Protocol of the Session on September 13, 2006

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf enthält keine umwälzenden Änderungen des Personalvertretungsrechts, aber insbesondere durch die genannten Änderungen zur Verkürzung und Beschleunigung von Verfahren und zur leichteren Anwendung ist er ein wesentlicher Beitrag zur Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung. Die Landesregierung hat im Vorfeld viele Gespräche geführt, auch mit den Gewerkschaften, und wir haben uns auf diesen Entwurf geeinigt. Insofern sehen wir, dass sich diese Landesregierung in einem guten Dialog mit den Gewerkschaften befindet und von daher mit die

sem Personalvertretungsrecht eine gute Basis für eine auch künftig hervorragende Zusammenarbeit in diesem Bereich geschaffen hat. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt erteile ich Frau Jahns von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Innenminister hat soeben den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes eingebracht. Ich betone an dieser Stelle, dass die CDU-Fraktion die Arbeit der Personalvertretungen in den Dienststellen der Landesbehörden ausdrücklich unterstützt und würdigt, wie viel in diesem Bereich geleistet wird, und sage ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

(Beifall bei der CDU)

Das derzeitige Niedersächsische Personalvertretungsgesetz bildet eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Personalvertretungen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Landesbehörden in personalrechtlichen Fragen oder Angelegenheiten. Aber - so ist nun einmal der Lauf der Zeit - es gibt veränderte Rahmenbedingungen, und jetzt ist es an der Zeit, dass man diese Rahmenbedingungen mit dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz vereinbart und überwiegend Anpassungen vornimmt.

Die bundesrechtlichen Rahmenregelungen, die sich in den letzten Monaten bzw. im vergangenen Jahr im Rentenversicherungsrecht bezüglich der Arbeiter und Angestellten ergeben haben, sind auf Niedersachsen zu übertragen. Die Niedersächsische Landesregierung trägt dem Vorhaben mit dem Gesetzentwurf Rechnung. Die Novellierung beinhaltet also überwiegend Anpassungen an gesetzliche Vorgaben.

Die Niedersächsische Landesregierung hat unmittelbar nach Übernahme der Regierungsverantwortung einen Veränderungsprozess im Bereich der Aufgabenwahrnehmung, aber auch hinsichtlich der Effizienz in den Landesbehörden vorgenommen. An dieser Stelle sage ich ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diesen Veränderungsprozess begleitet haben.

Gerade auch die Zustimmung der Bevölkerung zur Politik der Landesregierung der CDU und FDP zeigt, dass dieser Schritt in die richtige Richtung gegangen ist und die Bevölkerung diese Arbeit anerkennt.

Auf einige Änderungen, die mit dem Entwurf vorgenommen werden, möchte ich hinweisen.

Wir haben schon gehört, dass die Gruppen der Angestellten und der Arbeiter zusammengelegt werden. Die Niedersächsische Landesregierung muss in dem Gesetzentwurf aber zwei Gruppen festlegen, weil es darüber hinaus eine Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt, die in diesen Bereich sonst nicht integriert werden könnten: die Beamtinnen und Beamten. - Wir haben lange Jahre gerade im Sozialversicherungsrecht diskutiert, um diese Zusammenführung zu erreichen. Ich bin froh und dankbar, dass diese Zusammenlegung im Jahr 2005 durchgesetzt wurde.

(Beifall bei der CDU)

Der Gesetzentwurf enthält aber auch die unterschiedlichen dienst-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und trägt diesen Rechnung. Es gibt aber auch weitere Anpassungen.

Die Bestimmungen über die Wählbarkeit von Mitgliedern in die Personalvertretungen werden den gesetzlichen Veränderungen angepasst. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Altersteilzeit können künftig nicht mehr in die Personalvertretungen gewählt werden. Als das Gesetz seinerzeit verabschiedet wurde, gab es diese Altersteilzeitregelung noch nicht. Deswegen muss auch dieser Rahmen angepasst werden.

Da auch Auszubildende, deren Ausbildungszeit längstens zwei Jahre dauert, bisher nur in Dienststellen wählbar waren, in denen sie mindestens sechs Monate tätig waren, ergibt sich eine Schwierigkeit im Hinblick auf eine Amtszeit von zwei Jahren. Insofern musste auf diese Wählbarkeitsvoraussetzung verzichtet werden, damit sie nun wählbar sind. Auch hier findet somit eine Vereinfachung statt.

