Ich frage die Landesregierung unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 29. August, in der gefordert wird, dass die Pläne zur Anmietung des hannoverschen BrederoHochhauses sofort zu stoppen sind, und unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung der SPDRatsfraktion Hannover vom nächsten Tag, vom 30. August, in der wir lesen können, und zwar genau zum Standort Bredero-Hochhaus:
„Die Bündelung der Gerichte bringt mehr Bürgerfreundlichkeit.... Viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht,
wo die Gerichte derzeit zu finden sind. Das Justizzentrum setze ein positives Signal für die Stadtentwicklung“.
Ist dem Justizministerium klar, ob die SPD eigentlich irgendeine Abstimmung zwischen Landtagsfraktion und Ratsfraktion vorgenommen hat? Weiß es, was jetzt eigentlich das Ziel der SPD ist?
Es ist mir nicht bekannt. Ich freue mich über die Einsicht und die Einschätzung der SPD-Fraktion hier in Hannover. Sie weiß, was für die Stadt gut ist, und ich weiß, was für unsere Bürger und Anwälte gut ist. Wir werden weitermachen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Vorbemerkung: Nach meiner Information hat der Investor Delta Bau keine Verfügungsgewalt über das angebotene Grundstück, sondern steht es im Eigentum der Stadt Hannover.
Nun meine Frage an die Landesregierung. Ist es zutreffend, Frau Ministerin, dass ein Letter of Intent eine formalisierte Darlegung der Ansprüche umschreibt, welche der mit einem Angebot Bedachte darlegt, um darzutun, unter welchen Grundsätzen und nach welchen einzelnen Fakten man dieses Angebot näher prüfen und möglicherweise zu einem Abschluss gelangen wird?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Heister-Neumann, können Sie meinen Kenntnisstand bestätigen, dass die Stadt Hannover ein großes Interesse an einem Justizzentrum hat, dass Ihnen dies auch schriftlich mitgeteilt wurde und dass sich das Interesse der Stadt auf die Immobilie der Stadt bezieht, an der Delta Bau ein Interesse hat, sie genau dort zu errichten?
- Nein, das ist nicht das Problem. Es ist ja gerade eben dargelegt worden, dass sie vorrangig ein Interesse an einem Fachgerichtszentrum hat, dass sie eigene Vorstellungen bezüglich der unterschiedlichen, in der Stadt Hannover vorhandenen Liegenschaften hat - Kulturzentrum etc. pp. - und dass sie sich das Bredero-Hochhaus in dieser zentralen Lage neben dem Raschplatz sehr gut als Standort vorstellen kann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Jüttner, auch uns liegt nichts Schriftliches vor. Aber der Leiter des Stadtplanungsamtes der Stadt Hannover, Herr Heesch, hat gegenüber dem Finanzministerium telefonisch zum Ausdruck gebracht, dass es die Stadt sehr begrüßen würde, wenn das Justizzentrum in das Bredero-Hochhaus ziehen würde.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf zur Aufhellung kurz vortragen, damit die Kolleginnen und Kollegen von der SPD wissen, was Ihre Kolleginnen und Kollegen in Hannover von sich gegeben haben. In der Presseerklärung der SPD-Ratsfraktion vom 30. August 2006 heißt es wörtlich:
„Unterstützung finden die Pläne des Justizministeriums für ein Gerichtszentrum im Bredero-Hochhaus aus der SPD-Ratsfraktion der Landeshauptstadt Hannover.“
Das war nur eine Vorbemerkung ohne anschließende Frage. So etwas kann ich nicht rügen, weil unsere Geschäftsordnung das zulässt.
Zu dieser Mündlichen Anfrage liegen mir keine weiteren Meldungen für Zusatzfragen vor. Damit rufe ich auf
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jüngst wurde in der niedersächsischen Presse, so etwa in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 24. August, von einem Zwischenbericht einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover berichtet, demzufolge insbesondere in niedersächsischen Regionen Formationen mit Wirtsgesteinen bestehen, die potenziell für die Endlagerung radioaktiver Abfälle geeignet seien.
Herr Kollege Dürr, warten Sie bitte einmal! - Ich beabsichtige, gleich bei einigen abzufragen, ob sie verstanden haben, was Sie gesagt haben. Ich weiß nämlich nicht, ob Herr Kollege Meinhold oder andere Kolleginnen und Kollegen jetzt gerade mitbekommen haben, worüber Sie vortragen. - Wenn ein wenig mehr Ruhe eingetreten ist, dann sollten Sie fortfahren; denn es gilt, dem gesamten Komplex thematisch-inhaltlich folgen zu können.
Gemäß Berichterstattung in der NOZ besitzen nach dem Zwischenbericht, bezogen auf Salz als Wirtsgestein, lediglich Steinsalzstrukturen in Norddeutschland „eindeutig gute Eigenschaften“ für eine mögliche Nutzung als Endlager für radioaktive
Abfälle. Während Granit praktisch als Wirtsgestein ausscheide, würden sich die Experten hinsichtlich Tongestein ebenso auf Standorte in Norddeutschland und (wenige) Bereiche in Süddeutschland konzentrieren, wobei der Schwerpunkt wiederum in Niedersachsen liegt.
Für den bereits mit hohem finanziellen Aufwand erkundeten Standort Gorleben besteht auf der Grundlage des so genannten Atomkonsenses weiterhin ein Moratorium und damit ein Erkundungsstopp, obwohl auch nach Aussage der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 die bisherigen Erkenntnisse hinsichtlich der Geologie einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes nicht entgegenstehen.
2. Ergeben sich angesichts der Aussagen des Zwischenberichts neue Erkenntnisse zur Frage der grundsätzlichen Eignung von Ton, Salz und Granit als Wirtsgesteine zur Endlagerung radioaktiver Abfälle?