politisch mehrheitsfähig und andererseits im Großen und Ganzen gerecht ist. Das entbindet uns aber nicht von der Pflicht - ich glaube, da sind wir uns alle einig -, mittelfristig an einem neuen Gesamtkonzept für die Rundfunkgebühren zu arbeiten, da uns die rasante technische Weiterentwicklung auf diesem Gebiet einfach dazu zwingen wird. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erspare mir jetzt, all diejenigen Verbände und Vereinigungen aufzuzählen, die uns angeschrieben haben. Sie wissen das alles genauso gut wie ich.
Aber ich möchte doch noch einmal kurz darauf hinweisen, worauf sie ihre Kritik gemünzt haben. Sie waren nämlich gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren auf Geräte, zu deren Anschaffung und Gebrauch sie von den Finanzbehörden gezwungen wurden, mit denen sie aber keinerlei Leistung beziehen - jedenfalls nicht durchweg -, die den Einzug von Rundfunkgebühren durch die GEZ rechtfertigen würde. Sie sollen zahlen, weil sie ein bestimmtes Gerät, nämlich einen internetfähigen PC besitzen, nicht etwa zum Fernsehen, sondern um dem Finanzamt Geschäftszahlen zu übermitteln.
Die Kritik richtet sich gegen die achte Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, die aus internetfähigen PCs kurzerhand gebührenpflichtige Fernseher gemacht hat. Sie werden sich erinnern, meine Damen und Herren, dass meine Partei seinerzeit während der Beratungen sowohl das Hotelprivileg erhalten wollte als auch das Moratorium für internetfähige PCs. Leider haben wir damals keine Unterstützung in diesem Hause bekommen. Ich freue mich aber, dass die Opposition jetzt Anträge vorgelegt hat, die in die richtige Richtung zeigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wir dringend brauchen, ist ein Gebührensystem, das unserem dualen Rundfunksystem gerecht wird, das geräteunabhängig ist, das transparent und nachvollziehbar ist. Wir brauchen eine personenbezogene Medienabgabe, die deutlich macht, wel
Wer öffentlich-rechtliche Programme sieht oder hört, egal auf welchem Verbreitungsweg, egal mit welchem technischen Gerät, egal wo, ob er diese Leistung im Büro, auf dem Campingplatz, in der Bahn oder im guten alten Fernsehsessel abnimmt, er sollte nur einmal dafür bezahlen müssen.
Jetzt haben wir die Gerätekoppelung und die damit verbundene Ausweitung auf sogenannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie PCs mit Internetanschluss oder UMTS-Handys. Das ist ein Anachronismus und wird der technischen Entwicklung und der zunehmenden Konvergenz der Medien nicht mehr gerecht.
Die FDP bekennt sich ausdrücklich zum dualen Rundfunksystem und zur Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wenn wir aber die Akzeptanz dieses Systems in der breiten Bevölkerung erhalten wollen, dann reicht es nicht, an den Symptomen zu kurieren. Wir brauchen einen grundlegenden Wechsel weg von der gerätegebundenen Rundfunkgebühr hin zu einer personenbezogenen Medienabgabe.
Es ist mir bewusst, dass dieses Thema ausgesprochen komplex und ein derartiger Paradigmenwechsel nicht von heute auf morgen umzusetzen ist.
- Herr Plaue, wir können gern darüber diskutieren. Aber jetzt lassen Sie mich erst einmal zu Ende kommen.
Aber dieses Thema muss endlich einmal angepackt werden. In diesem Kontext dürfen auch Themen wie Grundverschlüsselung und Einbeziehung sogenannter adressierbarer Endgeräte nicht tabuisiert werden. So könnte nämlich kontrolliert werden, ob tatsächlich Leistungen des öffentlichrechtlichen Rundfunks in Anspruch genommen werden.
