- Herr Kollege, die Landesregierung hat es ja anerkannt. Im Gegensatz zur Vorgängerregierung hat sie z. B. eine unserer größten Altlasten, nämlich in Harlingerode im Harz, wo wir Probleme mit den Halden und den Haldengewässern haben, in Angriff genommen, so schnell es ging. Sie dürfen uns nicht noch Vorwürfe machen, wenn wir bei Dingen, die Sie in Ihrer Regierungszeit mit zu verantworten hatten, jetzt für Schadenbegrenzung und Abarbeitung sorgen.
Meine Damen und Herren, die nächste Frage wird von Herrn Herzog von der Fraktion DIE LINKE gestellt.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass seit RotGrün nun fast 20 Jahre vergangen sind, frage ich die Landesregierung: Sind Sie wie ich der Meinung, dass die meisten Kommunen fachlich wie finanziell völlig überfordert sind, als dass sie tatsächlich irgendetwas zur Sanierung ihrer Altlasten beitragen könnten? Und sind Sie nicht auch der Meinung, dass wir dafür dringend einen Altlastenfonds brauchen, der sich gemäß dem bayerischen
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Herzog, als Erstes muss ich Ihnen sagen, dass die Kommunen kompetenter sind, als Sie meinen.
Hier machen Sie wieder einmal Ihr geringes Vertrauen in die Kommunen deutlich. Der Zentralstaat ist Ihr Wunsch. Sie wollen von oben durchregieren und dementsprechend nach unten hin alles bis ins Kleinste regeln.
Sie unterstützen die Motivation dieser Menschen nicht, sondern gehen genau gegen diese Motivation an.
Herr Kollege Herzog, Sie wissen ebenfalls, dass die Aufgaben klar und deutlich geregelt sind. Wenn wir dort als Land eingreifen und den Kommunen vorschreiben, das zu tun, greift das Konnexitätsprinzip. Dann muss das Land auch bezahlen. Gewisse Regeln müssen Sie also wirklich einhalten.
Meine Damen und Herren, die nächste Frage wird von Frau Schröder-Ehlers von der SPD-Fraktion gestellt.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass es die damalige Bundesumweltministerin Merkel war, die die Abfallabgaben in fast allen Bundesländern Anfang der 90er-Jahre durch Regelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz zu Fall gebracht hat, frage ich Sie: Welche Regelungen für die Zukunft haben Sie denn für Niedersachsen geplant? Es gibt Angebote der kommunalen Spitzenverbände, die deutlich machen, dass Bereitschaft besteht, sich an Fonds zu beteiligen. Wie ist Ihre Einschät
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, ich kenne ja von Ihrem früheren Oberbürgermeister
- ja; ich müsste sagen: Ihrem früheren Arbeitgeber - den Wunsch des Städtetages, des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes. Wie ich bereits gesagt habe, haben wir Gespräche geführt. Das waren erst Einzelgespräche. Zielführende Gespräche können Sie aber nur mit allen drei beteiligten Partnern führen. Einen Partner hat man aber so verprellt, dass er nicht mehr dazu bereit ist und sich auf die Rechtsposition bezieht. Das ist ein ganz einfaches Verfahren.
Nun zu der damaligen Bundesumweltministerin: Im Bundes-Immissionsschutzgesetz ist in der Tat etwas geändert worden. Aber nicht sie hat diesen Fonds abgeschafft, sondern die Gerichte haben gesagt, dass er nicht verfassungskonform ist. Sie müssen schon zwischen Exekutive und Judikative unterscheiden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem das Konzept der Region Hannover für die Entsorgung der Fulgurit-Halde in Wunstorf nun gescheitert ist, wie in der Tat in der Zeitung zu lesen war, frage ich die Landesregierung, wie sie sich die Zukunft dieser Halde jetzt konkret vorstellt.
