Hartmut Möllring
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Herr Kollege, habe ich Ihren Vorwurf so zu verstehen, dass wir den Stecker viel früher hätten ziehen und nicht weiter zu der Bürgschaft hätten stehen sollen, also über den März, über den Konkurs der SIAG AG - der Muttergesellschaft - hinaus?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Sie haben darauf hingewiesen, dass wir mit SIAG mehrfach zusammengesessen haben, mit dem Betriebsrat, mit der Geschäftsleitung, mit - - -
- Ich kann doch für die CDU-Fraktion reden! Ich bin doch ganz normaler Abgeordneter!
Es hat ja auf dem Tisch gelegen. Wir alle am Tisch waren uns darin einig - eingeschlossen der Betriebsratsvorsitzende Heinks -, dass das FMC-Gutachten bei Erfüllung von zehn Bedingungen eine Fortführungsprognose ausgesprochen hat. Aber nicht eine einzige Bedingung ist bisher erfüllt worden - sie konnte entweder nicht erfüllt werden oder
man wollte sie zum Teil nicht erfüllen. Das heißt, wenn hier gesagt wird, es habe eine Fortführungsprognose gegeben, dann ist das angesichts der Bedingungen, unter die sie gestellt worden ist, einfach falsch.
Das Gleiche gilt für das PwC-Gutachten bzw. für die Sitzungsvorlage, die es für den Landeskreditausschuss gegeben hat. Ich habe alles das im Ausschuss für Haushalt und Finanzen haarklein dargestellt.
Ich stelle fest, dass von der Opposition inzwischen nur Leute reden, die damals nicht dabei waren, weil sie sich nicht haben sachverständig machen lassen wollen, sondern hier nur ihre Vorurteile ausbreiten wollen. Das halte ich nicht für richtig.
Natürlich haben wir am 15. und an den folgenden Tagen über Liquiditätserfordernisse gesprochen.
Aber selbstverständlich. Gerne!
Sowohl das FMC-Gutachten - dabei handelt es sich ja um das Eigentum des Unternehmens - als auch die Stellungnahme von PwC sind vertraulich, weil darin Betriebsgeheimnisse und auch vergleichende Betriebsgeheimnisse anderer Firmen abgedruckt sind.
Ich erinnere mich allerdings daran, Herr Kollege Sohn, dass es in der Sitzung des Haushaltsausschusses Nachfragen gegeben hat, die vom damaligen Minister auch beantwortet worden sind.
Es ist schon erstaunlich, dass sich die Grünen überhaupt um diesen Hafen kümmern, weil sie ihn vor zehn Jahren noch abgelehnt haben.
- Ich bin Abgeordneter!
- Natürlich, ich bin doch schließlich Abgeordneter.
Ich frage die Landesregierung, ob sie den selbst ernannten Experten einmal erklären kann, dass es dort 4 700 Schlösser mit einer jeweiligen Länge von 40 m, also etwa 180 000 m Schlösser, gibt und dass es dort etwa 50 Aufplatzungen - also Schlosssprengungen - mit einer Länge von unter 1 m gegeben hat und dass dies bei solchen Großbaustellen völlig selbstverständlich ist, wie es auch in der Kaiserschleuse in Bremen aufgetreten ist.
Meine zweite Frage ist, ob die Landesregierung bestätigen kann, dass die Standfestigkeit der Kaje nichts mit den Blechen der Spundwände zu tun hat, sondern mit der dahinterliegenden Konstruktion.
Herr Adler, geben Sie mir denn recht, dass die Abgeordneten, wenn das Gesetz noch nicht geändert ist, selber auf Privilegien verzichten könnten, dass z. B. der Kollege Perli nicht in der 1. Klasse nach Berlin-Spandau fährt, um dort sein Studium weiter zu betreiben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe hier nie behauptet, dass Herr Perli nie dienstlich nach Berlin gefahren ist. Ich habe nur festgestellt, dass er häufig in Spandau aus der 1. Klasse aussteigt, um dann weiter nach Potsdam zu fahren, um dort seinem Studium nachzugehen.
Ist Ihnen bekannt, dass der Kollege Tiefensee vor Ort seine besondere Sachkunde dadurch bewiesen hat, dass er immer von einem „Tiefseehafen“ statt von einem „Tiefwasserhafen“ gesprochen hat,
und dass Menschen, die sich mit maritimen Kenntnissen auseinandersetzen, es doch sehr befremdlich fanden, dass er sich mit diesem Hafen überhaupt nicht auseinandergesetzt hatte?