Der politische Weg zu einem neuen, gerechten, transparenten und zukunftsfähigen europatauglichen Gebührensystem ist lang, steinig und braucht Zeit. Wir sollten aber endlich die ersten Schritte tun.
Ihre Anträge, meine Damen und Herren - wir haben das mehrfach von der Opposition gehört -, sind in diesen Tagen von der Realität überholt worden. Ich brauche das nicht noch einmal zu wiederholen: 5,52 Euro statt 17,03 Euro. Das ist aber nicht die Lösung, die wir uns eigentlich vorgestellt haben.
Für die FDP sage ich: Das ist keine gute Lösung. Es ist wieder einmal ein Kompromiss, den die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Anstalten mit den Länderchefs getroffen haben, der aber zulasten der Gebührenzahler geht. Die Verlängerung des Moratoriums wäre eine fairere Lösung gewesen.
Die vorliegenden Anträge sind damit überholt. Es bleibt aber die dringende Aufgabe der Politik, ein neues, zukunftsfähiges Gebührensystem zu entwickeln, wenn sie verhindern will, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk in Deutschland immer weiter in die Akzeptanzkrise gerät. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung nimmt das Thema Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs sehr ernst. Wenn wir heute über die Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs sprechen, dann sprechen wir über die aktuelle Gesetzeslage in allen 16 Bundesländern.
Sie ist mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag so beschlossen worden und tritt - das ist wiederholt vorgetragen worden - mit Beginn des Jahres 2007 in Kraft. Die Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs befindet sich also nicht etwa nur in
der politischen Planung, sondern sie ist beschlossen, sie ist verkündet und mit Wirkung vom 1. Januar 2007 geltendes Recht. Alle Landesparlamente dieser Bundesrepublik - das sind immerhin 16 - haben diesen Staatsvertrag beschlossen. Die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben aber - auch aufgrund der Proteste zu manchen Regelungen in diesem Vertrag - einen Interpretationsvorschlag unterbreitet, der allen - das habe ich den Beiträgen hier entnommen - für eine Übergangszeit durchaus vernünftig erscheint, Stichwort Grundgebühr; ich brauche das hier nicht weiter auszuführen.
Das entschärft die Problematik deutlich, die sich aktuell in der Tat bei kleinen gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben stellt. Auf diese Weise belaufen sich etwaige Mehrkosten für internetfähige PCs auf rund 66 Euro im Jahr. Außerdem reduziert sich die Zahl der Fälle massiv, bei denen Probleme auftreten können; denn auch in den meisten sehr kleinen Betrieben und ebenso bei den Landwirten auf dem Trecker befindet sich in aller Regel irgendwo zumindest ein Radio, für das ohnehin die Grundgebühr von 5,52 Euro bezahlt werden muss.
Es spricht vieles dafür, dass sich die Rundfunkkommission der 16 Länder in ihrer Sitzung am 21. September auf diese Interpretation der Regelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages verständigen wird und damit - das ist entscheidend eine Übergangszeit von zwei oder drei Jahren entsteht. In dieser Zeit kann mit der gebotenen Gründlichkeit daran gearbeitet werden, eine neue Regelung zu schaffen, mit der einerseits Unebenheiten oder auch Ungerechtigkeiten beseitigt werden und andererseits, meine Damen und Herren, die Grundlagen der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks gleichwohl gewahrt bleiben.
Denn über eines müssen wir uns auch klar sein: Die Erhebung der Rundfunkgebühr knüpft seit jeher an das Vorhandensein eines radio- bzw. fernsehtauglichen Geräts an, unabhängig davon, ob dieses Gerät auch tatsächlich zum Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genutzt wird. Dieses Prinzip ist in dieser Form bislang allgemein anerkannt, auch auf EU-Ebene. Mit dem Voranschreiten der technischen Entwicklung wird man
dieses Finanzierungsprinzip, meine Damen und Herren, aber wohl hinterfragen dürfen. Man wird dabei bedenken müssen, dass es eben auch keine Flucht in den PC zum Zwecke der Gebührenersparnis geben darf. Es geht also nicht darum, die Einnahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erhöhen, sondern es geht darum, die Gebühreneinnahmebasis für die Zukunft weiter zu sichern.
