Protocol of the Session on July 17, 2012

Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor. Eine mündliche Berichterstattung ist daher nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. Mir liegen zwei Wortmeldungen vor. Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Herr Dr. Sohn zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da müssen jetzt aber die Dinosaurierfraktionen aufwachen! Sie wissen, dass der Artikel 58 unserer schönen Landesverfassung das Land darauf verpflichtet, für ausreichende Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen zu sorgen.

Aus unserer Sicht ist mit diesem Gesetzentwurf die Chance vertan worden, die Finanzierung der Kommunen zu sichern. Sie wissen, den Kommunen fehlen, nach unserer Schätzung jedenfalls, die viel Anklang findet, mindestens 350 Millionen Euro im Jahr. Diese Summe muss unserer Auffassung nach in den Landeshaushalt eingestellt werden. Wir haben bei allen Haushaltsberatungen dafür konkrete Vorschläge entwickelt.

Der Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes muss aus unserer Sicht erhöht werden. All das hätte mit diesem Gesetzentwurf eingeleitet werden können, ist aber nicht eingeleitet worden. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf als einen Gesetzentwurf der verpassten Chancen der Stärkung der Kommunen ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich möchte noch auf einen Aspekt hinweisen, der schon in der Haushaltsdebatte eine Rolle gespielt hat. Das war ein zufälliges Zusammenfallen in der Debatte im Haushaltsausschuss. Der Landesrechnungshof hat nämlich den Kommunalbericht 2012 in der Drs. 16/4801 vorgelegt. Darin heißt es - ich zitiere -:

„Nach dem Einbruch der Kommunalfinanzen im Jahre 2009 infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich die Lage der Kommunalfinanzen in Niedersachsen leicht verbessert. Dennoch weisen die Gesamtergebnisse aller kommunalen Haushalte weiterhin einen negativen Finanzierungssaldo aus.“

Wenige Seiten später wird auf die Situation der Kassenkredite, also der Liquiditätskredite Bezug genommen:

„Infolge dieser Entwicklung nahm der Anteil der Liquiditätskredite an der Verschuldung stetig zu. Liquiditätskredite, bei denen es sich eigentlich um Überbrückungskredite handelt, müssen derzeit von der Mehrheit der niedersächsischen Kommunen dauerhaft zur Finanzierung ihrer Ausgaben der laufenden Rechnung eingesetzt werden.“

Das zeigt die dramatische Situation der Kommunen. Darauf geben Sie gegenwärtig keine Antwort. Leider geben darauf nicht nur CDU und FDP keine Antwort, sondern auch die SPD und Grünen werden heute diesem Vorschlag zustimmen. Das lässt für die Regierung, die Sie scheinbar schon sicher gebucht haben, für die Zukunft Schlimmes erahnen. Hilfe für die desolate Finanzlage der Kommunen ist von dieser Seite, wenn sie allein gelassen sind, offensichtlich nicht zu erwarten.

Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Johanne Modder [SPD]: Da machen Sie sich mal keine Sorgen!)

Herzlichen Dank. - Für die SPD-Fraktion hat sich Herr Krogmann zu Wort gemeldet. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich wollten wir zu diesem Gesetzentwurf gar nicht sprechen, weil das im Grunde nicht erforderlich ist. Da Herr Sohn hier aber die Debatte eingeleitet hat, wollen wir sie ganz kurz führen.

Es ist doch völlig unstrittig, Herr Sohn, dass die linke Seite dieses Hauses mit der kommunalen Finanzausstattung zu Recht völlig unzufrieden ist. Wir haben dazu x parlamentarische Vorstöße gemacht. - Das aber ist hier heute nicht das Thema.

Heute geht es vielmehr um ein Gesetz, das im Wesentlichen redaktionelle und rechtstechnische Dinge regelt. Deshalb gibt es keinen Grund, sich dem Ablauf hier entgegenzustellen. Von daher meine ich, dass es der falsche Versuch ist, hier diese Debatte anzufangen.

