Protocol of the Session on February 22, 2012

Das modernisierte Brandschutzgesetz geht von genau solchen Überlegungen aus; denn die Interessen unserer Feuerwehren sind eine wesentliche Perspektive, die wir bei seiner Ausarbeitung eingenommen haben. Dementsprechend ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in zwei Wehren - einer

seits am Wohnort, andererseits am Arbeitsort - eine Neuerung. Auf diese Weise wären die vielen Feuerwehrleute, die in unserer mobilen Welt überwiegend nicht an ihrem Wohnort arbeiten, dennoch tagsüber mit all ihren Qualifikationen für die Feuerwehr nutzbar, nur eben an einem anderen Ort. Das stärkt neben der Einsatzkraft der Wehren auch deren Gemeinschaft über Gemeindegrenzen hinaus.

(Beifall bei der CDU)

Erstmals definiert dieses Gesetz ausdrücklich Kinder- und Jugendfeuerwehren. Auch das ist eine Reaktion auf die tatsächliche Realität in den Wehren. Tue Gutes und rede darüber - in diesem Sinne dürfen und müssen wir auch über diejenigen reden, die Gutes tun, also auch über unsere Nachwuchsfeuerwehrleute. Dieser Gedankengang spiegelt sich in dem neuen Gesetz wider. Zugleich ist das aber auch ein starkes Signal an die Feuerwehrleute der Zukunft, dass das Land und die Politik sie heute schon ernst nehmen.

Ebenso explizit stellt das Gesetz auf die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung ab. Dieses wichtige Feld, das viele Feuerwehren heute längst ehrenamtlich und erfolgreich abdecken, wird sichtbar und dadurch bewusst gemacht, indem das neue Gesetz es erstmals namentlich würdigt.

Neben diesen Inhalten, die auf Anregungen von Feuerwehren überall im Land basieren, ist als Zweites die Perspektive der Kommunen in das Gesetz eingeflossen. So können Kommunen künftig Sonderkosten gegenüber Gewerbe- und Industriebetrieben geltend machen, z. B. für die Beseitigung von kontaminiertem Löschmittel. Wir sind vom Sinn dieses Verursacherprinzips überzeugt und gleichfalls davon, dass die Kommunen mit diesem Instrument verantwortungsvoll umgehen und die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Unternehmen mit Augenmaß berücksichtigen werden.

Begrüßenswert ist des Weiteren, dass die Kommunen neue Möglichkeiten erhalten, sich Einsatzkosten erstatten zu lassen, ohne dass das Gesetz den Grundsatz der Unentgeltlichkeit verletzt.

Noch ein Wort zur Altersgrenze: Das vorgelegte Gesetz hält an der Grenze von maximal 62 Jahren für aktive Mitglieder fest, weil es dafür einige gute Gründe gibt.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ebenso gute Gründe gibt es aber auch für eine Ausweitung der Grenze.

(Zustimmung bei der CDU)

Hier, so denke ich, wird die parlamentarische Beratung schließlich das endgültige Ergebnis bringen.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist eine Weiterentwicklung. Es baut auf das Gestern, indem er bewährte Grundsätze erhält. Es reagiert auf das Heute, indem er die moderne Arbeitswelt, die Realität in den Wehren und die Lage der Kommunen berücksichtigt. Und es blickt ins Morgen, indem es die künftigen Feuerwehrleute schon heute fördert und ihre Arbeit würdigt.

Ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Bachmann zum Thema.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich müsste ich mich als jemand, der jahrzehntenlang in einer Freiwilligen Feuerwehr aktiv Dienst gemacht hat und immer noch Vorsitzender eines großen Fördervereins für den Bereich Feuerwehren in einer der großen Städte in Niedersachsen ist, bei mir selbst bedanken.

Viele Tausende Ehrenamtliche machen in unseren Feuerwehren Dienst. Mit diesem Gesetz muss die Rechtsgrundlage dafür - das ist keine Frage - modernisiert werden. Wir nehmen das natürlich gerne zum Anlass, den Menschen, die ehrenamtlich, aber auch hauptberuflich in den Berufsfeuerwehren und Werkfeuerwehren Dienst machen, ausdrücklich zu danken, und versprechen, dass wir im Rahmen der Beratungen dieses Gesetzes versuchen, das eine oder andere zu optimieren.

Dazu besteht aller Grund. Wir haben am 25. Juni 2008 - das ist demnächst vier Jahre her - einen Entschließungsantrag mit dem Titel „Die Zukunft der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen sichern!“ ins Parlament eingebracht. Wir haben die abschließende Beratung des Antrags deswegen zurückgestellt, weil es hieß: Jetzt machen wir erst mal eine neue Feuerwehrverordnung. - Die ist fertig. Teile unseres Antrags sind darin berücksichtig worden, aber nicht alles. Das bedauern wir.

