Max Matthiesen
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 1. Januar vergangenen Jahres gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Damit erhalten Kinder und Jugendliche trotz zum Teil schwieriger Startbedingungen erstmals Zugang zur Teilhabe an Bildung und sozialen Kompetenzen statt nur passive Geldtransfers. Das ist bahnbrechend.
In der Startphase im vergangenen Jahr hat der Bund den niedersächsischen Kommunen für die individuellen Leistungen des BuT, für die sogenannten Zweckausgaben, 66 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon haben die Kommunen aber nur 25 Millionen ausgegeben, d. h. noch nicht einmal 40 %. Die Kommunen müssen aber die für 2011 nicht verbrauchten Mittel nicht zurückzahlen. Etwas dreist ist es allerdings, das Geld im allgemeinen Haushalt verschwinden zu lassen, wie es etwa der Landkreis Schaumburg oder die Region Hannover als rot-grün geführte Kommunen getan haben.
- Ja.
So hat die Region Hannover rund 6,5 Millionen Euro einbehalten. Bis heute habe ich nicht gehört, dass man das Geld doch noch seinem eigentlichen Zweck zuführen möchte.
- Das weiß ich nicht. Auch die neue grüne Finanzdezernentin hat vielleicht eine Meinung dazu.
Im Jahr 2012 wird so etwas nach den Absprachen zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsverfahren nicht mehr möglich sein. Ab diesem Jahr wird es eine Spitzabrechnung geben. Das setzt der vorliegende Gesetzentwurf um.
Damit ist ein weiterer Ansporn in den Kommunen gegeben, die BuT-Leistungen bei den Kindern ankommen zu lassen. Im laufenden Jahr sind wir diesbezüglich schon ein gutes Stück weiter. Von den dieses Mal rund 64 Millionen Euro Bundeszuweisungen für die Zweckausgaben dürften nach
Schätzungen bereits rund 55 Millionen Euro gebunden sein.
Es geht also. Von einem Bürokratiemonster, wie es die andere Seite vorschiebt, kann keine Rede sein.
Es hängt von den Fähigkeiten der einzelnen Kommune ab, ob es klappt. So hat eine ganz unverdächtige Stadt, nämlich die Stadt Düsseldorf, einen ganz einfachen zweiseitigen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe entwickelt, der für alle Leistungsbezieher alle Leistungen enthält. So etwas Einfaches könnte auch die Region Hannover schaffen. Mit Blick auf die Stellungnahme des Niedersächsischen Städtetages zum vorliegenden Gesetzentwurf spricht nichts dagegen, den Begriff „Zweckausgaben“ leistungsfreundlich auszulegen und Ausgaben darunter zu fassen, die der Leistungserbringung dienen, wie etwa die Chipkarte für das Schulmittagessen. Das laufende Jahr lässt noch viel Zeit, in den Kommunen kräftig für die Inanspruchnahme der individuellen Leistungen des BuT für unsere Kinder zu werben. Dann wird die Spitzabrechnung auch nicht zu bedauerlichen Rückzahlungen der Kommunen führen.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetz.
Danke.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich verbinde das einfach, weil das untrennbar zusammengehört, wie sich das auch aus den Worten meines Kollegen Heiner Aller ergeben hat.
Ausgangspunkt ist ja der SPD-Antrag „Demokratie stärken in Europa“. Dieser Entschließungsantrag wendet sich frontal gegen den Fiskalvertrag und dagegen, wie dieser Vertrag zustande gekommen ist.
Dazu sagt die SPD, als zwischenstaatlicher Vertrag außerhalb der normalen EU-Gesetzgebung unterlaufe er die demokratische Struktur der EU und schränke die Mitwirkungsmöglichkeiten aller demokratisch gewählten Parlamente ein.
Das ist auf den ersten Blick ganz einleuchtend, führt aber genau in die falsche Richtung. Das gefährdet den Zusammenhalt der EU und den Rückhalt der europäischen Idee bei den Menschen.
Genau das, was Sie der CDU vorhalten, machen Sie selber. 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten haben
doch den Fiskalvertrag Anfang März unterzeichnet. Nur durch die Blockade durch Großbritannien und Tschechien konnte das Unionsrecht nicht geändert werden, konnte nicht das gemacht werden, was normal ist, nämlich Unionsverträge anzupassen. Jetzt ist nur noch diese Möglichkeit des zwischenstaatlichen Vertrags übrig geblieben.
Gegen diesen Fiskalvertrag hat die SPD bis heute gerödelt; so muss man das sagen. Es ist sehr erfreulich, dass das Kampfgetümmel gestern durch die Einigung der Koalition und der Opposition - bis auf die Linke - in Berlin ein Ende gefunden hat.
Die Einigung über Wachstumsinitiativen und auch über die Finanztransaktionssteuer ist eine gute Sache und ein Erfolg in Verbindung mit dem Fiskalvertrag. Entscheidend ist, dass wir diesen Vertrag brauchen, gegen den die SPD noch bis vor Kurzem gewesen ist.
Entscheidend werden jetzt übrigens die ganzen Dinge sein, die wehtun, nämlich Strukturreformen in den Mitgliedstaaten, die sich der ehemalige kranke Mann Europas, Deutschland, in den letzten Jahren zu eigen gemacht hat. Das, was das die Linke immer angreift, z. B. Hartz IV, war sicherlich eine schwierige Geschichte. Aber daraus ist vieles entstanden, was Deutschland Fortschritte gebracht hat,
bis zur Rente mit 67.
Eine Jugendarbeitslosigkeit von 50 % und mehr in Spanien und in Griechenland kann nur mit Strukturreformen erfolgreich bekämpft werden.
Wir können hier auch auf die Debatten im Europäischen Rat Bezug nehmen. Dort ist viel gelaufen, was hier gar nicht gewürdigt wird. Es ist doch gesagt worden, welche Möglichkeiten es gibt, gerade im Bereich dualer Lehrlingsausbildung, der Verbesserung der Übergänge - das haben wir im Landtag auch beschlossen - von der Schule in den Beruf, damit die jungen Leute nicht ins Aus laufen. Das ist weit mehr, als nur Geld zu geben.
Jetzt kommt der spannende zweite Teil: am kommenden Sonntag das Konsensgespräch zwischen unserem Ministerpräsidenten, den anderen Minis
terpräsidenten und der Bundesebene über das, was die Länder beim Fiskalvertrag angeht. Wir können guten Mutes sein, dass unsere Forderungen berücksichtigt werden, vor allem die Schuldenbremse aufgrund des Fiskalvertrages nicht stärker wirkt als das, was nach dem Grundgesetz und nach Landesrecht vorgesehen ist.
Übrigens verdient auch die Bundesregierung ein dickes Lob dafür, dass sie die Koppelung der Verhandlungen zwischen Fiskalvertrag und ESM erreicht hat; denn eines ist auch klar: Der ESM ist die Grundlage dieses Fiskalvertrags, und ohne Fiskalvertrag kann kein ESM kommen.