Ich glaube, dass sich das, was zum 1. Januar 2007 Gesetz geworden ist, verbessern lässt. Man wird also darüber nachzudenken haben, ob und wie kleine gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe ohne Radio- oder Fernsehgerät von solchen Gebühren befreit werden können, die nur wegen eines internetfähigen PCs anfallen. Man wird auch darüber nachdenken müssen, ob es richtig ist, dass bislang große gewerbliche Betriebe, die viele jeweils gebührenpflichtige Radio- und Fernsehgeräte besitzen, diese zusätzlichen Gebühren einsparen können, wenn sie die Radio- und Fernsehgeräte durch PCs ersetzen. Wir sollten daher gemeinsam die angesprochene Übergangszeit nutzen, um eine am Ende für alle Seiten annehmbare, aber auch die Finanzierungsgrundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichernde Regelung zu erzielen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich noch einmal der Abgeordnete Briese zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Frau Justizministerin, es verwundert schon, wie Sie Ihre Rede eingeleitet haben. Sie haben gesagt, Sie nähmen das Problem sehr, sehr ernst. Auf jeden Fall hat es sehr, sehr lange gedauert, dass Sie es ernst nehmen.
Herr Pörtner, es war auch nicht fair, dass Sie in Ihrer Rede gesagt haben, die Grünen hätten den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag damals allein aus rechtspolitischen Gründen abgelehnt.
Ich habe damals in einer Mündlichen Anfrage an den Ministerpräsidenten dieses Landes sehr frühzeitig auf die Problematik hingewiesen. Er hat dann hier gesagt: Wir sehen das Problem gar nicht, wir bestreiten es sogar, das Ganze würde sogar zu einer Verfahrensvereinfachung führen. Das können Sie gerne nachlesen. Es ist also schlicht falsch, wenn Sie behaupten, dass die Grünen dieses Problem übersehen hätten.
Sie haben anscheinend auch gar nicht gemerkt, was Ihre Staatskanzleien da verhandelt haben. Insofern liegt die Kritik von Frau Wiegel nicht falsch. Das, was die Staatskanzleien hierzu verhandelt haben, ist sonderbar. Sie liegen aber auch richtig, Herr Pörtner: Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist tatsächlich der SPD-Vorsitzende Beck. Insofern hat die SPD ihrem Parteivorsitzenden gleich mit eins an die Backen gegeben.
Zweitens hat mich gewundert, was Sie hier inhaltlich gesagt haben. Die CDU-Bundestagsfraktion ist in dieser Frage jedenfalls schon weiter. Gucken Sie einmal auf die Internetseite von Frau Krogmann! Dort steht, die allgemeine Mediengebühr ist das richtige Rezept.
Drittens ist es schlicht falsch, dass wir damit einverstanden sind, dass der jetzige Kompromiss in Ordnung geht. Dazu teile ich die Meinung von Frau Kuhlo: Das, was hier gefunden worden ist, ist ein ganz fauler Kompromiss; denn er hilft den kleinen Gewerbetreibenden überhaupt nicht. Jetzt müssen sie etwas weniger zahlen für ein Gerät, das sie anschaffen müssen, mit dem sie aber unter Garantie keine Rundfunkveranstaltung verfolgen.
Das Vierte und Letzte, was ich sagen möchte: Die Anträge haben sich nicht überholt, da sie nämlich aus zwei Punkten bestehen. Zum einen geht es um das Aussetzen der Gebühr und zum anderen darum, dass wir uns im Ausschuss darüber Gedanken machen, wie das neue Modell aussehen soll. Das ist eine schwierige Frage. Ich freue mich auf die Ausschussberatung.