Protocol of the Session on December 5, 2012

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Ge- nau!)

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat in den Ausschussberatungen gesagt: Wir kommen mit der Arbeit nicht nach. Das, was ihr hier vorgelegt habt, ist noch gründlich durchzuarbeiten. Nehmt euch doch noch ein paar Monate Zeit. - Die Mehrheit im Ausschuss wollte dies jedoch nicht hören.

Ich habe noch gut die Worte von Herrn Güntzler im Ohr. Ich glaube, es ist noch keine Stunde her, da hat er hier wörtlich gesagt - ich habe es mir mitgeschrieben -: Sorgfalt geht vor Eile.

(Zustimmung von Dr. Manfred Sohn [LINKE])

Aber das soll offenbar hier nicht gelten.

Ich möchte Ihnen nur zwei Probleme nennen - das muss ich auch an die Adresse der SPD sagen -, die sich auf Artikel 2 des Gesetzes beziehen. Dazu hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst darauf hingewiesen, dass die Bewältigung von Großschadensereignissen zu den Pflichtaufgaben des Rettungsdienstes gehört und dass die Träger des Rettungsdienstes diese Pflichtaufgaben entweder selbst oder durch Dritte erledigen lassen müssen. Sie können aber keinen dritten Weg zwischen Selbsterledigung und Beauftragung wählen; den gibt es nicht. Deshalb ist das Gesetz so nicht in Ordnung.

Das zweite Problem, das der GBD genannt hat, ist die Frage: Wer trägt die Kosten des Einsatzes der ehrenamtlichen Helfer? - Auch dieses Problem ist durch dieses Gesetz nicht gelöst worden. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat darauf hingewiesen. Es wurde aber keine Antwort gegeben. Deshalb ist das Gesetz unzulänglich und gehört abgelehnt. Der nächste Landtag wird ein besseres Gesetz machen.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank. - Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist von der FDP-Fraktion der Herr Kollege Oetjen. Sie haben das Wort!

Hochverehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Lammerskitten hat hier gerade zu Recht gesagt, dass Anlass für diese Gesetzesnovelle der Umstand ist, dass die Seveso-Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden muss. Da sie schon ein paar Jahre alt ist, ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, dass sie umgesetzt werden muss. Das aber, glaube ich, ist nicht der strittige Punkt an dieser Stelle.

Erstaunlich ist meiner Meinung nach, dass der Kollege Bachmann hier einige Punkte angesprochen hat, zu denen auch ich jetzt Stellung nehmen möchte, weil sie so nicht im Raum stehen bleiben können. Sie haben eben z. B. gesagt, dass die verschiedenen Hilfsdienste nicht aktualisiert würden. Im Zusammenhang damit möchte ich aus der Stellungnahme der DLRG zitieren:

„Die DLRG begrüßt grundsätzlich die von der Landesregierung zur Beschlussfassung im Niedersächsischen Landtag vorgesehenen Änderungen des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes.

Im § 15 Abs. 1 wird nunmehr das Wort ‚Wasserrettungsdienst’ eingefügt. Damit ist die Landesregierung dem Wunsch der DLRG … gefolgt.“

Von daher entspricht das, was Sie, Herr Bachmann, gerade gesagt haben, nicht den Tatsachen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Björn Thümler [CDU]: Wie so oft!)

Ferner möchte ich deutlich machen, dass auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens in ihrer als Vorlage 4 verteilten Stellungnahme deutlich darauf hingewiesen hat, dass sie insbesondere diejenigen Änderungen begrüßt, die darauf abzielen, die ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz mit denen der Feuerwehren gleichzustellen. Genauso haben die kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht, dass sie auch die die kommunale Ebene betreffenden Änderungen in den §§ 25 und 32 des Katastrophenschutzgesetzes ausdrücklich mittragen.

Ich möchte deutlich machen, dass auch ich mir in bestimmten weiteren Bereichen noch Änderungen vorstellen kann; denn bei Gesetzesberatungen bekommen wir aus den Stellungnahmen der verschiedenen Anzuhörenden immer neue Informationen. So sehe ich z. B. den Vorschlag des Lan

desverbandes privater Rettungsdienstleister sehr positiv, der sich selbst angeboten hat, in den Katastrophenschutzplänen der Kommunen weiterhin aktiv mitzuwirken.

Abschließend, Frau Präsidentin, möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir dem Gesetz sehr gern zustimmen, auch wenn es, wie der Kollege Bachmann gesagt hat, vielleicht unvollendet ist. Da die Unvollendete aber von Schubert und nicht von Beethoven ist, können wir hier, glaube ich, alle zustimmen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Wir sind darauf neugierig, was jetzt Herr Kollege Bachmann zu diesen Ausführungen sagen wird; denn er hat sich zu einer Kurzintervention auf den Kollegen Oetjen gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es mag ja sein, dass ich mich beim Komponisten geirrt habe. Vom Katastrophenschutz verstehe ich aber mehr als von Musik und auch mehr als der Kollege Oetjen.

