- Trotzdem nicht. - Viele Wohnheime - siehe Hannover - sind baulich und technisch nicht mehr zeitgemäß. Wie Studierende mit Kindern oder auch behinderte Studierende in den nach dem Standard der 60er-Jahre gebauten Wohnheimen unterkommen können, ist uns ein Rätsel. Hier ist wirklich dringender Handlungsbedarf gegeben.
zen. Meine Damen und Herren, wenn Sie im Ausschuss zugehört hätten, wüssten Sie, dass dies schon erfolgt ist. Wir sind im Ausschuss bereits immer wieder mit Material vom MWK versorgt worden, in dem der Bedarf festgestellt wurde, vor allem in Göttingen, Hannover und Braunschweig. Zum Beispiel in Göttingen gibt es einen Bedarf von 400 zusätzlichen Wohnheimplätzen, in Hannover einen solchen von 250 zusätzlichen Wohnheimplätzen. Die Studentenwerke werden in dem Änderungsvorschlag zu unserem Antrag in diesem Zusammenhang aufgefordert, für Bauunterhaltung und Sanierung der Wohnheime Rücklagen zu bilden. Die Realität ist doch so: Wohnheime müssen kostendeckend bewirtschaftet werden. Mietkalkulatorisch werden Rücklagen bereits jetzt gebildet. Im Falle von älteren Wohnheimen ist ausreichende Rücklagenbildung schwierig, will man die Mieten nicht in schwindelerregende Höhen treiben. Deshalb fordern wir die Aufnahme der Studentenwohnheime in den Förderkatalog des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes.
Wir haben im Ausschuss gefordert, dass hierfür zusätzliche Mittel in den Topf eingebracht werden müssen. Grundsätzlich ist das in Niedersachsen - wie in anderen Bundesländern - ebenfalls möglich. Also weg mit der Förderlücke und Aufnahme der Wohnheime in den Förderkatalog! Doch auch hier verweigern sich CDU und FDP. Die Regierungsfraktionen benachteiligen die Studentenwerke nun doppelt. Sie verweigern die Förderung nach dem Wohnraumfördergesetz, und sie verweigern eine ausreichende Förderung aus dem Konjunkturpaket II. Herr Stratmann, wie soll der Studienstandort Niedersachsen unter diesen Bedingungen attraktiver werden?
Wenn es der Landesregierung mit ihrer Absicht ernst ist, mehr Studienplätze für mehr Studierende zu schaffen, muss sie vermehrt in die sozialen Rahmenbedingungen investieren. Dazu gehört auch die von uns geforderte zehnprozentige Anpassung der Finanzhilfen. Immerhin hat der Minister den Studentenwerken letztes Jahr 1,3 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Herausgekommen sind gerade einmal 500 000 Euro. Die Regierungsfraktionen rühmen sich mit einer vermeintlich großzügigen Ausstattung der Studentenwerke. Doch schauen wir nach Baden-Württemberg! Dort erhalten die Studentenwerke neben knapp 20 Millionen Euro noch weitere Mittel für Wohnen und Verpflegung. Im Jahre 2007 erhielten sie Mittel in Höhe von 7,5 Millionen Euro für den Wohnheimbau. Im
Jahre 2008 waren es 9 Millionen Euro. In Bayern ist es ähnlich. Das alles sind Gelder, die in Niedersachsen mit der Abschaffung des Mensazentralfonds und der Zuschüsse für ältere Wohnheime gestrichen wurden.
Nun noch ein paar Worte zu Ihrer Forderung, Hochschulen und Studentenwerke mögen bei der Studien- und Finanzierungsberatung zusammenarbeiten: Das tun sie doch schon längst. Zusammenarbeit ist immer gut. Momentan verweisen die Hochschulen in aller Regel auf die Studentenwerke. Die Hochschulen selbst bieten keine Studienfinanzierungsberatung an. Das sollten Sie eigentlich wissen. Durch die Einführung von Studiengebühren hat die Landesregierung die Situation für die Studierenden verschärft, ohne dass mehr Mittel für die Finanzierungsberatung zur Verfügung gestellt wurden. Wer gerade eben noch Taschengeld erhalten hat, soll jetzt über die Kreditaufnahme und langfristige Verschuldung entscheiden. Wir meinen, die Kompetenzen der Studentenwerke auf diesem Gebiet sollten ausgebaut werden. Stellen Sie endlich Geld dafür bereit!