Wir haben die weitere Beratung dann erneut zurückgestellt, um zu warten, bis die angekündigte Neufassung des Brandschutzgesetzes vorliegt. Das ist leider erst jetzt der Fall - das hat leider sehr, sehr lange gedauert -, sodass wir das Gesetz erst jetzt, kurz vor Ende der Wahlperiode, abschließend beraten können. Aber das werden wir sicherlich gemeinsam bis Ende des Jahres - ich hoffe, schon bis zur Jahresmitte - schaffen.

Ich kündige an, dass wir unseren Entschließungsantrag und dessen Abarbeitung parallel mit dem Gesetzentwurf im Ausschuss behandeln wollen. Wir werden uns auch für eine Anhörung der Beteiligten einsetzen, meine Damen und Herren. Das ist bei einem solchen Gesetz sicherlich auch notwendig.

(Zustimmung bei der SPD und bei der LINKEN - Thomas Adasch [CDU]: Das ist ja wohl eine Selbstverständ- lichkeit!)

Ich begrüße ausdrücklich, dass der Bereich Kinderfeuerwehren, den wir in unserem Entschließungsantrag von 2008 auch genannt haben, jetzt erstmals ins Brandschutzgesetz aufgenommen werden soll.

Ich unterstütze auch ausdrücklich - wenngleich der Begriff „Wechselwehren“ völlig daneben ist - die Regelung zur Doppelmitgliedschaft in Feuerwehren. Das ist eine sinnvolle Regelung. Aber das setzt voraus, dass zwei die Freistellung sozusagen tolerieren. Das setzt ein bestimmtes Arbeitgeberverhalten voraus. Wenn man in der Freizeit und am Arbeitsort alarmiert werden kann, dann ist der gleiche Arbeitgeber davon betroffen, wenn man auch am Arbeitsort in der Feuerwehr ist. Wir müssen für mehr Akzeptanz der Arbeitgeber plädieren und gemeinsam unterstützen, dass Feuerwehrleute für Einsätze und präventive, aber auch abwehrende Maßnahmen freigestellt werden. Das wird immer schwieriger. Aber vielleicht erreichen wir in dem Bereich auch noch eine Regelung, die das Ganze optimiert.

Auch der Bereich Brandschutzerziehung wird erstmals erwähnt genauso wie die Notwendigkeit - so sehen wir es -, zur Rechtssicherheit der Wehrführungen Brandschutzbedarfspläne aufzustellen. Die freiwillige Regelung für die Gemeinden reicht nicht aus.

Das werden die Themen sein, die wir in der Anhörung, aber auch in der Beratung des Gesetzes im Ausschuss thematisieren. Wir hoffen, dabei noch

zu Optimierungen zu kommen. Das wäre ganz im Sinne unseres Entschließungsantrages aus dem Jahr 2008.

Aber eines bringt mich doch zum Schmunzeln. Dass ein in der Landesregierung erarbeiteter Gesetzentwurf von den Koalitionsfraktionen eingebracht wird, ist nicht außergewöhnlich. Dass er dort erarbeitet wurde, wissen wir aus allen Rückmeldungen. Herr Schallhorn als Landesbranddirektor hat in seinem Referat eine personelle Verstärkung - einen juristischen Beistand - bekommen, um diesen Entwurf vorzubereiten. Jetzt bringen Sie als Koalitionsfraktionen ihn ein. Okay, das tolerieren wir. Das mit der vorgezogenen Anhörung hat nicht geklappt, deshalb muss sie jetzt umfassend im Ausschuss stattfinden. Dafür müssen wir uns auch Zeit nehmen. Aber dass dann beide Koalitionsfraktionen die Frage der Altersgrenze in den begleitenden Presseerklärungen unterschiedlich kommentieren, ist schon ein wenig lustig.

Herr Lammerskitten hat eben gesagt, dass eigentlich für beide Modelle etwas spricht. Hätten Sie einmal unseren Entschließungsantrag aus 2008 gelesen, Herr Kollege Oetjen! Der bietet die Möglichkeit, einen Kompromiss in Ihrem Sinne zu finden. Denn Sie wollen ja die Altersgrenze flexibel gestalten. Wir haben 2008 einen Weg vorgeschlagen, der die kommunale Selbstverwaltung stärkt - eben haben wir das gemeinsam begrüßt -, indem wir die Festsetzung der Altersgrenze den Trägern der Feuerwehren überlassen. Sie können das in ihren gemeindlichen Satzungen flexibel gestalten. Dann können in Lüchow-Dannenberg diejenigen das verwirklichen, die es wollen - ich sehe Herrn Graulich, den Präsidenten des Landesfeuerwehrverbands, dessen Mehrheit im Augenblick noch gegen eine Flexibilisierung der Altersgrenze ist. Aber einzelne Feuerwehrverbände wie in LüchowDannenberg oder in Lüneburg streben das an.