Auch deswegen brauchen wir am 29. Juni die Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, damit Angela Merkel damit zum europäischen Gipfel fahren kann. Es geht um die Rettung des Euro und den zukünftigen Wohlstand in ganz Europa. Das wollen wir mit dem dauerhaften europäischen Rettungsschirm ESM erreichen: Wir wollen gemeinsam mit den anderen europäischen Staaten ein gewaltiges Zeichen der Solidarität zur Begrenzung der Gefahren für die Finanzstabilität setzen.
Ich erläutere jetzt, was das an Verpflichtungen für Deutschland bedeutet. Allein der ESM macht 190 Milliarden Euro aus, davon 22 Milliarden Euro Barmittel. Wir haben uns angestrengt, den Start des ESM auf die Jahresmitte vorzuverlegen. Deswegen muss damit der Fiskalvertrag verbunden sein; denn es wird keinem deutschen Steuerzahler zu erklären sein, dass wir für die Stabilisierung Geld ausgeben, während einige der anderen Länder eventuell weitermachen, ohne zu Hause Reformen vorzunehmen.
Lieber Kollege Aller, es ist übrigens unzutreffend, dass das Bundesverfassungsgericht den Ursprungsantrag der SPD bestätigt hätte. Sie haben sich gegen den zwischenstaatlichen Fiskalvertrag gewendet. Das Bundesverfassungsgericht sagt: Wenn zwischenstaatliche Verträge geschlossen werden, dann mit demokratischer Beteiligung in Berlin. - Das ist völlig selbstverständlich und keine Würdigung Ihres Ursprungsantrages, wie Sie es jetzt glauben machen.
Der Fiskalvertrag baut übrigens auf den demokratischen Gremien in der EU auf. Nach Artikel 3 müssen bei der Schuldenbremse des Fiskalvertrages uneingeschränkt die Vorrechte der nationalen
Parlamente gewahrt werden. Das steht im Fiskalvertrag drin. Insofern gibt es die ganz klare Verkoppelung des Fiskalvertrages mit den europäischen Organen. Der Europäische Gerichtshof, die Kommission und der Rat sind darin eingebettet. Die Bundesregierung hat von Anfang an versucht, den Fiskalvertrag über das Unionsrecht zu verankern.
Sie heben das Demokratieprinzip hervor. Auch das Demokratieprinzip ist kein Grund, den Fiskalvertrag abzulehnen. Es ist klar, dass nur in besonderen Situationen zwischenstaatlich vorgegangen werden soll. Wir haben die Demokratie in Europa in den vergangenen Jahren sehr stark voranbringen können.
Das Parlament hat aufgrund des Lissaboner Vertrages inzwischen in 95 % aller EU-Gesetzgebungsfälle wichtige Mitentscheidungsrechte. In den Artikeln 9 bis 12 des EU-Vertrages gibt es eine solide Basis für demokratische Abläufe. Ferner haben wir das Prinzip der dualen Legitimation gestärkt. In Artikel 10 des EU-Vertrages steht, dass das Parlament mit diesen neuen Befugnissen gestärkt wird. Auch die Vertretung durch den Rat und die Staatschefs sowie die Regelung, dass das Vorgehen durch Beteiligungsrechte mit den Mitgliedstaaten rückgekoppelt wird, sind doch Fortschritte, die im Klartext bedeuten, dass wir das Unionsrecht anwenden und nur in ganz großen Ausnahmefällen, wie im vorliegenden Fall, den Abschluss eines zwischenstaatlichen Vertrages wählen.
Vor diesem Hintergrund gibt es keine Zweifel, dass das Demokratieprinzip durch den Fiskalvertrag nicht tangiert wird. Deswegen werden wir den SPD-Antrag „Demokratie stärken in Europa“ ablehnen und unseren Antrag mit der Zielsetzung, ESM und Fiskalvertrag gemeinsam zu verabschieden, heute zur sofortigen Abstimmung stellen.
Danke schön.
Herr Kollege Sohn, es bestand doch überall in Deutschland Einverständnis, dass wir die Finanzkrise durch massive Investitionen bekämpfen. Das hat doch auch zu den Erfolgen geführt, die wir bewundern können, nämlich dass in Deutschland die Arbeitslosigkeit stark zurückgeht und die Wirtschaft super in Form ist.
Das wäre auch im Bereich eines Fiskalvertrages möglich. Der Fiskalvertrag sieht ja eine Feinsteuerung vor. Abgesehen davon zeigt das doch, dass wir jetzt bei neuen Schulden sehr vorsichtig sein müssen.
Das gesamte europäische Konjunkturprogramm als Folge der Finanzkrise macht rund 600 Milliarden Euro aus. Es ist klar, dass wir das nicht jedes Mal tun können und dass wir für Wachstumsprogramme, die wir jetzt auflegen, nicht wieder neue Schulden machen dürfen. Das ist gestern auch in Berlin Konsens gewesen.
Es ist klar, dass jetzt Schuldendisziplin herrschen muss. Deswegen muss mit dem Fiskalvertrag unbedingt die Grundlage gelegt werden, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus funktioniert. Ich sagte gerade, dass es rund 300 Milliarden Euro sind.
Alle, die in Deutschland anpacken - Arbeitnehmer und Arbeitgeber -, sehen nicht ein, wenn Geld über den ESM bereitgestellt wird, ohne dass sich etwas ändert. Wir können nicht einfach so bis zum nächsten Knall weitermachen, sondern es muss etwas geschehen. Und dem dient dieser Fiskalvertrag.
Und noch ein Wort, Herr Aller:
Jetzt nahezulegen, dass die CDU gegen eine Finanztransaktionssteuer gewesen wäre, ist nicht richtig. Es ist auch nicht richtig, dass die CDU etwas gegen Wachstum gehabt hätte. Sie hat vielmehr eine ganze Reihe von Wachstumsinitiativen vorgeschlagen. Das alles lässt sich in den Unterlagen des Europäischen Rats verfolgen.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die Vorarbeiten für die neue Niedersächsische Bauordnung reichen in das Jahr 2006 zurück. Das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens ist nun ein ausgereiftes und solides Werk. Das gilt besonders für die Genehmigungs- und Eingriffssystematik als Herz der neuen Niedersächsischen Bauordnung.
Das Bauen in Niedersachsen wird leichter und kostengünstiger. In vier Punkten: Es gibt erstens mehr völlig verfahrensfreie Baumaßnahmen und zweitens mehr Genehmigungsfreistellungen. Drittens wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren klar zum Regelverfahren. Nur für Sonderbauten gilt das herkömmliche Baugenehmigungsverfahren. Wichtig sind auch die Prüfverzichte bezogen auf bautechnische Nachweise bis hin zur Energieeinsparverordnung. Frau Kollegin Staudte hatte sich darüber Gedanken gemacht. Aber das ist nicht notwendig,
weil die Bauvorlagen immer noch auf die Einhaltung der Energieeinsparverordnung geprüft werden und die Baubehörde nach der allgemeinen Ermächtigungsgrundlage dann, wenn etwas nicht in Ordnung ist, immer noch eingreifen kann. Wir haben hier ganz bewusst den Rückzug der präventiven Prüfungen auf die Gefahrenabwehr und Gebäudesicherheit in das Gesetz geschrieben.
