Protocol of the Session on September 13, 2006

(Zuruf von der SPD: Das sehen wir aber anders!)

Jetzt beginnt die zweite Phase der Verwaltungsmodernisierung. Erste Ansätze wie die Neuorganisation der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst des Landes - Stichwort Steuerakademie sind gemacht. Wir wünschen uns, dass der in der Mipla schon des Längeren angekündigte Modellversuch zu Public Private Partnership im Justizvollzug in Angriff genommen wird; es soll ein sehr vielversprechendes Projekt in Bremervörde geben.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Folgendes ist vielleicht zu kurz gekommen: In Summe werden die Konsolidierungsmaßnahmen, die ich nicht alle im Einzelnen habe aufführen können, im Haushaltsjahr 2007 eine Entlastung von 1,7 Milliarden Euro mit sich bringen. Diese Zahl kann sich wirklich sehen lassen.

Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zum kommunalen Finanzausgleich: Wir werden die Steuerverbundquote nicht verändern. Gleichwohl wird sich der kommunale Finanzausgleich von 2,3 auf 2,5 Milliarden Euro erhöhen, sodass die Kommunen über die Mittel verfügen, die sie brauchen, um vor Ort investieren zu können.

Bei allen Einsparzwängen muss Niedersachsen dringend eine langfristige Orientierung gewinnen

und zukünftige Wirtschaftsstrukturen stärken. Den strategischen Zielen für Wachstum und Zukunftssicherung - Stichworte Innovation, Mobilität, Internationalität, Flexibilität - wird weiterhin Vorrang eingeräumt. Dies gilt für Infrastrukturmaßnahmen wie den JadeWeserPort, die A 22, die Erweiterung des Seehafens Brake, den Forschungsflughafen Braunschweig - auf all diese Dinge ist schon hingewiesen worden - und das Energieforschungszentrum unter Federführung der TU Clausthal mit den Universitäten Braunschweig, Hannover und Oldenburg. Um die Wirtschaftsförderung zu stärken, werden wir einen Innovationsfonds auflegen.

Über allem aber steht natürlich, Herr Jüttner, dass wir die Wirtschaft machen lassen wollen, was sie kann und was sie will. Der Staat sollte sich hier in der Tat zurückhalten; denn überall dort, wo der Staat glaubt, Wirtschaft besser machen zu können, geht es schief und werden rote Zahlen geschrieben. Und wenn der Staat Wirtschaft nur noch alleine macht, dann bekommen wir eine ähnlich erfolgreiche Staatsform, wie wir sie bis 1989 auf der anderen Seite der Grenze hatten.

Zur Verbesserung der Kinderbetreuung werden wir im Rahmen der Zukunftssicherung ein Konzept erarbeiten, das effektiv und vor allem bezahlbar ist.

Im Haushaltsjahr 2007 können wir uns über eine Reihe weiterer Hochbaumaßnahmen freuen. Neubauten mit Gesamtkosten von 72 Millionen Euro werden begonnen. Des Weiteren werden wir mit zusätzlichen Baumaßnahmen in Höhe von 49 Millionen Euro beginnen. Auch im Bereich der gewerblichen Wirtschaft erhöhen wir die Investitionen merklich. Dazu kommt natürlich noch die sehr wichtige Investition JadeWeserPort. Wir setzen also auf Klasse vor Masse.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir nehmen mit Zustimmung zur Kenntnis, dass die Landesregierung den erfolgreich beschrittenen Weg zur Konsolidierung der Landesfinanzen fortsetzt und das Land gleichzeitig durch eine zukunftsweisende Ausgabenpolitik vorangebracht wird. Wir befürchten - eine Kostprobe davon haben wir heute bekommen -, dass die Opposition durch unsinnige Forderungen oder unsachliche Kritik diesen Kurs zu zerreden versucht, nur um mittels politischer Reden ihre eigene Konzeptionslosigkeit zu kaschieren.

(Beifall bei der FDP)

Aber wir werden uns von dem Konsolidierungskurs nicht abbringen lassen: im Sinne des Landes und der zukünftigen Generationen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Zunächst zu Tagesordnungspunkt 7: Anders als ausgedruckt, sind die Fraktionen übereingekommen, dass federführend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen und mitberatend der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - -

(Bernd Althusmann [CDU]: Sowie der Innenausschuss!)