Herr Lies, können Sie mir erklären, wie Folgendes gemeint ist? - Ich habe neulich Bremer Sozialdemokraten gefragt, ob sie nicht einmal auf den Genossen Lies einwirken könnten, dass er nicht immer den Hafen schlecht redet. Die Genossen aus Bremen haben mir geantwortet: In einer Volkspartei können nicht nur intelligente Menschen dabei sein. - Können Sie mir erklären, was die damit gemeint haben?
Herr Kollege Wenzel, ich darf Sie fragen, ob es Ihnen als Familienvater - genauso wie mir - bekannt ist, dass man in Familien das Privattelefon gemeinsam nutzt, dass auch Abgeordnete ihre private Telefonnummer selbstverständlich ins Internet stellen und dass unterschiedliche Familienmitglieder diese Telefonanlage nutzen können, ohne dass Sie mir wahrscheinlich vorwerfen können, dass ich jemals in die grüne Jugendpolitik eingegriffen habe, obwohl mein Sohn selbstverständlich diese angeht?
Wie soll sich, wenn Selbstständige wie Apotheker, Ärzte und Rechtsanwälte ebenfalls Gewerbesteuer zahlen, das Gesamtaufkommen an Steuern erhöhen? Die Gewerbesteuer wird bei Selbstständigen doch 1 : 1 auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass das Steueraufkommen nicht steigen würde.
Herr Kollege Hagenah, Sie haben eben vorgeschlagen, Neubaupläne bei Landesstraßen zurückzustellen und mit diesen Mitteln andere Straßen zu sanieren. Können Sie mir einmal sagen, welche Neubaupläne für Landesstraßen es gibt? Nach meiner Kenntnis gibt es nämlich keine. Und wenn es keine gibt, sind auch keine Mittel dafür vorhanden. Und wenn man keine streicht, hat man immer noch nichts.
Frau Helmhold, können Sie mir sagen, wie viele Mitglieder Ihrer Fraktion bei Besuchergruppen sind und wie viele draußen beim Kaffee anstehen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte gern eine Zwischenfrage gestellt; denn die Kollegin hat darauf hingewiesen, wie schön das alles in Nordrhein-Westfalen sei und wie schlecht wir die Studentenwerke hier in Niedersachsen behandelten. Im Rahmen der Behandlung der nächsten Tagesordnungspunkte werden wir uns aber auch noch über einen anderen Antrag
der SPD-Fraktion unterhalten. Ich möchte von Ihnen gern wissen, warum Sie in jenem Antrag die Studentenwerke überhaupt nicht berücksichtigt haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Aller, ich habe gesagt, dass ich es begrüßen würde, wenn wir in Europa Ratingagenturen hätten, die nicht von amerikanischen Ratingagenturen abhängig sind. Die Frage ist, wie man das vernünftigerweise auf den Weg bringen kann. Wahrscheinlich werden wir einige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dazu ermuntern müssen. Wir können hier ja nicht drei Leute zusammenholen und sagen, das sei die neue Ratingagentur. Dazu gehört ja auch eine gewisse Infrastruktur. Aber wir sollten dies gemeinsam anschieben. Ich glaube nicht, dass wir dafür einen Landtagsbeschluss brauchen. Ich habe Ihnen ja zugesagt, dass wir bemüht sind, so etwas zu unterstützen. Den Weg kann ich Ihnen heute natürlich nicht im Einzelnen darstellen. Die Idee gab es früher auch schon einmal. Die Dringlichkeit wurde aber früher noch nicht so gesehen. Es ist ja immer so: Wenn etwas passiert ist, dann muss es ganz eilig sein. Deshalb werden wir jetzt gemeinsam bemüht sein müssen, so etwas zu installieren.
Sie haben unterschiedliche Punkte angesprochen. Wenn innerhalb der Bank das Risikomanagement versagt, dann hat dies zunächst nichts mit der Anlageberatung zu tun. Mit Risikomanagement ist gemeint, zu welchen Bedingungen sich die Bank refinanziert und welche Risiken sie eingeht. Hierbei geht es nicht um den Sparkassenkunden, dem man für 5 000 bis 10 000 Euro ein Papier verkauft, sondern dabei geht es um größere Dimensionen. Dies muss Tag für Tag im Risikomanagement kontrolliert werden. Da muss dann auch eingegriffen werden. Das eine hat mit dem anderen also nichts zu tun.
