Protocol of the Session on January 15, 2009

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Finanzsituation der niedersächsischen Kommunen hat sich in den vergangenen Jahren insgesamt deutlich positiv entwickelt. Hierzu beigetragen hat ein starker Anstieg der Zahlungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, der in den Jahren 2007 sowie 2008 mit knapp über bzw. knapp unter 3 Milliarden Euro rund 30 % über den Einnahmen des Jahres 2006 lag. Nach übereinstimmender Analyse von Experten war das vergangene Jahr für die Kommunen unseres Landes finanziell das beste der vergangenen zehn Jahre. Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen haben vielerorts die Erwartungen übertroffen. Dadurch hatten viele Kommunen endlich die Chance, ihre Haushalte auszugleichen und lange unterbliebene Investitionen nachzuholen.

Aufgrund des wirtschaftlich starken Jahres 2008 und der damit für alle öffentlichen Haushalte verbundenen hohen Steuereinnahmen werden die niedersächsischen Kommunen eine Steuerverbundabrechnung in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro erhalten, d. h. sie werden noch einmal 50 Millionen Euro mehr im kommunalen Finanzausgleich bekommen.

In dem Ländervergleich „Kommunaler Finanz- und Schuldenreport Deutschland 2008“ der renommierten Bertelsmann-Stiftung wird festgestellt, dass die niedersächsischen Kommunen im bundesweiten Vergleich Ende 2007 unterdurchschnittlich verschuldet sind und nach Schleswig-Holstein und Bayern einen dritten Platz einnehmen. Weiter wird in dem Ländervergleich die Aussage getroffen, dass die niedersächsischen Kommunen aufgrund der Höhe des Bruttoinlandsproduktes als Indikator für eine perspektivische Tilgungsfähigkeit ein leicht überdurchschnittliches Potenzial zur Schuldentilgung und damit Chancen auf einen weiteren Schuldenabbau aufweisen.

Hingewiesen werden muss allerdings auch auf die Tatsache, dass die insgesamt positive wirtschaftliche Entwicklung nicht gleichmäßig bei allen Kommunen eingetreten ist. So haben zum Ende 2007 176 von 465 kommunalen Verwaltungseinheiten keinen Überschuss im Verwaltungshaushalt erzielen können. Aber auch hier gilt, dass dies der mit weitem Abstand niedrigste Stand seit dem Jahre 2000 ist. So wiesen im Jahre 2003 beispielsweise 278 Verwaltungseinheiten und 2006 noch 212 Kommunen einen Fehlbetrag aus.

(Unruhe)

Herr Minister, ich darf kurz unterbrechen. - Besteht die Möglichkeit, den morgendlichen Gedankenaustausch etwas zu reduzieren? - Bitte!

Soweit es die Kassenkredite betrifft, ist der Landesregierung bewusst, dass diese in Niedersachsen zu hoch sind. Die Landesregierung stimmt mit dem Staatsgerichtshof darin überein, dass es eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen ist, dagegen etwas zu unternehmen. Dabei darf jedoch auch nicht vergessen werden, dass der Kassenkreditstand am 31. Dezember 2007 erstmalig seit 1993 wieder einen spürbaren Rückgang im Vergleich zum Vorjahr aufwies. Selbst der in der

Anfrage zitierte Wert vom 30. Juni 2008, der bei einem Instrument der laufenden Haushaltsführung wie den Kassenkrediten nur eine geringe Aussagekraft hat, liegt immerhin noch um 280 Millionen Euro unter dem Wert des Vorjahres. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass der Quartalswert zum 30. September 2008 wieder um rund 100 Millionen Euro unter dem in der Anfrage zitierten Wert lag. Insofern ist es für die Landesregierung nicht nachvollziehbar, ausgerechnet jetzt die kommunale Selbstverwaltung zu einer Farce zu erklären - zu einem Zeitpunkt, in dem die kommunale Selbstverwaltung insgesamt besser dasteht als in der Vergangenheit und die kommunalen Finanzen erstmalig seit langer Zeit eine deutliche Verbesserung erfahren haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Auch die Energie und Dynamik, mit der sich die Kommunen in die Diskussion über die in der Anfrage angesprochene Einführung von Betreuungsangeboten für die unter drei Jahre alten Kinder eingebracht haben, erwecken bei der Landesregierung nicht den Eindruck, dass man dort mit der kommunalen Selbstverwaltung bereits abgeschlossen habe.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu Frage 1: Ziel der Landesregierung ist es, die Finanzlage der Kommunen allgemein zu verbessern. Dazu hat sie das Prinzip der strikten Konnexität eingeführt und sich auf der Bundesebene erfolgreich für eine Senkung der Gewerbesteuerumlage mit einer kommunalen Entlastung von rund 300 Millionen Euro jährlich eingesetzt.

