Protocol of the Session on March 27, 2009

Danke, Herr Minister. - Die nächste Frage wird von Herrn Wenzel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie bisher kein Finanzierungskonzept für einen Altlastenfonds vorlegen konnten, dass es gleichzeitig aber möglich wäre, unserem Vorschlag einer Finanzierung über eine Erhöhung der Wasserentnahmegebühr zu folgen, frage ich Sie: Ist es richtig, dass Sie die Wasserentnahmegebühr sogar senken wollen?

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wenzel, zu der konkreten Frage - das ist ja wohl die wichtigste -, ob wir die Wasserentnahmegebühr abschaffen oder senken wollen, kann ich Ihnen nur sagen, dass wir in einigen Bereichen darüber nachdenken, ob nach der Einführung der Wasserentnahmegebühr die Instrumentarien noch die richtigen sind.

Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: Wenn ein Investor an der Elbe - sie käme dafür infrage - ein Kohlekraftwerk errichten würde, dann wäre die Wasserentnahme ein ganz wichtiges Kriterium im Hinblick darauf, ob diese Investition getätigt wird oder nicht; denn um uns herum gibt es andere Länder, die gar keine Wasserentnahmegebühr haben. Deshalb sind bei uns Überlegungen in Gange - wir nehmen ja die Ökologie sehr ernst -, dann, wenn dort neue Einrichtungen entstehen, die nach den neuesten immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten erstellt werden und weniger CO2 als alte Kraftwerke erzeugen, unter Umständen Anreize zu schaffen, um dies dann schneller umzusetzen.

Meine Damen und Herren, die nächste Zusatzfrage wird von Herrn Dr. Matthiesen von der CDUFraktion gestellt.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie haben gerade zum Thema Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass es die Zwangsabgabe für die niedersächsische Wirtschaft gekippt hat. Können Sie bitte einmal ausführen, welche Chancen ein Altlastenfonds unter diesem Gesichtspunkt noch hätte?

(Kurt Herzog [LINKE]: Das gibt es doch woanders!)

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege, die Chancen für einen Zwangsaltlastenfonds bewegen sich gegen null. Das, was Herr Kollege Herzog eben eingewandt hat, ist absolut unrichtig. Sie werden einen Altlas

tenfonds nur auf freiwilliger Basis einrichten können. Damals ist leider versäumt worden, diesen Weg zu gehen. Daher kommt dieses Dilemma, in dem wir jetzt sind, dass wir die Wirtschaft nicht mit ins Boot bekommen - aus der Sicht der Wirtschaft zu Recht.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, die nächste Zusatzfrage stellt Herr Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal zum Grünen-Vorschlag zur Finanzierung der Altlastensanierung über das Wasserentnahmeentgelt nachfragen. Eben wurde gesagt, dass Sie sogar beabsichtigen, die Gebühr zu senken. Deshalb frage ich, wie hoch die Rücklage in diesem Bereich ist, ob Sie davon ausgehen, dass diese Rücklage sowohl für den Gewässerschutz als auch für eine Hilfe für die Kommunen zur Altlastensanierung zumindest in Überschwemmungsgebieten ausreicht, oder ob man nicht - wie wir es gefordert haben - mehr Mittel zur Verfügung stellen müsste, um dort voranzukommen.

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wasserentnahmegebühr hat mit Altlasten erst einmal gar nichts zu tun. Was die Landesregierung beschäftigt, ist die Beseitigung der Altlasten.

Herr Präsident, ich muss schon sagen: Das ist eine ganz andere Fragestellung, die jetzt erfolgt.

(Ursula Körtner [CDU]: Ganz genau! Richtig!)

Daher kann ich Ihnen nur sagen, dass es bei uns Überlegungen gibt.

Das ist der Unterschied zwischen uns und Ihnen, Herr Meyer: Wir überlegen, denken in die Zukunft und suchen nach Möglichkeiten, die sich ergeben könnten. Sie hingegen machen eine rückwärtsgewandte Politik und wollen dieses Problem im Grunde wieder durch Verordnungen und Gesetze

lösen. Das werden Sie nicht schaffen, auch Sie nicht!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die nächste Zusatzfrage wird von Herrn Bäumer von der CDU-Fraktion gestellt.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Wunstorfer Bürgermeister Rolf-Axel Eberhardt heute Morgen in der Neuen Presse mit den Worten zitiert wird: „Ich hätte erwartet, dass man sich mit mir in Verbindung setzt“, frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die Kommunikationsstrategie der Region Hannover in Sachen Altlasten?

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nicht bewerten, wie die Kommunikation zwischen der Region und den Gemeinden ist. Auch ich kann das nur so wahrnehmen, wie Sie das wahrnehmen: Das ist nicht immer optimal. Bei einer so wichtigen Frage ist es sogar dringender denn je, darüber nachzudenken, weil ja die Bürger die Betroffenen sind. Es geht nicht um Behörden, die alleine etwas regeln; denn unter dieser Altlast haben die Menschen zu leiden. Deswegen müssen sie alles erfahren, was angedacht wird und was insbesondere zur Beseitigung dieser Altlast unternommen wird. In diesem Falle stimme ich Herrn Eberhardt völlig zu. Was er sagt, entspricht auch meiner persönlichen Meinung. Wir als Land sind in dieser Frage aber sehr großzügig und würden uns nie in das Innenverhältnis von Regionen und den entsprechenden Städten einmischen, Herr Kollege Bäumer.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage stellt Frau Flauger von der Fraktion DIE LINKE. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass es in Bayern einen Altlastenfonds gibt und ich unterstelle, dass dieser nicht gegen den Willen der Wirtschaft zustande gekommen ist, frage ich die Landesregierung, was denn eigentlich der essentielle Unterschied zwischen der Wirtschaft in Bayern und der Wirtschaft in Niedersachsen ist, der dazu führt, dass die Einrichtung eines solchen Fonds hier angeblich nicht möglich sein soll.

(Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Das hat er Ihnen doch schon zweimal er- klärt! - Zuruf von der SPD: Das liegt an Frau Merkel!)

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Flauger, ich versuche es noch einmal: Sie können einen Altlastenfonds nicht gesetzlich verpflichtend einführen. Das haben die Bundesregierung und der Bundesumweltminister, der in dieser Frage federführend ist, vor ca. zwei Monaten noch einmal bestätigt. Der Unterschied zwischen Bayern und Niedersachsen besteht darin, dass in Niedersachsen die freiwillige Vereinbarung nicht aufgrund Ihrer Politik, Frau Flauger - Sie waren damals noch woanders -, wohl aber aufgrund der Politik von Herrn Jüttner und Rot-Grün zerschlagen worden ist. Das ist der entscheidende Unterschied. Deshalb wird das nicht funktionieren.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, auch wenn man mit Antworten nicht einverstanden ist, sollte man auf bestimmte Handbewegungen verzichten; denn auch diese tragen dazu bei, unnötige Emotionen zu wecken. Bitte unterlassen Sie solche Handbewegungen.

Die nächste Frage wird von Herrn Hagenah gestellt. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass meine Fraktion

mit ihrer erneuten Initiative für einen Altlastenfonds nicht irgendwelche neue Zwangsmaßnahmen oder neue rechtliche Regelungen, sondern schlichtweg eine anteilige Finanzierung aus der Wasserentnahmegebühr vorgeschlagen hat, frage ich die Landesregierung: Wird die jetzige Einnahme aus der Wasserentnahmegebühr vollständig für den rechtlichen Zweck eingesetzt, nämlich für die Sicherung des Grundwassers, bzw. wie hoch ist gegebenenfalls der Anteil des Aufkommens aus der Wasserentnahmegebühr, der jährlich zur Deckung des allgemeinen Haushalts eingesetzt wird?

Herr Kollege, diese Frage liegt an der Grenze der erlaubten Fragestellung. Ich sehe aber, dass der Herr Minister antworten möchte. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich antworte sehr gerne, Herr Kollege. Sie müssen sich natürlich darüber im Klaren sein, dass auch die Erhebung eines Wasserpfennigs keine freiwillige Abgabe, sondern eine Zwangsabgabe ist, die von allen Gewässernutzern zu leisten ist.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Als langjähriger Haushaltspolitiker wissen Sie ebenfalls, dass die finanzielle Situation des Landes im Jahre 2003 nicht sehr gut war, um es ganz freundlich zu sagen, damit Herr Jüttner nicht wieder Handbewegungen machen muss. Er müsste eine entsprechende Handbewegung nämlich gegen sich selbst richten, da er mit den Finanzen in diesem Lande verantwortungslos umgegangen ist. Er ist der Hauptverantwortliche für das, was seinerzeit geschehen ist.

(Starker Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Kollege Hagenah, Sie wissen, dass das Gesetz, welches in der Zeit von Rot-Grün auf den Weg gebracht und verabschiedet worden ist, der Landesregierung bzw. dem Finanzminister die Möglichkeit bietet, bis zu 60 % des Mittelaufkommens für andere Aufgaben und damit auch zur Deckung des Landeshaushalts in Anspruch zu nehmen. Hätten Sie mit Ihrer Politik in den letzten

13 Jahren dazu beigetragen, dass wir nicht in diese katastrophale Lage gekommen wären, könnten wir die Mittel zu 100 % dort einsetzen, wohin sie eigentlich gehören.

(Starker Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Es liegt noch die Wortmeldung zu einer letzten Frage von Herrn Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Bitte, Herr Meyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal fachlich nachfragen. Sie setzen sich mit Vorschlägen der Grünen ja nicht immer sachlich auseinander. Nach meiner Kenntnis beläuft sich die Rücklage bei der Abwasserabgabe auf 45 Millionen Euro. Ich möchte Sie fragen, ob Teile davon bisher auch für die Altlastensanierung verwendet wurden bzw. ob man sich in Zukunft vorstellen kann, solche Mittel für Hilfen an die Kommunen bei der Altlastensanierung zu verwenden, wie wir als Grüne es vorgeschlagen haben.

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich habe eben sehr umfassend erklärt, wie der Wasserpfennig zustande gekommen ist, wie die Aufteilung der Mittel erfolgt und welche gesetzlichen Möglichkeiten in diesem Zusammenhang vorhanden sind. Ich kann allerdings nicht erkennen, was der Wasserpfennig mit der Altlastensanierung in Wunstorf zu tun hat. Eines kann ich Ihnen aber sagen: Wir blicken im Gegensatz zu Ihnen in die Zukunft und überlegen, wie diese Welt im Jahre 2020 unter Umständen aussieht. Wir können uns deswegen alles vorstellen. Ein Denkverbot wie bei Ihnen - - -

(Zurufe von den GRÜNEN)