- Ich habe Ihnen ja zu Beginn erklärt, dass es dafür den Einlagensicherungsfonds gibt, allerdings nur für Sparvermögen.
Jetzt zur nächsten Frage nach der Haftung der Bankmanager. Das ist in § 93 des Aktiengesetzes geregelt. In meinen Unterlagen steht auch irgendwo, um welchen Absatz es sich handelt; da können wir gemeinsam nachgucken. Die Banken sind ja in der Regel in Aktiengesellschaften organisiert; ansonsten gilt das Sparkassengesetz analog. In der genannten Vorschrift steht, dass dann, wenn ein Vorstand sein Unternehmen schädigt, weil er nicht die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, er mit seinem privaten Vermögen zum Schadenersatz herangezogen werden kann. Das Instrument ist da, wir müssen es nur nutzen. Wir können es nur da nutzen, wo wir - - -
- Zunächst einmal geht es um die Frage, ob das Instrument ausreicht, eine Schadenersatzforderung durchzusetzen. Ob der Chaot, der Ihnen das Auto zerkratzt, hinterher in der Lage ist, die neue Lackierung zu bezahlen, hat doch nichts mit Liechtenstein usw. zu tun. Dieses Risiko geht jeder Mensch ein, dem ein Schaden zugefügt wird. Wem ein Schaden von einem Vermögenslosen zugefügt wurde, dann kann man den Anspruch auf Schadensersatz nicht durchsetzen. Daher bin ich der Meinung, dass man es erst einmal versuchen muss, also an das Vermögen herangehen muss. Wenn man weiß, dass der Schadensverursacher Vermögen in Liechtenstein hat, dann kommt man auch an das Vermögen in Liechtenstein heran. Welches Weltbild haben Sie denn?
- Haben Sie Vermögen in Liechtenstein? Glauben Sie, dass es dort sicher ist?
Davon würde ich Ihnen dringend abraten.
Dann haben Sie nach der Falschberatung gefragt. Da haftet natürlich die Bank. Hierbei stellt sich nur die Frage, Herr Hagenah, ob sich die Bank eine
Freizeichnung hat unterschreiben lassen. Das muss man im Einzelfall sehen. Ich bin durchaus der Meinung, dass eine Bank, die einem unerfahrenen Kunden ein Produkt aufschwatzt, das hoch risikobehaftet ist, auch entsprechend haftet. Dazu gibt es schon einschlägige Urteile des BGH. Die Frage ist immer nur, ob man das auch nachweisen kann.
Wenn Sie unterschreiben, dass Sie von der Bank nicht beraten worden sind - wenn Sie Aktien kaufen, werden Sie regelmäßig unterschreiben müssen, dass keine Beratung durch die Bank stattgefunden hat, sondern es Ihr Wunsch war, diese Aktien zu kaufen -, dann haben Sie sich natürlich der Möglichkeit des Beweises begeben, weil Sie unterschrieben haben, dass Sie die Aktie kaufen wollten und Ihnen die Bank weder zu- noch abgeraten hat. Dann können Sie die Bank nicht haftbar machen. Das sind die Sachen, die zwischen Bank und Ihnen - egal ob es sich um ein öffentlichrechtliches Institut oder eine Privatbank handelt - im Zivilrecht stattfinden. Ich bin allerdings auch der Meinung: Wer es nachweisen kann, muss sein Geld auch erstattet bekommen. Das ist wie beim normalen Kauf: Ob ich ein Wertpapier kaufe oder ein kaputtes Auto - die Rechte müssen die gleichen sein.
Herr Wenzel, ich frage Sie, wann Sie das letzte Mal ins Internet geguckt und den Haushaltsplanentwurf 2008 gesucht haben. Der steht dort nämlich darin. Der Haushaltsplan 2008 selbst kann aber erst heute ins Internet eingestellt werden, weil erst heute die Druckstücke fertiggestellt worden sind und an die Häuser gehen. Das muss vorher geprüft werden. Wann haben Sie denn zum letzten Mal im Internet nach dem Haushaltsplanentwurf gesucht?