Protocol of the Session on February 22, 2012

(Fritz Güntzler [CDU]: Von den Grü- nen ist ja gar nichts gekommen!)

Ich habe ja anfangs einen Vorschlag gemacht und gesagt: Stellen Sie das zurück! Schaffen wir etwas Einheitliches aus einem Guss! - Dazu waren Sie aber nicht bereit. Sie wollten durchpreschen.

(Zuruf von Ulf Thiele [CDU])

- Liebe Kollegen, Sie haben einfach Äpfel mit Birnen verglichen. Sie können nicht die Vorschriften des Submissionsmodells 1 : 1 auf das Konzessionsmodell übertragen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Fritz Güntzler [CDU]: Das haben wir doch gar nicht getan!)

- Sie haben einen kleinen Absatz drangehängt, Herr Güntzler, was aber keine Rechtssicherheit schafft; das wissen Sie selber. Der GBD hat Ihnen das doch auch ins Stammbuch geschrieben. Im Übrigen habe ich noch nie eine Stellungnahme des GBD gesehen, die so ein Fiasko, so ein Verriss für eine Landesregierung, für das Innenministerium war wie das, was hier vorgelegt worden ist.

(Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, ganz kurz - ich muss es hier gar nicht weiter ausführen -: Wir wollten ein rechtssicheres Rettungsdienstgesetz, ein Gesetz aus einem Guss. Ich weiß ganz genau: Dieses Gesetz wird uns im nächsten Jahr wieder auf die Füße fallen. Dann werden wir uns noch einmal daran setzen. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ablehnen.

(Jens Nacke [CDU]: Kein eigener Vorschlag! Keine Sachpolitik! Nur noch meckern!)

Noch einmal verbunden mit dem Vorschlag - - -

Frau Kollegin, noch einmal können Sie nicht. Ihre Redezeit ist jetzt erschöpft.

Die Diskussion haben wir schon geführt. Wir haben Diskussionsbeiträge eingebracht.

Danke schön.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

Die nächste Wortmeldung stammt vom Kollegen Oetjen von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich als Erstes an den Kollegen Bachmann wenden, der hier darstellt, die FDP würde einer Ideologie frönen und habe politisch sowieso keine Bedeutung mehr. Ich möchte Sie einfach nur bitten, verehrter Herr Kollege: Lesen Sie sich einmal die Fabel von Jean de La Fontaine von der Eiche und dem Schilf durch!

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Ich lese lieber den anderen Lafontaine!)

Die Moral der Geschichte ist bekannt: L’orgueil précède la chute. Zu Deutsch: Hochmut kommt vor dem Fall. - Halten Sie sich ein bisschen zurück! Das würde Ihnen ganz gut stehen, Herr Kollege Bachmann.

(Beifall bei der FDP)

Mit unserem Gesetzentwurf haben wir auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs reagiert. Das hat der Kollege Güntzler hier schon richtig dargestellt. Wenn Sie sich die Vorlagen, die uns der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegt hat, genau angesehen haben, dann können Sie hier eigentlich nicht behaupten, Herr Kollege Bachmann, dass auch das, was Sie vorgelegt haben, rechtssicher wäre und man über diese KannRegelung hinausgehen könnte.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Doch!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich nenne das Pippi-Langstrumpf-Politik: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt.

(Filiz Polat [GRÜNE]: Das hast du schon einmal gesagt!)

Das kann man Ihnen nicht durchgehen lassen, Herr Kollege. Denn Sie wissen ganz genau: Schon die Kann-Regelung, die wir im Hilfsorganisationenprivileg in den Gesetzentwurf geschrieben haben, ist in Bezug auf das europäische Recht auf Kante genäht. Aber wir machen das, weil wir den Kom

munen vertrauen und ihnen die Möglichkeit geben wollen, die gewachsenen Strukturen einzubeziehen. Das ist der Weg, den CDU und FDP gehen: Vertrauen in die Kommunen und Unterstützung der Hilfsorganisationen.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege, ich glaube, der Kollege Bachmann möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen.

Ich weiß, dass der Kollege Bachmann schon darauf brennt, gleich eine Kurzintervention zu machen.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Nein!)

Von daher möchte ich ihm die Gelegenheit dazu geben. Dann kann ich auch darauf reagieren.

