Protocol of the Session on February 22, 2012

Jetzt hat Herr Oetjen Gelegenheit zur Erwiderung. Bitte!

Ganz herzlichen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst zu der Kollegin Janssen-Kucz: In der Regionsversammlung der Region Hannover hat es eine Abstimmung darüber gegeben. Da war der Regionspräsident der Einzige, der ein Submissionsmodell und eine Ausschreibung wollte. Alle Fraktionen, alle Abgeordneten in der Region aber haben gesagt, sie wollen das Konzessionsmodell.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich als Kommunalpolitiker sage: Mir sind diejenigen, die ehrenamtlich Verantwortung tragen, näher als der Regionspräsident, der sozusagen nur auf den Paragrafen reitet, aber nicht die gewachsenen Strukturen mit berücksichtigen will. Das ist für mich klare, positive Politik für die Kommunen, auch für die Region Hannover. Das ist keine Lex Region Hannover, sondern ein Gesetz, das für das ganze Land gut ist.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Was den Kollegen Bachmann angeht: Ich weiß nicht, ob Sie wirklich gelesen haben und - wenn Sie es gelesen haben - ob Sie verstanden haben, was der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst aufgeschrieben hat.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Aber sicher!)

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat eindeutig und ganz klar gesagt: Eine MussRegelung, wie Sie sie eigentlich favorisieren, oder auch eine Soll-Regelung, wie Sie dann abgeschwächt vorgeschlagen haben, ist mit dem Europarecht derzeit nicht vereinbar. Deswegen haben wir die Kann-Regelung auf den Weg gebracht. Wir haben diese Kann-Regelung gerade deswegen auf den Weg gebracht, damit die gewachsenen Strukturen auch in der Zukunft berücksichtigt werden können.

Ich sage es noch einmal: Wir haben Vertrauen in die Träger des Rettungsdienstes. Ich gehe fest davon aus, dass die keine waghalsigen und unüberlegten Entscheidungen treffen werden, sondern sehr genau wissen, was sie an den Hilfsorganisationen vor Ort haben und was sie an den privaten Rettungsdienstleistern mittelständischer Natur haben, die vor Ort hervorragende Arbeit machen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, für die Fraktion DIE LINKE hat der Kollege Adler das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will Ihnen vorweg sagen, dass wir mit diesem Gesetzesvorhaben schon ein Problem haben. Wir sehen uns ein bisschen vor einem Dilemma, weil es sowohl Argumente dafür als auch Argumente dagegen gibt, die für uns hohes Gewicht haben.

(Fritz Güntzler [CDU]: Das ist im Le- ben oft so! - Frauke Heiligenstadt [SPD]: Wie im richtigen Leben!)

Ich werde Ihnen zum Schluss sagen, wie wir uns verhalten werden.

Zunächst einmal will ich sagen, was gegen dieses Gesetz spricht. Das sind erst einmal die schon zitierten Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, der mehrfach gesagt hat: In dieser

kurzen Zeit können wir das, was wir jetzt machen, eigentlich nur noch unter Vorbehalt empfehlen. - Er hat also mehrfach deutlich gemacht, dass es eigentlich sehr viel komplizierter ist - zu kompliziert, um es so schnell durchzubringen.

(Fritz Güntzler [CDU]: Aber nicht in der letzten Vorlage!)

In diesem Zusammenhang erinnere ich auch daran, dass wir es nicht nur mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs, sondern auch mit einer EU-Richtlinie zu tun haben, die allerdings nur im Entwurf vorliegt und die nicht unproblematisch ist. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Bedenken, die der Bayerische Landtag im Blick auf einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip gegen diesen Entwurf der EU-Richtlinie vorgebracht hat. Er sieht damit nämlich das kommunale Selbstverwaltungsrecht gefährdet. Ich denke, damit müssten wir uns bei Gelegenheit noch befassen; denn es ist nicht ganz ohne, was da vonseiten der EU auf uns zukommt.

Schließlich will ich darauf hinweisen, dass der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes im Rahmen der Anhörung darauf hingewiesen hat, dass dieses Gesetz eigentlich zu kurz greift. Man hätte noch andere Sicherungen einbauen müssen, um deutlich zu machen, dass denjenigen, die im Rettungsdienst hauptberuflich tätig sind, auch bestimmte soziale Mindeststandards garantiert werden. Die sind nämlich nicht gewährleistet. Insofern haben wir dort eine ähnliche Diskussion wie beim Vergaberecht. Auch beim Vergaberecht sprechen wir uns dafür auch, dass bestimmte soziale Mindeststandards gesetzt werden.

Der Vertreter des DGB hatte in der Anhörung auch auf die Problematik der Arbeitszeit derjenigen hingewiesen, die auf dem Rettungswagen sitzen. Er hat gesagt:

„Nun noch ein Wort zu den Qualitätskriterien. Wie Sie vielleicht wissen, gibt es ein Arbeitszeitgesetz, das unter bestimmten Möglichkeiten ein Optout-Modell vorsieht. Das heißt: Eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden darf überschritten werden. Dies hätte der Gesetzgeber angehen können. Er hätte sagen können: Wir möchten das für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen nicht. - Aber auch das fehlt.“

So gesehen spricht also alles dafür, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

Aber wenn jetzt Organisationen wie der ArbeiterSamariter-Bund, dem ich selbst angehöre, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder Malteser uns drängen, dieses Gesetz schnell zu verabschieden, haben sie ja durchaus auch Argumente dafür. Das Argument ist, dass man jetzt eigentlich schon die Pläne durchkreuzen muss, in diesem Bereich eine Rosinenpickerei durch private Anbieter zuzulassen. Das ist natürlich ein durchaus nachvollziehbarer Gesichtspunkt. Herr Güntzler hatte völlig recht, als er gesagt hat: Wenn wir das Konzessionsmodell ermöglichen, dann schaffen wir die Möglichkeit, dass nicht nur nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit entschieden wird, sondern dass eben auch andere Kriterien - Katastrophenschutz usw. - berücksichtigt werden. Deswegen ist es wichtig, neben dem Submissionsmodell zumindest auch das Konzessionsmodell zu ermöglichen.

Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten, kündigen aber an, dass dieses Thema bei Gelegenheit wieder auf die Tagesordnung kommt, weil das Gesetz, das jetzt wahrscheinlich mit Mehrheit verabschiedet wird, unzureichend ist.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, ich erteile jetzt dem Herrn Innenminister das Wort. Herr Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ehrenamtliche Engagement der Hilfsorganisationen in Deutschland ist wirklich beispielhaft und einmalig in Europa. Deshalb ist es sehr bedauerlich, dass die Europäische Union auf genau diesen Aspekt nicht eingegangen ist und wir insgesamt keine Sonderregelung bekommen haben.

Es ist aber zwingend erforderlich, dass man sich die Urteile des Europäischen Gerichtshofs genau anschaut. In dem Zusammenhang sind es zwei Urteile, zum einen zum Submissionsmodell und zum anderen zum Konzessionsmodell. Wir haben mit diesem Gesetz eine gute Möglichkeit, den Kommunen, den Trägern des Rettungsdienstes, die maximale Flexibilität zu geben, wie sie mit der Aufgabenerfüllung umgehen. Sie können selber

organisieren. Sie können es über das Submissionsmodell umsetzen oder, beim Konzessionsmodell, den Hilfsorganisationen die Möglichkeit verschaffen, das ehrenamtliche Engagement dort einzubringen.

Ich bin sehr froh, dass wir einen breiten Konsens haben. Nur Bündnis 90/Die Grünen machen aus grundsätzlichen Erwägungen nicht mit. Uns, Frau Janssen-Kucz, geht es nicht darum, was die Regionsversammlung in dem Zusammenhang entscheiden wird, sondern uns geht es darum, den Trägern, den Landkreisen und den kreisfreien Städten, die nötige Flexibilität zu verschaffen und ihnen die Verantwortung in die Hand zu geben, wie sie mit den hohen Standards, die wir gerade in diesem Bereich brauchen, umgehen.

Deshalb kann ich nur sagen: Herzlichen Dank für diesen breiten Konsens! Das war am Anfang nicht selbstverständlich. Dass wir es jetzt noch rechtzeitig vor einer wichtigen Versammlung auf den Weg bringen, zeigt, dass die Region Hannover die Verantwortung übernehmen muss. Ich habe keinen Zweifel, dass das hier in den kommunalen Händen hervorragend aufgehoben ist.

In diesem Sinne freue ich mich auf eine breite Zustimmung und vor allen Dingen auf eine hervorragende Arbeit im Rettungsdienst. Für die Bürgerinnen und Bürger ist das entscheidend.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer nicht zustimmen möchte, den bitte ich, jetzt aufzustehen. - Wer möchte sich enthalten? - Meine Damen und Herren, das ist mit großer Mehrheit beschlossen.

Ich rufe jetzt die Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung auf.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drs. 16/2880 für erledigt erklären will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das war einstimmig. - Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4451

Zur Einbringung darf ich dem Kollegen Lammerskitten von der CDU-Fraktion das Wort erteilen.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anliegen und Themen der Feuerwehr waren in meinem Berufsleben immer auch meine Anliegen und Themen. In meiner Vor-Landtags-Zeit war ich als Fachbereichsleiter bei der Gemeinde Wallenhorst u. a. für die dortige Freiwillige Feuerwehr zuständig - und eben diese Feuerwehr hat kürzlich eine Aktion gestartet, die sehr gut zum neuen Brandschutzgesetz passt.

(Björn Thümler [CDU]: Sehr gut!)

In einem Schreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde hat sie diese als Mitglieder anzuwerben versucht. Hintergrund dieser Aktion war die Tatsache, dass immer weniger Feuerwehrleute tagsüber an ihrem Wohnort erreichbar sind, um für Einsätze zur Verfügung zu stehen. Die Feuerwehr Wallenhorst hat sich daher gezielt an die Beamten und Beschäftigten der Gemeinde gewandt, da diese bei Alarmierung am Tage ohnehin in Wallenhorst sind und aktiv werden könnten.