Die Entwicklungen, die wir gerade in Niedersachsen bei der Windenergie, bei den technologischen Sprüngen erleben, die dann natürlich auch auf den Offshorebereich weiterübertragen werden, sind eine absolute Erfolgsgeschichte. Wir sind technologischer Weltmarktführer. Ich kann Ihnen nur sagen: Das alles kann ja nicht einfach vom Himmel gefallen sein. Da werden Know-how und Geld zur Verfügung gestellt worden sein. Man kann immer sagen, man hätte gerne mehr. Wir finden, wir haben viel erreicht, und das sollte man auch einmal loben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Bundesrepublik gibt es eine ganze Reihe von Wettbewerben, sodass man manchmal den Überblick verliert. Der Spitzencluster-Wettbewerb ist eines der klügsten Instrumente. Leider war das jetzt die letzte Runde. Das ist ein Wettbewerb, bei dem die Bundesregierung sagt: Wenn wir einen Antrag von Forschungsinstitutionen in Kooperation mit der Wirtschaft für einen Themenbereich haben, in dem wir Weltmarktführer werden kön
In diesem Spitzencluster-Wettbewerb sind die unterschiedlichsten Anträge aus allen Bundesländern eingereicht worden. Wir sind mit unserem Antrag zum Windcluster in die Endrunde gekommen. Von den Gutachtern habe ich mitbekommen, dass es in der ersten Runde ein bisschen knapp gewesen ist.
Wir haben uns intensiv mit eventuell kritischen Punkten auseinandergesetzt und haben den Antrag überarbeitet. Das haben natürlich die Betreffenden gemacht, nicht ich, sondern das geschah im Dialog. In diesem Zusammenhang wurden z. B. die gesamte gesellschaftliche Komponente und die Akzeptanz dafür angesprochen: Was passiert bei diesen Offshoreanlagen? Wie nimmt man die Bevölkerung mit? - Aber auch technologische Fragen sind behandelt worden. Der Antrag geht genau in die Richtung, die für Deutschland wichtig und essenziell ist.
Vorhin haben wir über die Solarindustrie geredet. Ich will jetzt nicht darüber sprechen, wie es hier mit der Förderung aussieht. Ich möchte nur sagen: Wenn Sie sich einmal angucken, mit welchem Prozentsatz die Solarwirtschaft die Forschung in dem Bereich gefördert hat, dann werden Sie feststellen, dass das lediglich 2 bis 3 % sind. Im Automobilbereich sind es z. B. 6 %. Deswegen muss man fragen: Warum haben wir die Möglichkeit verloren, dort Marktführer zu sein? Denn die haben wir ja nicht. Deshalb ist der Windbereich außerordentlich wichtig.
Das hat aber nicht die Bundesregierung entschieden - das war keine politische Entscheidung -, sondern sie hat eine Kommission eingesetzt. Ich habe mit dem Chef dieser Kommission gesprochen, weil ich Anregungen dahin gehend haben wollte: Was müssen wir verbessern? Was hat bei dem Antrag gefehlt? - Er hat mir gesagt: Von den elf Anträgen, die in die Endrunde gekommen sind, waren im Grunde genommen neun Anträge exzellent. Auch der Antrag des Windclusters ist exzellent. Aber es musste eine Abwägung getroffen werden.
Es gab auch Anträge zu Lebenswissenschaften. Für mich ist verblüffend, dass die drei EnergieAnträge unter diesen elf Anträgen zum Schluss nicht durchgekommen sind. Aber wir haben die fachliche Einschätzung, dass unser Antrag exzellent ist.
Wir - Herr Bode und auch die anderen Länder - bemühen uns jetzt gemeinsam, andere Formen der Finanzierung dafür zu finden; denn das Konzept und die Kooperation, die gewachsen ist, sind ideal.
Die Engländer haben gerade 50 Millionen für diesen Bereich ausgegeben. Von daher ist es sehr wichtig, dass wir hinsichtlich der Exzellenz in der Forschung, die wir haben, die Möglichkeit zur Weltmarktführerschaft beibehalten, auch wenn es an der Stelle nicht so einfach mit Bundesmitteln über den Wettbewerb gelaufen ist.
- Das machen wir. Da haben wir den Spitzenplatz. Das können Sie sich angucken. Es gibt eine Tabelle, was welches Land fördert. Da sind wir mit Schleswig-Holstein im Forschungsbereich, im Bereich Geothermie auf dem ersten Platz. Diese Unterlagen kann ich Ihnen beibringen. Das ist aber nicht das Problem. Man braucht dort andere Dimensionen. Man hat nicht einfach 40 Millionen Euro oder 60 Millionen Euro Landesmittel, die über den Spitzencluster-Wettbewerb gekommen wären.
Ich möchte noch in Ihre Richtung sagen: Ich finde, man muss Dinge, die kritisch sind, auch kritisch reflektieren. Aber man sollte auch genauer hinschauen. Wenn Sie hier in der Öffentlichkeit die Äußerung machen „Wieso ist denn der Antrag glatt durchgefallen?“, dann muss ich sagen, dass das falsch ist. Das diffamiert nämlich das, was an Leistung vorhanden ist. Das, denke ich, ist nicht im Interesse des Landes insgesamt.
Verweigert die Landesregierung die Mitwirkung an der Aufklärung der neonazistischen Terrorserie? - Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4612
Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach übereinstimmenden Berichten hat es Innenminister Uwe Schünemann bisher abgelehnt, dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zur Aufklärung der neonazistischen Terrorserie Akten und Informationen niedersächsischer Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen. Angesichts der Tatsache, dass mit Holger Gerlach einer der mutmaßlichen Unterstützer der neonazistischen Terrorzelle in Niedersachsen gelebt hat und auch hier festgenommen wurde und zudem auch weitere Spuren nach Niedersachsen führen, ist für Beobachter und für Mitglieder des Untersuchungsausschusses diese Verweigerungshaltung nicht nachzuvollziehen.
1. Wie wird die Landesregierung auf die vom 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages gestellten Beweisanträge zu den Aktenbeständen aus Niedersachsen bezüglich der Nazimordserie durch den NSU reagieren, und wie begründet die Landesregierung ihre Position?
2. Welchen Beitrag gedenkt die Landesregierung zu den Aufklärungsbemühungen des Bundestages hinsichtlich der Hintergründe der Terrorserie und des Versagens der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern, beispielweise durch eine Freistellung der durch den Untersuchungsausschuss geladenen Zeugen, konkret zu leisten?
3: Mit welchen inhaltlichen und personellen Beiträgen und Positionen beteiligt sich das Land Niedersachsen in der sogenannten Bund-Länder-Kommission zur Aufarbeitung der neonazistischen Terrorserie?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die angeblich übereinstimmenden Berichte, die von der Fraktion DIE LINKE zum Anlass für diese Dringliche Anfrage genommen wurden, sind der Landesregierung nicht bekannt, auch mir persönlich nicht. Derartige Darstellungen entsprechen auch nicht den Tatsachen.
Die Landesregierung und auch ich als zuständiger Fachminister haben es zu keinem Zeitpunkt abgelehnt, dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages Akten und Informationen niedersächsischer Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen. Vielmehr unterstützt das Land Niedersachsen alle Initiativen und Maßnahmen zur Aufklärung der Aktivitäten der rechtsextremistischen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ mit Nachdruck. Insofern wurde auch von mir stets darauf hingewiesen, dass das Land Niedersachsen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen jede Unterstützung, auch durch die Vorlage von Akten und sonstigen Informationen, leisten wird.
Dem Land Niedersachsen liegt seit wenigen Tagen ein Beweisbeschluss des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Bundestages vor. In diesem Beweisbeschluss wird das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen als die für den Verfassungsschutz verantwortliche oberste Landesbehörde erstmals aufgefordert, bestimmte Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherte Daten und sonstige Beweismittel vorzulegen. Diesem Ersuchen um Amtshilfe gemäß § 18 Abs. 4 Untersuchungsausschussgesetz in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 3 des Grundgesetzes wird das Land Niedersachsen unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen selbstverständlich nachkommen.
Allen anderen Ländern sind gleichlautende Beweisbeschlüsse zugegangen. Deshalb haben unter Beteiligung des Landes Niedersachsen auf Ebene des zuständigen Arbeitskreises IV - das ist der Verfassungsschutzarbeitskreis - der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder bereits erste Absprachen zur einheitlichen, zügigen Abarbeitung der Beweisbeschlüsse stattgefunden.
Auch auf der heutigen Innenministerkonferenz in Berlin werde ich mich dafür aussprechen, dass die Länder die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses aktiv begleiten.
Im Übrigen wäre ich der Fraktion Die LINKE dankbar, wenn sie die Herkunft ihrer Information offenlegen würde.
Zu Frage 2: Die Landesregierung wird auch in Zukunft die Arbeit des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages unterstützen und fördern und über die Art der Unterstützung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen entscheiden.
Zu Frage 3: Die Bund-Länder-Kommission „Rechtsterrorismus“ ist ein weiteres wichtiges Gremium im Kampf gegen rechtsterroristische Umtriebe. Die Kommission wurde von der IMK und der Bundesregierung eingesetzt. Sie analysiert und bewertet im Sinne eines Gesamtbildes die Zusammenarbeitsformen der Sicherheitsbehörden der Länder mit den Bundesbehörden, insbesondere bei der Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus, und unterbreitet Vorschläge für eine weitere Optimierung dieser Zusammenarbeit.
Das Land Niedersachsen beteiligt sich an der Arbeit der Bund-Länder-Kommission „Rechtsterrorismus“ nicht nur finanziell, sondern auch personell, nämlich durch die Entsendung eines Mitarbeiters. Daneben hat die Landesregierung dem Gremium auf Anforderung bereits umfangreiches Informationsmaterial übermittelt. Die Landesregierung wird auch zukünftig die erforderlichen Informationen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen an die Bund-Länder-Kommission „Rechtsterrorismus“ übermitteln.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Nachfrage kommt von Frau Flauger von der Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Herr Schünemann eben ausgeführt hat, dass ihm nicht bekannt sei, dass es übereinstimmende Berichte gebe, und darum gebeten hat, dass wir die Herkunft unserer Information darlegen, will ich als ein konkretes Beispiel aus Zeit online vom 16. Februar zitieren. Da ging es um die Weiterleitung von Akten an den Bundestag. Dort steht: „Ausdrücklich geweigert hat sich
Von daher frage ich Sie: Wie erklären Sie sich eigentlich, dass solch eine Aussage in Zeit online steht? - Sie haben ja gesagt, dass Ihnen das alles nicht bekannt sei. Ich würde Ihnen da einmal Zeitungslektüre empfehlen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie selbst eben dargelegt haben, ist in diesem Zeit-online-Bericht überhaupt nichts vom 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gesagt worden,