Darüber hinaus überprüft die Landesregierung jährlich die Finanzsituation von Land und Kommunen und ergreift die notwendigen Maßnahmen, um eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen beiden Ebenen zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Überprüfung ist 2007 auch die Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich wieder angehoben worden. Dies war im Übrigen die erste tatsächliche Erhöhung einer Steuerverbundquote seit 1997.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Aber zwi- schendurch ist sie auch mal abge- senkt worden, wie ich gehört habe!)

- Aber Sie haben nur abgesenkt! Sie haben nie etwas draufgesetzt! Das ist der Unterschied.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zur Stärkung ländlicher Strukturen hat die Landesregierung einen notwendigen Flächenfaktor in den Finanzausgleich eingebracht. Auch wurde mit dem Finanzausgleich 2007 die zukünftige demografische Entwicklung berücksichtigt. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2009 ist außerdem bei den Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich die den Kommunen aufgegebene Investitionsbindung von 12,3 % der Verbundmasse aufgehoben worden. Auch dieser Schritt wird neben der höheren kommunalen Flexibilität dazu beitragen, das zugegebenermaßen hohe Niveau der Kassenkreditverschuldung bei den kommunalen Körperschaften abzusenken.

Mit dem neuen Mittel der kapitalisierten Bedarfszuweisungen unterstützen wir die mittelfristige Entschuldung von Kommunen, um so zu verhindern, dass sie dauerhaft Zuwendungen aus dem Bedarfszuweisungsfonds in Anspruch nehmen dürfen.

Wir stellen den Kommunen Mittel für Gutachten und Berater zur Verfügung, um ihnen die Überprüfungsmöglichkeiten zu geben, mit anderen Kommunen nicht nur interkommunale Zusammenarbeit zu betreiben, sondern vielleicht sogar zu fusionieren und damit eine effektivere Verwaltungsstruktur zu erreichen.

Des Weiteren stärken wir durch Verwaltungsreformen und andere Rechtsänderungen die kommunalen Handlungsspielräume, indem wir z. B. Genehmigungsvorbehalte abbauen. Land und Kommunen arbeiten beim Ausbau des E-Governments zusammen und fördern so zukunftsfähige Strukturen auf der Basis moderner Technologien. Wir wollen zukunftsfähige Kommunen aus eigener Kraft. Wir wollen auch weiterhin die kommunale Verwaltungs- und Finanzkraft steigern. Wir werden freiwillige Zusammenschlüsse fördern und Fusionsanreize dort bieten, wo damit eine nachhaltige Stärkung bereits auskonsolidierter Kommunen verbunden werden kann.

(Zustimmung von Ursula Körtner [CDU])

Meine Damen und Herren, in diesen Prozessen sind aber stets individuelle konsensuale Lösungen gefordert, die sich nach ihren Größenverhältnissen in die Gesamtstruktur der niedersächsischen Landes- und Kommunalverwaltung einfügen. In diesem Zusammenhang werden wir denjenigen Regionen, die strukturell starke Probleme haben, die Möglichkeit geben, handlungsfähig zu sein und ihre Zukunftsinvestitionen zu tätigen.

Aber die Kommunen müssen auch selbst mitarbeiten. Wenn wir die Kommunen unterstützen sollen, dann dürfen diejenigen mit einem unwirtschaftlichen Ausgabeverhalten nicht besser dastehen als solche Kommunen, die erfolgreich gewirtschaftet haben.

(Beifall bei der CDU)

Zu Frage 2: Die insgesamt gute Einnahmeentwicklung der kommunalen Finanzen in den letzten beiden Jahren darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich nach wirtschaftlich schlechteren Jahren die kommunalen Einnahmen im Zeitverzug negativ entwickeln. Das hat seinen Grund in den Mechanismen der bestehenden Finanzausgleichssysteme. Im Jahr 2010 wird dies vermutlich auch in Niedersachsen zu beobachten sein. Zudem schlägt die ständig wechselnde Einnahmehöhe aus der Gewerbesteuer unmittelbar auf die örtliche Ebene durch.

Die von den kommunalen Spitzenverbänden seit vielen Jahren ständig eingeforderte Reform der Gemeindefinanzen ist mit dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses im Dezember 2003 zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nur in einem Teilbereich umgesetzt worden. Weiterhin notwendig ist eine grundlegende Reform der Gemeindefinanzen auf Bundesebene, damit die Einnahmen der Kommunen auf eine verlässliche und berechenbare Grundlage gestellt werden.

