Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Viele verschiedene Themen werden in dieser Debatte verquickt. Die Zeit ist kurz; aber vielleicht gelingt es mir trotzdem, auf alles einzugehen.
Zunächst einmal zu Ihrem Antrag, liebe Frau Kollegin Flauger und liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion: Sie vermischen da zwei Themen, die auf den ersten und auch auf den zweiten Blick eigentlich relativ wenig miteinander zu tun haben, nämlich Open Data und die Frage des Einsatzes eines Trojaners auf Computern durch den Bund oder auch in Niedersachsen. Ich bin solche Vermischungen von anderen Fraktionen durchaus gewohnt. Herr Minister Bode, heute Morgen wieder: E-Mail, Internet, irgendwas mit Medien. - Bei der Linksfraktion habe ich solche Verwirrungen
bislang nicht wahrgenommen. Insofern vermute ich, dass es sich hier einfach um einen parlamentarischen Winkelzug handelt, mit dem Sie versuchen, ein in der Tat wichtiges Thema, nämlich den Trojaner, hier auf die Tagesordnung zu setzen. Nun denn!
Wir Grüne sind selbstverständlich immer für Transparenz und Öffentlichkeit eingetreten. Ich bin dem Kollegen Oetjen sehr dankbar, dass er das Thema Informationsfreiheitsgesetz angesprochen hat.
sachsen eingebracht. Leider ist der Entwurf hier in Niedersachsen auch mit den Stimmen der FDP abgelehnt worden.
In der Tat hat Informationsfreiheit mit dieser Frage zu tun. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Verwaltung Daten in der Form zur Verfügung stellen soll, die der Anfragende einfordert.
Da komme ich auf den Punkt, den Frau Flauger hier zu Recht mehrfach angesprochen hat. Frau Kollegin Jahns, natürlich stellen Sie den Haushalt ins Internet und machen ihn öffentlich. Alles andere wäre in einer Demokratie, gelinde gesagt, ziemlich abwegig. Aber in der Tat machen Sie den Haushalt nicht in der Weise öffentlich, die der Antrag der Linken fordert, nämlich in maschinenlesbarer Form, die es Leuten mit einfachsten Mitteln ermöglicht, z. B. den Haushalt in grafischer Form darzustellen, wie das auf Bundesebene in Teilen passiert, Vergleiche anzustellen etc. Solche Sachen fehlen hier in Niedersachsen noch. Es wäre doch sehr begrüßenswert, wenn sich der Niedersächsische Landtag - vielleicht in einer gemeinsam getragenen Entschließung - dazu bekennen könnte. So könnten wir einen weiteren Schritt gehen, um die Bürgerinnen und Bürger in das Verwaltungshandeln, in politisches Handeln, in staatliches Handeln einzubinden, um ihnen zu ermöglichen, sich noch besser zu informieren und dann eigene Vorschläge zu machen.
Aber - wie gesagt, ich unterstütze Herrn Oetjen ausdrücklich - das alles gehört auch in ein niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetz. Das werden wir hier hoffentlich ab 2013 auf den Weg bringen.
Jetzt noch einmal ein paar Worte zum Trojaner: In der Tat ist es so - ich habe erst einmal keine Veranlassung, an den Worten des Innenministers zu zweifeln -, dass es diese ganz skandalösen Vorfälle in Niedersachsen nicht gegeben hat. Vielmehr sind sie in Bayern passiert, und in Bayern sind sie in Teilen bereits gerichtlich als rechtswidrig bezeichnet worden. Ich finde es trotzdem wichtig, dass wir hier in Niedersachsen in den nächsten Wochen darüber diskutieren werden, wie es die SPD-Fraktion vorgeschlagen hat.
Denn zum einen lässt sich ein Trojaner-Einsatz in Wahrheit nicht streng auf Bayern beschränken. Wenn das Bayerische Landeskriminalamt z. B. Laptops infiziert, dann kann keiner von uns sagen,
wo diese Laptops eigentlich verwendet werden und welche Länder dann faktisch betroffen sind. Das ist ein wichtiger Punkt, den wir aufklären müssen: Gelangt der Trojaner auf Umwegen nicht doch auch zu uns?
Zum anderen müssen wir natürlich klären: Was war mit der alten Software, die bis zum Sommer dieses Jahres verwendet wurde? Gab es da Möglichkeiten? Was ist davon noch im Umlauf? Wie wird bei der neuen Software sichergestellt, dass es sich nur um eine Quellen-TKÜ handelt und nicht sozusagen um eine komplette Öffnung des Computers?