Darüber hinaus wird auch dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände entsprochen, in einem Abschnitt die kommunalen Interessen zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Einigungsstelle zwischen Dienststelle und Personalvertretung wird das Verfahren bei Nichteinigung künftig verkürzt. Außer

dem wird ein Verfahren zur Benennung von Vertretern einer Arbeitsgruppe „Personalvertretung für die deutsche Rentenversicherung“ festgelegt. Das heißt, das Land Niedersachsen legt auch diese Benennung landesspezifisch fest.

Der Landesrechnungshof hat sich ebenfalls mit den Bestimmungen des niedersächsischen Personalvertretungsrechtes beschäftigt und sich dafür ausgesprochen, die förmlichen und anlassbezogenen Freistellungen für die Arbeit von Personalvertretungen einzuschränken. Begründet wird dies mit dem erheblichen Kostenaufwand für die Arbeitszeitfreistellung.

(Sigrid Leuschner [SPD]: Das ist eine fiktive Rechnung!)

Die Berechnungen des Landesrechnungshofes wurden anhand der Mitgliederstärke von Personalvertretungen vorgenommen.

(Vizepräsidentin Ulrike Kuhlo über- nimmt den Vorsitz)

Auch die Personalratsarbeit und die entsprechenden Stundenzuweisungen wurden umgerechnet. Die Landesregierung hat hier aber erhebliche Zweifel angemeldet. Sie hat diese Berechnungen nicht bestätigt, sodass keine entsprechenden Veränderungen vorgenommen werden. An der Praxis der Freistellung wird zurzeit also nichts geändert.

Zur Anhörung zum Gesetzentwurf möchte ich nur kurz zusammenfassen, dass sich die CDUFraktion sehr darüber freut, dass sich die Gewerkschaftsvertretungen ausdrücklich positiv zu diesem Gesetzentwurf geäußert und diesen begrüßt haben.

Die kommunalen Spitzenverbände haben sich ebenfalls positiv geäußert, fordern allerdings auch die Aufhebung der Freistellungen. Aber dazu habe ich schon etwas ausgeführt. Darüber hinaus wurde von den kommunalen Spitzenverbänden die Forderung nach Aufhebung der Einigungsstelle erhoben. Die CDU-Fraktion unterstützt aber auch hier die Auffassung der Landesregierung, diese Einigungsstelle beizubehalten, weil sie als Schlichtungsstelle dient und unabhängig arbeitet.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass es nach der Kostenabschätzung zu geringfügigen Einsparungen durch die Gesetzesänderungen kommt, und ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass durch die Zusammenführung der

Gruppen der Arbeiter und der Angestellten keine Neuwahlen erforderlich sind. Die bisherigen Personalvertretungen bestehen in ihrer bisherigen Zusammensetzung bis zur normalen Neuwahl, sodass keine zusätzlichen Kosten auf die Kommunen bzw. die Landesbehörden zukommen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich weiß, dieses Personalvertretungsgesetz ist sicherlich ein trockenes Thema. Wir begrüßen es aber außerordentlich, dass die Landesregierung die Rahmenbedingungen im Interesse ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landesbehörden anpasst. Damit wird für ein gutes Arbeitsklima gesorgt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können immer auf unsere Unterstützung zählen und mit einer kompetenten Vertretung rechnen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Als Nächste hat die Kollegin Leuschner von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Frau Leuschner!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird Sie in diesem Haus vielleicht wundern, dass wir einer ähnlichen Auffassung sind wie der Innenminister. Auch von unserer Seite finden die Änderungen des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes in den wesentlichen Punkten Zustimmung.

Es werden Anpassungen an das neue Tarifrecht vorgenommen. Die Kollegin Jahns hat eben schon auf die Notwendigkeit hingewiesen, auch in Niedersachsen Anpassungen vorzunehmen. Im Grunde genommen ist das schon überfällig.

Wenn wir aber über Änderungen im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz reden, müssen wir sensibel mit dem Thema umgehen. In der Vergangenheit hat es von unterschiedlicher Seite immer Forderungen gegeben, die Freistellungsregelungen zu verschlechtern. Es wurde bemängelt, die Personalräte hätten zu viele Rechte und sie behinderten alles. Das war nie unsere Auffassung. Wir müssen uns hier auf die Seite der Personalräte und der Gewerkschaften stellen.

Es kann und darf nicht sein, dass über Änderungen Dammbrüche in Gang gesetzt werden, die die Beteiligungsrechte der Personalräte verschlechtern. Ich finde es gut, dass die Landesregierung den weitergehenden Forderungen der kommunalen Spitzenverbände eine Absage erteilt hat, was die Freistellungsstaffel angeht. Sie hat noch einmal deutlich gemacht, dass sie Personalräte als gleichberechtigte Partner in der Landesverwaltung sieht und diese ein wichtiger Bestandteil für unser Land sind. Ich richte an die Personalräte meinen großen Dank. Sie haben in der Vergangenheit schwierige Arbeit geleistet.

