Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kann die Landesregierung bestätigen, dass zum Teil auch schlicht und ergreifend fahrlässiger Umgang bei der Zucht fremdländischer Tierarten dazu führt, dass es zu Freisetzungen gebietsfremder Tierarten kommt? Ich denke insbesondere an die Pazifische
- Ich glaube nicht, dass ich lauter werden muss. Ich glaube eher, dass Sie etwas leiser werden müssen, damit Sie jetzt Herrn Voigtländer verstehen können. - Bitte schön, Herr Voigtländer!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Debatte um den Verkauf der niedersächsischen Landeskrankenhäuser am 16. September 2005 zitierte der Abgeordnete Schwarz (SPD) aus einem Brief vom 6. Januar 2003, als der Ministerpräsident noch Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag und damit Oppositionsführer war. Dieser Brief wurde von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter der CDU-Fraktion verfasst und unterschrieben. Darin wurde aber die Formulierung benutzt: „Im Namen des Fraktionsvorsitzenden (…) hoffe ich, dass es uns gemeinsam gelingen möge, dieses Vorhaben der SPDLandesregierung zu verhindern.“ Dieses Verfahren ist eine übliche Praxis in den Fraktionen und auch in den Ministerien.
In dem Schreiben wurde zunächst ausgeführt, dass mit dem erzielten Erlös aus der Privatisierung die Schulden des Landes minimiert werden sollen. Dann heißt es: „Einem solchen Vorhaben (der Privatisierung der LKH) werden wir nicht zustimmen, da zu erwarten ist, dass erst beim Personal und dann bei den Patienten gespart wird.“
Der Abgeordnete Schwarz hat daraus den Schluss gezogen, dass dies die Position des damaligen Fraktionsvorsitzenden Wulff sei. Wörtlich hat er allerdings ausgeführt: „Halten Sie sich doch bloß an das, was Herr Wulff geschrieben hat...“
Im weiteren Verlauf der Debatte hat der Ministerpräsident dem Abgeordneten Schwarz vorgeworfen, dies sei die Unwahrheit, da das Schreiben nicht von ihm, sondern von einem Mitarbeiter der Fraktion verfasst und unterschrieben worden sei. Wörtlich führte der Ministerpräsident aus: „Unter dem Schreiben steht ‚Harald Einecke’. Insofern handelt es sich hier um die Unwahrheit, dass das ein Schreiben von mir sei.“
1. Hat der wissenschaftliche Mitarbeiter die damalige Position der CDU-Fraktion und ihres damaligen Fraktionsvorsitzenden Christian Wulff richtig oder falsch dargestellt? Wenn sie richtig dargestellt ist, teilt sie dann die Ansicht, dass diese Position nahe bei der heute von der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag bezogenen Position zum Verkauf der Landeskrankenhäuser liegt?
2. Wie viele Briefe - ausreichend wäre ein Annäherungswert werden in der Niedersächsischen Staatskanzlei wöchentlich mit Formulierungen wie „Im Namen des Niedersächsischen Ministerpräsidenten …“ oder „Im Auftrag des Niedersächsischen Ministerpräsidenten…“ geschrieben?
3. Beabsichtigt der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende Wulff auch in seiner heutigen Funktion als Ministerpräsident weiterhin, sich bei einem Wechsel seiner Positionen von den in solchen Schreiben dargestellten früheren, in seinem Namen abgegebenen Stellungnahmen zu distanzieren?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Frage 1: Der Referent der CDU-Landtagsfraktion hat in seinem Schreiben vom 6. Januar 2003 die Position der CDU-Landtagsfraktion korrekt wiedergegeben.
Zwischenzeitlich hat die damals SPD-geführte Landesregierung in Schleswig-Holstein mit der früheren Sozialministerin aus Niedersachsen und der damaligen und derzeitigen Sozialministerin Gitta Trauernicht die schleswig-holsteinischen Landeskrankenhäuser erfolgreich privatisiert. Wie Sie wissen, hat das Landgericht inzwischen auch entschieden. Dies hat die jetzige Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung im Jahre 2005 ganz wesentlich beeinflusst.
- Ja, das ist doch ganz selbstverständlich. Ich weiß gar nicht, was Sie lachen. Sie haben damals in Ihre mittelfristige Finanzplanung durch Roland Berger hineinschreiben lassen, dass die niedersächsischen Landeskrankenhäuser privatisiert werden sollten. Frau Trauernicht hat das hier nicht durchsetzen können. In Schleswig-Holstein hat man es gemacht, sehr erfolgreich übrigens. In Thüringen hat man es inzwischen auch gemacht. Warum sollen wir nicht von anderen Landesregierungen lernen? Da sind wir ganz unbefangen, auch wenn das rot-grüne Landesregierungen gemacht haben. Wenn es richtig ist, ist es richtig, und dann werden wir das auch so machen. Deshalb haben wir das so vorgeschlagen.
