Das hat nicht direkt etwas mit der Einbürgerung zu tun. Sie haben diejenigen angesprochen, die zu uns kommen bzw. seit vielen Jahren hier leben und noch nicht integriert sind. Sie wissen, dass das Land Niedersachsen noch vor dem Zuwanderungskompromiss einen Bundesratsantrag eingebracht hat, in dem wir klar dargelegt haben, dass zumindest für einzelne Gruppen die Integrationskurse mit 600 Stunden nicht ausreichend sind und dass wir dort erheblich mehr machen müssen. Dabei spreche ich insbesondere über die Jugendlichen. Wenn Sie sich anschauen, wie viele Jugendliche, die zu uns kommen, keinen Schulabschluss schaffen, dann erkennen Sie, dass wir uns darum besonders bemühen müssen.
Mein Vorschlag ist, diese 900 Kursstunden zumindest für die Jugendlichen anzubieten und - dies halte ich für noch wichtiger - zielgerichtet einzusetzen, am besten im letzten Jahr ihres Schullebens, weil sie dann besonders darauf vorbereitet werden können. Dies muss man aber noch im Detail diskutieren.
Als ich diesen Vorschlag gemacht habe, ist mir vorgeworfen worden, dass dafür kein Geld zur Verfügung steht. Ein Jahr nach dem Zuwanderungskompromiss sehen wir jedoch, dass das Geld, das der Bund im Haushalt eingeplant hatte, nicht vollständig ausgegeben werden musste, weil nicht so viele Kurse in Anspruch genommen worden sind. Wenn wir also dieses Geld nehmen, das im Moment im Haushalt ist, dann können wir durchaus diese zusätzlichen Kurse finanzieren. Dies halte ich für notwendig. Dafür habe ich mich bereits eingesetzt. Ich werde mich auch in der Innenministerkonferenz dafür einsetzen.
Wir haben sie nur anders organisiert. Wir sind dabei, 15 Integrationsstellen im Lande einzusetzen, und zwar dort, wo die Notwendigkeit am größten ist. Wenn wir dies umgesetzt haben - dies wird noch in diesem Jahr geschehen; zehn Integrationsstellen sind bereits eingerichtet, fünf werden
in diesem Jahr noch eingerichtet -, dann haben wir mehr Berater, als wir jemals zuvor in unserem Land gehabt haben. Da wir über die Verwaltungsreform freie Kapazitäten bekommen haben, ist es sinnvoll, dass wir dies mit eigenem Personal machen. Dass wir jedoch in einem anderen Bereich ein klein wenig gekürzt haben, will ich nicht verschweigen.
Wichtig ist, dass wir genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, die sich um die Integration kümmern und die als Integrationslotsen zur Verfügung stehen. Dies haben wir auf jeden Fall ausgeweitet. Insofern muss ich das, was Sie gesagt haben, nämlich dass wir im Land Niedersachsen insgesamt eine Verschlechterung herbeigeführt haben, zurückweisen. Das Gegenteil ist der Fall.
Herr Minister Schünemann, Sie haben vorhin betont, die Wissensvermittlung habe für Sie Priorität, Sie hielten einen Test für sinnvoll und wollten diesen auch einführen. Vor dem Hintergrund der Planung eines hessischen Tests mit 100 Fragen, von denen wir eine ganze Menge in der Zeitung verfolgen konnten, frage ich: Steht die Landesregierung auch für Niedersachsen hinter einem solchen Test?
Wissensvermittlung macht nur dann Sinn, wenn man am Ende nachfragt, ob man es tatsächlich verstanden hat. Das ist logisch, sonst bräuchte man keine Bildungsarbeit zu machen. Insofern halte ich es für sinnvoll, dass, wenn wir schon eine Wissensvermittlung vornehmen, am Ende ein Test steht.
Ich habe gesagt, jedes Bundesland kann das selbst klären. Ich habe - dies muss ich ganz offen sagen - keine Lust, in der Innenministerkonferenz einen Katalog von 100 Fragen durchzugehen und
zu entscheiden, welche davon sinnvoll ist. Ich will in der Innenministerkonferenz Inhalte besprechen und die Standards vorgeben. Ich habe nichts dagegen, wenn die Hessen diese 100 Fragen stellen. Ich nehme mir die Freiheit, dass ich in Niedersachsen vielleicht 80 ähnliche oder andere Fragen stelle. Dies soll aber die Arbeitsebene klären. Dies ist nicht mein Job. Darüber will ich mich im Moment nicht unterhalten.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen, die Herr Schünemann gerade zu dem hessischen Fragebogen gemacht hat, stellt sich für mich u. a. die Frage, ob das, was dort abgefragt wird, nicht auch in den Bildungskanon der niedersächsischen Schulen einfließen und zukünftig Gegenstand der Abschlussprüfungen von Hauptschule, Realschule und Gymnasium werden müsste;
denn sonst würde sich der Verdacht aufdrängen, dass diejenigen, die in diesen Staat eingebürgert werden wollen, sehr viel höhere Maßstäbe zu erfüllen hätten als diejenigen, die qua Abstammung deutsche Staatsbürger sind.