Ganz wichtig sind die Grenzabstände. Hier haben wir für die Praxis eine sehr bedeutsame erhebliche Vergrößerung der Baufreiheit durch die Halbierung der Grenzabstände auf 0,5 Gebäudehöhe und mindestens 3 m vorgesehen. Dadurch wird eine sehr große Nachverdichtung möglich.
Zu weit gehen uns die Vorschläge der Grünen, bei den Außenwanddämmungen und Solaranlagen auf nur 0,25 H zu kommen. Das finden wir unter dem Gesichtspunkt des Nachbarschutzes etwas problematisch.
Ein weiterer wichtiger Punkt für den Klimaschutz sind die Kleinwindanlagen. Wir haben sorgfältig abgewogen, ob es möglich wäre, die Kleinwindanlagen bis zu einer Höhe von 10 m als verfahrensfreie Baumaßnahmen auszugestalten. Wir haben aber an die Nachbarn in den Wohngebieten ge
dacht und gesagt, dass die Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens hier Sicherheit gewährleistet, ohne den Bau von Kleinwindanlagen zu erschweren; denn das wollen wir nicht, weil das gute dezentrale Energieversorgung ist.
Bei der Fotovoltaik ist der Brandschutz ein wichtiges Thema. Das Ministerium hat in der Bauministerkonferenz die Dinge sehr gut dahin gehend geregelt, dass nach dem Entwurf der Durchführungsverordnung Solaranlagen und Sonnenkollektoren einen Mindestabstand von den Wänden halten müssen. Insofern ist hier - auch gemeinsam mit den Verbänden der Solarwirtschaft - schon vieles sehr gut überlegt.
Wichtig für den Arbeitnehmerschutz ist die Arbeitsstättenverordnung. Sie wird wie bisher erst auf Anforderung des Bauherrn geprüft. Es ist wichtig festzustellen, dass es im Hinblick darauf, dass der Arbeitsschutz bei der Umsetzung der Baumaßnahmen nach den Regeln des Arbeitsstättenrechts auf jeden Fall durchgesetzt wird, für die Bauherren empfehlenswert ist, die Einhaltung der Regelungen der Arbeitsstättenverordnung gleich im Baugenehmigungsverfahren präventiv prüfen zu lassen. Das haben wir uns noch einmal durch den Kopf gehen lassen.
Einen sehr wichtigen Akzent setzen wir beim barrierefreien Bauen. Hier hat es sehr intensive Diskussionen zwischen Wohnungswirtschaft und Wohlfahrtspflege gegeben. In der Anhörung vor einem Jahr hatte die LAG vorgeschlagen, die Barrierefreiheit in zahlreichen Einzelvorschriften jeweils extra festzuschreiben. Wir haben uns auch das sehr sorgfältig überlegt und haben jetzt in § 3 Abs. 2 der Bauordnung die allgemeine Anforderung formuliert, dass die Belange der Menschen mit Behinderungen ebenso wie die Belange der alten Menschen, Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen sind.
Wir haben außerdem in der Bauordnung einen sehr umfangreichen Katalog baulicher Anlagen festgelegt, die barrierefrei zugänglich und benutzbar sein müssen. Stichworte sind die Barrierefreiheit von Wohnungen eines Geschosses ab vier Wohnungen und die jeweils achte rollstuhlgerechte Wohnung. Ich hebe ausdrücklich die Verdienste der niedersächsischen Wohnungswirtschaft auf dem Feld des barrierefreien Wohnens und der in
dividuellen rollstuhlgerechten Lösungen hervor. Sie wollten eine etwas andere Lösung. Wir aber sind der Meinung, dass der jetzt gefundene Weg insgesamt auch für unsere niedersächsische Wohnungswirtschaft tragbar ist.
Bei den Büro- und Verwaltungsgebäuden haben wir es dabei belassen, dass sie für den Publikumsverkehr bestimmt sein müssen, damit das Erfordernis der Barrierefreiheit ausgelöst wird. Das Streichen des Passus „für den Publikumsverkehr“ hielten wir nicht für erforderlich, weil es mit Blick auf das Arbeitsstättenrecht keine praktische Auswirkung gehabt hätte.
Wir haben mit den Regelungen über Rauchmelder, die jetzt im Gesetz stehen, noch ein sehr wichtiges Thema gründlichst beraten. Das ist ein Erfolg unserer Feuerwehren, die sich schon seit Langem für die Einführung der Rauchmelder eingesetzt haben.
Ich erinnere an die Resolution 2004 „Rauchmelder retten Leben“ des Landesfeuerwehrverbandes. Wir haben nun eine sehr verbraucherfreundliche, weil verständliche und klare Fassung als Ergebnis einer ausgezeichneten Diskussion im Ausschuss auch mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Bis 2015 müssen in Wohnungen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure mit der Funktion von Rettungswegen jeweils mit einem Rauchmelder ausgerüstet sein. Für die Ausstattung ist der Eigentümer verantwortlich, für die Betriebsbereitschaft der Mieter in diesen genannten Räumen und Fluren. Das bedeutet - das ist sehr wichtig in der Praxis -, dass der Mieter immer die Verantwortung trägt, wenn er die Zweckbestimmung von Räumen ändert, beispielsweise von einem Wohnraum in einen Schlafraum. Da darf also keine Sicherheitslücke entstehen.
Wir haben auch beim Brandschutz in der Intensivtierhaltung darauf Wert gelegt, dass eine einheitliche Regelung für ganz Niedersachsen getroffen wird. Der Landkreistag hat Vorarbeiten geleistet. Jetzt brauchen wir eine Verordnung.
Zum Schluss: Die Kinderspielplätze haben wir uns für unser familienfreundliches Niedersachsen sehr angelegen sein lassen. Bei neuen Gebäuden ab fünf Wohnungen müssen Spielplätze in ausreichender Größe für kleine Kinder eingerichtet werden. Einzelheiten bis hin zur Unterhaltung, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Lage kann die jeweilige Gemeinde bestimmen.
Deswegen brauchen wir die einzelnen Regelungen, die die Grünen vorschlagen, nicht.
Liebe Frau Präsidentin, der letzte Satz: Vielen Dank an alle Beteiligten. Die Arbeit ist so gut gewesen, dass SPD und Grüne ihren eigenen Gesetzentwurf jeweils zurückgezogen haben.
Ich bitte um Zustimmung zur neuen Bauordnung.
Frau Kollegin Tiemann, Sie hab
gepakt gerade et wie ich finde. Ich Kritik an Sie richten. Was sagen Sie denn zu den Äußerungen der verschiedenen Partner d gepakts? Nach all dem, was ich gelesen habe, sind alle begeistert:
- Natürlich!