Natürlich haben wir mit großem Interesse den Rechtsstreit in Schleswig-Holstein verfolgt. Das Landgericht hat der dortigen Landesregierung Recht gegeben.
- Sie können natürlich sagen: nur in dem Punkt, der im Streit war. - Ein Gericht kann immer nur das entscheiden, was im Streit war. Im Streit war, dass sich ein Amtsrichter geweigert hat, diese privaten
GmbHs einzutragen. Das Landgericht hat auf die Beschwerde der Landesregierung entschieden, dass einzutragen ist. Eine andere Frage war nicht zu entscheiden. Aber in dieser Frage hat die Landesregierung Recht bekommen. Mehr habe ich doch nicht gesagt. Seien Sie doch froh, dass die SPD/Grüne-geführte Landesregierung juristisch korrekt entschieden hat und dann Recht bekommen hat. Inzwischen ist es eine große Koalition.
Es mag ja sein, dass Sie Ihre Meinung ständig ändern, je nachdem, ob Sie in der Opposition oder an der Regierung sind. In Schleswig-Holstein hat Rot-Grün das jedenfalls durchgeführt. Dieses machen wir uns zum Vorbild.
Zu Frage 2: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Niedersächsischen Staatskanzlei wie übrigens auch der anderen Ministerien verfassen wöchentlich eine Vielzahl von Schreiben. Diese Schreiben betreffen zum einen den Geschäftsbetrieb innerhalb der Landesregierung, zum anderen sind diese Schreiben an außerhalb der Verwaltung stehende Personen oder Institutionen gerichtet und natürlich auch an nachgeordnete Behörden. Grundsätzlich werden die von den Mitarbeitern der Staatskanzlei verfassten Schreiben nach der Grußformel mit dem Kürzel „I. A.“, das „Im Auftrag“ bedeutet, vor der jeweiligen Namensnennung des jeweiligen Bearbeiters abgeschlossen. Bei an außerhalb der Verwaltung gerichteten Schreiben wird in aller Regel in der Einleitungsformel in unterschiedlicher Art und Weise darauf hingewiesen, dass das Schreiben auf ein Anforderung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten zurückzuführen ist. Das sind meistens Fälle, bei denen eine Institution oder ein Bürger direkt an den Ministerpräsidenten geschrieben hat, also mit namentlicher Nennung, und nicht an die Behörde Staatskanzlei. Dies kann durch die Formulierung wie z. B. „Im Namen des Niedersächsischen Ministerpräsidenten“ oder „Im Auftrag des Niedersächsischen Ministerpräsidenten“ oder aber „Der Niedersächsische Ministerpräsident hat mich gebeten, Ihnen zu antworten“ geschehen. Grundsätzlich ist der Ministerpräsident aber darüber hinaus bemüht, an ihn gerichtete Schreiben in der Regel auch selbst zu beantworten.
Eine Statistik über die Zahl der von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Niedersächsischen Staatskanzlei wöchentlich verfassten Schreiben
Denn der Aufwand für eine solche Statistik stünde zu den damit gewonnenen Erkenntnissen in keinem vertretbarem Verhältnis.
Zu Frage 3: Von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern distanziert sich der Ministerpräsident grundsätzlich nicht, weder früher noch heute noch in Zukunft.
Wir fragen uns, wie die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen mit dem in unserer Anfrage beschriebenen Verhalten des Ministerpräsidenten umgehen sollen. Müssen sie zukünftig davon ausgehen, dass ein Schreiben und eine Zusage nur dann einen bestimmten Wert haben, wenn sie vom Ministerpräsidenten persönlich unterschrieben worden sind?
Nein, verehrte Frau Kollegin. Zunächst einmal ist es uns aufgrund des Wahlergebnisses gelungen, die SPD daran zu hindern, hier etwas zu tun, was auf dem Rücken der Patienten und der Beschäftigten hätte stattfinden können. Deshalb haben wir das jetzt so geplant, dass das nicht geschieht.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Was war das denn? - Unruhe bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Frau Graschtat, Frau Kollegin Rübke hat gleich das Wort. Da Sie nachfragen wollen, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen: Sie stellen eine Frage und die Landesregierung antwortet so, wie sie es in ihrem Ermessen für richtig erachtet.
Die Landesregierung ist in der Frage 1 gefragt worden, ob sie die damalige Position, die nahe an der heutigen Auffassung der SPD-Fraktion liegt, teilt.