Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie dem Ministerium vorstehen, das dafür zuständig ist, die Kriterien darzulegen und darüber zu entscheiden, wann Entschuldungshilfe gezahlt werden kann, interessiert mich insbesondere, wie die Kriterien zur Entschuldung eines kommunalen Haushaltes unter Berücksichtigung der Ausgaben für freiwillige Leistungen aussehen. Da gab es zwei unterschiedliche Auskünfte: Ein Vertreter des Innenministeriums hat am 14. März auf einer sehr gut besuchten Bürgerversammlung in Göttingen gesagt, dass die freiwilligen Leistungen 3 % möglichst nicht überschreiten sollten, während ein Vertreter des Niedersächsischen Städtetages uns noch im Sommer letzten Jahres - ebenfalls auf einer großen Bürgerversammlung - erzählt hat, dass die Vorstellungen des Niedersächsischen Städtetages - - -
Ja. Die erste Frage ist, wie die - - - Ich stelle gleich zwei Fragen, und es wäre sehr nett, wenn Sie mich ausreden lassen würden.
Aber Herr Kollege, wir haben eine klare Vorgabe, und ich bin schon großzügig gewesen. Stellen Sie bitte ganz konkret die beiden Fragen!
Ich habe die Frage mit der Äußerung „vor dem Hintergrund, dass“ eingeleitet. Ich hoffe, Sie haben es noch im Kopf.
- Nein, halt! Es kommen noch die zwei Fragen. - Derzeit ist es eben in Göttingen so, dass die Pläne bei 3,8 % freiwilligen Ausgaben liegen. Wie sehen dann - - -
Die zweite Frage ist ganz konkret: Wie bewerten Sie die Ausgaben für Leistungen nach dem SGB VIII im Zusammenhang mit der Definition freiwilliger und nicht freiwilliger Leistungen?
Nein. Damit das klar ist, Herr Kollege: Es gibt eine klare Vorgabe im Hinblick auf die einleitenden Bemerkungen. Das habe ich vorhin, am Beginn dieses Punktes, gesagt.
Ich verbitte mir, dass Sie vom Redepult aus mir oder dem Präsidium gegenüber Belehrungen vornehmen. Das läuft bitte nicht!
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Patrick-Marc Humke [LINKE]: Okay! Entschuldigung! - Karl-Heinz Klare [CDU]: Einfach rausschmeißen!)
Zu Frage 1: Die Auskünfte des Innenministeriums sind richtig: grundsätzlich bei Gemeinden 3 % und bei Landkreisen 1 %.
Frau Kollegin Zimmermann stellt die nächste Zusatzfrage. Aber ich sage noch einmal ausdrücklich: Große einleitende Bemerkungen werden nicht akzeptiert.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Samtgemeinden Lüchow und Elbtalaue bereits 2006 aus Fusionen hervorgegangen sind und schon jetzt mit jeweils ca. 500 km² die flächengrößten in Niedersachsen sind, frage ich die Landesregierung: Welches Leitbild existiert denn hinsichtlich der Fläche, um die örtliche Nähe zu gewährleisten? - Das ist meine erste Frage.
Die zweite Frage: Entspräche eine neue Samtgemeinde aus den jetzigen Samtgemeinden Lüchow, Elbtalaue und Gartow, die dann insgesamt ca. 1 200 km2 Fläche hätte und somit fünf- bis achtmal größer als vergleichbare Samtgemeinden wäre, denn immer noch den durchschnittlichen Samtgemeinden in Niedersachsen? Wäre bei dieser Fusion denn auch das Prinzip der örtlichen Nähe gewährleistet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Entscheidend ist, dass die Verwaltungseinheiten gut erreichbar sind. Wenn Sie dort nur eine Samtgemeinde haben, ist das zumindest schwer nachvollziehbar. Zumindest wäre es etwas, was man sich genauer anschauen muss. Ob das Leitbild dort noch gewährleistet ist, das müssten wir dann im Detail prüfen.
- Ich habe die Skepsis ja schon zum Ausdruck gebracht. Allerdings muss man sehen, wie die Mitgliedsgemeinden dann strukturiert sind und ob tatsächlich Aufgaben übernommen werden können. Ich will es nicht generell ablehnen, aber zumindest sind auf jeden Fall Zweifel geboten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass zum Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts im Landkreis Lüchow-Dannenberg u. a. folgende Institutionen und Infrastrukturen gestrichen oder gekürzt werden sollen: Schulstandorte, Musikschule, Kreisvolkshochschule, Bäder, Büchereien, Beratungsstellen wie Sucht-, Schuldner- und Lebensberatung, Frauenhaus, Gewaltpräventionsstelle etc., frage ich die Landesregierung, ob sie diese Maßnahmen im Hinblick darauf, dass insbesondere für ländliche Kommunen, verglichen mit bessergestellten, keine soziale oder kulturelle Schieflage entstehen darf, für angemessen hält.
Ich stelle auch gleich die zweite Frage. Ich frage die Landesregierung, ob sie Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer im strukturschwachen ländlichen Raum von bis zu 600 % für vertretbar hält und, wenn nicht, bis zu welchem Hebesatz Kommunen Hebesätze maximal erhöhen sollten, die eine Eigenentschuldung anstreben.
Für die Landesregierung ist die kommunale Selbstverwaltung entscheidend, und all diese Fragen sind Sache der Kommunen. Insofern verbietet es sich, hier als Innenminister Vorgaben zu machen
Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Minister Schünemann, vor dem Hintergrund, dass viele Kommunen sehr zögerlich auf die Zukunftsverträge reagieren, weil sie fürchten, keine freiwilligen Leistungen mehr zahlen zu dürfen, frage ich Sie und die Landesregierung: Wird es für Kommunen, die einen Zukunftsvertrag abgeschlossen haben, noch möglich sein, freiwillige Leistungen zu finanzieren, auch wenn sie dafür neue Kassenkredite aufnehmen müssen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Vorbemerkung: Ihre Einschätzung, dass zögerlich auf diesen Zukunftsvertrag zugegriffen wird, ist schlicht falsch. Ich habe Ihnen die Zahlen dargelegt. Wenn Sie beim Städtetag und beim Landkreistag gewesen wären, hätten Sie dort eine andere Diskussion gehört, nämlich ob denn das Geld ausreicht. Sie wollen sichergestellt sehen, dass alle noch bedient werden können.
- Ja, trotzdem passt die Antwort jetzt ja schon einmal auf die Vorbemerkung. Falls die Frage kommen sollte, ob das Geld denn tatsächlich ausreichen sollte,
gehen Sie davon aus, dass die Landesregierung sicherstellt, dass die 35 Millionen Euro, die die kommunale Ebene und auch die Landesebene zugesichert haben, dann auch finanziert werden.