Herr Althusmann, ich bin fast schon froh, dass Sie sich nur darüber ereifern, wie wir fragen. Man kann schon fast froh sein, dass Sie hier nicht schimpfen, dass wir überhaupt fragen.
Die Art und Weise, wie hier bislang seitens der Sozialministerin und - was ich bemerkenswert finde - in verschärftem Maße seitens des Ministerpräsidenten geantwortet wurde, zeigt doch, dass eine Fragestunde diesem Thema, was die blinden Menschen und auch alle die Menschen, die sich für Sozialpolitik interessieren, und all die Menschen, die bereits unterschrieben haben und sich auch über dieses Vorhaben empören, sehr beschäftigt, nicht gerecht wird. Deswegen unterstütze ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der SPD-Fraktion.
- Meine Damen und Herren, ich sage es jetzt wirklich zum letzten Mal: Lassen Sie den Redner erst reden. Sie machen Zurufe, bevor er ein Wort gesagt hat - das ist unmöglich!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Helmhold, jetzt bin ich schon etwas irritiert, dass Sie hier sagen, eine Fragestunde werde dem Anlass des Ganzen nicht gerecht.
Wer hat denn die Fragestunde beantragt? Das waren doch nicht wir, das war doch die Opposition, die diese Fragestunde, aber keine Debatte beantragt hat. Von daher sollten Sie sich das vorher überlegen.
Meine Damen und Herren, ich muss feststellen, dass die Antwort des Ministerpräsidenten im Gegensatz zu der einen oder anderen Frage sowohl im Inhalt als auch in der Art und Weise, wie sie vorgetragen worden ist, der Sache absolut angemessen war,
Herr Möhrmann, wir haben die Fragestunden mit den Vorbemerkungen extra ein wenig offener gestaltet, damit man auch ein Zwischending zwischen einer Fragestunde und einer Debatte erleben kann. Von daher meine ich, dass dies tatsächlich ausreichend war.
Wir werden der SPD aber einen Gefallen tun - das will ich hier offen und ehrlich sagen -; denn man kann feststellen: Mit dieser Frage sind Sie gescheitert. Damit das für Sie heute nicht ein völliges Desaster wird,
Meine Damen und Herren, da Sie alle der Geschäftsordnung mächtig sind, wissen Sie, was § 66 besagt: Die Tagesordnung wird nicht erweitert, wenn eine Fraktion widerspricht. Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion vom Tisch und erledigt.
Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Schwarz hat sich nach § 76 der Geschäftsordnung zu einer persönlichen Bemerkung gemeldet.
- Normalerweise müsste ich fast zwei Dritteln der CDU-Fraktion jetzt einen Ordnungsruf erteilen, so, wie ich es vorhin gesagt habe.
Herr Abgeordneter Schwarz, Sie sind schon lange im Parlament, Sie wissen, was Sie nach § 76 der Geschäftsordnung sagen dürfen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle auf die Anwürfe des Ministerpräsidenten hin Folgendes fest. Herr Ministerpräsident, Sie haben in Ihrer bisherigen Amtszeit in der Heilerziehungspflege das Schulgeld gestrichen, drei Nullrunden in den Behinderteneinrichtungen durchgeführt,
Sie haben die Obdachlosenhilfe im Land komplett gestrichen, und Sie haben für 12 000 behinderte blinde Menschen den Nachteilsausgleich gestrichen
(Zuruf: Das ist doch keine persönliche Erklärung! - Weitere Zurufe - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
(Beifall bei der SPD - Bernd Althus- mann [CDU]: Das geht so nicht! Sie können nur Vorwürfe gegen sich zu- rückweisen!)
Herr Abgeordneter Schwarz, einen ganz kleinen Augenblick! - Meine Damen und Herren, ich bitte jetzt wirklich um ein bisschen weniger Aufgeregtheit.
- Meine Damen und Herren, wenn wir diskutieren wollen, kann ich die Sitzung unterbrechen. Wir können dann im Ältestenrat darüber diskutieren
Herr Präsident! Der Ministerpräsident hat mir hier schwere Vorwürfe gemacht. Ich habe nur darauf hingewiesen, was bisher in seiner Amtszeit alles passiert ist, um daraus die Feststellung abzugeleiten: Solange 10 000 Menschen auf die Straße gehen und diese Vorgeschichte da ist, werde ich nicht aufhören, darauf hinzuweisen, dass Sie behinderte Menschen in diesem Land in die Isolation getrieben und 12 000 Blinde stigmatisiert haben. Dabei bleibe ich auch, meine Damen und Herren.
Da der Herr Ministerpräsident die eigentliche Frage des Kollegen Schwarz eben gar nicht beantwortet hat, stelle ich sie noch einmal. Wie positioniert sich diese Landesregierung zu der alten Forderung nach einem Bundesleistungsgesetz für Behinderte?
(Beifall bei den GRÜNEN - Bernd Althusmann [CDU]: Das hat die alte Bundesregierung abgelehnt, Frau Kollegin!)
Es ist bekannt, dass wir als Union - ich kann jetzt nur für diesen Teil der Koalition sprechen - ein solches Gesetz für sinnvoll halten, dass es aber vor dem Hintergrund der finanziellen Situation unseres Landes bisher nicht erreichbar war. Dementsprechend konnte dies im Koalitionsvertrag in Berlin keine Rolle spielen, weil man sich anderen Sanierungsaufgaben zuzuwenden hat, um das Niveau sozialer Sicherung in Deutschland zu verteidigen. Ich glaube, wir müssen insgesamt erkennen, dass es Zeiten gegeben hat, in denen es einfacher war, Politik zu machen, nämlich Zeiten sprudelnder und steigender Steuereinnahmen des Staates. Wir haben trotz aller hier und da auch erfreulichen Entwicklungen derzeit wirtschaftliche Verhältnisse in Deutschland, die dieses nicht widerspiegeln.
Vor diesem Hintergrund sind schwierige Entscheidungen zu treffen, die aber dem Ziel dienen - das nehmen wir für uns als Regierung in Anspruch -, dass man auch in fünf oder zehn Jahren den Bedürftigen in diesem Lande noch wirksam wird helfen können. Ich glaube, es geht jetzt um die Frage, ob wir die Handlungsspielräume für die Zukunft immer weiter einengen oder ob wir sie wieder erweitern. Wir zahlen im Moment jeden Tag 7 Millionen Euro Zinsen für Schulden, die wir von unseren Vorgängern übernommen haben. Das sind jede Woche rund 50 Millionen Euro. Wenn wir diese Zinsen nicht zu bezahlen hätten, könnten wir