Wenn das Thema Sie so sehr interessiert, wundere ich mich besonders darüber, dass Ihre Fraktion bei der Beratung und Abstimmung im Fachausschuss leider gar nicht vertreten war. Einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf habe ich auch nicht vorgefunden. Deshalb bin ich über Ihren Redebeitrag ein bisschen erstaunt.

Wenn Sie an den Kommunalfinanzen wirklich derart interessiert sind, dann kommen Sie doch künftig wieder in den Innenausschuss und diskutierten das dort mit uns!

(Beifall bei der SPD und bei der FDP)

Danke schön, Herr Krogmann. - Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Hiebing. Bitte!

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das Thema der Kommunalfinanzen ist ernst genug. Wenn wir uns im Abstimmungsverhalten im Innenausschuss weitgehend einig sind, dann sollten wir die Gemeinsamkeiten auch durchaus erkennen. Ich meine, dass der Finanzausgleich in Niedersachen bei dieser Regierung in guten Händen ist

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Daniela Behrens [SPD]: War!)

Diejenigen, die seinerzeit vor dem Staatsgerichtshof Prozesse verloren haben, sollten durchaus nachdenklich sein. Hier geht es in erster Linie um die Frage der Finanzverteilung zwischen den Städten und Gemeinden und den Landkreisen. Ich glaube schon, dass man in einem umfangreichen Gesprächsprozess zu einem guten Ergebnis gekommen ist. Die kommunalen Spitzenverbände haben dem im Grundsatz zugestimmt. Es geht ja um die Frage, das bei veränderter Gesetzeslage richtig und zeitgerecht umzusetzen. Insgesamt können wir davon ausgehen, dass dieses Finanzausgleichsgesetz für die Kommunen gut ist und Rechtssicherheit bringt. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 80/Die Grünen hat jetzt Frau Janssen-Kucz das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir Grüne sehen keinen Grund, den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung abzulehnen. Die vorgenommene Neuverteilung zwischen gemeindlicher Ebene und Kreisebene ist nachvollziehbar und belegt. Das ist auf der Grundlage des FAG das, was es hier zu beschließen gibt, und nichts anderes.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

Wir haben nicht über ein neues Gesetz gesprochen. Ein grünes Gesetz zum Finanzausgleich würde eindeutig anders aussehen. Dann würden die Einnahmen der Kommunen auch gestärkt werden. Das aber steht hier nicht zur Diskussion.

Lieber Kollege Sohn, wir hätten schon erwartet, dass Sie etwas Adäquates auf den Tisch legen. Das hätten wir gerne mitberaten und mit unseren grünen Vorstellungen von Verteilungsgerechtigkeit und von Aufgaben, die in der Kommune zu leisten sind, bei deren Finanzierung aber auch das Land unterstützen muss, untermauert.

Danke schön. - Für die FDP-Fraktion hat Herr Oetjen das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon baff erstaunt, wie Sie, Herr Dr. Sohn, sich hier in die Debatte einbringen. Wenn man so wie Sie arbeitet - hier große Töne spucken, aber im Ausschuss weder einen inhaltlichen Vorschlag machen noch überhaupt bei der Beratung dabei sein -, dann sollte man sich etwas mehr zurückhalten, als Sie es hier tun.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wir verabschieden heute ein Gesetz mit Veränderungen der Verteilung zwischen gemeindlicher Ebene auf der einen Seite und Landkreisebene auf der anderen Seite. Das ist mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf natürlich zustimmen. Wir werden natürlich auch in Zukunft weiter über die Frage des kommunalen Finanzausgleiches sprechen. CDU und FDP werden dafür streiten, dass der kommunale Finanzausgleich weiter so wie bisher ausgestaltet ist, nämlich gerecht, mit Flächenfaktor. Das sollten Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, sich hinter die Ohren schreiben. Wir werden nicht zulassen, dass das in der Zukunft verändert wird.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Unverändert.

Artikel 5. - Unverändert.

Artikel 6. - Unverändert.

Artikel 7. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? - Gibt es

Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: