Protocol of the Session on October 13, 2011

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Herr Minister. - Nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung hat Frau Kollegin Flauger für anderthalb Minuten das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, Sie verwirren mich ein bisschen, weil Sie jetzt wieder von „die Software“ und von der Firma DigiTask gesprochen haben. Sie werden sicherlich noch im Detail aufklären, was genau von dieser Firma kam. Diese Firma hat sich mit dieser grottenschlechten Programmierung, die sie dazu vorgelegt hat, abschließend disqualifiziert.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Ich habe Ihnen hier nichts unterstellt. Ich habe weder gesagt, dass Sie etwas tun oder wollen, was rechtlich unzulässig ist, noch habe ich so etwas irgendwelchen Ermittlern unterstellt, sondern ich habe über die Risiken aufgeklärt, die diese eingesetzte Software in ihrer jetzigen Form mit den freischaltbaren Funktionen hat. Dazu habe ich eben ein Szenario ausgemalt, das sich die Menschen doch bitte einmal vorstellen mögen und wie das für sie wäre. Ich habe insbesondere auch nicht die Frage angesprochen, ob beim Verfassungsschutz möglicherweise die gleiche Software eingesetzt wird. Auch da führen Sie bekanntlich Überwachungsmaß

nahmen durch. Ich gehe davon aus, dass Sie das alles hoffentlich aufklären werden.

Sie haben im Zusammenhang mit Open Data in Bezug auf unseren Antrag den Vorwurf der Bürokratie erhoben. In unserem Antrag steht überhaupt keine einzige bürokratische Forderung. Da steht, was Sie offenlegen mögen. Da steht, dass es nicht um datenschutzrelevante Daten geht und dass Sie einen Stufenplan vorlegen sollen. Was daran Bürokratie ist, erschließt sich mir überhaupt nicht, Herr Schünemann. Das ist absolut unbegreiflich.

(Beifall bei der LINKEN)

Nun hat noch einmal Herr Innenminister Schünemann das Wort.

Bei der Software von DigiTask handelt es sich um eine Software, die jedes Mal für den Vorgang der Quellen-TKÜ gesondert programmiert werden muss. Insofern kann man eine Software bestellen, in der nur der Bereich dessen, was im Richterbeschluss vorgegeben worden ist, programmiert ist und die es dem Landeskriminalamt nicht ermöglicht, sie zu erweitern. Das ist etwas, was ausschließlich für die Quellen-TKÜ möglich ist. Das ist gestern vom BKA und vom Bundesinnenministerium in einer Schaltkonferenz bestätigt worden. Von daher gibt es keinen Anlass zu sagen, dass wir eine Software eingesetzt haben, die über das hinaus, was vom Richter angeordnet worden ist, ausgeweitet worden ist.

Herr Minister, gestatten Sie eine Frage von Herrn Kollegen Perli?

Herr Perli!

Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Herr Minister. - Herr Minister Schünemann, Sie haben zu einem Sachverhalt noch gar nichts gesagt. Hat denn der Verfassungsschutz Niedersachsen diesen Trojaner von DigiTask eingesetzt, bzw. setzt er ihn noch ein, oder werden dort andere Trojaner eingesetzt - in der Vergangenheit oder in der Zu

kunft -, die zu nachrichtendienstliche Ermittlungen dienen sollen?

Herr Minister!

Mir hat der Verfassungsschutz gestern mitgeteilt, dass beim Verfassungsschutz keine Quellen-TKÜ zum Einsatz gekommen ist.

Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Ich möchte eine Nachfrage stellen!)

- Wir befinden uns nicht in der Fragestunde. Das ist jetzt etwas schwierig.

Ich schließe die Beratung. Sie haben ja die Gelegenheit, das Thema im Ausschuss weiter zu vertiefen,

(Sigrid Leuschner [SPD]: In mehreren Ausschüssen!)

- genau! -, und zwar sowohl federführend im Ausschuss für Inneres und Sport - Frau Kollegin Leuschner, Sie haben völlig recht - als auch im Ausschuss für Haushalt und Finanzen, der mitberatend tätig sein soll. Ich gehe davon aus, dass Sie so beschließen werden. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie so beschlossen. Herzlichen Dank.

Ich kann mit Tagesordnungspunkt 24 den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen:

Erste Beratung: Einrichtung einer Zentralen Unabhängigen Beschwerdestelle Polizei in Niedersachsen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4034

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich zur Einbringung Frau Kollegin Zimmermann zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ziel unseres Antrages ist die Einrichtung einer Unabhängigen Beschwerdestelle Polizei in Niedersachsen, die Beschwerden und Kritiken von

Bürgerinnen und Bürgern außerhalb des Polizeiapparates entgegennehmen und aufklären kann.

Eine solche Stelle gab und gibt es bereits in anderen Bundesländern. Zum Beispiel wurde in Hamburg auf Empfehlung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Hamburger Polizei“ aus dem Jahre 1996 eine sogenannte Polizeikommission eingerichtet. Dieser Ausschuss war seinerzeit eingesetzt worden, um gravierende Vorwürfe - Polizeiübergriffe, Misshandlungen und Mobbing - gegenüber der Polizei zu untersuchen.

Am 26. Juni 1998 trat das Gesetz über die Polizeikommission in Hamburg in Kraft. Zur Aufgabenstellung heißt es in § 2 Abs. 1 - ich zitiere -:

„Die Kommission hat die Aufgabe, interne Fehlentwicklungen und daraus folgende Gefährdungen der Einhaltung rechtsstaatlichen Verhaltens der Polizei zu erkennen und darüber zu berichten.“

Sie wurde allerdings 2001 unter dem Innensenator und Rechtspopulisten Schill aufgelöst. Die Kommission war in ihren Möglichkeiten sehr eingeschränkt, selbstständig zu ermitteln, und sie war auch nicht als Parallelorganisation zur Staatsanwaltschaft gedacht. Trotz allem hat ihre Existenz dazu beigetragen, dass damals die tägliche Gewalt in Hamburg zurückgegangen ist, der Menschen z. B. bei der Feststellung von Personalien oder Identifizierungen ausgesetzt waren.

