Die weitere Frage lautet - deshalb haben wir gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen im Bundesrat einen Antrag gestellt -, wie es mit den Leistungen für Kinder im Hartz-IV-Bereich aussieht. Dort ist allein die prozentuale Wertung maßgeblich und wird nicht auf die besonderen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen abgestellt. Ich bin sehr gespannt, wie die Bundesregierung auf unseren Bundesratsantrag reagiert, der genau darauf abzielt zu überlegen, wie die Bedarfe von Kindern im Einzelfall ausgestaltet werden müssen und wie man den Kindern helfen muss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Artikel 6 a unserer Niedersächsischen Verfassung zu realisieren, der uns gemeinsam verpflichtet, nicht nur darauf hinzuwirken, dass die Menschen im Lande Arbeit haben - sie hatten soeben in Ihrer Erwiderung auf eine entsprechende Frage darauf hingewiesen, dass die Zahl der prekären Arbeitsverhältnisse zunimmt -, sondern auch darauf hinzuwirken, dass die Menschen in unserem Lande Arbeit haben, von der sie - ich zitiere unsere Verfassung - ihren „Lebensunterhalt bestreiten“ können?
Der erste Weg, um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, führt über eine gute Bildung. Von daher ist die Bildungspolitik das A und O.
Das heißt, ich bekomme nur dann einen Vertrag für eine qualifizierte Ausbildung, wenn ich eine gute Bildung nachweisen kann. Das heißt, wir müssen unsere Schulen stärken, Geld in die Bildung geben, und wir müssen vor allen Dingen auch bei den bei uns lebenden Menschen mit Migrationshintergrund großen Wert darauf legen, dass sie die deutsche Sprache erlernen;
Das heißt, der erste Weg ist Bildung, ist ein qualifizierter Bildungsabschluss. Das Zweite sind natürlich Arbeitsplätze.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen soeben dargelegt, welche Maßnahmen die Landesregierung ergriffen hat: der Ausbildungsplatz, die FIFAProgramme, um nur zwei Beispiele zu nennen. Die Tatsache, dass die Arbeitslosenzahlen in den letzten Monaten nicht nur rückgängig sind, sondern einen Tiefststand erreicht haben, den sie seit über zehn Jahren nicht mehr gehabt haben und von dem alle profitieren - sowohl diejenigen, die
lange arbeitslos sind, als auch diejenigen, die kurzfristig arbeitslos sind -, belegt, dass alle Programme und Maßnahmen sowie die gute Wirtschaftspolitik greifen.
(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP - Dr. Manfred Sohn [LIN- KE]: Das war gar keine Antwort auf meine Frage!)
Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Teilen Sie die Auffassung des Bremer Institutes für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe, wonach im Mai 2007 in Niedersachsen rund 205 000 Kinder, also ungefähr jedes sechste Kind in Niedersachsen, von Leistungen nach SGB II, Hartz IV, abhängig war? Können Sie sagen, wie sich die Zahlen seitdem entwickelt haben?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hier jetzt keine falschen Zahlen nennen. Ich würde diese Zahlen gerne nachreichen, weil es immer schwierig ist, ganz spontan auf einen Artikel zu reagieren, der mir im Moment nicht vorliegt. Deshalb bitte ich um Nachsicht. Ich reiche die Zahlen nach.
Vielen Dank. - Weitere Wünsche nach Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Es ist 10.26 Uhr. Damit ist die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet.
Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.
4. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/275 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/307 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/308 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/311
Über die Beschlussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 16/275, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 11. Sitzung am 1. Juli 2008 entschieden. Wir beraten jetzt
- sobald Ruhe eingekehrt ist - nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 16/275, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen. Dazu erteile ich der Abgeordneten Polat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesarbeitgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat sich im Rahmen der Landesarmutskonferenz mit dieser Petition an den Niedersächsischen Landtag gewandt. Die Mitgliedsorganisationen der Landesarmutskonferenz möchten auf diesem Wege darauf aufmerksam machen, dass in unserem Land mehr und mehr Kinder und Jugendliche aufgrund fehlender materieller Möglichkeiten von Bildungschancen ausgeschlossen sind.