Meine Damen und Herren, wir haben unseren Antrag bereits im September eingebracht. CDU und FDP haben eine abschließende Beratung aber immer wieder verzögert. Nun haben sie einen weichgespülten Änderungsvorschlag vorgelegt, der weit hinter unsere Forderungen zurückfällt und außer Selbstverständlichkeit nicht viel bietet. Immerhin: Die Kompetenzen der Studentenwerke erkennen Sie an. Doch warme Worte nützen nichts. Die niedersächsischen Studentenwerke brauchen eine vermehrte Förderung, d. h. in erster Linie Geld und keine warmen Worte.
Danke schön, Frau Dr. Lesemann. - Zu einer Kurzintervention auf Frau Kollegin Dr. Lesemann hat das Wort Herr Kollege Möllring. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte gern eine Zwischenfrage gestellt; denn die Kollegin hat darauf hingewiesen, wie schön das alles in Nordrhein-Westfalen sei und wie schlecht wir die Studentenwerke hier in Niedersachsen behandelten. Im Rahmen der Behandlung der nächsten Tagesordnungspunkte werden wir uns aber auch noch über einen anderen Antrag
der SPD-Fraktion unterhalten. Ich möchte von Ihnen gern wissen, warum Sie in jenem Antrag die Studentenwerke überhaupt nicht berücksichtigt haben.
Auch hierauf soll nicht geantwortet werden. - Deshalb erteile ich jetzt als nächstem Redner Herrn Kollegen Nacke von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man tut sich in diesem Hause keinen Gefallen, wenn man Dinge, die recht gut funktionieren, nur der politischen Einstellung wegen schlechtredet. Die wichtige Rolle der Studentenwerke ist unbestritten. Sie unterhalten z. B. Wohnheime, Mensen, Beratungseinrichtungen oder Einrichtungen von sozialer Bedeutung, die den Studierenden das Leben an den Universitäten wesentlich erleichtern. Damit sind die Studentenwerke genau so wichtig wie z. B. Hörsäle.
Die niedersächsischen Studentenwerke befinden sich in einer Situation, um die sie bundesweit beneidet werden. Diese Landesregierung hat den Studentenwerken durch vertragliche Vereinbarungen sowie mit Zustimmung dieses Hauses eine Planungssicherheit bis 2012 gegeben. Von daher wissen die Studentenwerke, was sie erwarten können und womit sie arbeiten können. Das ist einmalig in Deutschland. Das gibt es an anderer Stelle so nicht. Das ist hervorragend.
Weil man die Planung nicht immer vollständig überdenken kann - Fünfjahrespläne, das wissen insbesondere Sie auf der linken Seite, funktionieren manchmal nicht -, haben CDU und FDP bei den letzten Haushaltsplanberatungen gesagt: Wir müssen hier noch etwas mehr tun. Die Kosten sind ein bisschen aus dem Ruder gelaufen. Die Studentenwerke stehen angesichts des doppelten Abiturjahrgangs vor der Notwendigkeit, sich darauf einzurichten, dass mehr Studenten als bisher Leistungen abfragen werden. Deshalb haben wir 500 000 Euro zusätzlich für die Studentenwerke in den Haushalt eingestellt. Der Anteil des Landes an den Mitteln, die für die Studentenwerke ausgegeben werden, liegt über dem Bundesdurchschnitt. Der Anteil, den die Studierenden über ihre Semesterbeiträge erbringen, liegt dagegen unter dem Bundesdurchschnitt.
