt hat, dann ist dieses Gutachten der Beleg für eine Bauchlandung erster Klasse Ihrer Position und eine Bestätigung der Richtung, die wir dort eingeschlagen haben.
Da Sie, Kollege Krogmann, das Gutachten ja gelesen haben, wissen Sie, dass 174 Rechtsgebiete betrachtet worden sind. In nur 30 von 174 Rechtsgebieten gibt es überhaupt einen nennenswerten Anstieg. Für 5 von 174 Rechtsgebieten sagt die Evaluation: Denkt darüber nach, wie ihr das weiter verbessern könnt.
Das werden wir tun. Wir werden in der Anhörung darüber reden. Wir werden auch darüber reden, welche Wege bisher beschritten worden sind. Ich glaube, in der Argumentation ist manches verrutscht. Man muss nicht gleich zum Gericht. Das, was hier als hehrer Grundsatz früherer Rechtsstaatlichkeit in Niedersachsen dargestellt wird, nämlich dass sich im Widerspruchsverfahren Behörde, Widerspruchsbehörde und Antragsteller geeinigt haben, war im Einzelfall so.
Aber, meine Damen und Herren, auch Sie haben doch kommunale Praktiker in Ihren Reihen.
Fragen Sie doch einmal, wie die Kommunen das jetzt handhaben. Bürgernähe ist nach wie vor gegeben. Ohne Widerspruchsverfahren funktioniert das ebenfalls. Wir können Ihnen eine ganze Reihe von Ergebnissen vorlegen, an denen man sieht, dass Kommunen - unabhängig von der Frage des Widerspruchsverfahrens - sehr wohl und sehr viel stärker als früher den Dialog mit dem Bürger suchen, so dass es gar nicht zur Klage kommen muss.
Weil Sie das bestreiten, möchte ich Sie darauf verweisen, dass Herr van Nieuwland, den Sie gern als Kronzeugen für Ihre Thesen anführen, zum Rückgang der Klageverfahren - man beachte: Rückgang - von 2005 auf 2006 feststellt, dass viele Behörden, um Klageverfahren zu vermeiden, dazu übergegangen sind, dem Empfänger eines belastenden Verwaltungsaktes nahe zu legen, Kontakt mit der Behörde aufzunehmen, wenn er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist.
Ja, meine Damen und Herren, das war von uns durchaus so gewollt. Wir wollen weg vom Staat, der immer nur anordnet, wir wollen den Dialog, und wir sehen an zig Beispielen im Land an jedem Tag, dass das hervorragend funktioniert.
Nun möchte ich Ihnen noch Folgendes mit auf den Weg geben: Die Verwaltungsreform, die wir durchgeführt haben, hatte das Widerspruchsverfahren als einen Ansatzpunkt neben einer Reihe weiterer Punkte. 6 743 Stellen können wir damit entbehrlich machen. Das entlastet den Landeshaushalt und gibt uns Spielräume für andere Politikbereiche. Das sollte eigentlich auch in Ihrem Interesse sein.
Ich verstehe nicht, warum Sie immer noch die Vergangenheitskämpfe um das Widerspruchsverfahren in einer solchen Pauschalität führen können. Wenn wir auf die Kassandrarufe von damals gehört hätten, wären wir jetzt in der dritten oder vierten Aufgabenanalyse, in internen Arbeitsgruppen, in Gutachten, Gegengutachten und Anhörungen. Was wir geschafft haben, sind nachhaltige Entbürokratisierung und Deregulierung zum Wohl der Bürger in unserem Land, aber nicht zu deren Schaden. Das stellen Sie hier permanent falsch dar, meine Damen und Herren.
Wir werden uns dem Anhörungsverfahren stellen.
Ich möchte mit einer positiven Bemerkung schließen. Ich fand es gut, dass keine der drei Oppositionsfraktionen mit dem Wort „Bezirksregierung“ hantiert hat und dass man endlich eingesehen hat, dass dieser Behördenaufbau sich überlebt hat. Wir sind auf dem Weg zu einer konsequenten Zweistufigkeit der Verwaltung; diese ist in allen Bereichen fast umgesetzt. Das ist im Interesse aller, auch derjenigen, die möglicherweise in einem Verfahren ihr Recht suchen.