Die Einbeziehung der kommunalen Steuern in eine grundlegende Steuerreform muss aus meiner Sicht eines der wichtigsten Ziele einer neuen Bundesregierung sein. Dabei sollte es vor allen Dingen um die Verbesserung und Verstetigung sowie um die Erhöhung der Gestaltbarkeit der Kommunalbesteuerung bei Aufrechterhaltung eines spezifischen Bandes zwischen Wirtschaft und Kommunen gehen.

Im Übrigen wird der Wunsch nach einer Reform oder Neuordnung kommunaler Finanzen in der Regel von zwei Zielvorstellungen bestimmt: Entweder man beschränkt den Reformgedanken darauf, allgemein mehr Geld für die kommunale Selbstverwaltung zu verlangen, oder man kann überlegen, ob die zur Verfügung stehenden Mittel anders aufgeteilt werden sollten.

Soweit es die erste Vorstellung betrifft, wäre es schlicht illusorisch, wenn man der kommunalen Ebene so viel Mittel zur Verfügung stellen würde, dass sich wirklich jede Körperschaft alle ihre Wünsche erfüllen könnte. Unabhängig von der Frage

der Finanzsituation des Landes würden sich insoweit auch eigene Anstrengungen der Kommunen und die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung erübrigen. Insofern kann das Ziel nur eine gerechte und gleichgewichtige Lastenverteilung zwischen der Landes- und der kommunalen Ebene sein. Dass der Landesregierung eine solche gerechte Lastenverteilung bisher gelungen ist, bestätigt nicht zuletzt das jüngste Urteil des Staatsgerichtshofs zum kommunalen Finanzausgleich vom März 2008.

(Zustimmung bei der CDU)

Selbstverständlich wird die Landesregierung auch künftig darauf achten, dass es hier nicht zu Verschiebungen zuungunsten der kommunalen Seite kommen wird.

Meine Damen und Herren, soweit es bei der zweiten Zielrichtung um eine Überarbeitung horizontaler Verteilungsmechanismen geht, ist das Land schon durch die Rechtsprechung des Staatsgerichtshof aufgefordert, regelmäßig die Richtigkeit der Ausgleichsmechanismen im kommunalen Finanzausgleich zu überprüfen. Diesem Auftrag kommt die Landesregierung einerseits durch eine kontinuierliche Untersuchung der einfacheren Mechanismen im Finanzausgleich nach. Andererseits hat sie aktuell eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet, die gerade den Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen mit der Erstellung eines Gutachtens zur Evaluation des kommunalen Finanzausgleichs beauftragt hat. Dieser einvernehmlich beschlossene Auftrag sieht vor, dass u. a. geprüft werden soll, wie auch finanzschwachen Kommunen ein auskömmlicherer Finanzausgleich ermöglicht werden kann.

Zu Frage 3: Die Diskussion um die richtigen Maßnahmen zur Bewältigung der Finanzkrise führt zu Kurskorrekturen in der Finanzpolitik. Aber wir dürfen nicht weg von der Konsolidierung und hin zu vermeintlich Heil bringenden kreditfinanzierten Ausgabeprogrammen. In stürmischen Zeiten ist nicht hektischer Aktionismus, sondern Kurshalten mit Augenmaß gefragt.

Bei ihrer Regierungsübernahme hat die Landesregierung den Landeshaushalt neu ausgerichtet und die Haushaltskonsolidierung als Ziel fest angepeilt. Trotz mancher Stürme ist sie von diesem Kurs bis heute nicht abgekommen, sondern hat seit sechs Jahren sicher navigiert. Das Ziel konnte nicht von heute auf morgen erreicht werden. Mittlerweile ist es jedoch am Horizont erkennbar. Auch in der

derzeitigen Lage gilt es nun, das Ziel nicht leichtfertig aufzugeben, sondern auch das letzte Stück sicher zu beschreiten.

(Zustimmung bei der CDU)

Gleichwohl ist der Staat heute mehr denn je gefordert, verantwortungsbewusst zu handeln. Es ist abzuwägen zwischen notwendigen staatlich gesteuerten Maßnahmen zur Konjunkturbelebung und verzerrenden Eingriffen in die Marktwirtschaft. Das auf Bundesebene in Aussicht genommene Investitionsprogramm wird von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Es bedeutet für Niedersachsen eine enorme Chance, die die Landesregierung selbstverständlich im Interesse des Landes und seiner Kommunen nutzen wird. Insbesondere weil es sich überwiegend um Investitionen in Infrastruktur und um rentierliche Investitionen z. B. im Bereich der energetischen Gebäudesanierung handeln wird, wird es bei vielen Investitionsvorhaben zu einer Senkung von Folgekosten kommen können. Gerade solche Investitionen sind natürlich auch aus haushaltspolitischer Sicht zu begrüßen.

