Die Etablierung des Qualitätsmanagements in der Verbraucherschutzverwaltung ist ebenso eine progressive Aktion wie das damit verbundene vernetzte EDV-System „Gemeinsames Verbraucherschutzinformationssystem in Niedersachsen“, GeViN, das wir hier installiert haben. Auch auf diesem Gebiet gilt Niedersachsen als Vorreiter. Wir können ganz klar sagen, dass wir hier nicht stillstehen, sondern dass der Verbraucherschutz kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert wird.
Zu Punkt 2: Wie bereits in meiner Presseinformation vom 6. September 2006 dargestellt, sehe ich keine Vorteile in einer Kompetenzerweiterung des Bundes. Die Kompetenzen sind klar und eindeutig geregelt, und die Zusammenarbeit wird praktiziert. Schon jetzt erarbeiten die Länder mit Unterstützung des Bundes weitere Konzepte und Detaillösungen. Dies wird nach meinem Dafürhalten im Moment viel zu wenig zur Kenntnis genommen. Wiederholt diskutierte übergreifend tätige Einsatzgruppen wären wegen fehlender Informationsbasis und auch fehlender Kenntnisse über die örtlichen Verhältnisse nach meiner Auffassung ineffektiv.
In Niedersachsen ist den kommunalen Behörden bereits vorgegeben, bei besonderen Überwachungsmaßnahmen das LAVES - falls erforderlich, auch personell - mit einzubinden. Dadurch sind erheblich bessere Effekte zu erzielen als durch die Bildung besonderer isolierter Einsatzgruppen. Die externe Überprüfung der Länder durch den Bund ist nicht erforderlich. Im Qualitätsmanagementsystem sind unabhängige Audits vorgegeben. Zudem wird laufend durch das Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission auditiert. Dabei ist uns wiederholt bestätigt worden, dass die niedersächsische Überwachung funktioniert.
Zu Punkt 3: Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz am 7. September habe ich den dort unter Nr. 7 gefassten Beschluss ausdrücklich unterstützt. Der Bund hat einen Prüfauftrag bezüglich der Einführung eines Sachkundenachweises für Lebensmittelhändler erhalten. Ebenso sollen die Möglichkeiten der Erweiterung von Berufsverboten geprüft werden. Meine Damen und Herren, die EUZulassungen von Betrieben können im Übrigen schon jetzt entzogen werden, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Unternehmers
Meine Damen und Herren, so traurig wie die ganze Angelegenheit ist, meine ich, dass wir in Niedersachsen unseren Weg weitergehen müssen, und zwar nicht festgebunden an Vorgaben, die uns nichts nutzen. Vielmehr müssen wir die Dinge wirklich so anfassen und weiterentwickeln, dass sie den Gegebenheiten, wie wir sie bei denen vorfinden, die kriminelle Machenschaften vorhaben, Rechnung tragen. Auf diesem Gebiet sind wir auf der Ebene des Verbraucherschutzes richtig aufgestellt. Wir alle sollten zusammenhalten, damit uns das auch für die Zukunft weiter gelingt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben - wahrscheinlich richtigerweise - darauf hingewiesen, dass es überwiegend kriminelle Elemente waren, die in einigen Bereichen das Fleisch in Verruf gebracht haben, wodurch die ehrlichen, anständigen Produzenten geschädigt worden sind. Sie haben ausgeführt, dass die Lebensmittelüberwachung in Niedersachsen funktioniert. Aber es waren ja nicht die Lebensmittelüberwacher, die die Skandale aufgedeckt haben, sondern es sind Informanten an die Lebensmittelüberwacher bzw. die Staatsanwaltschaft herangetreten. Sie haben ferner davon gesprochen, dass Sie die Lebensmittelüberwachung weiter optimieren wollen. Nun hat in der HAZ vom 6. September gestanden, dass die Lebensmittelkontrolleure im Landkreis Cloppenburg nur oder überwiegend mit Voranmeldung in die Betriebe gekommen sind. Wie reagieren Sie als Fachaufsicht auf solche Informationen über die Presse? Werden Sie tätig, und werden Sie dafür sorgen, dass diese Kontrollen in Zukunft nicht nur mit Voranmeldung durchgeführt werden?
Herr Kollege Johannßen, Sie haben gut dargestellt, dass wir hier richtig aufgestellt sind. Es hat sich in der Vergangenheit in der Tat gezeigt, dass Auslöser für das Aufrollen von Fällen in der Regel Hinweise von außen waren, etwa von Leuten, die aus dem Betrieb entlassen worden sind. Auch künftig - dies sage ich ganz deutlich - werden wir auf dieses Stück Zivilcourage nicht verzichten können. Wir sind sicherlich darauf angewiesen, dass sich am Prozess Beteiligte outen und sagen: Hier läuft etwas falsch. Du, Polizei oder Kontrollbehörde, schreite da mal ein. - Ich meine schon, dass das auch künftig so sein wird. Das ist übrigens bei vielen anderen Delikten genauso.
Wir haben die Kontrollen - auch das haben Sie gesagt - laufend optimiert. So haben wir Kontrollpläne vorgegeben. Was den Zeitungsartikel angeht, auf den Sie abgehoben haben - ich habe mich darum noch einmal richtig gekümmert -, sage ich: Es muss nach den Vorgaben in den Kontrollplänen in der Tat sichergestellt sein, dass in den Betrieben Personen da sind, die in der Lage sind, Maschinen und andere Dinge zu zeigen, die bei der Kontrolle kontrolliert werden müssen. Es wird einen Tag vorher nachgefragt, ob das geht oder nicht. Um die Kontrollen wirklich effektiv durchführen zu können, müssen im Betrieb Personen anwesend sein, die auch in der Lage sind, dieses zu zeigen. Wenn sie nicht da sind, dann haben sie ein Problem und wir auch; dann müssen wir noch einmal dorthin. Alle anderen Kontrollen - das ist schon seit 1981 so; wir haben einmal nachgeprüft, wann das so gekommen ist - sind ohne Voranmeldung durchzuführen.
In der gestrigen Debatte klang das anders. Da haben Sie, Herr Minister, nämlich davon gesprochen, dass nur anlassbezogene Kontrollen durchgeführt werden. Das kann man im Protokoll nachlesen. Der Kollege Oetjen hat - so nehme ich doch an - für die FPD gefordert, dass risikoorientierte Kontrollen, und zwar grundsätzlich ohne Voranmeldung, durchgeführt werden. Nur das kann der
Ferner ist gestern von einer bundeseinheitlichen Rahmenüberwachung gesprochen worden. Dazu hätte ich gerne die Information, wie denn das konkret aussehen soll, was durch die Rahmenüberwachung konkret geleistet werden soll und warum man sich in dem Zusammenhang weigert, eine Kontrolle der Kontrolle durch den Bund zu akzeptieren. - Danke.
Herr Kollege Meyer, risiko- bzw. anlassbezogene Kontrollen sind das Gleiche. Ich hoffe, dass Sie das so gemeint haben. Wir kontrollieren also öfter, wenn irgendein Risiko besteht oder wenn ein Anlass besteht, der uns sagt: Da müssen wir öfter hin; da könnte sich etwas entwickeln.
Gleichzeitig gibt es Kontrollpläne, die für die risikoorientierten Kontrollen vorgeben, was alles zu kontrollieren ist und wie es zu geschehen hat. Der Kontrollrahmen auf Bundesebene sieht vor, dass wir die Kontrollen in gleicher Weise wie die Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern durchführen. Das heißt, dass die Kontrolle bestimmter Parameter in allen Bundesländern gleich ist und dass auch die Strafen bzw. Bußgelder auf Bundesebene angepasst sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bleibe bei der unteren Ebene. Herr Minister Ehlen; denn Sie haben ja die Fachaufsicht. Ich frage mich, inwiefern Sie Ihrer Fachaufsicht überhaupt nachkommen. Ich weiß nicht mehr, ob Herr Meyer oder Herr Johannßen auf den HAZ-Artikel vom 6. September 2006 hingewiesen hat. Sie, Herr Minister, sind erst gestern aktiv geworden und haben sich erkundigt. Ich hätte eigentlich erwartet,
Sie behaupten immer, dass alles funktioniert: Die Kontrolleure rotieren und kommen unangemeldet. Wenn wir uns aber vor Ort erkundigen, dann sagen uns alle, dass nicht rotiert wird, dass die meisten Kontrolleure angemeldet kommen und noch einen Kaffee in der Geschäftsleitung trinken, bevor sie die Kontrolle durchführen. Sie, Herr Minister, haben gerade gesagt, dass manchmal auch gesagt wird, ob es gerade passt oder nicht.
Ich frage Sie: In welcher Form kommen Sie Ihrer Fachaufsicht nach? Kontrollieren Sie die Landkreise dahin gehend, ob die Kontrollen im bestmöglichen Rahmen - nämlich unangemeldete und dichte Kontrollen sowie eine ständige Rotation - durchgeführt werden? Gestern im Gespräch mit der Fleischermeisterin wurde genau dieser Punkt angesprochen. Sie hat nämlich gesagt, dass nicht ordentlich kontrolliert wird. Herr Minister, es ist Ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass ordentlich kontrolliert wird.
Meine zweite Frage betrifft die Anzahl der Lebensmittelkontrolleure. Ich weiß nun wirklich nicht mehr, was stimmt. Nach Auskunft des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure soll es in der gesamten Bundesrepublik 2 500 Lebensmittelkontrolleure geben - mit abnehmender Tendenz. Der gleiche Verband sagt, dass es in Niedersachsen rund 250 Lebensmittelkontrolleure gibt. Sie haben gestern von 1 600 Lebensmittelkontrolleuren gesprochen. In einer dpa-Meldung ist von 1 400 Lebensmittelkontrolleuren die Rede. Ich möchte von Ihnen wissen, wie hoch exakt die Anzahl der Lebensmittelkontrolleure ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch wissen, ob die Anzahl der Lebensmittelkontrolleure in den letzten Jahren heruntergefahren oder - das müsste man nach den Vorkommnissen im letzten Jahr eigentlich annehmen - aufgestockt worden ist. Ich bitte also um konkrete Zahlen.
Das war eine Vielzahl von Fragen, geschickt verpackt. Frau Kollegin Stief-Kreihe, es war der Kollege Johannßen, der auf den Presseartikel hingewiesen hatte. - Herr Minister, Sie haben das Wort!
Frau Kollegin Stief-Kreihe, die kommunale Ebene, also Landkreise und selbständige Städte, führt die Kontrollen durch. Die Fachaufsicht hat das Landwirtschaftsministerium. In der Regel wird das Verfahren über das LAVES mit kontrolliert und abgewickelt. Bei schwierigen Fällen wird das LAVES hinzugezogen. Das zeigt, dass wir der Kontrollpflicht und der Fachaufsicht nachkommen.
Weiter werden zum einen gemeinsame Schulungen durchgeführt. Die Kontrolleure werden auf die neuesten Entwicklungen hingewiesen. Diese Informationen werden dann in sogenannten Dienstbesprechungen weitergegeben.
Wir kontrollieren zum anderen die Kontrollpläne der Landkreise. Auch mit Blick auf die Verwaltungsreform sage ich: Wir haben großes Vertrauen in unsere Landkreise und ihre Veterinärbehörden. Frau Kollegin Stief-Kreihe, wenn Sie so mit diesen Leuten umgehen, dann diskriminieren Sie die gesamte Ebene der Lebensmittelkontrolle.
Meine Damen und Herren, es ist keine einfache Arbeit, die die Kontrolleure durchzuführen haben. Es ist für sie auch nicht einfach, die Motivation, die vorhanden sein muss, um Missstände aufzuzeigen, aufrechtzuerhalten.
Zu der Anzahl der Kontrolleure: Meine Damen und Herren, wir haben die Anzahl der mit den Kontrollen beschäftigten Personen aufrechterhalten. In diesem Bereich ist es nicht zu einer Kürzung gekommen, weder im Landwirtschaftsministerium noch in den Landkreisen. Wir haben in Niedersachsen eine Anzahl von 250 Lebensmittelkontrolleuren. Dazu kommen etwa 600 Veterinäre. Weiter haben wir 800 sogenannte Fachassistenten. Das sind Kontrolleure, die aus der freiberuflichen Veterinärebene engagiert werden, um größtenteils bei Schlachthöfen - Sie kennen das - mit am Band zu stehen und die Kontrollen durchzuführen. Das sind insgesamt 1 650 Kontrolleure, wenn man die Leute aus dem Verwaltungsbereich mitzählt. Wir haben ungefähr - ich kann es nicht genau sagen - 250 Leute, die nicht in der direkten Kontrolle tätig sind, sondern in der Verwaltungsebene arbeiten und sich u. a. mit der Gesetzgebung befassen.
Wir haben also keine Planstellen oder Posten weggestrichen, sondern die Stellenanzahl beibehalten. Ich meine, dass wir mit dieser Zahl, mit 1 400 aktiven Lebensmittelkontrolleuren, Veterinären und Fachassistenten, gut aufgestellt sind. Im Vergleich mit anderen Bundesländern haben wir eine sehr gute Position.