Die Diakonie, die Pflegekassen, alle, die damit zu tun haben, haben m
(Johanne Modder [SPD]: Begeistert sind die n ge Von allen wird anerkannt, dass die Ministerin den Pflegepakt zustande gebracht hat. Das war ein hartes Stück Arbeit. Das ist nach Meinung aller ein sehr gutes Ergebnis falsch gewesen sein? Das verstehe ich nicht. Das Ganze geht voran. Die Pflegesätze werden in regionalen Zusammenhängen daraufhin unter- sucht, (Olaf Lies [SPD] Dass sie zu gering sind, wissen wir schon!)
ob da ein Nachsteuerungsbedarf besteht. Die Pflegekassen und die Kommunen haben gemeinsam gesagt, sie wollen bei den örtlichen Pflegesatzverhandlungen dort, wo es notwendig ist, etwas drauflegen. Aber Achtung, die Situation ist in Niede
r war es nicht denkba
das hinkriegen würde.
Die Diakonie ist begeistert über die Verbesserungen in der Ausbildung. Sie zieht bei der Werbung für den Pflegenachwuchs mit. Ich verstehe also nicht, was diese Kritik soll!
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Bund und Länder verhandeln zurzeit intensiv ü
flechtungsgesetz über das Jahr 2 von ist auch die Wohnraumförderung betroffen, und zwar mit zurzeit ca. 40 Millionen Euro jährlich, die Niedersachsen vom Bund erhält.
Artikel 143 c des Grundgesetzes habe r auch im Zeitraum von 2014 bis 2019 e uch auf die Entflechtungsmittel. Genau s im Grun
die Länder. Die Frage ist aber, in welcher Höhe die Länder diese Mittel erhalten sollen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat bereits im vergangenen Jahr beschlossen, dass die Förderung bis 2019 in unverändertem Umfang fortgeführt werden soll. Es ist zu hören, dass sich die Verhandlungen jetzt tatsächlich auch auf diesen Level versteifen. Das ist eine gut
wohl wird es ab 2014 spannend, we h eine Änderung
ben anderen Bereichen. Ab 2014 entfällt diese Zweckbindung allerdings. Dann werden die Bundesmittel nur noch allgemein für Investitionen zur Verfügung stehen, und dann ist es Sache der Bundesländer, zu entscheiden, wofür sie ei
erden.
hält dazu die Forderung: Wir wollen teil Niedersachsens weiter
Sinne befinden wir uns sch gem Austausch mit der niedersächsischen Wohnungswirtschaft. So sind wir etwa im Rahmen der „Konzertierten Aktion Bauen und Wohnen“ aktiv. Ich selbst war im September letzte
B-Länder-Konferenz, auf der wir
haben, dass es unbedingt so sein muss, dass der Bund nach 2014 weiterhin seine Kompensationsleistungen für die Länder in unverän
sgesamt 518 Millionen Euro jährlich leiste dersachsen wie in allen anderen Länder
der Bedarf dafür vorhanden.
Niedersachsen hat vor etwas über zwei Jahren ein sehr modernes Gesetz zur Neuordnung der Wohnraumförderung beschlossen. Dieses Gesetz trägt mit seinen Förderbereichen und Förderzielen den aktuellen und absehbaren wohnungsp Erfordernissen Rechnung. Wir legen jährlich neue Wohnraumförderprogramme zur Feinsteuerung auf. Das neue ist gerade in Arbeit und wird wohl in Kürze vorliegen.
Ich fasse zusammen. Wir haben zukunftsnot dige Bedarfe, die dieser Wohnraumförderung auf jeden Fall bedürfen, in der bisherigen Höhe und bei weiterer Nachsteuerung. Es geht um die Förderung von Familien mit Kindern, von älteren Menschen, von Menschen mit Behinderung beim Neu-, Aus- und Umbau, um die Förderung eines freien Wohnens und um die Förderung von neu Wohnformen wie etwa Wohngruppen. Es geht auch nach wie vor um die Förderung bezahlbaren Wohnraums für Menschen mit geringerem Einkommen. Weiter geht es um die Förderung der energetischen Gebäudesanierung und nicht zuletzt darum, auf besondere regionale Erfordernisse einzugehen.
Uns liegt ein Gutachten vor, das im Auftrag des
entwicklung er
ompensationsmittel fü
bestimmte Zielgruppenhaushalte. Es geht um die
achten besagt, dass die Zweckbindung der Entndes für die Wohnraumför
ntrag,
ning Adler [LINKE]: Das
D):
es für das
und Kompensationsmittel in
arüber Gedanken ma
inen Betrag gilt es wirksam ein
einen ericht zur Wohnungsmarkt zeigt seit Jahren auf, en Disparitäten
n im Zeitraum von 2003 bis
hat. Da konstatiert das Gutachten: „uneinheitlich“. - Das ist auch der Fall.
Anpassung des preiswerten Wohnungsbestandes an energetische und altersgerechte Anforderungen. Das muss gezielt gefördert werden. Das Gut
flechtungsmittel des Bu derung auch ab 2014 in geeigneter Form beibehalten werden müsse.
Genau dieses Ziel verfolgen wir von CDU und FDP mit unserem Antrag für unser Bundesland. Wir haben dabei bewusst die Formulierung „in bedarfsgerechter Höhe“ gewählt. Unsere Kollegen von SPD und Grünen - Frau Staudte schmunzelt - meinen nun, dass diese Formulierung durch die Formulierung „in der bisherigen Höhe“ ersetzt werden sollte. Dieser Änderungsantrag bedeutet aber keine Verbesserung gegenüber unserem A dem Antrag von CDU und FDP. Ab 2014 gibt es einen Gesamttopf für diese Entflechtungsmittel. Dann wird frei entschieden, wie viel daraus für die Wohnraumförderung zu leisten ist. Wir sagen „bedarfsgerecht“. Das kann auch mehr sein, als es bisher im Verhältnis ist.
Diese Freiheit wollen wir uns im Sinne der Wohnraumförderung schaffen. Deswegen bleiben wir bei unserem Antrag. Wir bitten dafür um Zustimmung des Plenums.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend gesagt, hat die EU-Bodenverkehrsdienstleistungsrichtlinie aus dem Jahr 1996 schon einmal eine Marktöffnung mit Preissenkungen um bis zu 30 % gebracht. Das ist mit deutlichen Lohnsenkungen bei den Flughafenbodenabfertigungsdiensten verbunden gewesen, wie unsere Kollegin Frau Emmerich-Kopatsch gerade näher ausgeführt hat. Die Arbeitsbedingungen haben sich zum Teil verschlechtert, Leih- und Teilzeitarbeit haben deutlich zugenommen.
Nun haben wir es mit dem sogenannten Flughafenpaket der EU-Kommission vom 1. Dezember letzten Jahres zu tun. Dieses Paket will erreichen, dass an die Stelle der Richtlinie eine Verordnung der Europäischen Union tritt, die eine starke weitere Marktöffnung bringen soll.
Es ist richtig, dass unser Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen mit über 5 Millionen Passagieren sehr stark betroffen ist; denn die Selbstabfertigung der Fluggesellschaften soll vollständig freigegeben werden. Wie wir gehört haben, soll die Zahl der Dienstleister auf mindestens drei erhöht werden. Das ist deswegen problematisch, weil schon jetzt an der Kante gefahren wird. Führende Drittabfertiger machen schon jetzt keine Gewinne mehr - so der Aviapartner des Flughafens Hannover. Unser eigenes Wirtschaftsministerium hat in der Sitzung des Europaausschusses Mitte Januar selbst ausgeführt, dass die Möglichkeiten der Prozessoptimierung weitgehend ausgeschöpft sind. Das bedeutet, dass der zu verteilende Kuchen bei steigender Zahl von Mitbewerbern konstant bleibt. Das würde unbestritten zu einem zusätzlichen Preisdruck führen und weitere Lohnsenkungen auslösen.
