Protocol of the Session on October 6, 2005

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 12: Einzige (abschließende) Beratung: Volksinitiative gemäß Artikel 47 der Niedersächsischen Verfassung; hier: „Volksinitiative für die Rücknahme der Rechtschreibreform“ - Mitteilung des Niedersächsischen Landeswahlleiters vom 07.09.2005 LWL 11 442/15.1 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/2246

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 2246 lautet, dass diese Volksinitiative nicht zustande gekommen ist und daher vom Landtag nicht zu behandeln ist.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über diesen Punkt eine Besprechung nicht stattfindet. Ich höre keinen Widerspruch. Damit ist das so beschlossen, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen können.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich nunmehr um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig der Beschlussempfehlung gefolgt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13: Einzige (abschließende) Beratung: Benennung der niedersächsischen Mitglieder im Ausschuss der Regionen der EU und deren Stellvertreter für die Mandatsperiode 2006 bis 2010 - Antrag der Landesregierung - Drs. 15/2244 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - 15/2247

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien lautet auf Zustimmung.

Auch hierzu ist eine Berichterstattung nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass auch über diesen Punkt keine Besprechung stattfinden soll. Nun liegt mir aber eine

Wortmeldung des Herrn Kollegen Plaue vor. - Ich höre, dass das auch so abgesprochen ist. Herr Kollege Plaue, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diesem Antrag, der heute vorliegt, wird meine Fraktion nicht zustimmen. Wir haben diesen Antrag der Landesregierung in einer, wenn man so will, überraschenden Aktion während der Reise des Ausschusses in Brüssel auf den Tisch gelegt bekommen. Allein das ist schon ein merkwürdiger Vorgang. Es war lange bekannt, dass es hier eine Nachbesetzung geben musste. Weshalb man diesen Weg gewählt hat, ist uns nicht bekannt gewesen.

Wir haben festgestellt, dass zum ersten Mal zumindest in der Geschichte der Besetzung dieses Ausschusses zwei Parlamentarier, ein Vertreter und ein Delegierter, der Kollege Dinkla und eine Stellvertreterin, auch eine Parlamentarierin, gewählt werden sollen. Nach dem üblichen parlamentarischen Verfahren hat in dem Fall, in dem die stärkste Fraktion den Vertreter benennt, die zweitstärkste Fraktion, die SPD, den Stellvertreter zu benennen. Das ist in diesem Fall offenkundig nicht geschehen und geht deshalb an diesen Regeln vorbei. Herr Kollege Althusmann, wir sind nicht nur zweitstärkste Fraktion, sondern auch zweitstärkste Partei. Deswegen werden Sie verstehen, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen können.

(Beifall bei der SPD)

Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Heister-Neumann zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Benennung der niedersächsischen Mitglieder im Ausschuss der Regionen der EU hat nach ganz bestimmten, mit der EU, der Bundesregierung und den Bundesländern abgestimmten Verfahren zu erfolgen. Der Niedersächsische Landtag hat in diesem Zusammenhang im Dezember 1992 Folgendes beschlossen: Der Landtag erwartet von der Landesregierung, dass sie als ordentliche Ausschussmitglieder eine Vertrete

rin/einen Vertreter der Niedersächsischen Landesregierung und einen Vertreter des Landtages der Bundesregierung vorschlägt. Das Vorschlagsrecht liegt bei der Landesregierung. - Die Landesregierung hat genau nach diesem Verfahren, abgestimmt mit der EU-Ebene, der Bundesebene sowie der Landesebene, einen Vorschlag unterbreitet. Dieses Verfahren entspricht formell und materiell den bisherigen Gepflogenheiten, Herr Plaue, und zwar zu 100 %. Dieser Vorschlag hat auch den zuständigen Ausschuss passiert und hat dort eine einstimmige Zustimmung erfahren. Wenn Sie behaupten, dass das eine im Vergleich zur Vergangenheit einmalig geänderte Verfahrensweise ist, dann darf ich Sie auf die Mandatsperiode für die Jahre 1994 bis 1998 verweisen. Für diesen Zeitraum wurden für die zwei zu besetzenden Positionen folgende Mitglieder benannt: Es ging zum einen um Herrn Udo Mientus, MdL, SPD, es ging weiterhin um Minister Jürgen Trittin, um Ministerin Bührmann und um Ministerin Alm-Merk.

