Protocol of the Session on April 10, 2008

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Will, Sie stellen die nächste Frage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie bewertet die Landesregierung die heftige Kritik an den Überlegungen zur Privatisierung der NORD/LB insbesondere vonseiten des Sparkassenbereichs?

Meine zweite Frage, die ich gleich anschließe, lautet: Ist das nicht auch ein Stück Vertrauensbruch gegenüber der bisherigen gemeinsamen Politik insbesondere mit den Sparkassen, die in den vergangenen Jahren erhebliche finanzstärkende Maßnahmen auch zugunsten der NORD/LB als ihrem Institut vorgenommen haben?

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben eine ausgesprochen vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Sparkassen. Ich habe in meinen Ausführungen dargelegt, dass die Sparkassen genauso wie das Land Niedersachsen bei der letzten Kapitalerhöhung erhebliche Anstrengungen unternommen haben. Dass das gemeinsame Vertrauen hergestellt ist und hier echte Partnerschaft herrscht, sehen Sie auch daran, dass wir als Landesregierung angestrebt haben, die Landesbeteiligungen von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen auf 50 % zu erhöhen und die Beteiligungen der drei Sparkassenverbände von Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ebenfalls auf 50 % zu erhöhen. Dadurch ist das Vertrauen gestärkt worden. Diese Partnerschaft ist gut und wird von uns und von den Sparkassen gemeinsam gepflegt. Die Sparkassen haben vor der Landesregierung erklärt, dass sie sich zu einer weiteren Kapitalerhöhung nicht in der Lage sähen. Dann, wenn sich weder die beiden Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen noch die drei Sparkassenverbände in der Lage sehen, eine Kapitalerhöhung mitzumachen, ist die logische Folge, Herr Will, entweder das Geschäft der NORD/LB zurückfallen zu lassen, d. h. keine Geschäfte mehr zu machen bzw. sie zu deckeln, oder die Bank wachsen zu lassen, wobei das Geld von irgendwo herkommen muss. Wenn die fünf Träger das nicht bewerkstelligen können, muss das eben ein sechster oder siebter machen. Dazu habe ich vorhin ausgeführt. Das ist im völligen Einvernehmen mit den Sparkassenverbänden.

Die nächste Frage wird von Herrn Rickert gestellt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben am Beispiel der Privatisierung der OHE - - -

(Ralf Briese [GRÜNE]: Keine Vorbe- merkung!)

Am Beispiel der OHE hat sich erwiesen, dass Privatisierung zur Sicherung der Standorte und der Arbeitsplätze beiträgt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob es angesichts des Wettbewerbsdrucks im Messegeschäft und in der internationalen Logistik nicht angemessen ist, über andere strategische Optionen nachzudenken, um Arbeitsplätze und Standorte zu sichern.

Wir alle lernen dazu. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rickert, am Beispiel der OHE hatte ich vorhergesagt, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass ein Unternehmen von den Britischen Inseln einen Kaufpreis über 35 Millionen Euro zahlt, um hinterher den Betrieb einzustellen. So etwas wäre nur sinnvoll, wenn es ein Mitbewerber wäre, der den Betrieb übernehmen könnte. Aber warum soll beispielsweise eine britische Gesellschaft in der Lüneburger Heide Schienen- und Omnibusverkehr kaufen, um nachher das Geld in den Sand zusetzen? Der Käufer hat sich sogar verpflichtet, zu investieren und damit Arbeitsplätze zu sichern und auszubauen. Das ist für die Region eine ausgesprochene Stärkung. Das werden wir auch bei anderen Sachen in die Beurteilung einbeziehen.

Wir haben das Gleiche bei den Spielbanken erfahren, die sich vertraglich verpflichtet haben, 40 Millionen Euro in die Spielbanken zu investieren - auch das werden wir sehr genau beobachten -, um den Betrieb zu sichern. Auch wenn wir uns unter einer Messebeteiligung etwas anderes vorstellen können, so ist Voraussetzung, dass der Messestandort Hannover gestärkt wird. Der Name „Deutsche Messe AG“ ist natürlich ein Brand, ein Markenzeichen, das sehr viel wert ist. Es war sehr klug, sich bei der Gründung diesen Namen zu geben. Wir wollen den Messestandort Hannover stärken. Wenn das mit einer Beteiligung möglich ist, werden wir das dem Landtag vorschlagen. Wenn wir in einer Beteiligung aber Risiken sehen, werden wir

sie schon von uns aus ablehnen und sie dem Landtag natürlich nicht vorschlagen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage wird von Herrn Adler gestellt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hat die Landesregierung eine Strategie zu verhindern, dass VW zu einem beherrschten Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes wird, wenn Porsche seinen Anteil durch Aufkauf des Streubesitzes von 30 auf 50 % erhöhen wird, wie es angekündigt worden ist, und wäre nicht die Erhöhung des Landesanteils eine sinnvolle Gegenmaßnahme, zumal die damit verbundenen Kosten und Zinsen im Haushalt durch die Dividenden refinanziert werden könnten, die dann natürlich in erhöhtem Maße in den Haushalt einfließen würden? Porsche macht es bei seinem Aufkauf letztlich genauso.

