Ich muss noch auf die Frage von Herrn Haase ergänzen: Hinsichtlich der ersten Reise gibt es eine schriftliche Einladung des Ministerpräsidenten an Herrn Geerkens. Bei der zweiten und dritten ist das über NGlobal erfolgt, nach der Interessensbekundung.
Nach allem, was wir wissen, haben die 500 000 Euro Frau Geerkens gehört. Juristisch feinsinnig. Das Konto in Osnabrück, auf das die Zinsen gezahlt wurden, lautete auf Frau Geerkens. Und dass der Bundesbankscheck - das haben wir ja nun diskutiert - nicht anonym ist, wissen Sie auch.
Wer das Geld in der Schweiz hatte? - Ich nehme an, Frau Geerkens, weil mir der Bundespräsident gesagt hat, Frau Geerkens war es deshalb, weil ihr Geld gerade fällig geworden war. Wäre irgendwelches Geld von Herrn Geerkens fällig geworden, hätte man wahrscheinlich Herrn Geerkens Geld genommen. Aber das Geld muss ja immer auch verfügbar sein, wenn man es verleihen will. Deshalb ist wohl das Geld von Frau Geerkens genommen worden.
Aber das ist juristisch eigentlich auch uninteressant. Denn wir wissen ja, dass die beiden Familien miteinander befreundet waren, und in einer vernünftigen Familie ist es so, dass man nun nicht so feinsinnig dazwischen unterscheidet. Dass das hinterher juristisch korrekt sein muss, ist klar, und deshalb gibt es auch den Darlehensvertrag zwischen Frau Geerkens und dem Ehepaar Wulff - weil es eben ihr Geld gewesen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich frage noch einmal zum Ministergesetz. Wie erklärt die Landesregierung, dass der langjährige Freund Herr Geerkens, solange er noch wirtschaftlich aktiv war, nicht von Herrn Wulff zu einer Wirtschaftsdelegation eingeladen wurde, sondern erst in der Zeit, als Herr Wulff den Kredit für sein Haus brauchte, Herr Geerkens aber bereits im Ruhestand war?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie versuchen hier jetzt schon seit Stunden, etwas miteinander zu verquicken, was nicht miteinander zu verquicken ist. Warum etwas früher nicht passiert ist, was später passiert ist, das ist nun schwer zu ergründen. Das weiß ich auch nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht noch einmal um den möglichen Verstoß gegen das Ministergesetz durch den ehemaligen Ministerpräsidenten Wulff. Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung es komplett ausgeschlossen hat, dass es so einen Verstoß gab, frage ich Sie noch einmal, ob Sie andere und mehr Informationen hatten als der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages, der im Auftrag der CDUFraktion die Frage beantworten sollte, ob es einen Verstoß gab, und der nach der Veröffentlichung der CDU-Fraktion erklärt hat, dass er das nicht beurteilen könne, weil ihm dazu mehr Informationen fehlen. Ich frage die Landesregierung, welche Informationen sie denn hat, dass sie es im Gegensatz zum GBD ausschließen kann.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist identisch. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sagt: Nach den uns vorliegenden Informationen können wir einen Verstoß gegen das Ministergesetz nicht bestätigen, und deshalb können wir darüber keine Auskunft geben, ob dieser Verstoß vorliegt, weil wir nur das haben, was eben bekannt ist, und danach liegt es nicht vor. - Genau so gehen wir vor. Alles, was der Landesregierung bekannt ist, rechtfertigt nicht die Annahme, einen Verstoß gegen das Ministergesetz zu sehen.
Ich hatte vorhin schon gesagt, über Juristerei gibt es immer einen Meinungsstreit. Mein alter Professor Karsten Schmidt, Handelsrechtler, hat in einem Lehrbuch geschrieben: Ob herrschende Meinung, ob geltende Rechtsprechung, entscheidend ist immer, wie der Amtsrichter vor Ort entscheidet. - Das ist hier auch der Fall.