Richtig ist, dass wir hier ein sehr personalintensives Geschäft haben. Auf dem Flughafen Hannover sind allein 1 000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt mit den Bodenabfertigungsdiensten verbunden. Das ist für den Flughafen eine große Schwierigkeit;
er ist nämlich Infrastrukturmanager mit zusätzlichen Verpflichtungen für die Funktionsfähigkeit des Systems, für das er gesamtverantwortlich ist. Er bekommt dann aber weniger Einfluss und weniger Selbstbestimmung. Das kann nicht funktionieren.
Deswegen sind auch wir, CDU und FDP, der Meinung, dass die Auswirkungen des Vorschlags der EU-Kommission nicht hingenommen werden können. Wir wollen negative Auswirkungen auf die Löhne der Arbeitnehmer, auf ihre Qualifizierung und die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze verhindern. Wir wollen natürlich sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze erhalten. Hinzu kommt, dass die Bodenabfertigung auf den deutschen Flughäfen - auch in Hannover-Langenhagen - sehr gut funktioniert, zuverlässig und sicher ist. Deswegen darf kein erneuter Eingriff durch die Europäische Union erfolgen!
Ja, gern.
Das ist lieb von Ihnen, Frau Kollegin Polat. Ich wollte gerade darauf zu sprechen kommen, dass wir dafür nicht sind. Über diese Eckpunkte sind wir, CDU, FDP, SPD und GRÜNE uns, wie Kollege Klaus Rickert gerade gesagt hat, einig. Das können Sie auch am Entschließungsantrag von CDU und FDP ablesen, der die ausdrückliche Bitte an die Landesregierung enthält, weiterhin gemeinsam mit den betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Niedersachsen abgestimmt gegen die nächste Stufe der Marktöffnung vorzugehen. Das
steht ausdrücklich darin. Sie haben allerdings recht: Es gibt noch einen dritten Absatz, in dem etwas von „angemessener Öffnung“ drin steht. Das aber ist im Lichte des Satzes zu sehen, den ich gerade genannt habe.
Sie wissen ja, wie Anträge geschrieben werden.
Um das Gesagte abzurunden: Nach Bekanntwerden der Vorschläge der EU-Kommission sind wir gemeinsam vorgegangen. Wir haben eine Unterrichtung zu diesem Thema im Europaausschuss beantragt. Das Wirtschaftsministerium hat auf dieser Basis alles unternommen und das von uns gewollte Abstimmungsverhalten im Bundesrat an den Tag gelegt. Es haben alle 16 Länder im Verkehrsausschuss des Bundesrates gegen die weitere Marktöffnung gestimmt. Das ist sogar auch im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates geschehen, nur bei Enthaltung von Berlin.
In dem Antrag, den CDU und FDP vorgelegt haben, steht, dass CDU und FDP diese klare Linie der Landesregierung und deren Aktivitäten sehr begrüßen. Genau dieser Passus aber fehlt leider im SPD-Antrag, was wir nicht zulassen können. Deshalb schlagen wir unseren Antrag zur Abstimmung vor. In ihm steht u. a., dass wir gemeinsam mit der Bundesregierung, mit Europaabgeordneten und den Sozialpartnern am Ball bleiben, damit diese EU-Maßnahme endgültig abgelehnt wird.
Deshalb sind wir der Meinung, dass Sie unserem Antrag gut zustimmen könnten; denn dann hätten wir heute ein Ergebnis. Die Unterschiede sind kreativ-marginal. Das Wesentliche aber wird von uns gemeinsam getragen. Also stimmen Sie unserem Antrag zu. Ich beantrage hiermit ganz so, wie Sie es wollen, liebe Frau Kollegin Polat, sofortige Abstimmung.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Frau Helmhold hat gerade gut herausgearbeitet, warum Rot-Grün auf keinen Fall die Krankenhausplanung und -versorgung in Niedersachsen in die Hand bekommen darf.
Sie haben gerade skizziert, unter welches dirigistische Damoklesschwert Sie die niedersächsischen Krankenhäuser stellen wollen. Wer sich Ihre Alternative zu § 5 Abs. 2 anschaut, wird feststellen, dass Sie ein ganzes Geflecht von Kriterien aufstellen, mit denen Sie einen Versorgungsauftrag definieren. Ein Krankenhaus, das ihn nicht ausführt, kann dann aus dem Plan genommen werden. Nach dem, was Sie und der Kollege Schwarz gerade gesagt haben, müsste bald jedes Krankenhaus befürchten, aus dem Plan herausgenommen zu werden, weil es zu klein ist, zu wenig Fachabteilungen besitzt oder aus sonstigen Gründen. Das wird eine riesige Unsicherheit in Niedersachsen verursachen.
Das können Sie mit dem Schlagwort „Qualität“ nicht so einfach verbrämen. Natürlich ist die Qualität mit dem Gesetzentwurf völlig gewährleistet. Das ist im gesamten Prozess gegeben.
Wir wehren uns jedoch gegen Dirigismus und Planungsgläubigkeit. Wir sind für die Praxis, die funktioniert.
Wir sind für das bürgernahe und wohnortnahe Krankenhaus. Das ist erfolgreiche CDU-Politik seit 2003. Die wollen wir fortführen.
Danke schön.
Danke, Herr Präsident. - Ich möchte an die Reihen der Opposition deutlich sagen: Sie brauchen sich um die CDU in Niedersachsen keine Gedanken zu machen. Unser Landesausschuss hat beschlossen, dass wir eine Lohnuntergrenze haben möchten, die die Tarifpartner in einer Kommission bestimmen, und zwar orientiert am Tarifabschluss in der Leiharbeit. Das ist ein klarer, allgemeiner Wert, der im Westen bei 7,78 Euro liegt.
Das ist eine ganz klare, allgemeine Ansage, die genau das behandelt, Herr Kollege Lies, was Sie gerade gesagt haben, nämlich dass wir oberhalb der Sozialleistungen liegen wollen. Das ist unser Ziel. Das ist deutlich so beschlossen worden. Damit geht die CDU in Niedersachsen auf den Bundesparteitag. Dann werden wir sehen, was dabei herauskommt.
In einer großen demokratischen deutschen Volkspartei ist es eine Ehre, so miteinander zu diskutieren und die Positionen mit anderen zu verbinden, die der Kollege Rickert gerade deutlich gesagt hat.
Das sind die Argumente, die vertreten werden. Wir haben uns in Niedersachsen dafür entschieden und werden das jetzt so vertreten.
Danke.
Frau Kollegin Weisser-Roelle, Sittenwidrigkeit ist etwas völlig anderes. Das wäre ein Stundenlohn von 1 oder 2 Euro. Das sagen auch die Gerichte.
