Protocol of the Session on December 5, 2012

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, das Gesetz ist mit Mehrheit so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/5150 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/5464 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5504

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Es liegt ein schriftlicher Bericht vor. Daher ist eine mündliche Berichterstattung nicht vorgesehen.

Somit können wir gleich die Beratung eröffnen. Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Lammerskitten zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes verfolgen wir zwei Ziele.

Bei dem ersten Ziel, das wir verfolgen, geht es darum, dass wir die notwendigen Dinge, die es aufgrund von EU-Richtlinien zu ändern gilt, mit in die Gesetze hineinnehmen wollen. Die sogenannte Seveso-Richtlinie der Europäischen Union gibt Vorgaben, die in das Gesetz übernommen werden.

Der zweite Punkt ist, dass die Dinge, die wir in diesem Jahr beim Niedersächsischen Brandschutzgesetz für die vielen ehrenamtlichen Feuerwehrleute eingeführt haben, mit in das Katastrophenschutzgesetz und in das Rettungsdienstgesetz übernommen werden, sodass wir bezüglich dieser Vorschriften für die, die ein Ehrenamt ausfüllen und die zu Tausenden ihren ehrenamtlichen Dienst in Niedersachsen leisten, die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen haben, damit die Feuerwehrleute, diejenigen, die im Rettungsdienst arbeiten, und diejenigen, die im Katastrophenschutz arbeiten, die gleichen Rahmenbedingungen vorfinden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es ist ganz wichtig, dass wir diese Gleichstellung noch in diesem Jahr herbeiführen, damit die recht

lichen Bedingungen für alle diejenigen, die ich soeben aufgezählt habe, im gleichen Jahr in Kraft treten können.

Das sind die Ziele, die wir mit diesem Gesetz verfolgen.

An dieser Stelle darf ich dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ganz herzlich für die intensive Betreuung bei diesem Gesetzgebungsvorhaben danken.

In der Anhörung und in der Beratung sind uns noch viele Aspekte aufgezeigt worden, die es zukünftig zu bearbeiten gilt. Wir haben heute schon gehört, dass die Dinge mit großer Sorgfalt durchdacht und beraten werden sollen. In der kurzen Zeit, die uns in dieser Legislaturperiode noch zur Verfügung stand, haben wir die genannten Aspekte nicht mehr aufgreifen können. Somit bleibt diese Arbeit der nächsten Legislaturperiode vorbehalten.

Ich darf allen Beteiligten recht herzlich danken. Wir werden dem Änderungsgesetz zustimmen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Herr Lammerskitten. - Nun hat für die SPD-Fraktion Herr Bachmann das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn das, was der Kollege Güntzler vor ungefähr einer Stunde gesagt hat, gestimmt hätte - Herr Lammerskitten hat es gerade aufgegriffen -, nämlich dass kein Gesetz voreilig beschlossen werden soll, wenn es nicht vernünftig beraten ist, dann hätte auch dieser Gesetzentwurf der Diskontinuität anheimfallen müssen. Denn wir hatten keine ausreichende Beratungszeit, auch nicht für die Teile, die jetzt geregelt werden. Da die anderen Teile, die auch notwendigerweise hätten geregelt werden müssen, alle nicht eingeflossen sind, haben wir im Innenausschuss bewusst beantragt, die Beratung einzustellen und es in der nächsten Legislaturperiode besser zu machen.

Wir werden ausschließlich den Änderungen in Artikel 2 zustimmen. Da haben Sie im Übrigen gerade etwas Falsches erzählt, Herr Lammerskitten. Der Rechtsstatus für Feuerwehrleute, dass sie unter Weiterzahlung ihrer Bezüge freigestellt sind, ist schon immer gegeben. Die SPD hat bereits vor Jahren bei der Novelle zum Rettungsdienstgesetz

gefordert, dass das auch für die Angehörigen des Katastrophenschutzes und der Schnelleinsatzgruppen Sanität und Betreuung, die im Falle von Großschadenslagen eingesetzt werden, Gesetz werden muss. Das haben Sie beim Rettungsdienstgesetz abgelehnt. Das ist seit Jahren virulent. Jetzt machen Sie das endlich. Das unterstützen wir auch. Aber man hätte nicht in Zeitdruck kommen müssen, wenn Sie die Forderung der SPD, die schon vor Jahren richtig war, damals aufgegriffen hätten.

(Zustimmung von Johanne Modder [SPD])

Meine Damen und Herren, was greifen Sie aus der Anhörung nicht auf? - Das ist die gesamte Aktualisierung der Fachdienste im Katastrophenschutz. Ich nenne die Stichworte, die auch von den Hilfsorganisationen eingefordert worden sind: Bergrettung, Wasserrettung, psychosoziale Notfallversorgung und Rettungshundestaffeln. Stattdessen drangsaliert das Innenministerium die Betreiber von Rettungshundestaffeln in der Praxis, wenn es um die polizeiliche Unterstützung der Hilfsorganisationen und des THW geht, durch eine Nötigung, diese Einsätze auch für polizeiliche Zwecke kostenfrei erbringen zu müssen.

Sie haben nicht angepasst die neue Terminologie im Bereich der früheren atomaren, biologischen und chemischen Gefahrenabwehr, die heute viel umfassender geregelt ist.

Sie haben auch eine dringende Forderung nicht aufgegriffen: Wie soll das eigentlich in Zukunft in der NABK laufen, wenn in § 17 Abs. 2 des Gesetzes weiterhin stehen bleibt, dass die Ausbildung für den Katastrophenschutz nur an Wochenenden stattfinden soll?

Sie haben nicht die Forderungen des Technischen Hilfswerks aufgegriffen, dass die Anforderung des THW in diesem Gesetz optimiert werden muss.

Sie sind nicht bereit, die notwendige Dreizügigkeit der Katastrophenschutzbehörden zu beschreiben.

Sie stimmen politisch nicht zu, den Katastrophenschutz, der kommunale Angelegenheit und Angelegenheit der Zivilgesellschaft ist, endlich aus den Polizeistrukturen herauszunehmen, weil er kommunale Aufgabe ist.

Sie ziehen keine Lehren aus den Erkenntnissen und Lehren, die wir aus der Reaktorkatastrophe von Fukushima gezogen haben. Sie sind nicht

bereit, den Katastrophenschutz in der Umgebung von Atomanlagen zu regeln.

Deswegen sagen wir - als Beispiel -: Wenn weiterhin die Landkreise dafür zuständig bleiben - das sagt auch der betroffene Landrat Rüdiger Butte -, dann ist das von den Landkreisen nicht zu handhaben. Denn wenn es zu dem hoffentlich nie eintretenden schrecklichen Unfall käme, dann wäre der Landkreis mit seiner Katastrophenschutzbehörde als Erster zu evakuieren und könnte gar nicht mehr handeln. Die Aufgabe solcher Lage- und Messzentren muss im Gesetz neu geregelt werden und gehört auf die Landesebene in Abstimmung zwischen MI und MU.

Diese Novelle haben Sie zu spät eingebracht. Die Beratung fand unter Zeitdruck, auf den letzten Drücker statt. Die Novelle blieb frei nach Beethoven eine Unvollendete. Das Gesetz ist Murks. Deswegen werden wir es in der neuen Wahlperiode anpacken und besser machen. Wir stimmen dem Artikel 2 zu. Den Rest müssen wir wegen Unvollständigkeit leider ablehnen.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Stefan Wenzel [GRÜNE])

Danke schön, Herr Bachmann. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin JanssenKucz das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon bei der Beratung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes wurde von uns darauf hingewiesen, dass das Hauruckgesetze sind und dass die Rechtssicherheit fehlt. Das waren aber nicht nur wir; auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat schon damals darauf hingewiesen. Aus diesem Grund haben wir im Frühjahr die Gesetze abgelehnt. Wir haben sie auch deswegen abgelehnt, weil ihnen die Zukunftsfähigkeit fehlte und weil Sie die Handlungsnotwendigkeiten, die wir gesehen haben, anscheinend nicht sehen wollten.

Die Änderungen, die Sie hier heute auf den Tisch gelegt haben - auch wieder nach dem Hauruckverfahren, genauso wie Sie schon den Gesetzentwurf durch die Beratung im Ausschuss gepeitscht haben -, beheben nur einen ganz kleinen Teil der problematischen Gesetzgebung. Der Kollege

Bachmann hat das meiste dazu bereits aufgezählt. Ich will das alles nicht wiederholen.

Festzuhalten ist, dass auch diese gesetzliche Änderung nicht ausreicht, die rechtlichen Schwierigkeiten auszuräumen. Selbst der GBD hat gefragt: Weshalb jagen Sie das so durch das Parlament? - Diese Notwendigkeit wurde auch vom GBD nicht gesehen.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Die haben nur Angst, dass sie im Januar nichts mehr zu melden haben!)

Das bedeutet doch nur, dass ein so kurz vor Torschluss eingebrachtes vermurkstes Gesetz irgendwann nachzubessern ist.

Meine Damen und Herren, wir werden diese Flickschusterei nicht mitmachen. Wir werden nach dem 20. Januar das breite Themenfeld Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit der gebotenen Sorgfalt und vor dem Hintergrund der Herausforderungen des demografischen Wandels, der Zunahme der Großschadensfälle, der Veränderungen auch im bürgerschaftlichen Engagement und vielem mehr mit den Beteiligten beraten und ein zukunftsfähiges, nachhaltiges und vor allem rechtssicheres Gesetz auf den Weg bringen.

Meine Damen und Herren, der Optimierungs- und Verbesserungsbedarf liegt auf der Hand. Die Themen atomare Unfälle nach Fukushima, MOXTransporte, Fracking - angemerkt von den Feuerwehren -, landkreis- und länderübergreifender Katastrophenschutz, die vor Ort von den Kommunen, von den Experten der Feuerwehr und der Hilfsorganisationen diskutiert wurden, fanden bei Ihnen kein Gehör. Bei uns finden sie Gehör. Nach dem Januar werden wir ein sorgfältig erarbeitetes und rechtssicheres Gesetz für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen auf den Weg bringen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön, Frau Janssen-Kucz. - Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Herr Adler zu Wort gemeldet. Sie haben zwei Minuten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anlass für dieses Gesetz ist die sogenannte Seveso-Richtlinie der Europäischen Union

vom 16. Dezember 2003. Sie ist also neun Jahre alt. Wenn man sich schon so lange Zeit gelassen hat, diese EU-Richtlinie umzusetzen, dann wäre es auf ein paar Wochen oder Monate auch nicht mehr angekommen.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Ge- nau!)