Es ist wichtig, diese Fragen zu klären. Aber erst sollten wir uns ausführlich unterrichten lassen und dann auf dieser Datenbasis evaluieren und gegebenenfalls Forderungen ableiten.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Limburg. - Auch zu Ihrer Rede gibt es eine Kurzintervention von der Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Flauger hat für anderthalb Minuten das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Weil der Innenminister das eben von sich gewiesen hat, will ich hier noch einmal zitieren, aber nichts unterstellen; es kann ja auch eine unscharfe Berichterstattung gewesen sein. Es heißt: Den Einsatz des umstrittenen Spähprogramms hat das Landeskriminalamt eingeräumt. - Es kann sein, dass das unsaubere Berichterstattung ist; ich zeige Ihnen das gerne, Herr Minister.
Herr Limburg, es geht hier nicht um Auskunftsansprüche von Bürgern. Es geht um Daten, die das Land von sich aus veröffentlicht. Ich will mich gar nicht dem Ansatz versperren, auch das gesetzlich zu verankern. Aber es stünde nichts dem entgegen, dass das Land von sich aus die Daten, die keinem Datenschutzbedürfnis unterliegen, freiwillig im Internet in der Form veröffentlicht, die ich geschildert habe. Man kann das also ins Informationsfreiheitsgesetz schreiben, man müsste das aber nicht. Das Land könnte das sehr wohl auch freiwillig tun.
Frau Präsidentin! Frau Kollegin Flauger, wenn Sie die Sprechstunde beim Minister kurz unterbrechen könnten, dann könnte ich Ihnen kurz erwidern. Sie können ja danach weitermachen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wir haben da gar keinen inhaltlichen Dissens. Es ist völlig unumstritten - das habe ich in meiner Rede gesagt -, dass die Landesregierung gerade die Daten des Haushaltsplans auch ohne Informationsfreiheitsgesetz in maschinenlesbarer Form veröffentlichen kann. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass auch die Frage, in welchem Dateiformat Daten veröffentlicht werden, in Informationsfreiheitsgesetzen geregelt werden kann.
Unser Gesetzentwurf in der Drs. 16/1474, den Sie vielleicht noch in Erinnerung haben, regelt in der Tat auch diesen Aspekt. Wir sagen, die öffentlichen Stellen sollen die Daten in der Form zur Verfügung stellen, die von den Bürgerinnen und Bürgern angefordert wird, und sie sollen Daten auch von sich aus zur Verfügung stellen. Ein Informationsfreiheitsgesetz regelt nicht nur Informationen auf Anfrage, sondern unser Entwurf und z. B. das Gesetz in Hamburg regeln auch, dass die Behörden auch von sich aus Daten ins Netz stellen können. Der Vorteil eines Informationsfreiheitsgesetzes ist, dass man den Komplex insgesamt und für alle Behörden des Landes regelt und nicht nur für einzelne.
Aber wie gesagt: Wir haben keinen Dissens. Wir fänden es ein gutes Signal, wenn die Landesregierung und der Landtag hier vorangingen und dann vielleicht andere Stellen nachzögen.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Limburg. - Nun haben für die Landesregierung Sie, Herr Minister Schünemann, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar, dass alle Fraktionen hier dargestellt haben, dass die Landesregierung durchaus sehr transparent alle Informationen im Internet veröffentlicht. Die Information der Bürgerinnen und Bürger ist ja entscheidend, damit diese die Demokratie nachvollziehen und mitreden können.
Angemahnt wird, dass die Art der Veröffentlichung noch verbesserungswürdig ist, dass vielleicht der Haushalt in einer anderen Datei dargestellt werden sollte. Ich habe mir das eben noch einmal im Internet angeschaut. Dort gibt es nicht nur die PDF-Dateien für den Haushalt, sondern durchaus auch noch zusammenfassende Informationen, sodass man den Haushalt nachvollziehen kann. Aber ich glaube, das ist überhaupt keine große Diskussion wert. Die Daten anders aufzubereiten, ist sicherlich machbar. Wir können durchaus darüber reden, wie wir das umsetzen können.
Die Frage ist aber, ob man dafür erstens ein ganzes Gesetz braucht und ob man zweitens ein bürokratisches Verfahren benötigt, wie Sie es in Ihrem Antrag dargestellt haben. Das ist meiner Ansicht nach nicht notwendig. Dass alle in diesem Landtag der Überzeugung sind, dass die Daten bürgergerecht dargestellt werden müssen, ist doch völlig klar. Wir können uns das anschauen und sehen, wie wir das gemeinsam bürgernah umsetzen können.