Im Ergebnis ist Ihr Antrag ein Haushaltsantrag. Sie versuchen ja, damit eine Position festzuzurren, obwohl Sie wussten, dass Sie damit nicht viel gewinnen können. Deshalb hat sich da auch vieles erledigt. Ich weiß nicht, warum die engere Kooperation zwischen Hochschulen und Studentenwerken, wie wir sie in unserem Änderungsantrag gefordert haben, zu einem Problem führen soll. Sie schrecken in den Beratungen immer gleich zurück und sagen: Halt, dafür sind die Studentenwerke nicht zuständig. Dafür müsstet ihr ihnen Geld geben. - Lassen Sie uns über Kooperationen reden, dann wird die Landesregierung im nächsten oder übernächsten Jahr über eine Fortsetzung dieser Vereinbarungen verhandeln - das wäre zumindest unser Wunsch -, damit wir den Studentenwerken auch über die nächste Wahl hinaus, in der nächsten Legislaturperiode, Sicherheit gewähren können. Dann kann man darüber reden, wie die Beratung in den Studentenwerken fortgeführt werden soll.
Die demografische Entwicklung ist ein wichtiger Aspekt. Es ist doch wichtig, zu wissen, wie viele Studierende wir zukünftig zu erwarten haben, in welchem Ausmaß die Zahl der Studierenden zurückgeht und wie sich diese Zahl weiterhin entwickelt. Wirkt sich das irgendwie aus? - Auch an dieser Stelle sei der doppelte Abiturjahrgang noch einmal als besondere Herausforderung nicht nur für die Hochschulen, sondern auch für die Studentenwerke erwähnt.
Dass man in diesem Zusammenhang die Bauunterhaltung und die Sanierung nicht außen vor lassen kann, ist doch völlig klar. Die Tatsache, dass Ihnen das zur Verfügung gestellte Geld immer zu wenig ist, Sie selbst aber, wie der Finanzminister hier zu Recht ausgeführt hat, gar kein Geld zur Verfügung stellen wollen, macht die Sache nicht glaubwürdiger. Wenn Sie sich dann hier hinstellen und sagen, Sie wollten das in den Förderkatalog des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes aufnehmen, dann müssen Sie aber schon wissen, was das bedeutet. Nach diesem Gesetz werden auch Bundesmittel zur Verfügung gestellt, die aber nicht erhöht werden können. Es müsste also mit Landesmitteln aufgestockt werden. Wenn Sie nun aber Bundesmittel in die Studentenwerke geben wollen, dann bedeutet das, dass Sie bei den Maßnahmen, die zurzeit gefördert werden - Wohnraum für kinderreiche Familien, seniorengerechter Wohnraum oder Wohnraum für Behinderte, Wohnraum für Leute, die wirklich Schwierigkeiten haben,
Was die Zurverfügungstellung von Landesmitteln angeht, will ich Ihnen sagen: Das haben wir schon längst getan; die sind beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur angesiedelt.
In einem Punkt, Frau Kollegin Lesemann, gebe ich Ihnen recht; das muss ich einräumen - Sie haben hier Bayern und Baden-Württemberg angeführt -: Ja, dort, wo CDU und FDP schon lange und erfolgreich Verantwortung tragen, ist es eben etwas leichter, Geld zur Verfügung zu stellen als dort, wo andere lange Verantwortung getragen haben. Ich muss einräumen, dass wir hier noch daran arbeiten. Ich sage Ihnen: Wenn wir in Niedersachsen so lange Verantwortung tragen, wie sie die CSU in Bayern bereits trägt, werden auch wir sicherlich solche Beträge zur Verfügung stellen können.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Nacke. - Wir warten noch ganz kurz, bis der Akku des Mikrofons, den aber nicht Herr Nacke geleert hat, sondern der sich automatisch leert, ausgetauscht worden ist. - Das Wort zu einer Kurzintervention auf den Kollegen Nacke hat jetzt Frau Dr. Andretta. Bitte schön! Anderthalb Minuten.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Nacke, Ihre Argumentation, wir würden Behinderten und sozial schwachen Familien mit unserer Forderung und der Forderung der Studentenwerke nach Aufnahme in das Wohnraumfördergesetz Wohnraum wegnehmen, ist ungeheuerlich. Es sind gerade die behinderten Studierenden, die ausländischen Studierenden und die jungen Familien unter den Studierenden, die dringend auf diesen Wohnraum angewiesen sind. Ich bitte Sie, auch dies hier einmal zur Kenntnis zu nehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass Frau Kollegin Lesemann hier vorhin gesagt hat, dass die Studierenden - also unser akademischer Nachwuchs - nicht in der Lage seien, sich für ein Darlehen zu entscheiden und einen Darlehensantrag auszufüllen. Das ist meiner Meinung nach schon bemerkenswert.