Niedersachsen wird bei den noch nicht abschließend erfolgten Absprachen auf Bund-LänderEbene sowohl seine haushaltspolitischen als auch kommunalpolitischen Interessen als großes Flächenland mit Nachdruck vertreten. Bei der landesinternen Umsetzung des Investitionsprogramms wird die Landesregierung den Kontakt zu den kommunalen Spitzenverbänden suchen und eine einvernehmliche Lösung mit diesen anstreben. Der Ministerpräsident hat bereits gestern darauf hingewiesen, dass wir vor Weihnachten ein Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt haben. Weitere Gespräche sind avisiert. Es ist klar, dass das, was auf Bund-Länder-Ebene beschlossen worden ist, gerade in Niedersachsen genutzt wird. Das, was schon oft zitiert worden ist, ist absolut richtig: In dieser Krise steckt wirklich eine Chance, und die werden wir konsequent nutzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vor der ersten Zusatzfrage stelle ich hiermit die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Herr Kollege Adler von der Fraktion DIE LINKE hat jetzt die Möglichkeit, seine erste Zusatzfrage zustellen.

Herr Minister, teilen Sie die Auffassung, die Herr Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, in der taz formuliert hat, wonach angesichts des Auseinanderklaffens zwischen armen und reichen Kommunen - die Kluft wird immer größer - ein Pakt für strukturschwache Kommunen notwendig ist, um einen Ausgleich zu schaffen über das hinaus, was bisher vorhanden ist - dies haben Sie angesprochen -, was aber offensichtlich nicht ausreichend ist, um dieses Auseinanderklaffen zu verhindern?

Herr Minister Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist völlig richtig - dies habe ich in meiner Antwort dargestellt -, dass die grundweg positive Entwicklung auf der kommunalen Ebene nicht in allen Regionen gleichmäßig angekommen ist. Auch in Niedersachsen gibt es einige Regionen, die uns Sorge bereiten. Ich kann sie nennen: Es fängt in den Bereichen Cuxhaven, Lüneburg, Harz an und geht bis ins südniedersächsische Weserbergland. Es ist völlig klar, dass die Landesregierung mit diesen Kommunen vereinbaren muss, wie wir aus dieser Strukturkrise herauskommen können. Dies können wir nicht nur über den kommunalen Finanzausgleich regeln; das ist nicht machbar. Man muss sich vielmehr auch überlegen, ob die Verwaltungsstrukturen effizient sind. Deshalb führen wir Gespräche, auch über die Regierungsvertretungen. Wir führen Beratungen durch und bieten Gutachten an, damit wir herausfinden: Wie können wir Verwaltung verschlanken und vielleicht sogar eine stärkere Verwaltung aufbauen? - Es ist ganz wichtig, dass die Verwaltungen zukunftsfähig aufgestellt sind. Darüber hinaus muss man überlegen, wie wir durch Strukturhilfe, die auch aus anderen Bereichen kommen kann, beispielsweise über Wirtschaftsförderung, natürlich auch aus dem Bereich ländlicher Raum, Verbesserungen erreichen können; das ist überhaupt keine Frage.

Ich mache auch kein Hehl daraus, dass es nicht davon abhängen darf, ob man in Ost- oder Westdeutschland lebt. Vielmehr muss es jetzt bei einer Sonderförderung des Bundes darauf ankommen, wo tatsächlich Strukturschwäche gegeben ist. Daran müssen wir noch gemeinsam auf Bund-LänderEbene arbeiten.

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Humke-Focks von der Fraktion DIE LINKE.

Danke, Herr Präsident. - Herr Schünemann, auf welche Weise möchten Sie bei den zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen im Zuge der Steuerreform einen Ausgleich für die Kommunen schaffen? Ich stelle diese Frage vor dem Hintergrund, dass die relativ hohen Gewerbesteuereinnahmen der letzten beiden Jahre die Handlungsfähigkeit in vielen niedersächsischen Kommunen erhalten haben.

Herr Minister Schünemann!

Ich bin in meiner Antwort schon ausführlich darauf eingegangen, dass es völlig klar ist, dass wir dann, wenn die Konjunktur wegbrechen sollte - es werden ja Maßnahmen ergriffen, um dies möglichst zu verhindern; ganz wird es wahrscheinlich nicht gelingen -, im kommunalen Finanzausgleich, aber auch bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer damit rechnen müssen, dass es zu Mindereinnahmen kommen wird.