(Ah! und Beifall bei der CDU)

Es ist also überhaupt nicht so, dass das ein einmaliger Vorgang ist. Das ist eine entsprechende Verfahrensweise. Das ist völlig normal.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - David McAllister [CDU]: Plaue, das war wieder ein Reinfall!)

Eine weitere Wortmeldung liegt mir von einem Kollegen aus der CDU-Fraktion, vom Herrn Kollegen Althusmann, vor. Bitte schön!

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ja in der Regel noch viel schlimmer.

(Heiterkeit bei der CDU)

Selbst wenn die SPD bundesweit nicht stärkste Fraktion, Partei oder was auch immer ist,

(Uwe Harden [SPD]: Die SPD ist eine Partei, Herr Althusmann!)

glaubt sie es ja immer noch, dass sie das ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es mag ja da bei Ihnen, Herr Plaue, eine kleine Bewusstseinstrübung vorliegen.

Ich will noch einmal darauf eingehen, dass Artikel 25 unserer Niedersächsischen Verfassung ausdrücklich vorsieht, dass die Landesregierung verpflichtet ist, den Landtag über die Vorbereitung von Gesetzen usw. vollständig zu unterrichten, und im Übrigen das Gleiche gilt, soweit es um Gegenstände von grundsätzlicher Bedeutung geht, für die Vorbereitung von Verordnungen, für die Mitwirkung im Bundesrat sowie für die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern und anderen Staaten der Europäischen Gemeinschaft und deren Organen. - Sie hat also die Verpflichtung, den Landtag zu unterrichten. Sie hat nicht die Verpflichtung, die SPD-Landtagsfraktion darüber zu unterrichten bzw. sie zu fragen, ob das, was sie auf Bundesebene vorschlägt, richtig ist, Herr Kollege Plaue.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Da scheint eine kleine Verwechslung vorzuliegen.

Ich will darauf hinweisen, dass die Bundesländer 1994 vereinbart haben, dass von den 24 Deutschland im Ausschuss der Regionen zustehenden Sitzen nach einem Vorabzug von drei Sitzen zugunsten der deutschen kommunalen Spitzenverbände die restlichen Sitze so auf die Bundesländer aufgeteilt werden, dass zunächst die vier großen Bundesländer, darunter Niedersachsen, über zwei Sitze verfügen. In den nachfolgenden Mandatsperioden sollten jeweils andere Bundsländer zwei Mitglieder stellen. Dies bedeutet, dass Niedersachsen in der vierten Mandatsperiode, also ab Januar 2005, im Ausschuss der Regionen wieder zwei Sitze zustehen.

Um das zu ergänzen, was Frau Ministerin HeisterNeumann hier bereits ausgeführt hat, weil Sie sich ja im Wesentlichen an der Frage der Besetzung der Sitze der stellvertretenden Mitglieder im Ausschuss stören, darf auch ich die Mandatsperiode 1994 bis 1998 aufrufen. Ich wiederhole: ordentliches Mitglied Udo Mientus, MdL, SPD, Minister Trittin, Ministerin Christa Bührmann, Ministerin Heidi Alm-Merk - also Rot und Grün. Jetzt kommen wir zu den Stellvertretern: Bürgermeisterin Brigitte Jankowski, Staatssekretär Ebisch, Staatssekretär Dr. Helmut Holl, Staatssekretär Dr. Rainer Litten ab März 1997 - alle SPD. Es geht aber noch weiter. Ich komme zur Periode 1998 bis 2002, lieber Kollege Plaue. In diesem Zeitraum hatten wir für Niedersachsen ein Mitglied zu stellen: ordentliches Mitglied Udo Mientus; stellvertretendes Mitglied, Staatssekretär Dr. Helmut Holl, SPD.