Ich will noch etwas zu dem zweiten Punkt sagen, der hier angesprochen worden ist. Ich habe schon gestern darauf hingewiesen - und Herr Bachmann hatte zu Recht darauf verwiesen -, dass das Parlament auch in nicht öffentlicher Sitzung alle Details bekommen soll. Ich habe mich nur deshalb noch einmal gemeldet, weil Frau Flauger suggeriert hat, dass wir in Niedersachsen Dinge tun, die nicht rechtskonform sind. Sie hat hier dargestellt, dass sich jeder Bürger unseres Landes vorstellen müsse, dass man, wenn man in Niedersachsen etwas mit dem Computer schreibt, damit rechnen müsse, dass auch das, was man noch nicht abgeschickt hat, ausgespäht werden kann.
Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Das ist in Niedersachsen nicht machbar. Dazu wäre eine Befugnis zur Onlinedurchsuchung notwendig. Eine solche sieht das Polizeigesetz in Niedersachsen nicht vor. Ich will aber sagen, dass das bei terroristischen Bedrohungen und bei anderen schweren Straftaten durchaus notwendig wäre. Diese Befugnis haben jedoch nicht wir, sondern nur das Bundeskriminalamt - im Bereich terroristischer Bedrohung - und übrigens das CSU/FDP-regierte Land Bayern, wo das im Polizeigesetz steht. Insofern ist das, was hier dargestellt worden ist, in Niedersachsen nicht machbar.
Wir haben nur die Grundlage des § 100 a StPO, in dem klar geregelt ist, dass bei schweren Straftaten Telekommunikationsüberwachung durch einen Richter angeordnet werden kann. Da wir heute in einer modernen Kommunikationswelt leben, kann man in dem Zusammenhang auch Telefonie oder Informationen verschlüsseln. Wenn jemand mailt oder skypt, ist es, falls eine Überwachung durchgeführt werden soll, notwendig, bevor die Nachricht verschlüsselt wird, mit einer entsprechenden Software anzusetzen, weil man anderenfalls keine Chance hat. Dies steht, wie gesagt, unter Richtervorbehalt und ist nur zulässig, um die Kommunikation nachvollziehen zu können. Was hier dargestellt worden ist, also z. B. das Auslesen der Festplatte, Screenshots oder die Protokollierung der Tastatureingaben, das ist nicht möglich.
Genau so ist in Niedersachsen die Software in zwei eigenen Fällen eingesetzt worden. Das heißt, es ist so programmiert worden, dass nur das, was richterlich angeordnet worden ist, tatsächlich mit angehört bzw. nachvollzogen werden konnte. Auch wir haben in diesen zwei Fällen die Firma DigiTask zur Quellen-TKÜ eingesetzt. Das gilt übrigens auch für das Bundeskriminalamt. Das heißt, auch das Bundesinnenministerium hat auf die Firma zugegriffen. Allerdings ist sichergestellt - das hat mir das Landeskriminalamt gestern noch einmal dargestellt -, dass die anderen Möglichkeiten dieser Software nicht möglich sind. Das heißt unter dem Strich, dass hier in Niedersachsen rechtskonform vorgegangen worden ist. Das Vorgehen ist übrigens vor dem Landgericht Landshut, aber auch in Hamburg bestätigt worden. Insofern bitte ich, hier nicht zu suggerieren, dass wir hier rechtswidrig gehandelt hätten. Es gibt überhaupt keinen Anlass, dies zu behaupten.
Wir haben unsere Telekommunikationstechnik schon im Juni dieses Jahres überarbeitet. In diesem Zusammenhang haben wir einen anderen An
Diese ist im Moment im Testverfahren. Die Qualitätssicherung ist natürlich ein ganz entscheidender Faktor. Dieses ist im Moment in der Prüfung. Erst wenn die Qualitätskriterien sichergestellt sind, wird diese Software in gegebenen Fällen und nach Richtervorbehalt entsprechend angewendet.
Noch einmal zusammengefasst: Wir haben hier in Niedersachsen keinen Anlass, darzustellen, dass wir irgendwo eine Software verwendet haben, wie sie der Chaos Computer Club analysiert hat. Wir haben uns rechtsstaatlich verhalten. Wenn hier etwas anderes dargestellt wird, dann ist das etwas, womit man unsere Behörden und insbesondere unsere Polizeibehörden diskreditieren will. Das ist etwas, was ich hier zurückweisen muss.