Wir stehen - da möchte ich mich an die Kollegin Janssen-Kucz wenden - dadurch unter Zeitdruck, dass die Region Hannover sich mit dieser Fragestellung ganz intensiv beschäftigt. Insofern wäre es fahrlässig gewesen, verehrte Frau Kollegin, an dieser Stelle keine Entscheidung zu treffen. Deswegen haben wir uns fraktionsübergreifend - an dieser Stelle möchte ich den anderen Fraktionen danken - darauf geeinigt, schon jetzt im FebruarPlenum die Beratungen durchzuführen.

Wir haben uns darauf geeinigt, nachdem das Konzessionsmodell vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in der Vorlage 6 sehr kritisiert wurde. Wir haben aber auf Basis der Vorlage 9 - vielleicht haben Sie die nicht mehr gelesen, Frau JanssenKucz - eine Beschlussempfehlung vorgelegt, die den europarechtlichen Anforderungen standhält und das Submissionsmodell und das Konzessionsmodell alternativ zu der Aufgabenerledigung durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt selber vorsieht. Das schafft Handlungsspielraum für die Kommunen und ermöglicht, gute, gewachsene Strukturen auch in Zukunft umzusetzen. Das ermöglicht aber auch, auch die mittelständischen privaten Dienstleister, die wir in Niedersachsen an vielen Stellen haben und die gute Arbeit machen, zu berücksichtigen und einen guten Preis für diese Leistungen zu erarbeiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kann-Regelung sieht vor, dass die Einbindung in den Katastrophenschutz durch den Träger des Rettungsdienstes berücksichtigt werden kann. Ich möchte die Träger des Rettungsdienstes bitten,

alle vor Ort verfügbaren Kräfte in die Pläne zum Katastrophenschutz einzubinden, damit alle am Rettungsdienst beteiligt werden können. Auch das ist einer der Grundsätze, die wir mit diesem Gesetz auf den Weg bringen wollen.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegen zwei Wünsche nach Kurzinterventionen vor, zunächst von Frau Janssen-Kucz und dann von Herrn Bachmann.

Herr Kollege, Sie haben ganz deutlich gesagt, Sie wollen eine Lex Hannover; es brannte Hannover auf den Nägeln. Aber hören Sie sich einmal in der Region Hannover um! Sie wird sich gezielt für das Submissionsmodell entscheiden, weil sie diese Unsicherheit nicht will, weil ihr klare Vorgaben lieber sind. Deshalb muss man nicht mit so heißer Nadel ein so dünnes Gesetzchen stricken, das nicht EU-konform sein wird, weil die Richtlinie noch fehlt.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN - Wider- spruch bei der CDU)

Herr Kollege Bachmann, bitte! Sie haben ebenfalls 90 Sekunden.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Bemerkungen betreffen sowohl die Rede von Herrn Oetjen als auch die Kurzintervention von Frau Janssen-Kucz dazu.

Es wird niemand bestreiten, dass der Generalanwalt beim EuGH ausdrücklich gesagt hat, die Bindung an ergänzende Dienstleistungen im Bereich der Großschadenslagen und des Katastrophenschutzes kann und darf Ausschreibungskriterium sein. Deshalb kann man es auch so formulieren, wie wir es vorhatten. Dann würde man das sichern.

Auch wenn Sie das nicht wollen - wir haben uns auf einen Kompromiss verständigt; das ist der kleinste gemeinsame Nenner; da stimme ich zu -, ist das gleichwohl eine Chance für Private, Herr

Oetjen. Denn wir haben jetzt schon Private, die im Geschäft sind, und auch sie werden mit solchen Dingen sozusagen gesichert. Aber es kann nicht angehen, eine Regelung zu beschließen, die allen Privaten Tür und Tor öffnet, während die ergänzenden Komponenten ausschließlich ehrenamtlich von den Hilfsorganisationen erbracht werden.

Man könnte das auch als hoheitliche Aufgabe regeln. Auch das ist einfach durch die Fakten bewiesen. In dem Moment, in dem die Kommunen selber den Rettungsdienst als kommunale Einrichtung oder über ihre Berufsfeuerwehren anbieten, nehmen sie diese Aufgabe hoheitlich wahr. Dann muss keine Ausschreibung stattfinden; dann besteht kein Ausschreibungszwang.

Insofern muss es, wenn Dritte herangezogen werden, möglich sein, eine ergänzende Einbindung in den Bereich Katastrophenschutz und hoheitliche Aufgaben in diesem Sinne zu regeln. Dazu bräuchten wir aber den Bundesgesetzgeber.

Insofern tun wir das, was das Land im Moment tun kann, und das beschließen wir gemeinsam mit Ihnen.

(Zustimmung bei der SPD)