Herr Minister, Sie betonen zwar, dass mit Blick auf die Lebensmittelkontrolleure alles hervorragend läuft. Ich bin auch davon überzeugt, dass sie eine gute Arbeit leisten. Aber Sie selbst haben auch gesagt, dass das Aufdecken aller bisherigen Skandale letztlich auf den Mut einiger Mitarbeiter zurückzuführen ist, die sich geoutet haben und gesagt haben: Bei uns im Betrieb läuft das nicht richtig.
Ich frage die Landesregierung: Wie steht sie zu einem vernünftigen Informantenschutzgesetz? Ist sie diesbezüglich schon aktiv geworden? Gespräche mit Gewerkschaftern haben uns immer wieder bestätigt, dass die meisten Mitarbeiter eben keine Anzeige erstatten und sich nicht melden, weil sie nicht geschützt sind und riskieren, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Wie gedenken Sie damit umzugehen?
Herr Kollege Steinecke, es ist in der Tat richtig, dass wir bei den Skandalen, um die es hier geht, in der Regel erst durch Hinweise von Informanten tätig werden konnten. Es gibt aber auch sehr viele Dinge, die bei Kontrollen aufgedeckt werden, die sich sozusagen unterhalb der kriminellen Schiene abspielen. In diesem Bereich werden unsere Kontrolleure wohl fündig. Sie arbeiten in diesem Bereich mit Bußgeld, wenn das mit einer - ich sage einmal - nachträglichen Verbesserung nicht funktioniert, und es werden auch Haftstrafen verhängt.
Zur Frage des Informantenschutzes: Wir prüfen das. Das ist u. a. auch Thema des Gespräches der Verbraucherschutzminister gewesen. Es handelt sich dabei aber um eine Bundesangelegenheit. Dabei können wir als Land Niedersachsen nicht irgendetwas neu einführen. Das muss auf Bundesebene geregelt werden. Wir haben aber die Zusage, dass das seitens des Bundes geprüft wird.
Vorhin wurde schon einmal die Rotation der Kontrolleure angesprochen. Ich frage die Landesregierung: Wie steht sie zu einer Rotation der Kontrolleure? - Diese findet im Moment ja nicht statt. Vor Ort wurde uns zumindest gesagt, dass eine Rotation der Kontrolleure nicht stattfindet. Wollen Sie diese forcieren oder nachhaken, ob diese stattfindet?
Herr Kollege Fleer, es ist nicht so, wie Sie es darstellen. Rotationen finden statt. Wir erhalten davon Kenntnis, wenn wir die Kontrollpläne der Landkreise zur Kontrolle bekommen.
Für einen großen Landkreis, in dem es sehr viele Nahrungsmittelbetriebe gibt und der eine große Anzahl von Kontrolleuren hat - die größten Landkreise haben wohl über 100 Kontrolleure -, ist es kein sehr großes Problem, die Kontrollen durchzuführen. Wenn aber eine Stadt oder ein Landkreis nur einen Kontrolleur oder zwei Kontrolleure hat, dann muss man sich schon fragen, ob eine Rotation im eigenen Hause möglich ist oder ob es nicht sinnvoller wäre, diese zusammen mit dem Nachbarlandkreis oder der Nachbarstadt zu erreichen. Wir als Ministerium sind dabei letztlich auf die Mithilfe der kommunalen Ebene, also der Städte oder der Landkreise, angewiesen. Ich meine, dass wir die Dinge, die vielleicht noch etwas stocken, gut regeln können, damit eine effektive Rotation stattfindet.
Wir haben ja diese Gammelfleischdebatten, auch in Niedersachsen, mit schöner Regelmäßigkeit. Ich erinnere mich an die erste große in dieser Runde. Seinerzeit war bei der Anhörung des Staatsanwaltes aus der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Oldenburg die Rede davon, dass man personell völlig unterbesetzt ist und dass es mit dem Mitarbeiter, den er sozusagen nebenbei dafür abstellen muss, überhaupt gar nicht zu schaffen ist, diese Dinge zu regeln.
Konkret die Frage: Ist in der Zwischenzeit personell bei der Schwerpunktanwaltschaft in Oldenburg eine Aufstockung erfolgt?
Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Frau Justizministerin Heister-Neumann. Bitte schön!
Herr Meyer, es ist auch zu dem damaligen Fall klar und deutlich gesagt worden, dass es keine personellen Schwierigkeiten gab.
Das ist auch von der Staatsanwaltschaft in Oldenburg bestätigt worden. Sie verfügt über eine sehr gut ausgestattete Abteilung, die hervorragend arbeitet. Das haben wir bestätigt bekommen.