Geben wir die Entscheidung in die Kompetenz der Räte als Träger der Feuerwehren. Dann haben sie die Möglichkeit, mit ihren Feuerwehrverbänden und ihren eigenen Wehren vor Ort die Notwendigkeit zu prüfen und mit Blick auf den demografischen Wandel diese oder jene Entscheidung zu treffen. Richtig ist: Ein aktiver Feuerwehrmann muss diensttauglich sein. Es muss nicht jeder atemschutztauglich sein; das sind heute auch nicht alle. Aber es gibt logistische Hintergrunddienste, die man auch erfüllen kann, wenn man nicht mehr voll diensttauglich ist. Bevor man eine Ortsfeuerwehr schließt, muss man diese Flexibilität nutzen.

Es ist doch geradezu schizophren, dass ein Einsatzleiter, wenn er nicht genügend Kräfte hat, jeden Bürger heranziehen kann, um Logistikaufgaben an einer Einsatzstelle zu übernehmen, aber seinen eigenen Wehrangehörigen, der das 62. Lebensjahr vollendet hat, nicht einsetzen darf. Aus dem Grunde ist es sinnvoll, die kommunale Entscheidungskompetenz zu stärken, und diese Frage, wie wir das in Nr. II.3 unseres Entschließungsantrags aufgenommen haben, in der Verantwortung der Kommunen zu regeln.

Geben Sie sich da einen Ruck! Das könnte ein Kompromiss sein, um im Sinne der Feuerwehren eine vernünftige Lösung zu erreichen. Das würde Ihnen die Chance geben, den Koalitionsfrieden in der Frage der Altersgrenze wieder herzustellen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, der nächste Redner ist der Kollege Dr. Sohn für die Fraktion DIE LINKE.

(Klaus Rickert [FDP]: Der nächste Feuerwehrmann!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kameraden - ein paar gibt es hier ja.

(Kreszentia Flauger [LINKE]:Und Ka- meradinnen!)

- Kameradinnen gibt es auch, aber ich glaube, hier in diesem Saal sind keine Kameradinnen.

(Jutta Rübke [SPD]: Doch! - Weitere Zurufe: Doch!)

- Entschuldigung, ich bereue tief. - Kameradinnen und Kameraden!

In den Ausschussberatungen werden wir sechs Probleme in den Mittelpunkt stellen, die schon bei erster Lektüre des Gesetzentwurfs deutlich werden.

Das erste ist: § 2 wälzt einen Teil der Kosten der Gemeinschaft auf Einzelne ab - das ist grundsätzlich durchaus zu überlegen -, macht das aber mit sehr unbestimmten Rechtsbegriffen wie z. B. „einer größeren Anzahl von Menschen“. Das wird in der Begründung besser formuliert, z. B. durch den Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen - einzelne Lackierereibetriebe usw. Diese Klarheit des Schutzes kleinerer und mittlerer Unternehmen

hätten wir gerne etwas deutlicher im maßgeblichen Gesetzestext verankert.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens. Nicht akzeptabel ist für uns § 5 Abs. 5, der z. B., wenn man ihn genau liest, eine Privatisierung der Hafenfeuerwehren in Wilhelmshaven und anderswo ermöglicht. Da sind wir dagegen.

Drittens ist für uns vor allem der § 23 und in Verbindung damit der analoge § 25 nicht akzeptabel. Er führt zu einer Entdemokratisierung unserer Wehren. Herr Schünemann, man kann ja im Zusammenhang mit der Demografie darüber nachdenken, ob man Gemeindeangestellte zu Ortsbrandmeistern macht. Aber klar muss doch sein: Bisher wählen wir in den Wehren unsere Ortsbrandmeister selber. Sie wollen mit der Begründung „Demografie“, dass sie in Zukunft von oben ernannt und nicht mehr gewählt werden und dass die Wehren dabei nur noch zu hören sind. Diese Entdemokratisierung unserer Wehren machen wir nicht mit.

(Beifall bei der LINKEN)

Viertens. In § 29 steht zwar „Brandschutzerziehung“. Das ist gut. Herr Dr. Althusmann, das hätten wir aber gerne konkreter, nämlich für die Schulen. Die Brandschutzerziehung an Schulen gehört als Verpflichtung mit ins Gesetz. Das fehlt leider.

Fünftens passt die Logik zwischen den §§ 7 und 33 nicht. Sie haben zwar eine Meldepflicht auch bei Gefahr für erhebliche Sachwerte, aber nach § 33 droht ein Entgelt bei einem Einsatz zur Rettung eben nicht auch erheblicher Sachwerte, sondern nur beim Schutz von Menschen und bei Naturgefahren, nämlich durch den Ausschluss der Auflistung der Einsatzgründe, die auf jeden Fall unentgeltlich sind. Zwischen § 7 und § 33 gibt es keine Logik.

Zu fragen wäre auch, ob man nicht auch Tiere - zumindest Wirbeltiere - mit einbezieht. Ich will nicht, dass die alte Dame, deren Katze wir retten, Angst haben muss, dass das nicht unentgeltlich ist. Es muss klar sein: Die Katzen holen wir auch weiterhin unentgeltlich vom Baum!