Herr Adler, das waren zwei Fragen.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Ich ha- be extra das Wort „und“ verwendet!)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Zu Frage 1: Wir sind im Moment in sehr intensiven rechtlichen Prüfungen, wie wir uns auf der Hauptversammlung am 24. April verhalten werden. Das ist nicht ganz so einfach, wie man es sich vorstellt. Die Porsche AG und das Land Niedersachsen bzw. die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft haben jeweils einen Antrag auf Änderung der Satzung der VW AG eingebracht. Die Gemeinsamkeiten zwischen beiden Anträgen liegen darin, dass erstens sowohl Porsche als auch wir der Meinung sind, dass es keine Entsendemandate mehr gibt, und dass die Stimmrechtsbeschränkung nicht auf 20 % beschränkt sein darf, sondern dass jede Stimmrechtsaktie natürlich auch eine Stimme hat. Der Unterschied liegt darin, dass wir nicht der Satzungsänderung zustimmen werden, wonach für bestimmte Beschlüsse nicht, wie es das Aktienrecht vorsieht, eine Mehrheit von 75 % der Stimmen erforderlich ist, sondern, wie es die Satzung vorschreibt, 80 % der Stimmen erforderlich sind. Wir halten uns hier auch auf der rechtlich stärkeren Seite; denn die VW-Satzung hat es vor dem VW

Gesetz gegeben. Das VW-Gesetz hat diese 80 % aus der Satzung übernommen. Der Europäische Gerichtshof hat nur zum VW-Gesetz und nicht zur Satzung urteilen können. Wie Sie als Jurist wissen, kann man nach dem deutschen Aktienrecht diese 75% auch gewillküren, wie es juristisch so schön heißt, also auch verändern, wenn sich die Gesellschafter einig sind, eine Aktiengesellschaft gründen und vereinbaren, dass für bestimmte Entscheidungen 80 % oder 85 % benötigt werden. Das jüngste Beispiel betrifft aus dem letzten Jahr CeWe Color, bei dem die Mehrheitsaktionäre diese Änderung noch haben durchsetzen können, bevor die Hedgefonds den Betrieb zerlegen wollten. Sie sehen, wir arbeiten schon daran. Letztendlich werden juristische Fragen immer von Gerichten geklärt werden.

Wir gehen davon aus, dass wir mit unserer Beteiligung von gut 20 % - ich sagte ja, dass wir in der letzten Legislaturperiode den Aktienbestand durch Zukauf bei der HanBG wieder auf über 20 % angehoben haben - auf der sicheren Seite sind. Aber vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Wir lassen uns sehr intensiv beraten, und ich werde aller Voraussicht nach auf der Hauptversammlung auftreten und unsere Position dort entsprechend vertreten.

Zur zweiten Frage: Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist unsere Beteiligung von 20 % im Moment 8 Milliarden Euro wert. Würden wir 5 % dazukaufen - 20 % sind das Vierfache von 5 % -, wären also 2 Milliarden Euro erforderlich. Selbst wenn Ihre Behauptung richtig wäre, dass die Dividendenzahlungen die Schuldzinsen tragen würden - wir haben das Geld ja nicht herumliegen -, was im Moment nicht stimmt: Es gibt zurzeit keine 5 % Aktien. Für den Fall, dass die Frage im Parlament einmal gestellt wird, haben wir uns natürlich bei Investmentbankern danach erkundigt, ob es zurzeit überhaupt möglich wäre, 5 % VW-Aktien zu erwerben. Alle Fachleute sagen uns, das sei im Moment nicht möglich.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage stellt Frau Hartmann. Das ist ihre zweite Frage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, warum die guten Argumente und Kriterien, die bei der Salzgitter AG und bei der VW AG angelegt werden, wo man die Veräußerung von Landesbeteiligungen aus

schließt, nicht für die übrigen Landesbeteiligungen gelten. Der Unterschied ist hier noch nicht deutlich geworden.

Herr Minister!

Die Argumente der Landesregierung waren in den letzten fünf Jahren gut und werden auch in den nächsten fünf Jahren gut sein.

(Swantje Hartmann [SPD]: Das ist doch keine Antwort auf meine Frage!)

Herr Minister, ich will ja gerne zugestehen, dass Sie geantwortet haben, aber nicht auf die Frage.