Ich höre gerade, dass sich Herr Briese zu einer Kurzintervention gemeldet hatte. Das haben wir hier nicht gesehen. Herr Briese, Sie haben das Wort.

(Bernd Althusmann [CDU]: Wir sind aber schon in der Abstimmung!)

Das war ein Fehler des Präsidiums. Das tut mir leid.

Das ist kein Problem, Frau Präsidentin. Ich werde mich auch an den Zeitrahmen halten.

Herr Rickert hat in der Debatte gesagt, die Bezirksregierungen wurden abgeschafft und keiner hat es gemerkt. Mein lieber Herr Rickert, ich will Ihnen sagen: Die niedersächsischen Verwaltungsgerichte saufen im Moment gerade ab, weil Sie das Widerspruchsverfahren abgeschafft haben. Ich kann daher nur eines feststellen: Die ehemalige Rechtsstaatspartei FDP hat überhaupt keine Ahnung mehr, was an den Fachgerichten in Niedersachsen los ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Hans-Werner Schwarz [FDP]: Auch ein Herr Briese kann sich irren! Das stimmt doch gar nicht!)

Möchten Sie darauf noch antworten, Herr Rickert?

Herr Briese und ich kennen uns aus Oldenburg. Herr Briese, es mag zwar richtig sein, dass sich das eine oder andere Verfahren verändert hat. Aber Fakt ist, dass die Bezirksregierung als Verwaltungseinheit nicht mehr existiert.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Nun sind die Beratungen beendet.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll bei dem Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 7 der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein, und mitberaten sollen der Ausschuss für Frauen, Soziales, Familie und Gesundheit, der Ausschuss für Inneres und Sport sowie der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Jetzt kommen wir zur Ausschussüberweisung zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 8. Hierzu soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen federführend sein, und mitberatend sollen alle Fachausschüsse tätig sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Nun kommen wir zur Ausschussüberweisung zu dem Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 9. Hierzu soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen federführend sein, und mitberatend sollen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, der Ausschuss für Inneres und Sport, der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr tätig sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/3120

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Schünemann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da die Landesregierung den Gesetzentwurf einbringt, habe ich mich zuerst zu Wort gemeldet.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt die Landesregierung, im Personalvertretungsrecht die Strukturen zu verbessern und die Verfahren zu beschleunigen, ohne die inhaltlichen Beteiligungsrechte der Personalvertretungen zu ändern. Die Schulreform, die Verwaltungsreform und die Umorganisation der Polizei haben eindrucksvoll bewiesen, dass so weitgehende Modernisierungsvorhaben mit einschneidenden personellen Veränderungen bei den vorhandenen Mitbestimmungstatbeständen des geltenden Personalvertretungsgesetzes effizient und effektiv zu realisieren sind. Ich gebe durchaus zu, dass es sehr viele warnende Stimmen gegeben hat, die gesagt haben, dass man solche einschneidenden Maßnahmen mit diesem Personalvertretungsrecht nicht umsetzen kann. Aber wir haben bewiesen, dass das möglich ist, weil wir diese Verwaltungsreformen mit Unterstützung und in Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen vorgenommen haben. Insofern bin ich durchaus stolz darauf, dass diese vielen Personalumsetzungen nicht mit einer Klagewelle einhergegangen sind. Nicht eine einzige Klage ist eingereicht worden. Das zeigt, dass wir die Verwaltungsreformen mit den Personalvertretungen vernünftig und im Sinne der Personalräte umgesetzt haben.

Es ist wirklich Fakt, dass es die Bezirksregierungen nicht mehr gibt. Das darf ich noch zu dem letzten Tagesordnungspunkt sagen. Die Bertelsmann Stiftung, die heute Morgen schon einmal angeführt worden ist, hat eindrucksvoll bewiesen, dass wir aufgrund dieser Verwaltungsreform in diesem Bereich wirklich spitze sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wenn der Personalabbau noch weiter voranschreitet, wird das Ergebnis noch eindrucksvoller sein. Dann werden wir sogar noch das Saarland getoppt haben. Das ist natürlich überhaupt keine Frage.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Sigrid Leuschner [SPD]: Schauen wir mal!)