Ich möchte an dieser Stelle betonen - es sind hier die Praktiker, die eine Petition stellen -, dass die freie Wohlfahrtspflege Träger von ca. 6 000 sozialen Einrichtungen im Land Niedersachsen ist und sich neben 200 000 Beschäftigten über 100 000 Mitarbeiter ehrenamtlich sozial- und gesellschaftspolitisch in diesem Bereich engagieren.
Debatte dazu. Das Statistische Landesamt geht davon aus, dass 16,2 % der Kinder auf Hartz-IV- Leistungen angewiesen sind. Es reicht daher nicht aus, Frau Ministerin Ross-Luttmann, wenn das Sozialministerium in der Stellungnahme auf zwei Seiten die Berechnung der Eckregelsätze aufzeigt und darlegt, dass die Einteilung der Kinder in die unter 14 Jahren und in die zwischen 14 und 18 Jahren internationalen Standards entspricht und außerdem die Berechnungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen - wohlgemerkt - von vor zehn Jahren beruhen. Es reicht schon gar nicht aus, anschließend auf die Bundesgesetzgebung zu verweisen.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, auf unsere Initiative hin haben Sie sich im Wahljahr 2008 - darauf wurde in der Stellungnahme auch verwiesen - endlich entschlossen, wenigstens 3 Millionen Euro für die Bezuschussung der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen für finanzschwache Familien in den Haushalt einzustellen.
Damit ist das Problem aber leider noch lange nicht gelöst. Wir haben Ihnen mit unseren Anträgen „Gegen Armut und Ausgrenzung von Kindern - Für mehr Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“ und „Kinder brauchen mehr - Kinderarmut durch Kindergrundsicherung“ erneut ein Angebot gemacht, Kinderarmut in diesem Bundesland aktiv zu bekämpfen. Das haben Sie leider abgelehnt.
Deshalb hoffen wir, dass Sie zumindest der Bitte der Landesarmutskonferenz an die Landesregierung nachkommen, dafür Sorge zu tragen, dass alle Kinder und Jugendlichen ungeachtet der wirtschaftlichen Lage ihres Elternhauses gleiche Chancen in der Schule und im Bildungsbereich bekommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Wesentlichen sind es bundesgesetzgeberische Grundlagen, über die wir hier zu diskutieren haben; denn mit der Einführung des SGB II und des SGB XII wurde das System der Gewährung einmaliger Beihilfen aufgegeben. Die entsprechenden Bedarfe wurden pauschaliert und flossen in die gleichzeitig angehobenen Regelsätze ein. Der Eckregelsatz wurde dadurch von bisher 296 Euro auf 345 Euro bzw. aktuell 347 Euro erhöht.
Damit wird deutlich, dass auch eine rechtliche Überprüfung stattgefunden hat. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 23. November 2006 die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze für das SGB II festgestellt, auf das auch das SGB XII entsprechend abzielen kann.
Meine Damen und Herren, damit geht es im Wesentlichen um die Sach- und Rechtslage. Dieser Beschluss wurde auch im Ausschuss empfohlen. In der vorangegangenen Diskussion haben wir ja gerade das Thema Kinderarmut sehr ausführlich behandelt.
Damit wird meines Erachtens deutlich, dass sich die Landesregierung wie auch das Parlament insgesamt inhaltlich sehr mit diesem Thema auseinandersetzen. Neben den Beschlüssen hinsichtlich der Haushaltslage - wir haben 3 Millionen Euro im Haushalt 2008 zur Verfügung gestellt, um eine entsprechende Unterstützung für finanzschwache Familien zu gewährleisten - hat das Sozialministerium zusammen mit dem Bundesland NordrheinWestfalen eine gemeinsame Bundesratsinitiative zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch eingebracht. Durch diese Änderung sollen Leistungen für besondere Lernmittel einschließlich Schulmaterialien zukünftig in den Katalog der einmaligen Beihilfen aufgenommen werden.