Doch. Für jeden Einzelfall waren unsere Argumente immer gut und richtig. Das haben wir bei den Spielbanken, bei der Osthannoversche Eisenbahnen AG und auch bei den Landeskrankenhäusern, die wir privatisiert haben, bewiesen. Umgekehrt hat es immer auch Argumente für Beteiligungen gegeben. Das Land Niedersachsen hält ja noch 50 Beteiligungen, die zum Teil historisch gewachsen sind. Sie stammen zum Teil aus der Zeit vor Albrecht, zum Zeit aus der Albrecht-Zeit, zum Teil aus der Schröder-Zeit. Ich weiß nicht, ob es zur Gabriel-Zeit auch neue Beteiligungen gegeben hat. Es hat immer Argumente gegeben, diese Beteiligungen einzugehen. Das ist so entschieden worden. Es hat aber immer wieder auch Entscheidungen gegeben, sich von Beteiligungen zu trennen. Manchmal waren wir auch unterschiedlicher Meinung. Als die SPD-Landesregierung zum Beispiel die Harzwasserwerke verkaufte, waren wir nicht der Meinung, dass man ein GrundnahrungsmittelUnternehmen nur aus einer Haushaltsnotlage heraus verkaufen soll. Bei Toto-Lotto werden wir vielleicht ein Problem mit dem Europäischen Gerichtshof bekommen, weil Toto-Lotto privatisiert ist. Aber auch das ist so entschieden worden, wenn auch ein bisschen merkwürdig, weil man da einen Kredit auf die Zukunft genommen hat. Man hat nämlich zu einem Preis über dem Wert von TotoLotto verkauft, dafür aber für zehn Jahre die Konzessionsabgaben gesenkt. Das war also praktisch ein Kredit der Landesregierung.

So sind immer wieder Entscheidungen getroffen worden, sich zu beteiligen oder sich nicht zu betei

ligen. In jedem Fall müssen die Argumente abgewogen werden. Sind die Argumente der Landesregierung gut, werden sie von der Mehrheit mitgetragen, sind sie nicht gut, werden sie von der Mehrheit nicht mitgetragen. Das wollte ich mit meiner kurzen Ausführung vorhin sagen. Meine Antwort war keine Missbilligung des Parlaments. Aber in der Geschäftsordnung steht, Fragen müssen so gestellt werden, dass sie kurz und knapp beantwortet werden können. Ich wollte Ihnen beweisen, dass Sie eine gute Frage gestellt haben, und habe sie deshalb kurz und knapp beantwortet. Aber ich bin natürlich jederzeit auch bereit, lange zu antworten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Minister, vielen Dank. - Ich rufe Frau Geuter zu ihrer zweiten Frage auf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Gibt es bereits Zielvorgaben oder Vorbereitungen für konkrete Privatisierungsvorhaben oder für die Rückführung von Landesbeteiligungen, wie sie ja im Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgesehen sind, und, wenn ja, welche?

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister!

Nein.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das wird die FDP ja begeistern!)

Die nächste Frage stellt Herr Brinkmann. Das ist auch seine zweite Frage.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Beteiligung des Landes Niedersachsen an der Volkswagen AG und an der Salzgitter AG ist hier schon mehrfach gesprochen worden. Es wurde die Absicht der Landesregierung kundgetan, diese beiden Beteiligungen in Art und Umfang zu halten.

Herr Kollege, Sie müssen jetzt fragen, bitte.

Deshalb meine Frage: Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung einzuleiten, um auch die Beteiligung an der Salzgitter AG in Art und Umfang aufrechtzuerhalten?

Herr Minister!

Zu der Salzgitter AG heißt es in der Frage, die Sie mit unterschrieben haben, Herr Brinkmann, im Koalitionsvertrag sei festgeschrieben, dass wir die Beteiligung an der Salzgitter AG halten wollen. Der Koalitionsvertrag gilt naturgemäß für diese Legislaturperiode, also bis zur Wahl 2013. Danach muss die dann regierende Landesregierung hier antworten. Für die nächsten fünf Jahre ist das jedenfalls festgeschrieben.

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich komme zur letzten mir vorliegenden Frage, zu der Frage von Herrn Sohn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Möllring, gibt es vor dem Hintergrund Ihres zweiten Antwortversuchs auf die Frage von Frau Hartmann und Ihrer Orientierung darauf, dass über den Verkauf von Landeseigentum nur von Fall zu Fall entschieden werde, Überlegungen oder die Möglichkeit, einen Kriterienkatalog zu entwickeln, der politisch begründet, nach welchen Maßstäben und grundsätzlichen politischen Kriterien denn nun Landesbeteiligungen gehalten oder verkauft werden?

(Zuruf von der CDU: Planwirtschaft! - Heinz Rolfes [CDU]: Das sind die Ide- ologen! Die brauchen das!)

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte in meiner Antwort ausgeführt - so steht es auch im Vorwort zum Beteiligungsbericht -, dass alle Beteiligungen selbstverständlich immer wieder