Meine Damen und Herren, insofern leiten der Vorwurf, den Sie hier erheben, und vor allem der Anschein, den Sie erwecken wollen, völlig in die Irre. Sie sollten dieses Verfahren anerkennen. Die Landesregierung hat uns rechtzeitig darüber informiert und auch Sie darüber informiert. Lieber Kollege Plaue, Sie sollten in den Ausschussberatungen aufpassen; denn ich glaube, dass Sie sogar in dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sitzen, der das alles einstimmig dem Landtag empfohlen hat. Ich weiß gar nicht, worüber Sie sich noch aufregen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen weitere Wortmeldungen vor, d. h. es findet hier doch eine Aussprache statt. Ich möchte Ihnen die Redezeiten bekannt geben, wobei ich die Redezeiten der Rednerin und der Redner, die schon gesprochen haben, anrechne: für die CDU sieben Minuten, für die SPD sieben Minuten, für die FDP dreieinhalb Minuten, für die Grünen dreieinhalb Minuten und für die Landesregierung dreieinhalb Minuten. Wie gesagt, die in Anspruch genommenen Redezeiten werde ich anrechnen. - Jetzt hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Langhans das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann, eines muss ich Ihnen schon sagen: Vom Grundsatz her könnte man sehr wohl darüber nachdenken, ob man daran nicht auch die SPD beteiligte. Das wäre ein schöner demokratischer Grundsatz.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Wie bei den Kommissaren auf europäischer Ebe- ne? - Zuruf von der FDP: Und wie ist die SPD verfahren?)

- Man muss ja nicht die Fehler anderer wiederholen. - Ich hätte das nicht als schlecht empfunden.

Vom Prinzip her ist das natürlich absolut richtig, Herr Plaue. Sie haben in der Vergangenheit den Ausschuss so besetzt, wie er besetzt war. Das ist hier bereits dargestellt worden.

(Axel Plaue [SPD]: Einvernehmlich!)

Meine Damen und Herren, als es um die Frage ging, wie der Ausschuss besetzt werden solle, war für uns das Wichtige und das Entscheidende, dass wir bei diesem Prinzip bleiben: Parlament und Landesregierung, weil die Landesregierung verpflichtet wird, Bericht zu erstatten. - Das ist in meinen Augen das Entscheidende. Wir können im Europaausschuss nicht arbeiten, wenn die Regierung nicht verpflichtet wird, über die Arbeit im AdR Bericht zu erstatten. Das ist für uns das Argument gewesen, hier zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat sich noch einmal Herr Kollege Plaue zu Wort gemeldet. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Althusmann, es lohnt sich immer, die Beschlussgrundlage tatsächlich nachzulesen. Dieser Landtag hat in der 13. Wahlperiode beschlossen - in der Drucksache 3634 ist das nachzulesen -:

„Die vom Land Niedersachsen der Bundesregierung vorzuschlagenden Mitglieder bedürfen der Bestätigung durch den Landtag.“

(David McAllister [CDU]: Machen wir doch!)

Das ist also nicht ein Hoheitsrecht. Bei Ihnen klang es so, als hätten wir die Entscheidung der Landesregierung einfach nur zur Kenntnis zu nehmen. Nein, wir haben die Benennung zu bestätigen. Erste Bemerkung.

(Zurufe von der CDU)

Zweite Bemerkung, Herr Kollege: Diese Vorlage der Landesregierung ist nicht das Ergebnis eines ordentlichen Ausschussverfahrens, sondern die Ausschussmitglieder sind auf einer Reise nach Straßburg und Brüssel nachts oder abends über die Bitte der Landesregierung informiert worden, diese Drucksache zu beschließen.