Natürlich gibt es in einigen Bereichen, z. B. bei den Verwaltungsgerichten, einen Zulauf, und zwar übrigens in erster Linie bei den Klagen gegen Rundfunkgebühren. Das ist aber der einzige Bereich, wo die Entwicklung dramatisch ist. In Bezug auf alle anderen Bereiche ist die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens hervorragend gelungen.

Meine Damen und Herren, nachfolgend möchte ich auf die vier wichtigsten Änderungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf eingehen.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Anpassung an den seit Oktober 2005 für die Kommunen geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Diese Tarifverträge kennen keine Unterscheidung mehr zwischen den Gruppen der Angestellten und der Arbeiter. Dies führt zu Problemen bei der Anwendung des Personalvertretungsgesetzes, weil die bestehende dreigliedrige Gruppenaufteilung eine Differenzierung zwischen Angestellten und Arbeitern voraussetzt. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollen diese beiden Gruppen auch im Personalvertretungsgesetz in einer Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammengeführt werden. Es ist somit eine Reduzierung auf zwei Gruppen vorgesehen, nämlich die der Beamtinnen und Beamten sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Unter Berücksichtigung der heute bestehenden modernen Kommunikationstechniken sollen zweitens die Möglichkeiten der Wahl eigener örtlicher Personalräte in Nebenstellen und sonstigen Dienststellenteilen auf die für eine sachgerechte Wahrnehmung von Personalvertretungsaufgaben erforderlichen Fälle beschränkt werden. Die für eine Wahl notwendige Verselbständigung der Dienststellenteile soll nur noch in den Fällen zugelassen werden, in denen erstens die Leitung des Dienststellenteils zu beteiligungspflichtigen Maßnahmen befugt ist oder zweitens der Teil räumlich

weit entfernt von der Stammdienststelle liegt und über mehr als 50 Beschäftigte verfügt.

Zur Vereinfachung der Anwendung der besonderen Regelungen für den kommunalen Bereich wird drittens ein bereits lange von den kommunalen Spitzenverbänden geforderter „Kommunaler Abschnitt” geschaffen. Neben einer „kommunalen Fassung” der Vorschriften über das Verfahren bei Nichteinigung und zur Herstellung des Benehmens unter Berücksichtigung der bisherigen Sonderregelungen soll das Verfahren bei Nichteinigung vor Anrufung der Einigungsstelle verkürzt werden. Auf eine nach den bisherigen Regelungen mögliche wiederholte Beteiligung desselben Personalrats soll verzichtet werden. Die vorgesehene Änderung berücksichtigt die Einstufigkeit des Verwaltungsaufbaus im Unterschied zur Mehrstufigkeit in der unmittelbaren Landesverwaltung und dient der Verkürzung und somit auch erheblichen Beschleunigung der Verfahren, ohne auf die Möglichkeit der Anrufung der Einigungsstelle als wichtige unabhängige Schlichtungs- und Schiedsstelle zu verzichten.

Die Verkürzung des Verfahrens bei Nichteinigung soll ebenfalls für die sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts eingeführt werden, weil dort auch kein mehrstufiger Verwaltungsaufbau - wie in der unmittelbaren Landesverwaltung - besteht.

Für Dienststellen mit nur wenigen jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden soll schließlich auf das aufwendige Wahlverfahren für die Jugendund Auszubildendenvertretungen verzichtet und soll ein vereinfachtes Wahlverfahren in einer Wahlversammlung zugelassen werden. Zudem sollen die Wählbarkeitsvoraussetzungen geringfügig an veränderte Gegebenheiten angepasst werden.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf enthält keine umwälzenden Änderungen des Personalvertretungsrechts, aber insbesondere durch die genannten Änderungen zur Verkürzung und Beschleunigung von Verfahren und zur leichteren Anwendung ist er ein wesentlicher Beitrag zur Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung. Die Landesregierung hat im Vorfeld viele Gespräche geführt, auch mit den Gewerkschaften, und wir haben uns auf diesen Entwurf geeinigt. Insofern sehen wir, dass sich diese Landesregierung in einem guten Dialog mit den Gewerkschaften befindet und von daher mit die