Was wir jetzt brauchen, ist diese allgemeine Lohnuntergrenze. Sie liegt in der Leiharbeit im Westen bei über 7,50 Euro, nämlich bei 7,78 Euro. Dazu ist auch zu sagen: Es muss eine allgemeine Untergrenze eingezogen werden. Herr Kollege Schminke hat es richtig gesagt: Den Tarifpartnern steht es offen, darüber hinaus zu gehen. Das ist deren Angelegenheit.
Es muss eine allgemeine Untergrenze eingezogen werden. Das ist das Ziel. Wenn wir das schaffen, sind wir einen großen Schritt weiter.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die Instrumentenreform des Bundes in der Arbeitsförderung schreibt nun in das Sozialgesetzbuch, wofür sich unser Landtag schon seit Langem einsetzt. Ich greife nur drei Punkte heraus:
Erstens. Die Dezentralisierung und das Herunterzonen der Entscheidungen auf die Ebene der Jobcenter bzw. der kommunalen Träger und der Arbeitsvermittler.
Zweitens. Die entschiedene Verbesserung des Übergangs Schule/Beruf.
Drittens. Die Verdoppelung der freien Förderung einschließlich des Beschäftigungszuschusses auf 20 % der Eingliederungsmittel.
Davon müssen wir nun in Niedersachsen kräftig Gebrauch machen. Wir müssen den Einsatz der Instrumente und auch den Finanzaufwand der sehr
erfreulichen Entwicklung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt anpassen.
Ich möchte Ihnen kurz skizzieren, was wir dort alles an Positivem zu verzeichnen haben:
Binnen Jahresfrist ist nicht nur die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 672 000 gestiegen, sondern auch die Zahl der offenen Stellen ist innerhalb eines Jahres um fast 30 % auf jetzt 50 000 gestiegen.
Ferner hat die Zahl der jüngeren Arbeitslosen unter 25 Jahren - auch das ist in diesem Bereich ganz wichtig - um 10 % abgenommen.
Darüber hinaus verzeichnen wir in ganz Deutschland auch bei der Zahl der gemeldeten betrieblichen Ausbildungsplätze ein ganz großes Plus von 50 000 Plätzen.
Schließlich kommt jetzt noch - auch das ist ganz wichtig für unser Thema - die neue Studie der Bundesagentur zum öffentlich geförderten Arbeitsmarkt. Danach hat sich der Abgang von Langzeitarbeitslosen in den zweiten Arbeitsmarkt, also in die Ein-Euro-Jobs, halbiert. Das ist eine gewaltige Entwicklung. Dagegen nimmt die Zahl der Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt zu. Mehr Langzeitarbeitslose finden dort reguläre Arbeit.
Genau das alles eröffnet uns die Chance der künftigen Fachkräftesicherung mithilfe passgenauer und individueller Förderung. Die Devise lautet: Weg von der künstlich geförderten Beschäftigung hin zu Weiterbildung und Qualifizierung.
Unsere Bundesarbeitsministerin setzt genau hier an und hat einen großen Betrag an Fördermitteln für diesen Bereich Qualifizierung reserviert. Das sind 3 Milliarden Euro bei zurzeit weniger als 3 Millionen Arbeitslosen. Vor sechs Jahren, also zuzeiten der rot-grünen Bundesregierung, hatten wir noch 5 Millionen Arbeitslose, aber 1 Milliarde Euro weniger für Qualifizierungsmaßnahmen.
Der zweite große Brocken ist, dass wir im Bund 3,2 Milliarden Euro für den Übergang Schule/Beruf reserviert haben. Vieles von dem, was unser gemeinsamer Antrag zum Übergang von der Schule in den Beruf fordert, lässt sich nun mithilfe dieser Mittel und der neuen Förderinstrumente umsetzen; denn das neue Instrumentenreformgesetz enthält eine Regelung, die es dort bislang nicht gab: Die Berufseinstiegsbegleitung und auch die Berufsorientierungsmaßnahmen schon im Schulbereich,
von denen der Kultusminister Bernd Althusmann gerade gesprochen hat, sind jetzt reguläre Instrumente.
Das ist ein Riesenfortschritt. Davon können wir in Niedersachsen sehr profitieren, weil wir z. B. das Schulsozialarbeiterprogramm jetzt wieder mit den Mitteln der Bundesagentur kombinieren können, wie wir es früher tun konnten, als es noch die sonstigen weiteren Leistungen gab.
Wichtig ist auch, dass die Kommunen selbst, die das wollen, Maßnahmen auf dem Feld Übergang Schule/Beruf durchführen können. Dafür trägt das Bundesarbeitsministerium Sorge. Davon konnte ich mich in Gesprächen überzeugen.
Jetzt noch ein Wort zu dem von Frau Kollegin Helmhold bereits angesprochenen öffentlich geförderten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt: Der behält seine ergänzende Bedeutung. Die erfreuliche Nachricht ist: Die niedersächsische Spezialität Jugendwerkstätten konnten wir mit einer gemeinsamen Anstrengung retten. Ich danke allen sehr herzlich, die sich dafür mit aller Kraft eingesetzt haben.
Um es noch einmal genauer zu sagen: In der letzten Woche gab es ein großes Treffen mit mehr als 100 Trägern von Jugendwerkstätten, mit dem BMAS, unserem Sozialministerium und unserem Staatssekretär Heinrich Pott. Dort ist im Rahmen des moderierten Prozesses eingehend über die offenen Fragen gesprochen worden, die es noch gegeben hat. Ich sage: Übergangsregelung, freihändige Vergabe, Zertifizierung, Hauptschulabschluss. Diese offenen Punkte sind geklärt. Das ist ein Riesenfortschritt. Die Träger der Jugendwerkstätten sind sehr zufrieden und angetan.
Es ist noch nicht alles gelöst, aber es befindet sich auf sehr gutem Wege. Der moderierte Prozess wird jetzt mit allen Beteiligten in einer Arbeitsgruppe fortgesetzt. Insofern brauchen auch die Träger kein Personal zu entlassen. Auch dieses Problem ist völlig vom Tisch. Nun werden wir das Weitere unterstützen. Es ist gut ausgegangen. Wir können uns freuen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! E.ON-Chef Johannes Teyssen hat bei der Bilanzpressekonferenz in den Sommerferien für einen Paukenschlag gesorgt. Er hat bestätigt, dass der Vorstand überlegt, konzernweit bis zu 11 000 Arbeitsplätze abzubauen. Davon sollen allein in Hannover mehr als 1 000 Arbeitsplätze betroffen sein. Es gibt keine Standortgarantien. Vorstandschef Teyssen schließt auch betriebsbedingte Kündigungen nicht aus.
Die Niedersächsische Landesregierung und die CDU-Fraktion sind sofort aktiv geworden und haben sich für den Erhalt der E.ON-Standorte und Arbeitsplätze in Niedersachsen mit Nachdruck eingesetzt. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP legen dem Landtag heute einen Entschließungsantrag vor. Gestern haben konstruktive Gespräche mit der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stattgefunden. Nun haben wir einen gemeinsamen Entschließungsantrag formuliert. Er nimmt ausdrücklich den hannoverschen Appell von ver.di aus der letzten Woche auf, den auch die Vertreter von CDU, FDP, SPD und Grünen unterzeichnet haben.