Insofern, lieber Kollege Oetjen, ein Hinweis: Bis auf den Begriff „Wasserrettung“ - da haben Sie recht; denn da haben sich das Rote Kreuz und die DLRG über die Begrifflichkeit gestritten, „Wasserwacht“, „Wasserrettung“; das würde jetzt aber zu sehr in die Einzelheiten gehen - ist alles andere, was ich aufgezählt habe, von den Hilfsorganisationen eingefordert, letztendlich aber nicht berücksichtigt worden. Daraufhin haben wir gesagt: Lasst uns gleich ein vernünftiges Gesetz machen, nicht aber nur Murks und Stückwerk. - Das wollten Sie nicht. Insofern haben Sie das Gesetz durchgepeitscht mit der Folge, dass es bei der Unvollendeten bleibt.

Damit keine Legenden entstehen: Wir begrüßen außerordentlich die rechtliche Gleichstellung der Angehörigen der schnellen Einsatzgruppen Sanität und Betreuung in Artikel 2. Darauf hätten wir uns aber beschränken können. Das hätten wir auch schon vor vier Jahren machen können, als wir es hier im Zusammenhang mit dem Rettungsdienstgesetz beantragt haben. Bei der Seveso-Richtlinie haben Sie zehn Jahre gebraucht. Bei der rechtlichen Gleichstellung hat es vier Jahre gedauert. In

Zukunft brauchen Sie aber gar keine Zeit mehr, weil wir es machen werden.

(Beifall bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Das haben wir vor fünf Jahren auch schon gehört!)

Herzlichen Dank. - Jetzt hat Frau Ministerin Özkan für die Landesregierung das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen im Wesentlichen europarechtliche Vorgaben aus der Seveso-II-Richtlinie und der Bergbauabfallrichtlinie der EU in das Katastrophenschutzrecht des Landes umgesetzt werden. Damit wird dem Interesse der Öffentlichkeit nach Information und Transparenz Rechnung getragen.

Meine Damen und Herren, viel wichtiger aber noch ist, dass wir darüber hinaus in dem Gesetzentwurf Regelungen für eine Stärkung des Ehrenamtes im Katastrophenschutz vorsehen. Die Stärkung des Ehrenamtes ist der Landesregierung besonders wichtig. Deshalb ist die vorgesehene Regelung eines Freistellungs- und Lohnfortzahlungsanspruchs für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz sehr zu begrüßen. Hierdurch wird das ehrenamtliche Engagement im Katastrophenschutz in besonderer Weise gestärkt und wird eine weitergehende Gleichstellung mit den Freistellungs- und Lohnfortzahlungsregelungen für die Freiwilligen Feuerwehren erreicht. Das ist eine Anerkennung, die unsere zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz mehr als verdient haben. Das ist richtig so. Dass dies am Internationalen Tag des Ehrenamtes geschieht, passt wunderbar.

Meine Damen und Herren, mit der vorgesehenen Ergänzung des Rettungsdienstgesetzes wird sichergestellt, dass die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz auch dann einen Freistellungs- und Lohnfortzahlungsanspruch haben, wenn die Katastrophenschutzeinheit unterhalb der Katastrophenschwelle eingesetzt wird. Diese Regelung wird von den kommunalen Spitzenverbänden sowie von den Hilfsorganisationen ausdrücklich begrüßt. - Das DRK sitzt ja dort vorne. - Insofern auch hier eine ausdrückliche Zustimmung auch der Hilfsorganisationen und ein

klares Signal zur Stärkung des Ehrenamtes in Niedersachsen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch auf zwei Hinweise von Herrn Bachmann eingehen. Die Sollregelung zur Ausbildung am Wochenende ist übrigens gestrichen worden. Auch das war eine Forderung. Diese Regelung ist gestrichen worden. Das also zusätzlich zu dem Hinweis zur Wasserrettung.

Jetzt möchte ich auf die Forderung der Opposition nach gesetzlichen Neuregelungen im Zusammenhang mit den Erkenntnissen aus der Umweltkatastrophe von Fukushima zu sprechen kommen.

Der Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen ist in der Rahmenempfehlung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geregelt. Derzeit wird dieses Regelwerk auf Bundesebene sowie in länderübergreifenden Arbeitsgruppen überprüft. Nach Vorliegen entsprechender Ergebnisse wird die Landesregierung die erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser neuen Empfehlung umgehend einleiten.

Ich meine, es besteht keine Veranlassung, diesen Ergebnissen vorzugreifen. Die Stärkung des Ehrenamtes mit dem vorliegenden Gesetz hat Vorrang. Insofern sollten wir dem Gesetz jetzt zustimmen. Die Interessen des Ehrenamtes sind hier schutzwürdig.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Frau Ministerin Özkan. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir kommen zunächst zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier stelle ich fest: Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz zustimmen möchte, der möge sich jetzt bitte erheben. - Wer stimmt gegen das Gesetz? - Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4965 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/5467 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5490

Abschließende Beratung: Einrichtung einer Zentralen Unabhängigen Beschwerdestelle Polizei in Niedersachsen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4034 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/5437

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf und den Antrag abzulehnen.