Rein theoretisch könnte ich mir Folgendes vorstellen: Der Abgeordnete Oppermann MdB, Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, hat pauschal an alle Innenminister einen Brief geschickt hat mit dem Inhalt - ich weiß es nicht mehr ganz wörtlich -: Schickt mal alle Unterlagen zu dem Themenkomplex „Rechtsterrorismus“. -Daraufhin hat es eine Absprache zwischen allen Innenministern von A- und B-Ländern gegeben, die gesagt haben: Dafür fehlt jede gesetzliche Grundlage.
Also haben Herr Jäger als Sprecher der SPDgeführten Länder, der Sprecher des von den Grünen geführten Landes Baden-Württemberg und ich als Sprecher der unionsgeführten Länder geantwortet, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Insofern gibt es darüber gar keine Diskussion.
Das ist zwar ein bisschen schwierig, und ich verstehe ja, dass man, wenn eine solche Problematik auftritt, jede Möglichkeit sucht, aufzuklären und sich - das will ich aber nicht unterstellen - vielleicht auch darzustellen. Das muss ich allerdings in diesem Zusammenhang bei Herrn Oppermann so darstellen. Denn es war sicherlich nicht ganz hilf
Wenn es um Akteneinsicht geht, bedarf es gesetzlicher Grundlagen. Diese sind jetzt durch den Beweisbeschluss des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gegeben. Unter Berücksichtigung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften, die wir auch auf Landesebene haben, werden wir alles zur Verfügung stellen. Das ist doch völlig klar.
Aber ohne gesetzliche Grundlage darf man keine Akten übermitteln. Wenn ich das machen würde, würde ich mich im Prinzip sogar strafbar machen. Das wollen Sie wohl nicht ernsthaft von mir verlangen. Dann hätte ein Kontrollgremium hier im Landtag nicht nur allen Grund, das zu kritisieren, sondern auch, Maßnahmen zu fordern.
(Beifall bei der CDU - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Wir erwarten, dass Sie das so machen, Herr Minister!)
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass Sie bereit sind, dem Untersuchungsausschuss Akten vorzulegen. Sie haben aber nicht gesagt, dass Sie bereit sind, alle Akten vorzulegen. Wenn Sie nicht bereit sein sollten, alle Akten vorzulegen, würde mich interessieren, um welche Sachverhalte es sich dabei handelt und warum Sie nicht alle vorlegen wollen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der einen klaren Untersuchungsauftrag hat. Dieser Untersuchungsauftrag besagt, dass insbesondere untersucht werden muss, ob es in den Behörden des Bundes Verfehlungen gegeben hat.
Wenn es notwendig ist, Akten auch aus den Ländern heranzuziehen, um das zu beurteilen, dann können diese Akten auf dieser Grundlage angefordert werden. Dann muss man einen entsprechenden Beweisbeschluss fassen. Es ist auch schon eine gewisse Anzahl an Beweisbeschlüssen vom Untersuchungsausschuss gefasst und uns übermittelt worden.
Auf der Grundlage der Aktenanforderung aufgrund dieses Beweisbeschlusses übermitteln wir alle Akten, die angefordert sind. Hier wird nichts zurückgehalten. Dabei beachten wir natürlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Insofern wird nichts zurückgehalten, sofern sich die Beweisbeschlüsse auf den Einsetzungsbeschluss des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses beziehen.
Das ist also völlig transparent und weicht überhaupt nicht von der Praxis in anderen Bundesländern ab. Insofern sollten Sie hier auch keine Unterstellungen vornehmen. Das wäre nicht gerechtfertigt.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, zunächst einmal finde ich Ihre Aussagen gut, dass Sie sich an der lückenlosen Aufklärung beteiligen wollen. Es ist das Ziel unserer Anfrage gewesen, dies sicherzustellen.
Trotzdem habe ich eine Nachfrage zu der BundLänder-Kommission. Diese ist offensichtlich für diejenigen Länder eingerichtet worden - so konnte man das zumindest den Medien entnehmen -, die zunächst einmal keine Unterlagen weitergeben wollten, zumindest an den Bund. So steht es in der Süddeutschen, und so haben Sie sich dazu auch verhalten. Sie haben am 8. Februar gegenüber der Süddeutschen Zeitung gesagt:
„‚Die Kommission hat nicht mehr Rechte als ein Untersuchungsausschuss’, stellt der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) fest.“
Da festgestellt wird, dass eine solche Kommission nicht mehr Rechte hat als ein Untersuchungsausschuss, frage ich, ob es trotzdem auch für Nieder
Die andere: Wie können Sie es auf der Innenministerkonferenz, die heute beginnt, durchsetzen, dass alle Länder ihre Unterlagen und Erkenntnisse zur Verfügung stellen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Innenministerkonferenz hatte auf ihrer Dezembersitzung - übrigens auch auf Anregung durch meine Person hin - die Einrichtung einer solchen Arbeitsgruppe beschlossen und dem Bundesinnenminister und dem Bundestag empfohlen, so etwas einzurichten. Wir waren die Urheber einer solchen Arbeitsgruppe.
Hier geht es nicht darum, dass irgendein Land irgendwelche Informationen nicht weitergeben wollte und deshalb eine solche Arbeitsgruppe eingesetzt wird, sondern es ist Folgendes abgesprochen worden: Erstens gibt es den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss auf der Bundesebene. Außerdem gibt es, wenn ich es richtig weiß, auch in Thüringen und in Sachsen Untersuchungsausschüsse. Alle anderen Länder haben Arbeitsgruppen eingesetzt, um einerseits den Verfassungsschutz und andererseits den Staatsschutz und die Sicherheitsbehörden insgesamt im eigenen Land zu hinterfragen, ob es irgendwelche Verfehlungen oder Versäumnisse gegeben hat.
Was machen wir mit diesen Informationen? Was machen wir mit diesen Berichten aus diesen Untersuchungsausschüssen, aber auch aus diesen Arbeitsgruppen der Länder? - Die müssen zusammengeführt werden, um zu einem Gesamtbild zu kommen, aus dem dann Konsequenzen gezogen werden können. Und da wurde die Idee geboren, eine solche Arbeitsgruppe einzusetzen - sie umfasst zwei Vertreter der Länder und zwei Vertreter des Bundes -, in der alle Informationen zusammenfließen.
Und dann haben wir die Kommission gebeten, uns Empfehlungen zu geben, ob es Konsequenzen geben muss und, wenn ja, welche Konsequenzen das sein sollten. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Und da alle Länder dies auf der Dezembersitzung schon beschlossen haben, ist es völlig
klar, dass wir die Informationen, die dafür notwendig sind, nach den gesetzlichen Möglichkeiten auch zur Verfügung stellen.
Es ist völlig klar, dass ein solches Gremium, das im Prinzip keine gesetzliche Grundlage hat, nicht mehr Rechte haben kann als ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Das ist völlig logisch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der sehr erfreulichen Auskunft - man kann sich ja auch einmal von einem CDU-Minister positiv überraschen lassen, dass die Medienberichterstattung vielleicht nicht ganz den Tatsachen entsprochen hat -, dass Sie auf der Grundlage der Beweisbeschlüsse alle angeforderten Akten im gesetzlichen Rahmen zur Verfügung stellen wollen, soweit dem datenschutzrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, frage ich Sie, ob den datenschutzrechtlichen Anforderungen, die Sie meinen, möglicherweise Rechnung getragen werden kann, indem Sie die Akten vorlegen, aber die datenschutzrechtlich relevanten Passagen gegebenenfalls schwärzen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich die Antwort des Innenministers eben richtig mitgeschrieben habe, dann hat er erklärt, dass er im Rahmen der Ausführung des Beweisbeschlusses des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „im gesetzlichen Rahmen“, wie er sagte, die Akten zur Verfügung stellen will. Das hat sich für mich wie ein Vorbehalt angehört. Anders gefragt: Soll das eine Einschränkung sein? Welche gesetzlichen Bestimmungen könnten denn
Genau diese Grundlage ist natürlich die Beschlusslage für die heutige Innenministerkonferenz. Es ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn es beispielsweise im Verfassungsschutzgesetz klare Vorgaben gibt, dass z. B. der Quellenschutz gewährleistet sein muss, und wenn Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen geschützt werden müssen, dann sind diese Regelungen zu beachten. Würde ich diese Akten z. B. ungeschwärzt weitergeben, würde ich unter Umständen gegen Gesetze verstoßen. Das können Sie nicht ernsthaft von mir verlangen.
Also, genau das, was wir auf der Landesebene an gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Datenschutz, aber auch mit den Verfassungsschutzgesetzen zu beachten haben, muss beachtet werden. Aus allem anderen wird sich keine Einschränkung ergeben.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu Fragen liegen nicht vor. Damit haben wir die Behandlung der Dringlichen Anfragen beendet.
Abschließende Beratung: Personalreform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes effizient und sozialverträglich gestalten - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4453 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/4534 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4627
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zielt auf eine Annahme des Antrags in einer anderweitig geänderten Fassung ab.