Unsere gemeinsame Entschließung zielt auf Entscheidungen, die Konzernvorstand und Aufsichtsrat bereits im November 2011 treffen wollen. Es geht dann schon um die Zukunft einzelner Unternehmensgesellschaften und Standorte. Zurzeit arbeiten Projektteams unter Leitung des E.ON-Vorstandes Details der Einsparungen aus. Ich sage deutlich: Es kann nicht angehen, dass Betriebsräte und Belegschaft hier nicht eingebunden sind.
Bisher hat es keine Gespräche zwischen Betriebsrat und Vorstand gegeben. Wir fordern: Der Vorstand muss nun endlich seine Pläne offenlegen. Der Vorstand muss mit dem Betriebsrat direkte und detaillierte Gespräche führen. Das liegt im größten Interesse des Unternehmens selbst. Die Betriebsräte kennen die Organisation und die Abläufe des Unternehmens am besten und sind am nächsten an den Problemen dran.
E.ON muss dieses Pfund dringend nutzen.
Jetzt muss also alles getan werden, um ins Gespräch zu kommen. Deshalb appellieren wir gemeinsam dringend an den Vorstand: Beziehen Sie unverzüglich die Arbeitnehmervertretungen und die zuständigen Gewerkschaften mit ein! Nutzen Sie Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung als Garanten für den Erfolg!
Hannover und die anderen Standorte in Niedersachsen haben eine lange Tradition im Energiesektor. Die PreussenElektra in Hannover hat Energiegeschichte geschrieben. 75 % der E.ON-Belegschaft sind stolz darauf, bei E.ON zu arbeiten.
Der Standort Hannover muss bleiben. Er ist bezahlt und abgeschrieben. Deswegen dürfen auf keinen Fall die Kernkraftwerksteuerung und die Kraftwerksteuerung allgemein nach Düsseldorf oder ganz woandershin verlagert werden.
E.ON kann sich den Erhalt seiner Standorte in Hannover, in Niedersachsen und ganz allgemein gut leisten. Zwar hat es nun Einbrüche beim Vorsteuerergebnis und Gewinn gegeben - übrigens weitgehend nicht wegen der Stilllegung der Atomkraftwerke -; aber für 2011 gibt es immer noch ein erwartetes Vorsteuerergebnis von fast 10 Milliarden Euro und einen erwarteten bereinigten Konzernüberschuss von 2,1 bis 2,6 Milliarden Euro. Als Dividende sind mehr als 1 Milliarde Euro eingeplant. Damit steht E.ON deutlich stärker da als RWE. Dort ist aber kein Stellenabbau geplant. Das heißt: E.ON ist kein Sanierungsfall.
Wir appellieren deshalb an den Vorstand: Schließen Sie betriebsbedingte Kündigungen auch nach 2012 aus, und erarbeiten Sie zusammen mit Betriebsräten und Belegschaft Standortsicherungskonzepte und eine neue Konzernstruktur mit alternativen Einsparmöglichkeiten gegenüber einem Personalabbau! Zu Recht erwartet der Betriebsrat, dass nicht die Beschäftigten die in den vergangenen Jahren verursachten Managementfehler ausbaden müssen.
Wir erleben jetzt, dass Niedersachsen wie kaum ein anderes Bundesland von der Energiewende betroffen ist. Das Wachstumspotenzial der Energiewende betrifft den Auf- und Ausbau regenerativer Energien, den Ausbau der Energienetze und hoch innovative Forschungsprojekte. Hier ist Niedersachsen Vorreiter in Deutschland. Deshalb müssen die vorhandenen, logistisch günstig gelegenen und effizient arbeitenden E.ON-Standorte in Niedersachsen bleiben - genauso wie die fachlich bestens qualifizierten Mitarbeiter.
Bei der Erschließung der neuen Wachstumspotenziale wird das Land Niedersachsen Unterstützung leisten.
Ich beantrage sofortige Abstimmung.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung noch einmal zu dem besonderen Verteilungsschlüssel des Bildungspaketes an die Kommunen. Wir haben ja gehört, dass es dabei um die Zahl der leistungsberechtigten Kinder geht. Da stellt sich die auch gestern schon aufgeworfene Frage: Wird dadurch irgendeine Kommune benachteiligt?
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Wir haben von Herrn Minister Bode verschiedene Ausführungen im Hinblick auf die zentrale Bedeutung regionaler Projekte - Stichwort „regionale Strukturpolitik“ - gehört. Er hat gesagt, es liegt im besonderen Interesse unseres großen Bundeslandes, solche Projekte gezielt zu fördern. Hierzu meine Frage: Nach welchen Kriterien werden diese Projekte gefördert? Welche zusätzlichen Förderpunkte gibt es? Wie findet man eine nachvollziehbare Entscheidung? - Das haben wir schon gehört: zusammen mit der NBank und den Beteiligten vor Ort auf der Grundlage der Erkenntnisse des Ministeriums.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Ausführungsgesetz setzt Niedersachsen die jüngsten Bundesgesetze zur Absicherung der Optionskommunen und Jobcenter und zur Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes um, und dies bundesweit am schnellsten. Im Namen der CDU-Landtagsfraktion gilt mein großer Dank allen, die dies ermöglicht haben, insbesondere unserer Sozialministerin Aygül Özkan und ihren Mitarbeitern, der kommunalen Seite und auch den Fraktionen hier im Landtag.
Ich möchte drei Punkte hervorheben.
Ich möchte drei Punkte hervorheben. Erstens. Mit der Einrichtung des gemeinsamen Ausschusses und des Ausschusses für Zielvereinbarungen setzt unser Bundesland auf Kooperation von Bund, Ländern, Bundesagentur und Kommunen statt auf fachliche Weisungen. Das bedeutet Eigenverantwortung.
Zweitens. Bildung und Teilhabe von Kindern in Niedersachsen erhalten einen finanziellen Schub aus Bundesmitteln in Höhe von 70 Millionen Euro jährlich auf Dauer. Dazu kommen noch die 400 Millionen Euro für Sozialarbeit und andere Aufgaben anteilig für Niedersachsen und außerdem die Verwaltungskosten, die der Bund erstattet. Das niedersächsische Ausführungsgesetz verteilt dieses Geld im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden nach einem passgenauen
und aufwandsbezogenen Schlüssel, nämlich nach der Anzahl der leistungsberechtigten Kinder. Kommendes Jahr soll dieser Schlüssel weiter optimiert werden.
Drittens. Die zentrale Aufgabe wird es sein, das Teilhabe- und Bildungspaket voll zu den Kindern zu bringen. Alle müssen sich dazu in die Pflicht nehmen lassen: Kinder, Eltern, Lehrer, Gesellschaft, Vereine, Verbände, freie Wohlfahrtspflege, Jobcenter und Optionskommunen. Wir alle sind gefordert; denn die Kinder haben die Chance, einen wichtigen weiteren Baustein am Anfang ihres Lebens zu bekommen, nämlich früh zu Bildung und zu Teilhabe zu finden. Wir wollen, dass dieser Baustein ein Erfolg wird. Lassen Sie uns das gemeinsam hinbekommen!
Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Frau Helmhold, das finden wir natürlich sehr bedauerlich, weil der Schlüssel schon bei den Beratungen klar gewesen ist. Die Region Hannover ist wie immer etwas populistisch. Sie sagt, sie bekommt 6 Millionen Euro zu wenig. Das ist aber nicht der Fall; denn der Verteilungsschlüssel bemisst sich nach der Zahl der leistungsberechtigten Kinder, und das ist der beste Schlüssel, den es geben kann.
Die Region Hannover sagt einfach, sie muss die Mittel entsprechend den Kosten bekommen, die sie für die Unterkunft allgemein hat. Das kann es aber nicht sein. Hier geht es um das Bildungspaket und nicht etwa um allgemeine Sozialhilfekosten. Was die Region Hannover sagt, ist sehr einseitig und sehr interessengeleitet. Wir hingegen wollen eine passgenaue Lösung für das gesamte Land Niedersachsen.
Ich habe es gerade schon in meiner Rede gesagt, dass wir im kommenden Jahr die Genauigkeit des Schlüssels, der so bleiben soll, noch einmal verbessern und optimieren werden. Darüber kann sich doch niemand beschweren.
Frau Präsidentin! Lieber Kollege Humke, es ist schade, dass Ihre Position nicht im Bericht erwähnt ist. Das nehme ich auf meine Kappe. Trotzdem kann ich antworten.
Es macht schon Sinn, dass die LAG nicht im Ausschuss vertreten ist. Sie sagten gerade selbst, dass sie eigene Anbieter in ihren Reihen habe. Dass Anbieter, die nicht selbst für die Kosten aufkommen - das sind Steuermittel -, unmittelbar in den Ausschüssen darüber zu befinden haben, ist sicherlich nicht zweckmäßig. Wenn, dann müssten Sie dieses Recht auch anderen einräumen. Es gibt ja bewährte Beteiligungsverfahren zwischen Land, Kommunen und freier Wohlfahrtspflege, auch mit privaten Einrichtungen und Verbänden. Da kann gearbeitet werden. Da wird nichts an Initiativen, an Ideen, an Austausch verloren gehen. Insofern sind wir der Meinung, dass das Gesetz so richtig formuliert ist.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die heutige Ablehnung des SPD-Antrags bedeutet kein Ende der Diskussion. Die SPD wollte im Ausschuss etwas verfrüht abstimmen. Besser wäre es gewesen, die Antragsberatungen fortzusetzen - unter Einbeziehung der Diskussionen auf Bundes- und Landesebene.
Beim hochkarätigen Kolloquium „Tarifeinheit und Koalitionsfreiheit“ des BMAS am 7. September letzten Jahres haben uns Vertreter aus den Reihen von Tarifpartnern, Rechtsprechung und Wissenschaft erneut die vielfältige Problematik vor Augen geführt.
Lieber Herr Kollege Schminke, hier in der CDU ist niemand feige.
Vielmehr müssen wir alle das Ganze richtig zusammenkriegen. Hier geht es nun wirklich um einen fundamentalen Interessengegensatz.
Die einen sprechen von einem verfassungswidrigen Eingriff in die Koalitionsfreiheit der Spartengewerkschaften. Es geht in der Tat darum, ob die noch etwas machen können. Da müssten Sie schon etwas genauer sein.
Auf der anderen Seite gibt es die Position, dass es nicht um einen Eingriff in die Tarifautonomie geht, sondern um die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Tarifautonomie im Rahmen der Prognose- und Einschätzungsmöglichkeiten des Gesetzgebers.
Das sagen die Befürworter der Tarifeinheit per Gesetz. Dieser Auffassung ist auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.
Über den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ können wir noch vergleichsweise leicht Einigkeit erzielen. Dann kann es aber nicht hingenommen werden, dass die Tarifeinheit nicht geregelt wird; denn das führt bei der Tarifpluralität zur Spaltung der Belegschaft. Sie wird dann nämlich unterschiedlich bezahlt, obwohl sie im selben Betrieb die gleiche Arbeit leistet. Außerdem hat so etwas für den Arbeitgeber einen merklich höheren bürokratischen Mehraufwand zur Folge. Das sind nun einmal gute Gründe für die, wie wir gerade gehört haben, von BDA und DGB erhobene Forderung nach einer gesetzlichen Regelung des Grundsatzes der Tarifeinheit.
Kollege Schminke, es gibt aber die Kritik, dass die Spartengewerkschaften, die einen Tarifabschluss haben wollen, dann auf einmal vom Willen der Mehrheitsgewerkschaft und des Arbeitgebers abhängen. Weil ihre Tarifverträge dann möglicherweise nicht mehr wirksam sind, ist die Frage, wer bei ihnen überhaupt noch Mitglied sein will.
Hier kommt nun wieder das Kolloquium „Tarifeinheit und Koalitionsfreiheit“ ins Spiel. Dort hat man sich auch mit möglichen Alternativen beschäftigt, die aber wiederum neue Probleme erzeugen. Das gilt etwa für die zeitliche Koordination von Tarifverhandlungen sowie für mögliche Kooperationspflichten zwischen den beteiligten Gewerkschaften.
Insgesamt können wir sagen, dass die Zeit zur Entscheidung noch nicht gekommen ist. Im BMAS und in der interministeriellen Arbeitsgemeinschaft
auf der Ebene der Bundesregierung rauchen die Köpfe nach wie vor. Jetzt geht es darum, eine Lösung zu finden. Das werden wir auch tun.
Für die CDU-Fraktion gilt das, was wir schon im September-Plenum gesagt haben, nämlich die eigene Meinung, dass sich der Grundsatz der Tarifeinheit nach den Erfahrungen der Vergangenheit vielfältig bewährt hat und nicht überholt ist, sondern ein wirksames Instrument sein kann, um betriebsgefährdende Streiks kleiner Gruppen und Funktionseliten zu verhindern.
Die Ordnungs- und Schutzfunktion ist von größter Bedeutung. Wenn erst einmal ein Tarifvertrag geschlossen ist, kann er Schutz vor Arbeitskämpfen bieten.
Deshalb stehen wir der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Sicherung der Tarifeinheit, möglichst unterhalb der Schwelle einer Änderung des Grundgesetzes, sehr positiv gegenüber. Übrigens hat sich unser Ministerpräsident David McAllister beim Neujahrsauftakt der Industrie- und Handelskammer am 10. Januar dieses Jahres ausdrücklich dafür ausgesprochen, so vorzugehen.
Dabei müssen wir natürlich dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und die Arbeitsfähigkeit kleiner Gewerkschaften beachten. Das wollen wir einbeziehen. Das ist auch das, was Kollegen anderer Fraktionen sagen.
Auf dieser Basis wollen wir eine Absicherung der Tarifeinheit erreichen. Das lohnt höchste Anstrengungen. Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, die Lebensverhältnisse im Sinne des sozialen Friedens vorausschauend zu ordnen und nicht erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und schwere Konfliktlagen entstanden sind.