(Beifall bei der CDU - Jens Nacke [CDU] - zu den Grünen -: Ihnen fehlt kluger juristischer Beistand! Das ist sehr offensichtlich!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass in dem Gemeinsamen Runderlass der Ministerien dieser Regierung vom 1. September 2009 über das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken unter Ziffer 2.1 d - besondere Vergünstigungen - ausdrücklich „Privatgeschäfte (z. B. zinslose oder zinsgünstige Darlehen)“ genannt werden, und angesichts der Tatsache, dass der Kredit für die Familie Geerkens mit 4 % verzinst wurde, während nach Auskunft des Handelsblatts vom 20. Dezember 2011 die Münchener Hypobank damals 5,23 % verlangt hatte und laut Finanztest sogar noch höhere Zinsen üblich waren und unzweifelhaft der zeitliche Zusammenhang dieses Kredits mit den Reisen des Herrn Geerkens vorlag, frage ich die Landesregierung - ich würde mich freuen, wenn der Justizminister dazu einmal Stellung nehmen würde -, ob nicht doch ein Anfangsverdacht der Vorteilsannahme vorliegt, der es rechtfertigt, die
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte das, glaube ich, schon mehrfach beantwortet, dass nach dem Ministergesetz Privatkredite unter Freunden sogar zinslos gestattet wären. Da ist keine Vorteilsnahme in Bezug auf das Amt zu sehen. Die Staatsanwaltschaft als unabhängige Behörde ist zwar formal weisungsgebunden. Aber sowohl die Staatsanwaltschaft Hannover als auch das Justizministerium haben beide übereinstimmend erklärt, dass es überhaupt keine Einflussnahme des Herrn Justizministers gegeben hat. Sie haben die Unterlagen gesichtet und keinen Anfangsverdacht gesehen. Und wenn die Fachleute vor Ort keinen Anfangsverdacht sehen, warum nun ausgerechnet der Justizminister hergehen und sagen soll „Ich ordne einen Anfangsverdacht an“, ist mir nicht ersichtlich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beeindruckt von der busemannschen Zusammenfassung - trenne Dienstliches von Privatem und vermeide jeden Anschein! -, in hohem Respekt vor der Arbeit von Herrn Wulff zur Sicherung der Finanzarbeitsplätze und der Finanzwirtschaft in Niedersachsen - das war absolut richtig und notwendig und wurde auch damals von uns begrüßt - und in Kenntnis der beamtenrechtlichen Bestimmungen, in denen es heißt
„‚In Bezug auf das Amt‘ i. S. des § 78 ist ein Vorteil immer dann gewährt, wenn die zuwendende Person sich davon leiten lässt, dass die Beamtin oder der Beamte“
„ein bestimmtes Amt bekleidet oder bekleidet hat. Ein Bezug zu einer bestimmten Amtshandlung ist nicht erforderlich“,
frage ich: Welcher Sachverhalt muss eigentlich gegeben sein, damit der Begriff „ein Amtsbezug liegt vor“ eintritt? Ist die Landesregierung nicht mit mir der Meinung, dass, wenn ein Amtsträger, der Ministerpräsident, ein Unternehmen aus guten Gründen dramatisch begünstigt - aus guten Gründen! -, der Anschein da ist, dass es einen Zusammenhang des Dankeschöns gibt, wenn der Chef dieses Unternehmens, der Aufsichtsratsvorsitzende, anschließend dem Ministerpräsidenten kostenfrei seine Unterkunft, seine Villa zur Verfügung stellt und das Personal vorhält, aber selbst weitestgehend nicht anwesend ist? Meine Damen und Herren, wann liegt ein Verstoß gegen das Ministergesetz vor, wenn nicht hier? Das ist meine erste Frage.
Meine zweite Frage: Für den Fall, dass die Landesregierung meine erste Frage verneint und behauptet, dass ein Verstoß gegen das Ministergesetz nicht vorliege, frage ich die Landesregierung: Hat sie bereits die Überarbeitung der beamtenrechtlichen Bestimmungen zum Thema Vorteilsnahme eingeleitet?
Zu Frage 1: Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass, wenn sich derjenige, der das Geschenk, den Vorteil oder was auch immer dem Minister oder dem Amtsträger übergibt oder gewährt, von dessen Amt leiten lässt, der Bezug gegeben ist und das nicht in Ordnung ist. Wenn es reine Freundschaft ist, ist das selbstverständlich - das habe ich hier aber schon vermehrt ausgeführt - zulässig.
Dass - wie inzwischen auch Sie begrüßen - Talanx seinen Sitz nach Hannover verlegt hat und dadurch hier zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen worden sind, begrüße auch ich ausdrücklich.
Bei dem Einkommen, das ich dem Vorstandsvorsitzenden eines Versicherungskonzerns unterstelle, der ein Ferienhaus hat, ist es sicherlich so geregelt, dass Frau Baumgartl nicht erst zwei Tage sauber machen muss, wenn sie dorthin kommt, sondern das bereits vorher geschehen ist. Das ändert aber nichts daran, dass - - -
- Nein, nicht das Weltbild. Nur stellte ich mir das gerade so vor, dass Sie das gar nicht begrüßen würden, wenn sie sauber machen und er danebenstehen würde.
Ihm jetzt vorzuwerfen, dass das Ehepaar Baumgartl nicht die ganze Zeit anwesend war - dadurch ändert sich nichts an der Überlassung der Ferienwohnung. Ich kann mir aber gut vorstellen, Herr Jüttner - die hatten ja zwei oder drei Tage vorher geheiratet -, dass solch ein älteres Ehepaar dann irgendwann sagt „Jetzt wollen wir die jungen Leute auch einmal einen Moment alleine lassen“. Daran kann ich nichts finden.
(Zurufe von der SPD: Was ist mit der zweiten Frage? - Jens Nacke [CDU]: Habt ihr dazu eine Frage, Frau Hei- nen-Kljajić? - Weitere Zurufe - Unru- he)