Region gefordert. Mit großem Interesse habe ich das heute Morgen gelesen. Die Bevölkerung erwartet, dass dort jetzt ein klares Konzept aufgestellt wird. Ich kann Ihnen heute aber noch nicht sagen, welches Konzept die Region aufstellen wird. Zu vermuten ist, dass dann, wenn es nicht nach Lahe gebracht werden kann, andere Entsorgungswege gefunden werden müssen.
Bei allen diesen Fragen ist - ich erlaube mir, das etwas ausführlicher darzustellen - insbesondere der Transport der Punkt, der die Bevölkerung sehr in Unruhe versetzt hat. Es ist nicht akzeptabel, dieses Material auf offenen Lkws mit den entsprechenden Belastungen für die Bevölkerung und die umliegenden Äcker zu transportieren. Man hat dann andere Verfahren, etwa der Nassbehandlung, angedacht.
Wir werden die Region auffordern, uns dieses Konzept darzustellen. Eines ist klar: Die Region hat viel Verantwortung. Wir müssen als oberste Bodenschutzbehörde aber auch dafür Sorge tragen, dass man zielstrebig weiter an der ordnungsgemäßen Entsorgung dieser Abfälle arbeitet.
Ich frage die Landesregierung: Was wird aus den Fördermitteln, die das Land für das Verfüllungsprojekt in Lahe bewilligt hat? Und: Gibt es einen zusätzlichen Fördermittelbedarf?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre jetzt zu früh, diese Frage definitiv zu beantworten. Ich habe ja bereits in der vorherigen Antwort gesagt: Wir werden darauf dringen, dass die Region weiter an der Angelegenheit arbeitet. Erst wenn ein Konzept vorliegt, können wir darüber entscheiden, ob weitere Fördermittel in diesen Bereich, also zur Beseitigung der asbesthaltigen Abfälle, fließen werden. Das können meine Fachleute und ich Ihnen im Augenblick noch nicht sagen, weil wir die Konzepte nicht kennen.
Meine Damen und Herren, die nächste Frage wird von Herrn Deneke-Jöhrens von der CDU-Fraktion gestellt. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Mittel stellt sie in diesem Jahr für die Altlastensanierung ein? Wie viel ist hierfür vorgesehen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus dem Konjunkturprogramm fließen insgesamt 5,6 Millionen Euro, und 1 Million Euro zusätzlich kommen von uns. Die Höhe und Aufteilung der EFRE-Mittel, die ebenfalls dafür verwendet werden, muss ich Ihnen schriftlich nachliefern.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage wird von Frau Reichwaldt von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Sander, vor dem Hintergrund, dass Sie mehrfach die Einstufung durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hinsichtlich des Gefährdungspotenzials erwähnt haben, frage ich die Landesregierung: Nach welcher Prioritätenliste soll die Entsorgung niedersächsischer Altlasten erfolgen: nach der Einstufung durch das Landesamt, nach regionalem Proporz oder nach dem Windhundprinzip?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, ich habe ausgeführt, nach welchen Kriterien die vorhandene Prioritätenliste von den unteren Bodenschutzbehörden erstellt wird. Danach wird dann abgearbeitet.
Allerdings muss ich eines sagen: Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich gerade vom Landesbergamt gesprochen habe. Das Landesbergamt wird von den unteren Bodenschutzbehörden zwar mit zu Hilfe genommen. Aber ich habe heute Morgen wirklich nichts vom Landesbergamt gesagt. Zu diesem Thema kommen wir vielleicht heute Nachmittag bei der Asse.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage wird von Herrn Dr. Sohn von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Bitte!
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage zu Wunstorf-Luthe: Wie bewerten Sie das Ihnen bekannte Rechtsgutachten aus der Regionsversammlung, wonach eine Durchgriffshaftung gegen die Oesterheld Industriebeteiligungen GmbH möglich ist?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege, das Gutachten wurde von meinen Fachleuten im Ministerium bewertet. Wir kommen nicht zu dem Ergebnis, dass die Firma zur Verantwortung gezogen werden kann.
Danke, Herr Minister. - Die nächste Frage wird von Herrn Wenzel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt.