Protocol of the Session on March 23, 2012

gehen Sie davon aus, dass die Landesregierung sicherstellt, dass die 35 Millionen Euro, die die kommunale Ebene und auch die Landesebene zugesichert haben, dann auch finanziert werden.

Das ist eine Größenordnung von ungefähr 1,4 Milliarden Euro brutto. Mit den Anträgen, die bisher vorliegen, würde dieser Betrag etwas überschritten. Wenn das denn tatsächlich zum Zuge kommt, werden wir entsprechende Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden führen.

Konkret zu dem Punkt freiwillige Leistungen: Es ist so, dass im Grundsatz 3 % an freiwilligen Leistungen umgesetzt werden können. Das ist übrigens keine neue Größenordnung, sondern das ist das, was wir, auch wenn Bedarfszuweisungen getätigt werden, immer als einen Anhaltspunkt genannt haben. Deshalb stellt das überhaupt keine Problematik dar.

Beim Zukunftsvertrag verhält es sich so, dass man eine Entschuldungshilfe in der Größenordnung von 75 % nur dann bekommt, wenn man im nächsten Jahr ausgeglichene Haushalte vorlegt und einen ausgeglichenen Haushalt über einen Vertragszeitraum sicherstellen kann, es sei denn, es passieren außergewöhnliche Dinge.

Insofern ist klar: An diesen 3 % muss festgehalten werden, es sei denn, man kann so wirtschaften, dass man den Ausgleich auch mit einem höheren Prozentsatz von freiwilligen Leistungen schafft. Dann ist es natürlich etwas anderes.

(Beifall bei der CDU - Ina Korter [GRÜNE]: Ich hatte nach den Kas- senkrediten gefragt!)

Herr Kollege Hausmann stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Schünemann, ich habe eine Frage zu dem Topf. Ich sehe es so, dass es ein Solidartopf ist. Alle zahlen ein, und die Armen oder die, die es nötig haben, weil sie nicht leistungsfähig sind, können davon profitieren. Wie stehen Sie zu der Aussage, dass dafür die nachhaltige Leistungsfähigkeit benötigt wird? - Alle, die nachhaltig nicht leistungsfähig sind und die nach der Entschuldung nicht nachhaltig leistungsfähig wären, können an diesem Topf nicht partizipieren. Ich finde das nicht ganz in Ordnung. Sie kehren dort einige raus. Sie kehren die Ärmsten der Armen raus. Dadurch haben sie keine Möglichkeit, an diesem Topf zu partizipieren.

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kassenkredite können natürlich als Überziehungskredit aufgenommen werden, wie es auch in der Vergangenheit der Fall gewesen ist, allerdings nur in begrenztem Umfang und auch nur zu diesem Zweck.

Dann zu Ihrer Frage bezüglich der nachhaltigen Leistungsfähigkeit: Ein wichtiges Kriterium im Zusammenhang mit dem Zukunftsvertrag besteht darin - das habe ich gerade genannt -, dass man auf Dauer tatsächlich leistungsfähig ist und eben ausgeglichene Haushalte vorlegen kann. Deshalb müssen wir ganz intensiv prüfen, ob das bei der jeweiligen Kommune oder bei dem jeweiligen Landkreis auch tatsächlich gewährleistet ist. Wenn das Kriterium der nachhaltigen Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist, sind zumindest Zweifel völlig zu Recht angebracht; denn wenn wir nach zwei bis drei Jahren feststellen, dass man wieder in eine Verschuldungsfalle tappt, ist das Geld, das wir zur Verfügung gestellt haben, sehr schlecht investiertes Geld, und da macht die Solidargemeinschaft nicht mit.

Deshalb hat es sich bewährt, dass wir in dem Zusammenhang ein Gremium haben, das mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung paritätisch besetzt ist, in dem wir diese Kriterien gemeinsam festgelegt haben und wir dann gemeinsam über diese Anträge entscheiden, zumindest eine Empfehlung abgeben. Bisher war das einmütig. Die Entscheidung liegt letztendlich beim Innenministerium. Allerdings ist es wichtig - insbesondere aufgrund der Erfahrungen im Harz -, vor allen Dingen darauf zu achten, dass die nachhaltige Leistungsfähigkeit tatsächlich gewährleistet ist. Alles andere wäre schlecht investiertes Geld.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Kollege Herzog stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass bei einem Eigenentschuldungsantrag einer Samtgemeinde die Mitgliedsgemeinden ihre eigenen Einzelhaushalte mit konsolidieren müssen - das ist die Auskunft der Vertreter des Ministeriums auf einer Veranstaltung in

Lüchow-Dannenberg gewesen - und auch ihre verwertbaren Vermögen in die Entschuldung einbringen müssen, frage ich die Landesregierung: Heißt das, dass alle Einzelgemeinden in einem solchen Fall ihre freiwilligen Aufgaben unter 3 % drücken müssen und dass sie ihre gesamten Rücklagen, Immobilien und Beteiligungen mit einbringen müssen, auch wenn - das ist jetzt wichtig - diese Einzelgemeinden bisher einen ausgeglichenen Haushalt hatten?

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Entschuldung einer Samtgemeinde kann man natürlich nur kumuliert betrachten, d. h. auch das Vermögen und die Leistungsfähigkeit der Mitgliedsgemeinden. Das ist ja insgesamt das Wesen einer Samtgemeinde. Insofern ist es völlig richtig, dass genau diese Kriterien auch bei allen Mitgliedsgemeinden mit untersucht werden und insofern in die Betrachtung einbezogen werden.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Auch die vorher ausgeglichenen Haushalte?)

Herr Kollege Dr. Sohn stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, Herr Schünemann, dass Sie mehrfach die Verpflichtung zum dauerhaft ausgeglichenen Haushalt erwähnt haben - dies ist ja allen bekannt -, habe ich einmal die schlichte Frage: Was machen Sie eigentlich - manchmal lässt sich das ja nicht vorhersehen -, wenn diese Verpflichtung nach einigen Jahren, also über die Strecke, nicht eingehalten wird? Schicken Sie dann einen Staatskommissar, oder was machen Sie dann?

(Beifall bei der LINKEN - Kreszentia Flauger [LINKE]: Das überlässt er seinem Nachfolger!)

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist dann Sache der Kommunalaufsicht. Es ist völlig klar, dass solche Haushalte nicht genehmigt würden. Es müsste dann tatsächlich eingeschritten werden. Wir müssten verlangen, dass entsprechend ausgeglichene Haushalte vorgelegt werden. Das ist Sache der Kommunalaufsicht, und das werden wir dann auch durchsetzen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Janssen-Kucz stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Minister, vor dem Hintergrund der Kritik des Vorsitzenden des Landkreistages, Herrn Landrat Reuter, dass sich der Vertrag zu einer anteiligen Mitfinanzierung halb verarmter Kommunen entwickelt, frage ich: Wann legt diese Landesregierung ein Konzept zur weiteren Kommunalisierung von Aufgaben vor?

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Frauke Heiligenstadt [SPD])

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig, dass der Zukunftsvertrag auch die Kommunalisierung von Aufgaben vorsieht, dass die Landesregierung dieses prüft. Es hat ein längeres Verfahren gegeben, in dem Einzelaufgaben daraufhin untersucht worden sind, ob sie wirtschaftlich kommunalisiert werden können. Es gibt einen ganzen Katalog von Maßnahmen, der insbesondere die Übertragung von Aufgaben von der Landkreisebene auf die Gemeindeebene betrifft. Natürlich wird bei einzelnen Fragen auch die Übertragung von Aufgaben des Landes auf die Landkreisebene untersucht. Es ist festzustellen, dass wir uns, was die Kommunalisierung von Aufgaben angeht, bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geeinigt haben. Die abschließende Sitzung hat noch nicht stattgefunden. Insofern müssen wir abwarten, ob es hier tatsächlich noch Bewegung gibt.

Herr Kollege Krogmann stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass der Ministerpräsident David McAllister nach einem Bericht der Celler Zeitung vom 7. Februar 2012 offensichtlich nicht zufrieden ist mit der Bilanz und dem Verlauf des Zukunftsvertrages und wörtlich angekündigt hat, das Land müsse ab 2013 genau prüfen, ob es weiter auf freiwillige Fusion setzt, frage ich die Landesregierung: Welche Schritte sind innerhalb der Staatskanzlei oder des Innenministeriums bereits eingeleitet worden, um den oben genannten neuen Kurs der Landesregierung, weg von der Freiwilligkeit, einzuleiten?

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir hat der Ministerpräsident gesagt, dass er mit dem Verlauf des Zukunftsvertrages höchst zufrieden ist.

(Beifall bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Da widerspricht er sich! Das ist ja ein Ding!)

Er hat dies auch bei der Delegiertenversammlung des Städtetages eindeutig dargestellt.

(Jürgen Krogmann [SPD]: Was ist mit der Freiwilligkeit?)

Er hat auch zur Finanzierung Stellung bezogen.

Eine andere Einschätzung wäre nach den Erfolgen, die wir gerade dargestellt haben, ja auch höchst verwunderlich. Insofern gibt es da überhaupt keinen Zweifel.

(Beifall bei der CDU)

Diese Landesregierung - ich bin ja als Innenminister für die Kommunalpolitik zuständig - hat in den letzten Jahren vielfach Angebote für freiwillige Zusammenschlüsse gemacht. Wir haben damit begonnen, die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern. Wir haben eine Datenbank angelegt. Wir haben die Gesetze geändert, sodass es einfacher möglich ist, zu einer interkommunalen Zu

sammenarbeit zu kommen. Das geht bis hin zu einer finanziellen Unterstützung. Insbesondere geht es aber auch um eine Moderation dieser Prozesse.

Natürlich muss man irgendwann zu einem Punkt kommen, an dem man sich anschaut: Gibt es noch Kommunen, die sich freiwillig nicht zusammengeschlossen haben, die aber auf Dauer nicht mehr leistungsfähig sind? Wenn eine Kommune in die Situation kommt, dass die Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erledigt werden können, ist die Kommunalaufsicht irgendwann gezwungen zu beurteilen: Geht es auf diesem Weg weiter, oder müssen wir hier einschreiten, damit die Bürgerinnen und Bürger in dieser Region, auch im Vergleich zu anderen Gebieten des Landes, möglichst gleiche Chancen haben?

Das haben wir von Anfang an gesagt. Wir haben ja auch das Hesse-Gutachten in Auftrag gegeben, in dem über 20 Kriterien festgelegt worden sind, um beurteilen zu können: Gibt es Handlungsbedarf? Gibt es Stabilisierungsbedarf?

Jetzt ist die Phase, in der man wirklich freiwillig etwas auf den Weg bringen kann, in der man direkt vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig eine Verbesserung erreichen kann. Ist diese Phase abgeschlossen, werden wir überprüfen, ob es weiteren Handlungsbedarf gibt. Wenn er gegeben ist und die Situation so dramatisch ist, dass Handlungsunfähigkeit droht, muss eine Landesregierung natürlich auf jeden Fall eingreifen. Da ist es egal, wer hier regiert. Wer das nicht tut, würde sich an den Bürgerinnen und Bürgern vergehen. Insofern müssen wir die Zukunftschancen immer bewahren. Besser, als wir es in den letzten Jahren mit freiwilligen Angeboten vorbereitet haben, kann man es nicht machen.

Konkret zu der Frage: Es gibt keine konkreten Überlegungen für irgendwelche Zwangsmaßnahmen. Das System, wie wir uns das anschauen, habe ich eben, glaube ich, richtig dargestellt.

(Beifall bei der CDU)

Die nächste Zusatzfrage stellt die Kollegin Heiligenstadt.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle passt die Frage eigentlich ganz wunderbar. Am 26. Januar war in den Northeimer