Als Landtagsfraktion der SPD werden wir im Fachausschuss die Durchführung eine Anhörung beantragen.

Ich werde jetzt nicht die wesentlichen einzelnen Punkte des Gesetzentwurfes wiederholen. Zwei Punkte werden von den Gewerkschaften und von den Personalräten aber kritisch betrachtet. Es handelt sich einmal um die Verkürzung des Einigungsstellenverfahrens. Wir werden noch diskutieren, was wir im Endeffekt auf diesem Gebiet mitmachen. Es ist richtig, wenn die kommunalen Spitzenverbände immer sagen, es gebe veränderte Strukturen, weshalb eine Anpassung erfolgen müsse. Das ist auch unsere Auffassung. Dennoch darf es keine Veränderung bei den Rechten der Personalräte geben.

Was die Jugend- und Auszubildendenvertretung betrifft, tragen wir die Änderungen mit.

Man kann durchaus den Einsatz neuer Kommunikationstechnologien berücksichtigen, wenn man von verselbständigten Dienststellen redet. Dann kann man auf eigene Personalvertretungen verzichten.

Wir stehen dem Gesetzentwurf also positiv gegenüber. Weil es aber um die Rechte von Personalräten geht, wird es Sie nicht wundern, dass wir im Fachausschuss die Durchführung einer Anhörung beantragen. Ich freue mich auf die Beratung.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Leuschner. - Als Nächster spricht Herr Professor Dr. Lennartz für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!

Professor Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE) :

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will mich auf eine Vorbemerkung und zwei konkrete Punkte in dem Gesetzentwurf beschränken.

Die Vorbemerkung: Frau Jahns, ich habe eben genau zugehört. Sie haben zu den Freistellungsregelungen geäußert, dass sich der Landesrechnungshof damit befasst habe. Sie haben wörtlich gesagt: An der Praxis der Freistellung wird zurzeit also nichts geändert. - Eine solche Formulierung macht hellhörig. „Zurzeit“ heißt: zu einem späteren Zeitpunkt doch oder gegebenenfalls doch. - Das würde auch zu Ihrer politischen Wunschliste passen. Ich erinnere mich noch gut an die Vorschläge des Landesrechnungshofes.

Ich erinnere mich auch an Stellungnahmen aus Kreisen der CDU, in denen durchaus Sympathie für eine Freigabe der Freistellungsregelungen bzw. eine Veränderung der Freistellungsregelungen bekundet wurde. Ich erinnere mich allerdings auch noch an einen zu dem Zeitpunkt im Landtag führenden SPD-Abgeordneten, der große Sympathie für die Veränderung der Freistellungsregelungen hatte.

(Sigrid Leuschner [SPD]: Das war aber nicht mehrheitsfähig!)

Ich weiß nicht, was intern diskutiert worden ist, sondern erinnere mich nur an seine Presseverlautbarung. Diese Position war bei dem SPD-Kollegen ja eher überraschend. Bei der CDU und der FDP ist es eher überraschend, dass sie das, was sie eigentlich gerne tun würden, nicht tun. Das ist wohl politische Taktik. Ich kann das auch nachvollziehen. Wir sind ja nur noch ein gutes Jahr von den Landtagswahlen entfernt, und Sie haben den Beschäftigten ja schon einiges zugemutet. Warum sollten Sie sich also jetzt bis ins Jahr 2007 hinein massiven Ärger ins Haus holen? - Das wollen Sie nicht. Das wollen Sie vielleicht, wenn Sie weiterregieren könnten, nach 2008 tun.

Zu den beiden konkreten Punkten, die ich noch ansprechen will.

Erstens. Manche lesen die Bestimmungen des § 109 neu, in dem die Veränderung des Einigungsverfahrens für öffentlich-rechtliche Sparkassen geregelt wird, so, dass die Einigungsstelle quasi nicht mehr unabhängig sein würde, sondern direkt dem für die Geschäftsführung vorgesehenen

Organ - das ist sozusagen der Vorstand der jeweiligen Sparkasse - unterstellt wäre. Ich selbst lese die Bestimmung zwar nicht so, will aber diese Bedenken ansprechen. Wir werden in den Ausschussberatungen Gelegenheit haben, das zu klären. Ich hoffe, dass diese Bedenken entkräftet werden können.