Die Studentenwerke leisten eine wertvolle und kompetente Arbeit für unsere Studierenden. Angesichts steigender Studierendenzahlen sowie angesichts steigender Nahrungsmittel- und Energiepreise ist die Leistung der Studentenwerke besonders zu würdigen. Allerdings: Die Arbeit funktioniert nur mit einem verlässlichen politischen Rahmen. Den - das haben wir gerade schon vom Kollegen Nacke gehört - gibt es in Niedersachsen. Im bundesweiten Vergleich schauen viele neidisch auf Niedersachsen, weil bei uns die Studentenwerke finanzielle Planungssicherheit haben. Das ist gut so und bleibt auch so.
Zusätzlich zur Planungssicherheit haben wir im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2009 die Finanzmittel um weitere 500 000 Euro aufgestockt. Außerdem sparen die Studentenwerke durch die Übertragung der Grundstücke ca. 300 000 Euro an Erbbauzinsen. Mit diesen Finanzmitteln ermöglichen wir nicht nur den Studentenwerken eine optimale Arbeit, sondern wir entlasten damit zugleich auch unsere Studierenden.
Niedersachsen liegt bei der Finanzierung der Studentenwerke über dem Bundesdurchschnitt. Gleichzeitig liegt der Finanzierungsanteil des Semesterbeitrages unter dem Bundesdurchschnitt. Das heißt, dass wir unsere Studierenden entlasten. Ihre Kritik, liebe Oppositionsfraktion, läuft deshalb völlig ins Leere.
Die Studentenwerke - Sie haben ja eben gesagt, dass Sie vielfach angeschrieben würden - werden sich sicherlich noch an Ihre Regierungszeit zurückerinnern, in der von Haushalt zu Haushalt
gedacht wurde und keine Planungssicherheit gegeben war. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, hatten ja vorgeschlagen, die Studentenwerke mit in die Wohnraumförderung aufzunehmen. Niedersachsen erhält im Rahmen der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen vom Bund für die Jahre 2007 bis 2013 einen Ausgleichsbetrag von ca. 40 Millionen Euro. Im Wesentlichen werden diese Mittel zur Unterstützung von behinderten und älteren Menschen sowie von kinderreichen Familien eingesetzt. Wenn Sie also neue Aufgaben in das Gesetz aufnehmen wollen - Frau Dr. Lesemann hatte ja gesagt, dass Sie die Mittel erhöhen wollen -, dann müssten Sie fairerweise dazu sagen, wie die Gegenfinanzierung aussehen soll oder, anders ausgedrückt - das hatte der Kollege Nacke schon ausgeführt -, wo Sie bei den benachteiligten Menschen die Finanzmittel kürzen wollen. Wir sind mit vielen anderen der Auffassung, dass die Unterstützung der Studentenwerke in Niedersachsen gut und angemessen ist. Auf CDU und FDP können sich die Studentenwerke und die Studierenden auch weiterhin verlassen.
Herzlichen Dank, Herr Grascha. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Dr. HeinenKljajić. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag, liebe Kollegen von CDU und FDP, stehlen Sie sich wider besseres Wissen aus der Verantwortung. Wenn Sie die Planungssicherheit bis 2012 loben, dann beschreiben Sie ja eher ein bisschen das Problem denn die Lösung; den Studentenwerken fehlt - das haben Sie selbst zugestanden - angesichts steigender Betriebskosten und Lebensmittelkosten und vor allem angesichts des stetig zunehmenden Sanierungsstaus das nötige Geld, um den zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden.
Mit dem Verweis auf den Bundesvergleich, der zeigen soll, dass die Finanzierungsanteile des Landes in Niedersachsen besonders hoch sind und der Anteil der Studierenden bei uns eher gering ist, sagen Sie ein Stück weit durch die Blume -