Einen neuen Anlauf einer solchen Beschwerdestelle gibt es nunmehr im Land Sachsen-Anhalt. Allerdings scheint sich dort ein Webfehler eingeschlichen zu haben, weil sie direkt an das Innenministerium angedockt ist. Aber wir haben ja im Innenausschuss die Möglichkeit, uns den Sachverstand aus Nachbarländern anzuhören, diesen den Beratungen zuzufügen, darüber zu diskutieren und für uns daraus das möglichst Beste zu machen.

Meine Damen und Herren, dass wir auch in Niedersachsen eine solche Stelle benötigen, zeigen nicht nur die vielen unaufgeklärten Fälle oder die erst nach zähem Nachfragen geklärten Fälle im Zusammenhang mit den Castortransporten oder anderen Großeinsätzen.

In der Vorbereitung auf diese Debatte habe ich mir noch einmal eine Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von mir aus dem Jahr 2009 zum Thema „Straftaten in Ausübung des Amtes“ vorgenommen. Ich muss Ihnen sagen, diese Zahlen haben mir sehr zu denken gegeben. So kam es

z. B. im Jahr 2007 bei 185 geführten Ermittlungsverfahren gegen Polizistinnen und Polizisten wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt zu lediglich einer Verurteilung. Im Jahr 2008 waren es bei 175 Verfahren wegen des gleichen Delikts 2 Verurteilungen. Bei 11 Verfahren im Jahr 2007 und 6 Verfahren im Jahr 2008 wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung kam es zu keiner Verurteilung. Und dann gibt es ja noch die vielen Menschen, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen gar nicht trauen, ein Verfahren gegen Polizistinnen und Polizisten in die Gänge zu bringen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass das Gründe hat. An dieser Stelle könnte eine Beschwerdestelle hilfreich sein. Eine Zentrale Unabhängige Beschwerdestelle Polizei außerhalb der Polizei stellt eine alternative zentrale Instanz außerhalb des klassischen Dienstweges für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte dar. Das ist genau das, was wir mit diesem Antrag erreichen wollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Außerdem dient eine solche Beschwerdestelle als Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, wenn ihnen eine Beschwerde auf anderem Weg nicht verfolgbar erscheint.

Meine Damen und Herren, ich möchte hier gleich noch eines klarstellen: Damit wird auf keinen Fall ein Generalverdacht gegen die Arbeit der Polizei erhoben, sondern vielmehr eine starke demokratische Kontrolle von Polizeigewalt erreicht. Außerdem wird dadurch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat gestärkt.

Die internationalen Organisationen wie z. B. der UN-Menschenrechtsrat fordern dies schon seit Langem von der Bundesrepublik Deutschland. Auch amnesty international hat das bereits gefordert. Sie fordern neben einer bundesweit einheitlich geltenden Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten - um im Zweifelsfall Ermittlungsverfahren zu erleichtern - auch die Einrichtung unabhängiger Untersuchungsmechanismen, um alle schwerwiegenden Vorwürfe, die Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei oder Verstöße gegen Artikel 2 oder Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen könnten, zu überprüfen.

In anderen europäischen Ländern wie Großbritannien, Irland, Norwegen und Belgien sind solche unabhängigen Untersuchungsmechanismen schon längst selbstverständlich. Ziel sollte es sein, eine

objektive Beschwerdebehandlung im Bereich der Polizei mit einem Höchstmaß an Transparenz sowie gesamtgesellschaftlicher Prävention zu verbinden.

Meine Damen und Herren, wir wollen, dass eine solche Beschwerdestelle mit eigenen Ermittlungskompetenzen ausgestattet ist. Die Landesregierung ist aufgefordert, den Aufgabenkatalog, die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, die künftige Arbeitsweise sowie mögliche Initiativen und Vermittlungsergebnisse der Beschwerdestelle näher zu bestimmen. Außerdem sollen in dem Entscheidungsprozess insbesondere künftig Beteiligte und Ansprechpartner einer zentralen Beschwerdestelle sowie die gewerkschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter der Polizei bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Gesamtpersonalrats angehört und einbezogen werden.

Der Ausschuss für Inneres und Sport des Landtags ist über den Stand und den Verlauf der Einrichtung der Zentralen Unabhängigen Beschwerdestelle Polizei regelmäßig zu unterrichten.

Meine Damen und Herren, ich verspreche mir von den heutigen Beratungen den Beginn einer fruchtbaren Diskussion, an deren Ende die Einrichtung einer solchen Beschwerdestelle steht.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Frau Zimmermann. - Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Götz das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Erstgeburtsrecht für diesen Antrag kann sicherlich die Linke in Sachsen-Anhalt für sich beanspruchen. Frau Zimmermann hat schon darauf hingewiesen. Das war im September 2009. Man hielt jetzt wohl die Zeit für gekommen, diesen Antrag auch hier in Niedersachsen vorzulegen.

Wir müssen zunächst einmal sehen, was in diesem Antrag steht und was aus diesem Antrag wohl werden könnte. Zum Entschließungstext: Schon der erste Satz fängt mit einer Unterstellung an. Man erweckt den Eindruck, dass es ständig ein Fehlverhalten der Polizei insbesondere bei Demonstrationen gibt. Ich meine, das kann man wirklich nicht nachvollziehen.