Ich kann mich noch vage an meine Schulzeit erinnern. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, sind die allermeisten Inhalte dieser Fragen in der Schule vermittelt worden. Insofern ist dies meiner Ansicht nach überhaupt kein Problem.
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Innenminister Schünemann, Sie haben gesagt, dass Sie gerade bei dem Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland das bisherige Verfahren nicht für ausreichend halten und dass Sie einen Eid fordern. Ich frage die Landesregierung: Halten Sie das bisherige Verfahren nicht für ausreichend und, wenn nein, warum nicht? Haben Sie die Erkenntnis, dass die bisher Eingebürgerten - Sie haben ja eine große Zahl genannt - gegen das Grundgesetz verstoßen haben, und, wenn ja, wie viele sollen das gewesen sein?
Erstens. Ich halte das bisherige Verfahren für nicht ausreichend. Deshalb habe ich den Eid gefordert.
Zweitens habe ich die Begründung für den Eid schon gegeben: Es ist ein sehr feierlicher Akt, deutscher Staatsbürger zu werden. Wenn man einen Eid ablegt, muss man noch einmal in sich gehen und sich fragen, ob man das, was man als Eid ablegt, tatsächlich verinnerlicht hat. Ich halte es für wichtig, sich über den Eid noch einmal mit dieser Frage zu beschäftigen.
Der wichtigere Grund ist - ich sage es noch einmal -, dass dies ein Zeichen an die Gesellschaft ist: Hier ist ein neuer Staatsbürger, der sich eingliedern und in der Gesellschaft etwas bewegen will. - Dies ist ein Aufruf, auf diesen neuen deutschen Staatsbürger zuzugehen. Auch dies kann über einen Eid, der öffentlich abgelegt wird, erreicht werden.
Wenn das Verfahren nicht ausreicht, müssten Sie ja bei den bisher Eingebürgerten zu der Erkenntnis gekommen sein, dass vermehrt gegen das Grundgesetz verstoßen wurde.
Wenn Sie mir eben zugehört hätten, hätten Sie erkannt, dass dies nicht der Anlass dafür war, dass ich den Eid gefordert habe. Insofern brauche ich diese Frage nicht zu beantworten. Das habe ich mit den anderen beiden Punkten klar getan.
Ich wollte Sie nur daran erinnern, dass Frau Merk nachgefragt hatte, ob auch die begünstigt Eingebürgerten - Sportlerinnen, Künstler und solche Leute - dieses gesamte Programm ableisten sollen. Darauf haben Sie noch nicht geantwortet.
Meine eigene Frage geht in eine andere Richtung. Ich möchte wissen, mit wie viel Seiten Durchführungsverordnung wir für diesen Fall rechnen dürfen und wer dieses ganze Programm überwachen und begleiten soll.
Seit vielen Jahren gibt es ein klares Verfahren. Aus öffentlichem Interesse heraus können zusammen mit dem Bundesinnenminister Ausnahmen geregelt werden. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Ich will dies gar nicht auf Sportler oder andere eingrenzen. Es wird weiterhin Ausnahmen geben. Die müssen aus meiner Sicht aber so gering wie möglich gehalten werden; denn sonst ist ein solches Verfahren nicht zu akzeptieren.
Ich hatte die Frage schon verstanden. Ich wollte Ihnen nur Gelegenheit geben, die Antwort zu hören. Deswegen habe ich ein bisschen gewartet.
Sie wissen, dass ich für die Verwaltungsreform, insofern auch für Bürokratieabbau zuständig bin. Sie können sicher sein, dass ich, wenn es zu einer bundeseinheitlichen Verordnung kommt, dazu beitrage, dass die Länder zusammen mit dem Bundesinnenminister eine ganz schlanke Verordnung machen. Sie wird auch eindeutig sein.
Zum zweiten Punkt, wer das Ganze überwachen muss - auch das ist nichts Neues -: Das sind die Einbürgerungsbehörden. Das ist auf der kommunalen Ebene angesiedelt.