Im Jahr 2005 wurden 433 Anträge gestellt. Ich hatte ausgeführt, dass der Hilfefonds zunächst nicht den notwendigen Bekanntheitsgrad hatte, aber es hat sich gezeigt, dass die Antragszahlen im November/Dezember gestiegen sind. Allein im ersten Quartal 2006 wurden 206 Anträge gestellt. Von den 433 Anträgen im Jahr 2005 wurden 370 positiv beschieden - das entspricht etwa 85 % und von den 206 Anträgen im Jahr 2006 bisher 178.
Es wäre natürlich interessant zu erfahren, wie viel Geld inzwischen durch diesen Blindenhilfefonds ausgegeben worden ist.
Ich frage die Landesregierung außerdem: Kann es sein, dass ein Grund für die bisherige geringe Inanspruchnahme dieses Fonds in der Konstruktion dieses Fonds liegt?
Bevor ich der Ministerin Ross-Luttmann das Wort erteile, eine Anmerkung: Vielleicht sollte die Landtagsverwaltung darauf achten, dass nicht alle Abgeordneten 2 m groß sind, und deshalb die Mikrofone so aufstellen, dass man nicht eine Fußbank mitbringen muss, um in die Mikrofone sprechen zu können.
In 2005 wurden etwa eine halbe Million Euro ausgegeben und im Jahre 2006 - daran sehen Sie schon, dass die Akzeptanz des Fonds deutlich gestiegen ist - bisher 225 000 Euro.
(Dörthe Weddige-Degenhard [SPD]: Die zweite Frage war: Kann es daran liegen, dass der Fonds von seiner Konstruktion her nicht so zugeschnit- ten ist, dass er entsprechend in An- spruch genommen werden kann? - Zurufe: Das ist nicht zu verstehen!)
- Es wurde die Frage gestellt, ob es daran liegen könnte, dass die Kriterien nicht so gestellt worden sind, dass sie den Ansprüchen entsprechen.
Wir haben auch anhand der vorliegenden Anträge festgestellt, dass man sicherlich den Kriterienkatalog um einige weitere Kriterien erweitern muss. Wir haben auch Signale vom Blindenverband, dass es durchaus Bereiche gibt, über die man nachdenken muss. Das betrifft beispielsweise den Bereich Haushaltsgegenstände. Aber es hat sich gezeigt - das ist so, wenn man einen Paradigmenwechsel vollzieht bzw. wenn etwas neu eingerichtet wird -, dass der Fonds erst einmal bekannt werden muss. Wenn Sie sich die Antragszahlen und den Verlauf im Einzelnen ansehen, dann werden Sie feststellen, dass der Hilfefonds inzwischen sehr gut angenommen wird. 225 000 Euro allein in den ersten zweieinhalb Monaten sind wohl ein Signal, dass die Blinden den Fonds annehmen. Es hat sich auch gezeigt, dass der Fonds dadurch, dass wir die Kriterien, in Form eines Faltblattes
Bevor ich weitere Wortmeldung aufrufe, möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Mikrofone im Saal sind neu ausgerichtet. Man braucht also nicht daran herumzubiegen und braucht keine Turnübungen zu machen. Man kann sich heranstellen und hineinsprechen. Sie sind so ausgerichtet, dass das Gesprochene sofort aufgenommen wird.
Die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass die Gespräche mit dem Blindenverband vertraulich geführt werden. Es ist ja schon erstaunlich, dass man sich bei einer Dringlichen Anfrage auf die Vertraulichkeit beruft. Ein bisschen mehr Offenheit wäre ganz schön.
Aber vielleicht ist es möglich, uns zu sagen, wie oft man sich bislang in vertraulicher Atmosphäre und bei Kaffee und Kuchen getroffen hat und ob schon deutlich ist, dass man zu einem Abschluss kommen kann. Das ist Frage 1.
Meine zusätzliche Frage bezieht sich auf Ihren Hinweis, Frau Ministerin, dass Faltblätter bei den Augenärzten ausliegen. Kann man davon ausgehen, dass diese Faltblätter in Blindenschrift verfasst sind?
Meine Damen und Herren, es kommt zwar nicht darauf an, dass ein Gespräch bei Kaffee und Kuchen stattfindet; das schafft natürlich eine harmonische Atmosphäre.
Aber ich habe so ein bisschen den Eindruck, dass Sie das herabwürdigen wollen. Das tut der Sache nicht gut, und das tut vor allem auch den Gesprächen nicht gut.
Die Beschlusslage des Landtages ist Ihnen allen bekannt. Wenn die Landesregierung Gespräche führt, dann hat sie selbstverständlich die Möglichkeit, diese in vertraulicher Atmosphäre zu führen. Es wäre wenig sachgerecht, wenn wir heute das eine oder das andere erzählen würden, was letzten Endes nicht das Ergebnis wäre, das wir uns alle wünschen.
Dann möchte ich noch eines sagen. Es erscheint mir bei Ihren Fragen so zu sein, als wenn einem Kind eine Rechenaufgabe gestellt wird. Bevor das Kind die Gelegenheit hat, darüber nachzudenken und zu einem guten Ergebnis zu kommen, fragen Sie immer: Wie ist es denn? Wie ist es denn? - So geht es nicht. So geht man nicht mit Gesprächspartnern um.
- Augenblick! - Meine Damen und Herren, wir haben uns doch alle nach unserer - in Anführungsstrichen - hervorragenden Sitzung im September gesagt, dass wir uns hier parlamentswürdig verhalten wollen. Ich möchte Sie daran erinnern. Herr Harden, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, schönen Dank. - Die Ministerin hat bei der Empörung möglicherweise übersehen, dass sie auf die Fragen nicht geantwortet hat. Ich habe erstens gefragt: Wie oft hat man sich getrof
Meine Damen und Herren, dafür sind wir hier oben da. Das war keine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Es war die Richtigstellung der Fragen. Frau Ministerin, wollen Sie darauf antworten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dies hier ist das Faltblatt. Sie wissen, dass für den Blindenhilfefonds auch Erstanträge gestellt werden. Die Menschen, die zum Augenarzt gehen, um einen solchen Antrag zu stellen, können, weil sie gerade erst erblindet sind, nicht Blindenschrift lesen. Das hier ist das Faltblatt. Es ist nicht in Blindenschrift.
Danke schön, Herr Präsident. - Ich muss noch einmal auf das Prüfverfahren zurückkommen. Herr Ministerpräsident, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie in ca. zwei Monaten ein Ergebnis erwarten. So lange können wir uns vielleicht noch gedulden, wobei ich nicht sehe, dass wir ungeduldig sind, wenn wir nach fünf Monaten fragen, wie es damit ist. Besteht für den Fall, dass das Ergebnis
dann nicht vorliegen sollte, die rechtliche Möglichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage, und, wenn ja, wer kann sie einreichen?
Verehrte Kollegin Groskurt, ich unterliege einem Berufsverbot als Rechtsanwalt. Wenn ich einen Rat geben würde, dürfte ich ihn im Zweifel nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht unentgeltlich geben.